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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Schriftverkehr zur Berufung von Claudia Kemfert in den Sachverständigenrat für Umweltfragen

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Anders, Kerstin

 

Von: Hönerbach, Frank

Gesendet: Donnerstag, 11. Februar 2016 13:08

An: Horn, Dietmar

Ca Hatzfeld, Ulrich; Mayer-Ries, Jörg; Maske, Christine von; Anders, Kerstin

Betreff: WG: Neuberufung 2016 des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU);
hier; Information der Abteilungsleitungen über Sachstand und weiteres
Vorgehen

Anlagen: Anlage 1 Kurzbiografier der vorgeschlagenen Professorinnen und
Professoren.docx; Anlage 2 Bundesgremienbesetzungsgesetz
(BGremBG6G).pdf

Wichtigkeit: Hoch

Lieber Herr Horn,

hiermit übersende ich Ihnen, wie mit Herrn Dr. Mayer-Ries besprochen, einen Entwurf für eine E-Mail an
die Abteilungsleitungen des BMUB, die über den gegenwärtigen Stand des Berufungsverfahrens und die
weitere Vorgehensweise informieren soll. Von einer Leitungsvorlage haben wir in diesem Zusammenhang
Abstand genommen, da die Hausleitung im Rahmen der gestrigen ALB von Ihnen informiert wurde. Ende
dieser, spätestens Anfang nächster Woche wird von uns die Ressortabstimmung der Kandidatenliste
eingeleitet.

Viele Grüße,
IV.
Frank Hönerbach

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Nachgang zu den vori mir im Rahmen der ALB am 10.02.2016 gegebenen mündlichen Informationen
zum Neuberufungsprozess 2016 des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU), übersende ich
ihnen hiermit weitergehende Informationen zum Sachstand und weiteren Vorgehen:

Sachstand

Der SRU ist zum 1. Juli 2016 neu zu berufen. Die Berufung erfolgt durch Frau BM’in nach Zustimmung
durch die Bundesregierung (Kabinettbeschluss) für die Dauer von vier Jahren.

Frau BM’in hat den von Referat 6 | 1 koordinierten Vorschlägen zur Vorgehensweise und zum Zeitplan des
Berufungsprozesses am 11.08.2015 zugestimmt und entschieden, dass zwei der bisherigen Ratsmitglieder
auch im künftigen Rat vertreten sein sollen.

Herr AL. Z hat gemäß GO-BMUB 4.2.5 nach Beteiligu ng von Herrn St Flasbarth und der
Gleichstellungsbeauftragten am 26.11.2015 die Kandidatentiste für den neuen Rat gebilligt, die nach
intensiven Vorgesprächen unter Beteiligung der Abteilungsleitungen des BMUB zusammengestellt wurde.

Folgende Ratsmitglieder, die jeweils seit 2008 dem SRU angehören, haben in Gesprächen mit Herrn ALG
ihre Bereitschaft erklärt und sollen wiederberufen werden:
1

® Herr Prof. Dr. Christian Calliess, Brüssel/Berlin (Rechtswissenschaftler; Rechts- und Politikfragen,
EU}
® Herr Prof. Dr. Manfred Niekisch, Frankfurt am Main (Biologe; Ökologie, Naturschutz)

Folgende Professorinnen.und ein Professor sollen erstmals in den SRU berufen werden (Neuberufung)
(Reihenfolge alphabetisch):

® Frau Prof. Dr. Claudia Hornberg, Bielefeld (Humanmedizinerin; Umwelt & Gesundheit, Chemie,
Toxikologie} .

