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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Dokumente zum Energiecharta-Vertrag und Kohleausstieg

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E-Mail BMWi an RWE, 5. Juni 2020, 23:53 Uhr, Anhang: ÖRV-Entwurf, Fassung 3.2 Auszüge aus diesem Anhang mit Bezug zum Energiecharta-Vertrag: Auszug 1: Präambel: Auszug 2: § 24 ÖRV-Entwurf:
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Stand: 05.0                                                     STRENG VERTRAULICH Version: 3. und im Zusammenhang mit den Rechten und Pflichten aus diesem öffentlich- rechtlichen Vertrag und/oder dem KVBG _investifionsschutzrechtliche Rechtsbehelfe vor internationalen Schiedsgerichten zu suchen oder entsprechende Schiedsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland einzuleiten. Diese Verpflichtung erstreckt sich insbesondere auf Schiedsverfahren aus und im Zusammenhang mit Ansprüchen aus dem Energiecharta-Vertrag, die Rechte der Gesellschaften und ihrer abhängigen Unternehmen aus Art. 26 Energiecharta-Vertrag sowie auf etwaige Rechte aus anderen bilateralen oder multilateralen Investitionsschutzabkommen 2)     Die Gesellschaften verpflichten sich sicherzustellen, dass kein sonstiges [mit ihnen verbundenes Unternehmen im Sinne von $$ 15 f . AktG_/ von ihnen abhängiges Unternehmen im Sinne von $ 17 AktG] Ansprüche geltend macht oder Rechtsbehelfe einlegt, auf deren Geltendmachung oder Einlegung die ‚Anlagenbetreiber nach Absatz (1) (21) verzichten &      Die Vertragsparteien sind sich einig, dass die Gesellschaften auch unbeschadet der sonstigen Regelungen und Ansprüche dieses Vertrags und sonstiger gesetzlicher und verfassungsrechtlicher Rechtspositionen auf Forderungen und Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Energiecharta-Vertrag oder bilateralen oder multilateralen Investitionsschutzabkommen verzichten (Erlass). [Die Gesellschaften verpflichten sich sicherzustellen, dass mit ihnen verbundene Unternehmen im Sinne von $$ 15 f . AktG eine Erklärung entsprechend der Regelung in Satz 1 abgeben.] Die Bundesrepublik Deutschland erklärt bereits jetzt ihr Einverständnis mit diesem Verzicht.
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E-Mail BMWi an RWE, 12. Juni 2020, 10:01 Uhr, Anhang: ÖRV-Entwurf, Fassung 4.0 Auszüge aus diesem Anhang mit Bezug zum Energiecharta-Vertrag: Auszug 1: Präambel:
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824 Ausschluss Schiedsgerichtsbarkeit m  [LEAGIEPH: Streichung der folgenden Passage: Die Vertragsparteien sind sich einig/ Der [Bund] ist der Auffassung], dass das Unionsrecht, insbesondere die Art 267 und 344 AEUV, im intra-EU-Verhältnis investitionsschutzrechtliche Schiedsverfahren aus und im Zusammenhang mit bilateralen oder multilateralen Investitionsschutzabkommen,          einschließlich dem     Energiecharta-Vertrag, ausschließt.] 2) [LEAGIEPH: Streichung der folgenden Passage: Rein vorsorglich und ungeachtet von Absatz (1) sowie] Unbeschadet der sonstigen Regelungen und Ansprüche dieses Vertrags und anderweitiger nach dem Vertrag zulässiger Rechtsmittel verzichten die Gesellschaften darauf, aus und im Zusammenhang mit den Rechten und Pflichten aus diesem öffentlich-rechtlichen Vertrag und/oder dem KVBG        investitionsschutzrechtliche      Rechtsbehelfe  vor internationalen Schiedsgerichten zu suchen oder entsprechende Schiedsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland