anhang-1
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Prüfberichte der Zentralabteilung/Innenrevision“
-13 - 227 Auftragnehmers entstehen könnte, der dann gegebenenfalls sogar über 20 % des 228 Auftragsvolumens liegt.
229 230 231 232 233 234 235 236 237 238 239 240 241 242 243 244 245 246 247 248 249 250 -14 - E. Empfehlungen l. Vergabeverfahren Durch die Beauftragung und Abrechnung von Reise- bzw. Fahrtkosten ohne Grund- lage im Rahmenvertrag wurde mehrfach gegen vergaberechtliche Vorschriften ver- stoßen. Um dies künftig zu vermeiden, wird empfohlen, vor Beauftragung und Bescheinigung der sachlichen Richtigkeit der Rechnungen die Übereinstimmung der einzelnen Leis- tungspositionen mit den zu Grunde liegenden Rahmenverträgen sicherzustellen. Ei- ne angemessene (Stichproben-)Kontrolle im Rahmen der gestuften Verantwortlich- keit innerhalb des Referates kann hierzu beitragen. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass in weiteren Beauftragungen Positionen abgerechnet wurden, die keine Grundlage im Rahmenvertrag besitzen, wird darüber hinaus empfohlen, im Fachreferat weitere Fälle in der Vergangenheit zu überprüfen. Auch hier wird eine Information an die Innenrevision angeregt. ll. Personelle Maßnahmen Soweit N hat, den überzahlten Betrag vom Auftragnehmer durch ein Schreiben unter seinem eigenen Namen und seiner Privat- anschrift per Verrechnungsscheck zurück zu erbitten, entspricht dies nicht den an- zuwendenden Regelungen. Neben einer ausdrücklichen Belehrung über die einzuhaltenden Vorschriften, sollte auch das zuständige Personalreferat eingeschaltet werden, um die Vorkommnisse in der dort geführten Personalakte aufnehmen zu können.
251 253 254 255 257 258 259 260 a 261 262 263 264 266 267 268 270 271 272 273 274 275 -15 - Soweit von zwei Beamten des Referates ZT 3 Leistungen beauftragt wurden, die keinerlei Grundlage in den Rahmenverträgen haben, wurden die Mitarbeiter zwar durch ZT 3 bereits belehrt, dennoch sollte auch hier eine Beteiligung des zuständi- gen Personalreferates erfolgen, um diese nicht unerheblichen Verstöße in die Perso- nalakte aufnehmen zu können. Dies sollte auch deswegen erfolgen, da zurzeit nicht geklärt ist, in wie vielen Fällen und mit welchen Summen weitere Beauftragungen unter Verstoß gegen vergaberechtliche Vorschriften erfolgt sind. Entsprechend der Richtlinie zur Korruptionsprävention in der Bundestagsverwaltung und in der Funktion als Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge empfiehlt die Innen- revision darüber hinaus, eine Personalrotation der beiden betroffenen Beamten ernsthaft zu prüfen. Durch die festgestellten Verstöße gegen vergaberechtliche Vor- schriften und die häufigen Außenkontakte mit Kontroll- und Aufsichtstätigkeiten lie- gen im Sinne der Richtlinie tatsächliche Anhaltspunkte vor, die eine besondere Kor- ruptionsgefährdung dieser Arbeitsplätze nahe legen. Il. Wirtschaftlichkeit Bei der Prüfung der Rahmenverträge wurde unter anderem festgestellt, dass zum Teil erhebliche Anteile des Gesamtauftragvolumens auf die Vergütung für An- und Abfahrtszeiten entfallen. Statt Pauschalen kann nach dem Rahmenvertrag der Zeit- aufwand für alle An- und Abreisen der Monteure mit dem für Arbeitsleistungen ver- einbarten Stundensatz in voller Höhe in Rechnung gestellt werden. Bei anderen Rahmenverträgen des Referates ZT 3 wurden hingegen sogenannte Pauschalen zur Abgeltung des Aufwandes für An- und Abreise vereinbart. Daher wird empfohlen, bei Abschluss von neuen Rahmenverträgen die Art und Wei- se der Vergütung von An- und Abreisezeiten im Rahmen einer wirtschaftlichen Be- trachtungsweise sorgfältig zu prüfen.
276 277 278 279 280 281 282 284 ie: Bei Aufträgen mit Umsätzen von zum Teil über 10.000,00 € (netto) erscheint ein An- teil von knapp 2.000,00 € allein für die bloße An- und Abreise kaum noch wirtschaft- lich vertretbar. Soweit diese Abrechnung nach Zeitaufwand laut Auskunft von ZT 2 im geprüften Fall nicht zum tragen kam, beruht dies nicht auf einer wirksamen vertraglichen Abrede zwischen Bundestag und Auftragnehmer, sondern ausschließlich auf dem Verhalten der entsprechenden Firma. Mit gestaffelten Pauschalregelungen — basierend auf den jeweiligen Entfernungen — wäre hier voraussichtlich eine wirtschaftlichere Lösung möglich.