« Frau Prof. Dr. Claudia Kemfert, Berlin (Wirtschaftswissenschaftierin; Klima, Energie, Mobilität)

® Herr Prof. Dr. Wolfgang Lucht, Potsdam/Berlin (Physiker; Planetare Grenzen, Erdsystemanalyse,
Klimaforschung, Transformation) \

® Frau Prof. Dr.-Ing. Lamia Messari-Becker, Siegen (Bauingenieurin; Energieeffizienz und
Nachhaltigkeit im Bauwesen)

® Frau Prof. Dr.-Ing. Vera Susanne Rotter, Berlin (Diplomingenieurin für technischen Umweltschutz;
Ressourcen-, Abfall- und Kreislaufwirtschaft)

Alle vorgenannten, seitens der Hausleitung vorgesehenen Kandidaten haben zugesagt. Kurzbiografien
finden sich in Anlage 1.

Damit liegt der Frauenanteil im.neuen Gremium bei 57 Prozent. Forderungen des
Bundesgremienbesetzungsgesetzes (BGremBG, 8 5 Absatz 2, Anlage 2} werden vom BMUB mit dieser
Maßnahme in optimaler Weise erfüllt.

Ich habe die ausscheidenden Ratsmitglieder

® Prof. Dr.-Ing. Martin Faulstich, Clausthal (Vorsitzender)
(Ingenieurwissenschaften/Verfahrenstechnik)

« Prof.Dr. rer. oec, Karin Holm-Müller, Bonn (stellvertretende Vorsitzende)
(Wirtschaftswissenschaften)

» Prof. Dr.-Ing. Harald Bradke, Karlsruhe {Energie-/Ressourcenwirtschaft)

« Prof. Dr. med. dent. Heidi Foth, Halle-Wittenberg (Chemie/Toxikologie)

e Prof.Dr. phil. Miranda Schreurs, Berlin (Politik- und Sozialwissenschaften)

telefonisch über die Entscheidung der Hausleitung informiert und ihnen meinen Dank für die
hervorragende geleistete Arbeit ausgesprochen.

Weiteres Vorgehen

Die Vorbereitungen auf die Neuberufung 2016 zum 01.07.2016 verlaufen seitens des ReferatesG I1
planmäßig, und die Ressortabstimmung der Kandidatenliste wird kurzfristig vorbereitet und koordiniert.
Anschließend wird die Kabinettvorlage vorbereitet, die Kabinettbefassung wird für April 2016 angestrebt.

Frau BM’in wird anlässlich der Übergabe des Umweltgutachtens 2016 am 10. Mai 2016 Gelegenheit
haben, sich bei den ausscheidenden Ratsmitgliedern persönlich zu bedanken.

Ein Kennenlerntermin mit den neuen Ratsmitgliedern ist für Juli 2016 geplant. Im Rahmen eines
Gesprächs mit Fototermin wird Frau BM’in den kurz- und mittelfristigen Beratungsbedarf des BMUB in
Umweltfragen (hierfür wird zeitnah eine Themenabfrage in den Abteilungen erfolgen) erläutern.

Mit freundlichem Gruß,
Dietmar Horn
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Anlage 1: Kurzbiografien der für die 12. Berufungsperiode (2016-2020) vorge-

schlagenen Professorinnen und Professoren

 

Prof. Dr. Christian Calliess

er

Herr Prof. Calliess ist promovierter Jurist. Er ist seit dem 01.09.2015
Rechtsberater (Legal adviser) des Planungsstabs (European Political
Strategy Center, EPSC) des Präsidenten der Europäischen Kommission,
Jean-Claude Juncker. Herr Prof. Calliess ist seit 2008 Universitätspro-
fessor an der Freien Universität Berlin, hat dort:den Lehrstuhl für Öf-
fentliches Recht und Europarecht inne und ist Direktor des Instituts für Öffentliches Recht
(derzeit beurlaubt). Herr Prof. Calliess forscht schwerpunktmäßig in den Bereichen Europa-,
Verfassungs- und Umweltrecht. Er ist Mitherausgeber von vier Fachzeitschriften, darunter
eines Kommentars zum Europarecht, in dessen Rahmen-er die Bestimmungen zum europäi-
schen Umweltrecht kommentiert. Er ist Autor zahlreicher Publikationen, so u. a. des 2001
erschienenen Buches „Rechtsstaat und Umweltstaat — Zugleich ein Beitrag zur Grundrechts-
dogmatik im Rahmen mehrpoliger Verfassungsrechtsverhältnisse", für das er mit dem — aus
Anlass Ihres 25-jährigen Bestehens ausgelobten — Umweltpreis der Gesellschaft für Umwelt-
recht e.V. in Berlin ausgezeichnet wurde. Herr Prof. Calliess ist seit Juli 2008 Mitglied des
Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) und soll zum 01.07.2016 wiederberufen wer-
den.

