WD 5 - 108/20 Finanzierung von Tierheimen

Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft

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Wissenschaftliche Dienste              Sachstand                                                          Seite 11 WD 5 - 3000 - 108/20 -      2020: 400.000,- € -      2015: 280 000,- € -      2016: 280 000,- € -      2017: 280.000,- € -      2018: 280.000,- € -      2019: 350.000,- € über SächsKommPauschVO -      2020: 350.000,- € über SächsKommPauschVO Die Mittel für die Sachkosten werden seit 2018/2019 als Pauschalsumme an die Landkreise ausgereicht und müssen von den Tierheimen dort beantragt werden. [Rechtsgrundlage: die Sachkostenförderung Tierschutz ist in die Sächsische Kommunalpauschalenverordnung (SächsKomPauschVO) eingeflossen ].         20 Für die Förderung von Investitionen zur Schaffung von Tierheimplätzen ist weiterhin die Landesdirektion Sachsen zuständig. Sie fördert nach Richtlinie des Sächsischen Staatsmi- nisteriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Gewährung von Zuwen- dungen im Bereich des Tierschutzes .        21 Für 2021/2022 laufen derzeit die Haushaltsplanungen.“ 3.10. Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt                    22 „• Förderung der Tierheime / Tierschutzvereine seit 2012. • Höhe der Förderung: 138.000,- Euro im Jahr 2020 und 188.000,- Euro im Jahr 2021. • Förderung von Investitionen, Projektarbeit und Kastration freilebender, herrenloser Katzen. • (zusätzliche Unterstützung der Tierheime durch Lotto-Toto-Mittel).“ 20    Sächsische Kommunalpauschalenverordnung vom 2. Januar 2019 (SächsGVBl. S. 67) https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/17988-Saechsische-Kommunalpauschalenverordnung 21    Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Gewäh- rung von Zuwendungen im Bereich des Tierschutzes vom 12. März 2020 (SächsABl. S. 314). https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18625 22    Stellungnahme v. 08.10.2020.
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Wissenschaftliche Dienste             Sachstand                                                      Seite 12 WD 5 - 3000 - 108/20 3.11. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein      23 „Zur finanziellen Unterstützung der ehrenamtlichen Tierheime und tierheimähnlichen Ein- richtungen trat am 10. Juli 2018 die ‚Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen des Tierschutzes‘ in Kraft .         24 Seitdem wurde diese Möglichkeit wie folgt umgesetzt: • 2018 -> 21 Anträge = 8 Zuwendungsbescheide mit einer Summe von knapp 154.000,- €; Förderquote: ca. 36%. • 2019 -> 27 Anträge = 19 Zuwendungsbescheide mit einer Summe von knapp 124.000,- €; Förderquote: ca. 70%; ABER: Rückzug von 2 genehmigten Anträgen durch Antragsteller (ca. 14.000,- €). • 2020 (Stand: 28.09.2020) -> 29 Anträge = bisher 21 Zuwendungsbescheide mit einer Summe von knapp 344.000,- €. Zur Bewältigung finanzieller Engpässe der Einrichtungen aufgrund der „Corona-Pandemie" wurde die o. g. Richtlinie geändert. Es standen ab dem 6. Mai 2020 Fördermittel für Futter, Streu und zwingend erforderliche tierärztliche Behandlungen der Tiere zur Verfügung. Insgesamt nahmen 8 Vereine dieses Angebot in Anspruch. Allen Anträgen wurde stattgege- ben. Ausgezahlt wurde eine Zuwendungssumme in Höhe 98.700,- €.“ 4.    Deutscher Tierschutzbund e. V. Der Deutsche Tierschutzbund e.V. ist nach eigener Darstellung der Dachverband von 740 Tier- schutzvereinen mit 550 angeschlossenen Tierheimen und Auffangstationen. Zur finanziellen Lage von Tierheimen äußert er sich in einer angeforderten Stellungnahme wie folgt :              25 „Die Tierheime und die sie betreibenden Tierschutzvereine sind permanent unterfinanziert. Nur durch intensiven ehrenamtlichen Einsatz und viel Kreativität beim Einwerben von Mit- teln, wie beispielsweise Flohmärkte und Sommerfeste, gelingt es den Vereinen, den Betrieb von Tierheimen und somit den praktischen Tierschutz in Deutschland zu sichern. Doch der Investitionsstau in den Tierheimen ist immens, die meisten leben seit Jahren von der Sub- stanz. Eine verbandsinterne Umfrage hat ergeben, dass derzeit 86 Prozent aller Tierheime 23    Stellungnahme v. 08.10.2020. 24    Einfügung des Verfassers. https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/Presse/PI/PDF/2018/180710_PI_Tierheim-Richtli- nie.pdf;jsessionid=DA52929B484E1331D7CE5A27B96C5C02.delivery1-master?__blob=publicationFile&v=1 https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/T/tierschutz/Tierheimrichtlinie.html;jsessio- nid=DA52929B484E1331D7CE5A27B96C5C02.delivery1-master 25    Stellungnahme v. 21.10.2020.
