Anlage1_BAnzAT08.01.2021B5
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Anfrage zur Entscheidung der Förderphase 1 der Initiative „Wissen schafft Perspektiven für die Region!““
Bekanntmachung Veröffentlicht am Freitag, 8. Januar 2021 BAnz AT 08.01.2021 B5 www.bundesanzeiger.de Seite 8 von 9 e) Strategie zur Personalrekrutierung und -entwicklung auf allen Ebenen; f) Konzept zur Qualitätssicherung und institutionellen Erneuerungsfähigkeit. Die Projektbeschreibung für die dreijährige Aufbauphase bis zur geplanten Gründung sollte folgende Punkte enthalten (als Ergänzung zum oben beschrieben Konzept; insgesamt zusätzlich maximal 25 Seiten, Schrifttyp Arial, Schrift- grad 11, 1,5-zeilig): – ausführlicher Arbeitsplan inklusive vorhabenbezogener Ressourcenplanung und detaillierter Meilensteinplanung für die Aufbauphase. Dieser sollte sowohl die geplanten wissenschaftlichen Aktivitäten, als auch den Aufbau adminis- trativer Kapazitäten umfassen; – Kosten- bzw. Ausgabenabschätzung für die Aufbauphase, belastbare Planung von Arbeits-, Zeit- und Personal- aufwand in Personenmonaten mit inhaltlicher Unterlegung der Arbeitspakete. Um kritische Situationen beim Wech- sel von Personal während der Projektlaufzeit zu vermeiden, soll der jährliche Personalaufwand pro Projektpartner möglichst nicht unter zwölf Personenmonaten liegen; – Planungen zur Organisationsstruktur/Organisationsform und zum Management des Aufbauvorhabens (nicht der institutionellen Einrichtung); – Kooperationspartner und Arbeitsteilung; – Risikoanalyse mit einer Darstellung möglicher Gegenmaßnahmen. Eine englische Übersetzung des wissenschaftlichen Konzepts ist als Grundlage für die externe Begutachtung bei- zufügen. Die vorliegenden Konzepte stehen untereinander im Wettbewerb. Aus der Vorlage eines Konzepts kann kein Anspruch auf eine weitere Förderung abgeleitet werden. Die vorgelegten wissenschaftlichen Konzepte für die neu zu gründenden Forschungszentren werden unter Beteiligung externer Gutachter/innen anhand folgender Kriterien bewertet: – Exzellenz, Kohärenz und Innovationskraft der institutionellen Gesamtstrategie; – wissenschaftliche Exzellenz der Forschungsmission; Kohärenz und Originalität der vorgeschlagenen Forschungs- schwerpunkte und -methoden; – Exzellenz und Expertise der Antragsteller und beteiligten Partner; Qualität der einschlägigen Vorarbeiten aller Betei- ligten und wissenschaftliche Qualität der Forschungsaktivitäten, die in das neue Forschungszentrum überführt werden sollen; – langfristige forschungspolitische Relevanz der vorgeschlagenen Forschungsmission; – Potenzial, Beiträge zur Bewältigung großer gesellschaftlicher Herausforderungen und zur technologischen Souve- ränität Deutschlands und Europas, verstanden als Mitgestaltung von Zukunftstechnologien auf Augenhöhe mit Spitzenzentren der Welt, zu leisten; – Qualität der vorgeschlagenen wissenschaftlichen Kooperationsstrukturen, insbesondere des Vorschlags zur insti- tutionellen Kooperation mit einer oder mehreren regionalen Hochschulen; – Innovationspotenzial für den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Deutschland, insbesondere das Potenzial, neue Wege der Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft zu eröffnen; – Qualität, Originalität und sowie dessen Passfähigkeit zur Gesamtstrategie; – Tragfähigkeit, struktureller Mehrwert und Reifegrad der vorgeschlagenen Organisationsstruktur; – Qualität und Originalität des Standortentwicklungskonzepts, sowie dessen Passfähigkeit zum Gesamtkonzept; – zu erwartender langfristiger Beitrag zum Strukturwandel in der Region; – Nachvollziehbarkeit der Ressourcen- und Meilensteinplanung für die gesamte Aufbauphase; – Umsetzbarkeit und Qualität der Aufbauplanungen und des Konzepts zur Personalrekrutierung und -entwicklung; – langfristige Entwicklungsperspektiven über den Gründungszeitraum hinaus, Wettbewerbsfähigkeit des neuen For- schungszentrums im internationalen Vergleich und überregionale Bedeutung des Vorhabens für den Wissenschafts- standort Deutschland. Weiterhin wird die Projektbeschreibung für die dreijährige Aufbauphase bis zur Gründung nach folgenden Kriterien bewertet: – Nachvollziehbarkeit und Angemessenheit der Planungen und der Kosten- und Ausgabenschätzung für die dreijäh- rige Aufbauphase; – Zielorientierung und Realisierungschancen der Planung für die Aufbauphase. Entsprechend der oben angegebenen Kriterien werden die für eine Förderung am besten geeigneten Konzepte aus- gewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. 7.3.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren Die Verfasser der positiv bewerteten Konzepte werden aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag für die Aufbau- phase vorzulegen.
Bekanntmachung Veröffentlicht am Freitag, 8. Januar 2021 BAnz AT 08.01.2021 B5 www.bundesanzeiger.de Seite 9 von 9 Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ (unter Beachtung der in der Anlage genannten Anforderungen) erforderlich (https://foerderportal.bund.de/easyonline/). Mit den förmlichen Förderanträgen sind u. a. folgende, das Konzept ergänzende Informationen vorzulegen: – detaillierter Finanzierungsplan des Vorhabens, – ausführlicher Verwertungsplan, – Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung. Eventuelle Auflagen aus dem Gutachterprozess sind dabei zu berücksichtigen. Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Die eingegangenen Projektförderanträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft: – Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel, – Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel, – Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan, – Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Zeit- und Meilensteinplan, Qualität und Aussagekraft des Verwertungs- plans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser Fördermaßnahme, – Umsetzung eventueller Auflagen aus der ersten Stufe und Einhaltung des dort zur Förderung empfohlenen Finanz- rahmens. Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung gemeinsam von Bund und Sitzland entschieden. Neben der Prüfung der Förderanträge nach obenstehenden Kriterien wird das BMBF prüfen, ob die Vorhaben in der Aufbauphase in das begleitende Großprojektecontrolling des BMBF aufgenommen werden. Vor diesen Hintergrund werden möglicherweise weitere relevante Projektunterlagen angefordert. Es werden gegebenenfalls weiterhin vom Zuwendungsempfänger ein von Zwischen- oder Verwendungsnachweisen unabhängiger Projektstartbericht, regelmäßige Projektstatusberichte und ein Projektabschlussbericht erwartet − ins- besondere dann, wenn die Vorhaben in der Aufbauphase in das begleitende Großprojektecontrolling des BMBF auf- genommen werden. 7.4 Zu beachtende Vorschriften Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Ver- wendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt. 8 Geltungsdauer Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2027 gültig. Bonn/Berlin, den 18. Dezember 2020 Bundesministerium für Bildung und Forschung Im Auftrag Dr. F r i e d e r i k e T r i m b o r n - W i t t h a u t