 

Prof. Dr. Claudia Hornberg

Frau Prof, Hornberg ist studierte Biologin (Diplom) und Ökologin (Dip-
lom) sowie promovierte Humanmedizinerin. Seit April 2002 ist sie Uni-
versitätsprofessorin und Leiterin der Arbeitsgruppe „Umwelt und Ge-
sundheit" an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften der Universität
Bielefeld und seit 2013 Hochschulrätin der Universität Bielefeld. Frau
Prof. Homberg widmet sich in national und international ausgerichteten Forschungsschwer-
punkten mit dem Fokus des-gesundheitsbezogenen Umweltschutzes negativen wie positiven
Umwelteinflüssen auf die menschliche Gesundheit. Besondere Aufmerksamkeit gilt den kom-
plexen Wechselwirkungen zwischen Mensch (individuelle Lebensstile/Verhaltensmuster) ge-
genständlich-materieller (z.B. Wohnumwelt), anthropogen beeinflusst ökologischer (z.B. Luft-
und Wasserverschmutzung) und sozialgesellschaftlicher (z.B. ökonomischer Status, Kultur,
Diversity) Umwelt. Im Fokus stehen Fragen zur Bedeutung von Natur als salutogene Res-
source für die menschliche Gesundheit und den Zusammenhängen zwischen Natur, Gesund-
heit und urbanen Lebensumwelten. Im Rahmen nationaler Forschungsprojekte (z.B. Junior-
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forschungsgruppe Stadtlandschaft und Gesundheit, Analyse kommunaler Klimaanpassung
„KommAKlima“, Analysen zur umweltbezogenen Krankheitslast (EBD), Untersuchung urbaner
(Industrie-)Wälder und ihrer gesundheitlichen Wirkungen) sowie in internationalen For-
schungskooperationen zu den Thema Environmental Health and Climate Change, Environ-
mental Burden of Disease und Environmental Justice verbindet sie die unterschiedlichen
Themenschwerpunkte und überprüft Erklärungsansätze zur sozialräumlichen Ungleichvertei-
lung von Umweltqualität. Frau Prof. Hornberg ist Autorin zahlreicher nationaler und interna-
tionaler Fachpublikationen., Sie ist mit Ihrer Arbeitsgruppe seit mehreren Jahren in die COST
E39 Aktion der Europälschen Kommission zu „Forests, Trees and Human Health and Well-
being” eingebunden. Zudem ist Frau Prof. Dr. Homberg Mitglied der Steuerungsgruppe des
„Masterplans Umwelt & Gesundheit“ NRW, seit 2012 stellvertretende Vorsitzende der Kom-
mission Umweltmedizin von Robert Koch-Institut (RKT) und Umweltbundesamt (UBA). Sie
wurde 2009 in die Deutsche Humanbiomoritoring-(HBM)- Kommission des Umweltbundes-
amtes berufen. Frau Prof. Homberg solt zum 01.07.2016 erstmalig in den SRU berufen wer-
den.