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Wissenschaftliche Dienste          Sachstand                                                Seite 13 WD 5 - 3000 - 108/20 Baubedarf haben, wobei 69 Prozent dieser Bauvorhaben noch nicht finanziell gesichert wer- den konnten. Auf diesen Investitionsstau trifft in diesem Jahr die Corona-Krise. Einnahmen aus Vereinsveranstaltungen fallen weg, die Spendeneinnahmen sind bei 56 Prozent der Vereine gesunken. Die zu erwartende wirtschaftliche Entwicklung anhand der zweiten Welle gestalten die Prognosen für die nächsten Monate entsprechend negativ. Unsere Landesverbände sind in stetigem Austausch mit ihren Landesregierungen und ha- ben zahlreiche Formen der Förderung des Tierheimbetriebs und andere Zuschüsse verhan- delt, wie Sie der Anlage entnehmen können. Es ergeben sich jedoch einige grundsätzliche Probleme beim Abruf dieser Mittel: - Zahlreiche Vereine sind nicht in der finanziellen Lage, um die meist notwendige Kofinan- zierung zu leisten. - Die Richtlinien zum Abruf der Mittel sind teilweise nicht zweckmäßig: • Die Anforderungen der Unterlagen sind für den Großteil der ehrenamtlichen Ver- einsvorstände zu kompliziert. • Die Bedingungen passen nicht zu den Vereinsstrukturen der Tierschutzvereine, besonders in Bezug auf die ideellen und zweckbetrieblichen Vereinssphären. • Die Mittelnachweise werden oftmals nicht anerkannt, obwohl die Verwendung eindeutig der satzungsgemäßen Gemeinnützigkeit zuzuordnen ist. • Im Falle von Baden-Württemberg können Mittel nur abgerufen werden, wenn die Kommunen sich mitbeteiligen und den Antrag an das Landesministerium weiter- leiten. Die Landesmittel können nicht in vollem Maße abgerufen werden, obwohl der Bedarf in den Tierheimen besteht und die Kofinanzierung des Eigenanteils durch die Tierschutzvereine gesichert ist. Zusammenfassend ist festzustellend, dass trotz zahlreicher guter Förderprogramme der Länder eine klare Unterfinanzierung und ein großer Investitionsstau bei den Tierheimen in Deutschland vorliegen. Das Grundgesetz schreibt dem Tierschutz als Staatsziel Verfassungsrang zu. Daher sind die Länder, ausdrücklich aber auch der Bund verpflichtet, die gesellschaftlich hochgradig relevante Arbeit der Tierschutzvereine und Tierheime in Deutschland zu fördern und finanziell zu unterstützen. Dieser Aufgabe kommen die Län- der nur bedingt, der Bund in keiner Weise nach. Durch das jahrelange Aufschieben von Investitionen und die finanziellen Einbußen durch die Corona-Krise ist der praktische Tierschutz in Deutschland in höchstem Maße in seiner Existenz bedroht.“ Ergänzend hat der Deutsche Tierschutzbund e. V. die folgende Übersicht in seiner Stellung- nahme übersandt:
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Wissenschaftliche Dienste                    Sachstand                Seite 14 WD 5 - 3000 - 108/20 Quelle: Deutscher Tierschutzbund e.V. in Stellungnahme v. 21.10.2020. ***
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