einzuleiten. Diese Verpflichtung erstreckt sich insbesondere auf Schiedsverfahren aus und im Zusammenhang mit Ansprüchen us dem Energiecharta-Vertrag, die Rechte der Gesellschaften und ihrer abhängigen Unternehmen aus Art. 26 Energiecharta-Vertrag sowie auf etwaige Rechte aus anderen bilateralen oder multilateralen Investitionsschutzabkommen. &  Die Gesellschaften verpflichten sich sicherzustellen, dass kein sonstiges von ihnen abhängiges Unternehmen im Sinne von $ 17 AktG Ansprüche geltend macht oder Rechtsbehelfe einlegt, auf deren Geltendmachung oder Einlegung die ‚Anlagenbetreiber nach Absatz (2) verzichten. (a [LEAGIEPH: Streichung der folgenden Passage: Die Vertragsparteien sind sich einig, dass die Gesellschaften auch unbeschadet der sonstigen Regelungen und Ansprüche dieses Vertrags und sonstiger gesetzlicher und verfassungsrechtlicher 38
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E-Mail BMWi an RWE, 17. Juni 2020, 11:17 Uhr, Anhang: ÖRV-Entwurf, Fassung 5.0 Auszüge aus diesem Anhang mit Bezug zum Energiecharta-Vertrag: Auszug 1: Präambel:
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Auszug 2: § 24 ÖRV-Entwurf:
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E-Mail BMWi an RWE, 17. Juni 2020, 23:44 Uhr, Anhang: ÖRV-Entwurf, Fassung 5.1 Auszüge aus diesem Anhang mit Bezug zum Energiecharta-Vertrag: Auszug 1: Präambel:
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824 Ausschluss Schiedsgerichtsbarkeit m  Der [Bund] ist der Auffassung, dass das Unionsrecht, insbesondere die Art. 267 und 344 AEUV,               im _intra-EU-Verhältnis     _investifionsschutzrechtliche Schiedsverfahren aus und im Zusammenhang mit bilateralen oder multilateralen Investitionsschutzabkommen,         einschließlich  dem      _Energiecharta-Vertrag, ausschließt. 2) Unbeschadet der sonstigen Regelungen und Ansprüche dieses Vertrags und anderweitiger nach dem Vertrag zulässiger Rechtsmittel verzichten die Gesellschaften darauf, kus und im Zusammenhang mit den Rechten und Pflichten aus      diesem     öffentlich-rechtlichen Vertrag      und/oder dem           KVBG investitionsschutzrechtliche Rechtsbehelfe vor internationalen Schiedsgerichten zu suchen oder entsprechende Schiedsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland einzuleiten. Diese Verpflichtung erstreckt sich insbesondere auf Schiedsverfahren aus und im Zusammenhang mit Ansprüchen aus dem Energiecharta-Vertrag, die Rechte der Gesellschaften und ihrer abhängigen Unternehmen aus Art. 26 Energiecharta-Vertrag sowie auf etwaige Rechte aus anderen bilateralen oder multilateralen Investitionsschutzabkommen &  Die Gesellschaften verpflichten sich sicherzustellen, dass kein sonstiges von ihnen abhängiges Unternehmen im Sinne von $ 17 AktG Ansprüche geltend macht oder Rechtsbehelfe einlegt, auf deren Geltendmachung oder Einlegung die ‚Anlagenbetreiber nach Absatz (2) verzichten. (a -Die Vertragsparteien sind sich einig, dass die Gesellschaften auch unbeschadet der sonstigen Regelungen und Ansprüche dieses Vertrags und sonstiger gesetzlicher und verfassungsrechtlicher Rechtspositionen auf Forderungen und 4
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E-Mail BMWi an RWE, 18. Juni 2020, 12:06 Uhr, Anhang: ÖRV-Entwurf, Fassung 6.0 Auszüge aus diesem Anhang mit Bezug zum Energiecharta-Vertrag Auszug 1: Präambel:
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Auszug 2: § 24 ÖRV-Entwurf:
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