Prof. Dr. Claudia Kemfert

ı DRDBENESEDaTTenmEE

Frau Prof. Kemfert ist promovierte Wirtschaftswissenschaftlerin. Sie ist
seit April 2004 Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr und Umwelt am
Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin und seit
April 2009 Professorin für Energieökonomie und Nachhaltigkeit an der
Hertie School of Governance (HSoG) in Berlin. Frau Prof. Kemfert ist Wirtschaftsexpertin auf
den Gebieten Energieforschung und Klimaschutz. Sie forscht schwerpunktmäßig zu den
Themen Ökonomische Bewertung von Klima-, Energie- und Verkehrspolitikstrategien; Ent-
wicklung quantitativer, computerunterstützter Modelle zur Kostenabschätzung von Klima-
schutz und Klimawandel, Energiepreis-Schwankungen oder nachhaltiger Mobilität und zur
Analyse der Verkehrsmärkte und des Wettbewerbs im Energiemarkt und Prüfung der Innova-
tionspotenziale und Investitionsmöglichkeiten. Frau Prof. Kemfert hat zahlreiche Artikel, Pub-
likationen und Bücher veröffentlicht und wurde mehrfach ausgezeichnet. Sie berät zahlreiche
Ministerien auf Bundes- und Landesebene, ist Mitglied der High Level Expert Group des EU-
Umweltkommissars sowie Gutachterin des Intergovernmental Panel of Climate Change
(IPCC). Seit 2011 ist sie zudem Mitglied im renommierten Club of Rome. Sie ist Jurorin ver-
schiedener Wissenschafts- und Umweltpreise. Frau Prof. Kemfert soll zum 01.07.2016 erst-
malig in den SRU berufen werden. -
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Prof. Dr. Wolfgang Lucht

ERBETEN

Herr Prof. Lucht promovierte in mathematischer Physik zum Thema

Physik des Sonnensystems. Er ist seit 2009 Inhaber der Alexander von

Humboldt-Professur für Nachhaltigkeitswissenschaften am Geographi-

schen Institut der Humboldt-Universität Berlin und seit 2012 Leiter des
Forschungsbereichs I „Erdsystemanalyse“ am Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung
(PIK) (zusammen mit Prof. Stefan Rahmstorf). Herr Prof. Lucht forscht schwerpunktmäßig zu
den Themen Zukunft der Biosphäre, Wirkungen von Klima- und Landnutzungsänderungen
auf die Landschaften der Erde, Wechselwirkungen zwischen den menschlichen Gesellschaf-
ten und der Umwelt, Nachhaltigkeit und Erdsystemanalyse. Er ist jeweils Mitautor des 4. und
5. IPCC-Sachstandsberichts und ein teitender Autor des Sonderberichts über emeuerbare
Energiequellen. Herr Prof, Lucht ist derzeit Mitglied des deutschen Komitees für Nachhaltig-
keitsforschung in Future Earth, des Programmkomitees “Earth Observation” im Deutschen
Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) und Beiratsmitglied des „Integrative Research Insti-
tute” (IRI) im Forschungsfeld Transformationen von Mensch-Umwelt- System (THESys —
Transformation of Human-Environment Systems) an der Humboldt-Universität Berlin. Herr

. Prof. Lucht soll zum 01.07.2016 erstmalig in den SRU berufen werden.

 

Prof. Dr.-Ing. Lamia Messari-Becker

Frau Prof. Messari-Becker studierte Chemie und Physik an der Universität
Kenitra in Marokko und Bau- und Umweltingenieurwissenschaften (Ab-
schluss Dipl.-Ing.) an der TU Darmstadt. Dort promovierte sie 2006 (Dr.-
Ing). Sie ist seit 2014 Inhaberin des Lehrstuhls „Gebäudetechnologie und
Bauphysik“ an der Universität Siegen. Das wissenschaftliche Interesse von Frau Prof. Messa-
ri-Becker gilt den Zukunftsthemen Energieeffizienz und Nachhaltigkeit im Bauwesen. Folgen-
de Projekte wurden in interdisziplinärer Zusammenarbeit zu Erfolgen (Auswahl): das Hybrid-
house IBA Hamburg, die weltweit ersten monolithischen Passiv-Mehrfamilienhäusern in
Frankfurt, die ersten Gebäude nach Hessischem Standard „CO»-neutrale Landesverwaltung“
wie das Seminarhaus Westend der Goethe Universität Frankfurt, die mitdiem DAM-Preis
2013 ausgezeichnete Autobahnkirche Siegerland und das viel beachtete Klimaschutzkonzept
für die Stadt Riedstadt, Frau Prof. Messari-Becker ist Autorin von mehr als 40 wissenschaftli-
chen Publikationen und ist Mitglied in folgenden Verbänden und Arbeitskreisen: Förderverein .
Bundesstiftung Baukultur &.V., Verband Beratender Ingenieure, Ingenieurkammer Hessen,
AK Nachhaltigkeitszertifizierung des AHO e.V., AG Bau, Infrastruktur und Transport der
Deutsch-Arabischen Industrie- und Handelskammer, Afrika-Verein der Deutschen Wirtschaft
e.V., Freunde des Instituts für Massivbau der Technischen Universität Darmstadt e.V., Verei-
nigung von Freunden der Technischen Universität zu Darmstadt e.V. Frau Prof, Messari-
Becker soll zum 01.07.2016 erstmalig in den SRU berufen werden.
5

4 =

Prof. Dr. Manfred Niekisch

TE
Herr Prof. Niekisch ist promowierter Biologe. Er ist seit März 2008 Di-
rektor des Frankfurter Zoos und seit Juli 2010 Professor für Internatio-
nalen Naturschutz an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main. Die
wissenschaftlichen Inhalte seiner Arbeit liegen besonders in Strategien
und Instrumenten zur nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen, speziell zum Schutz der
biologischen Vielfalt. Hierzu zählen auch die internationalen Konventionen mit Naturschutz-
Relevanz. Herr Prof. Niekisch ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen und Mitherausgeber
des Journal for Nature Conservation. Ehrenamtlich ist er in zahlreichen Funktionen tätig, un-
ter anderem als Präsident der Gesellschaft für Tropenökologie (gtö), als Vizepräsident der
Zoologischen Gesellschaft Frankfurt (ZGF), als Vizepräsident der Stiftung „Hilfe für die be-
drohte Tierweit" sowie im Beirat von National Geographic. Herr Prof. Niekisch ist seit Juli
2008 Mitglied des SRU und soll zum 01.07.2016 wiederberufen werden.

 

Prof. Dr.-Ing. Vera Susanne Rotter

er
| I Frau Prof. Rotter ist Diplomingenieurin für technischen Umwelt-
| AN nn WEM .hutz. Im Rahmen ihrer Promotion an der Technischen Universität
Dresden forschte sie über Schwermetallgehalte von Abfällen und deren Verhalten in mecha-
nischen Aufbereitungsprozessen. Seit Dezember 2010 ist sie ordentliche Professorin an der
TU Berlin für das Fachgebiet Abfallwirtschaft (seit 2016 umbenannt in „Kreislaufwirtschaft
und Recyclingtechnologie“). Ihre Hauptforschungsfelder sind Recycling und Kreislaufwirt-
schaft, produktbezogenes Recycling und Herstellerverantwortung sowie Rückgewinnung von
Spurenmetallen. Mit ihrem Team arbeitet sie arı verschiedenen nationalen und internationa-
len Projekten zur Rückgewinnung wirtschaftsstrategischer Metalle aus Elektroaltgeräten, Bat-
terien, Photovoltaik und Altfahrzeugen. Weitere Projekte adressieren nachhaltiges Manage-
ment und Kreislaufstrategien von Biomasseabfällen im internationalen Kontext, u. a. In Viet-
nam und Indonesien. Frau Prof. Rotter ist Autorin von mehr als 30 nationalen und internati-
onalen Zeitschriftenartikein sowie zahlreichen Buch- und Konferenzbeiträgen. In 2009 und
2011 war sie eingeladene Teilnehmerin der Arbeitsgruppe „Metallrecycling“ des International
Panel for Sustainable Resource Management unter dem United Nations Environmental Pro-
gramme (UNEP) und wirkte an den beiden Status Reports “Recycling Rates of Metals” und
“Metal Recycling: Opportunities, Limits, Infrastructure” mit. Sie ist u. a. Mitglied im Sachver-
ständigenkreis des BMBF-Forschungsprogramms „R2- Innovative Technologien für Ressour-
ceneffizienz“, Gutachterin und Mitglied des Beirates des Projektverbunds „ForCyde — Roh-
stoffwende Bayern“ des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
(StMUV). Frau Prof. Rotter soll zum 01.07.2016 erstmalig in den SRU berufen werden.
6

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschulz
in Zusammenarbeit mit der jurls GmbH - www. juris.de

Anlage 2

Gesetz über die Mitwirkung des
Bundes an der Besetzung von Gremien
(Bundesgremienbesetzungsgesetz - BGremBG)

BGremBG

Ausfertigungsdatum: 24.04.2015

Vollzitat:

"Bundesgremienbesetzungsgesetz vom 24. April 2015 (BGBI. 1$. 642)"

Ersetzt G 11-1 v. 24.6.1994 1 1406, 1413 (BGremBG)

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 1.5.2815 ++)

Das G wurde als Artikel 1 des G v. 24.4.2015 1642 vom Bundestag beschlossen. Es ist gem. Art. 24 Abs. 2 Satz 1
dieses G am 1.5.2015 in Kraft getreten.

$ 1 Ziel des Gesetzes

Ziel des Gesetzes ist die paritätische Vertretung von Frauen und Männern in Gremien, soweit der Bund Mitglieder
für diese bestimmen kann. E

52 Geltungsbereich

Dieses Gesetz gilt für alle Gremien nach $ 3 Nummer 1 und 2, für die der Bund Mitglieder bestimmen kann.
Es gilt nicht für die Ernennung der Mitglieder der Bundesregierung, nicht für die Gerichtsbarkeit und nicht für
Gremienmitglieder, die in Ausübung gesetzlich verbürgter Unabhängigkeit bestimmt werden.

$ 3 Begriffsbestimmungen

im Sinne dieses Gesetzes sind:

1. Aufsichtsgremien: Aufsichts- und Verwaltungsräte sowie vergleichbare Aufsicht führende Organe ungeachtet
ihrer Bezeichnung und Rechtsgrundlage, auch wenn deren Mitglieder durch Wahl bestimmt werden;

7, wesentliche Gremien: Gremien, bei denen die Mitgliedschaft von mindestens einem seiner Mitglieder durch
die Bundesregierung zu beschließen oder zur Kenntnis zu nehmen ist, oder Gremien, die als wesentlich
bestimmt worden sind;

3. Bund:
3) die Bündesregierung als Gesamtheit,
b) das Bundeskanzleramt,
c) die Bundesministerien sowie die oder der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
einschließlich der Behörden des jeweiligen Geschäftsbereichs,
d) die weiteren Beauftragten der Bundesregierung und die Bundesbeauftragten’sowie

&)} die bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts ohne Recht auf
Selbstverwaltung;

4. durch den Bund zu bestimmende Mitglieder: Mitglieder, die der Bund In ein Aufsichts- oder wesentliches
Gremium unmittelbar und rechtsverbindlich wählen, berufen, entsenden oder für ein solches Gremium
vorschlagen kann; ein Mitglied ist nicht durch den Bund bestimmt, wenn ein Dritter gegenüber dem Bund ein
Vorschlagsrecht für die Mitgliedschaft hat und von diesem Recht Gebrauch macht.

- Seitel von2-
7

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in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - www.juris.de

$ 4 Vorgaben für Aufsichtsgremien

(1) In einem Aufsichtsgremium müssen ab dem 1. Januar 2016 mindestens 30 Prozent der durch den Bund zu
bestimmenden Mitglieder Frauen und mindestens 30 Prozent Männer sein. Der Mindestanteil ist bei erforderlich
werdenden Neuwahlen, Berufungen und Entsendungen zur Besetzung einzelner oder mehrerer Sitze zu beachten
und sukzessive zu steigern. Bestehende Mandate können bis zu Ihrem vorgesehenen Ende wahrgenommen
werden. Stehen dem Bund insgesamt höchstens zwei Gremiensitze zu, sind die Sätze 1 bis 3 nicht anzuwenden.
Bestimmen mehrere Institutionen des Bundes nach 5 3 Nummer 3 Mitglieder eines Gremiums, ist die Gesamtzahl
der zu bestimmenden Mitglieder maßgeblich. Bei den Berechnungen ist zur nächsten vollen Personenzahl
aufzurunden. .

(2) Es ist das Ziel, ab dem 1. Januar 2018 die in Absatz 1 genannten Anteile auf 50 Prozent zu erhöhen. Steht
‘dem Bund insgesamt eine ungerade Anzahl an Gremiensitzen zu, darf das Ungleichgewicht zwischen Frauen und
Männern nur einen Sitz betragen.

(3) Bei einer Unterschreitung der Vorgaben nach den Absätzen 1 und 2 ist das Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend unverzüglich zu unterrichten; die Unterschreitung ist zu begründen.

$ 5 Vorgaben für wesentliche Gremien

{1} Die Institutionen des Bundes nach $ 3 Nummer 3 haben ein Gremium als wesentlich zu bestimmen, wenn es
besondere tatsächliche, wissenschaftliche oder zukunftsrefevante Bedeutung hat.

{2} Bei wesentlichen Gremien haben die Institutionen des Bundes darauf hinzuwirken, dass eine paritätische
Vertretung von Frauen und Männern geschaffen oder erhalten wird, Dieses Ziel kann stufenweise entsprechend
den Vorgaben in $ 4 Absatz 1 und 2 erreicht werden,

(3}$ 4 Absatz 1 Satz 3 bis 6 und Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend.
$ 6 Statistik, Verordnungsermächtigung

{1} Die Institutionen des Bundes nach $ 3 Nummer 3 veröffentlichen auf ihrer Internetseite eine Aufstellung

über ihre Aufsichts- und wesentlichen Gremien sowie über die Anzahl der in diesen jeweils durch den Bund zu
bestimmenden Mitglieder, Die Veröffentlichung erfolgt erstmals bis zum 30. Juni 2015. Die Aufstellung nach Satz
1 ist regelmäßig zu aktualisieren.

(2) Die Institutionen des Bundes erfassen jährlich zum 31. Dezember unter Beachtung des Datenschutzes.die
Besetzung ihrer Gremien mit Frauen und Männern. Grundlage ist die Aufstellung nach Absatz 1 einschließlich der
im Vergleich zum Vorjahr neu aufgenommenen und entfernten Gremien. Die Daten werden jeweils bis zum 31.
März des Folgejahres auf den Internetseiten der Institutionen des Bundes nach $ 3 Nummer 3 veröffentlicht und
zeitgleich dem Statistischen Bundesamt gemeldet. Veröffentlichung und Meldung erfolgen erstmals bis zum 31.
März 2017.

(3) Das Statistische Bundesamt erstellt im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend alle zwei Jahre eine Statistik zu den nach Absatz 2 Satz 3 gemeldeten Daten. Die Statistik ist Bestandteil
der Gleichstellungsstatistik nach $ 38 Absatz 3 Nummer 1 des Bundesgleichstellungsgesetzes.

(4) Die Bundesregierung regelt durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die einzelnen
Vorgaben für die Mitteilung der statistischen Daten nach Absatz 2 Satz 3.

87 Bericht

(1) Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag alle vier jahre eine Zusammenstellung une Auswertung
der Gremienbesetzungen durch den Bund vor.

(2) Grundlage der Zusammenstellung und Auswertung sind die nach $ 6 Absatz 2 Satz 3 gemeldeten Daten. Die
obersten Bundesbehörden haben die für die Erstellung des Berichts erforderlichen Angaben zu machen.

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