47 = 285 Berlin, den 8. April 2008 er DB 287° Prüfer und Leiter Innenrevision 288 RD Oliver Trampler
289 290 291 F. Anhang Anhang Nr. 1 Anhang Nr. 2 -18 - Vermerk ZT 2/4 -VOB Vergaben 14. Mai 2007 Vermerk ZT 3/1 vom 20. September 2007
Al ag € ‚1 ZT2/4 14. Mai 07 VOB Vergaben Tel.: 34577 Vermerk Betr.: Ausschreibung eines Rahmenvertrages über materielle Siche- rungsmaßnahmen an Wohnobjekten an Privathäusern von Bun- destagsabgeordneten und Bürogebäuden des Deutschen Bundes- tages Bezug: 2 Einzelvorgänge ZT3/ 1. Vorgang Sicherungsmaßnahmen eh (konkrete Sicherungs- maßnahme) Sicherungskonzeption BKA in Abstimmung mit Fra on 31. Mai / 21 Juni 2006 Einstung Geährcucctr TE NIEREN en. \ Konzeption BKA;: Schreiben ZR 3 (Bestätigung der konkr. Gefährdung) 06. Juli 2006 Auftrag Fa. Hengsberg 18. Juli 2006 Rahmenzeitvertragspartner gem. ZT-GM/T-40-01-002 vom 05. Juni 2002
Auftrag gem. Angebot der Fa. Hengsberg vom 23. Juni 2006 in Höhe von 34.639,04 € brutto / 29.861,24 € netto Eine Vielzahl von Positionen nicht im Rahmenzeitvertrag erkennbar (s. Anlage); offensichtlich unabhängig vom Rahmenzeitvertrag beauftragt Leistungspositionen im Wert von ca. 12.000 € nicht aus dem Rahmenvertrag hätten nachbeaufragt werden müssen rt mu Och ' Weiterer Auftrag an Fa. Hengsberg am 21. Juli 2006 Angebot vom 17. Juli 2006 Wiederum div. Positionen nicht im RV enthalten (s. Anlage) erneut Fährkosten abgerechnet, die auch in Anreisekostenpauschale enthalten sind offensichtlich unabhängig vom Rahmenzeitvertrag beauftragt Leistungspositionen im Wert von ca. 5.800 € nicht aus dem Rahmenvertrag; hätten nachbeaufragt werden müssen Insgesamt Nach-Beauftragung im Wert von 17.800,00 € Kein Vergabeantrag Verstoß gegen Beschaffungsanweisung (Vergabeausschuss-Beteiligung gem. Kap. Ill Ziff. 6.2 erforderlich) Vergabestelle nicht beteiligt Haushaltsmittel? Vergabeverfahren: Beschränkte Ausschreibung / Freihändige Vergabe (Geheimhal- tung / Dringlichkeit) Beschaffungsanweisung: 3 schriftliche Angebote auch bei freihändiger Vergabe! Auftrag Fa. Chubb Nord-Alarm Rahmenvertragspartner ZT 2-T3-50-05-002 vom 07. November 2005 Bestandteile: Einbau RIFETEIDETTRNNENNER in den privaten Wohnsitzen von Bundestagsabgeordneten Sicherheitsbaumaßnahmen Instandhaltung
' U) ' 07. Juni 2006: Anschreiben an Fa. Chubb („Sicherungsmaßnahmen Er mit der Bitte um Erstellung Ange- bot, Montagetermin 26. KW 2006 (ab 26. Juli). 12. Juni 2006: Angebot der Fa. Chubb Div. Positionen nicht gem. Rahmenvertrag beauftragt: >cs. 15.1 EEE Pos; 1.17 >os.120: Pos. 1.27 Nebenkosten für Anfahrt m insgesamt ca. 2.000,00 € (von 9.116,12 € Gesamtvol|.) hätten nachverhandelt bzw. nachbeauftragt werden müssen (bei 2.000 € Volumen freihändig in eig. Referatszuständigkeit möglich) Ei — TE Fahrtkostenerstattung überhaupt nicht im RV vorgesehen! ) 15. Juni 2006 Auftrag; 03. - 08. Juli 2006 Montage Weiterer Auftrag Fa. Chubb Nord-Alarm >: Juli 2006) zwischen Dt. Bundestag - ZT 3 - und Fa. Chubb in Höhe von € mtl. Gebühr €, pro Jahr auf 48 Monate gem. $ 3 VgV: = kein Vergabevorgang erkennbar !!! En Weiterer Auftrag am 17. August 2006 an Fa. Chubb Gem. Angebot vom 10. August 2006 Wiederum div. Pos. nicht aus Rahmenvertrag erkennbar u. a. Pos. 1.8.1, Pos. 1.19, Pos. 1.27 (Nebenkosten für Fähre und Überfahrt 300,00 €), Pos. 1.28, 1.29 z— neun z in _— Wiederum Abrechnung Fahrtkostenerstattung (nicht mie 12 Weiterer Auftrag Fa. Chubb Nord Alarm Instandhaltungsvertrag für 2 Jahre Wartung gem. Beiblatt II (Seite 11 des Vertrages) Anreisekosten Fähre und Flugzeug vereinbart! Auftragsvolumer fl <
Vergaberechtlich: Wartung / Instandhaltung der Anlagen ist Bestandteil des Rah- menvertrages und ist mit € (Pos. 1.2.10) angeboten und bezuschlagt. Es ist nicht erkennbar, warum eine Wartung/Instandhaltung mit Kosten in Höhe von BE Pius: Fahrkosten -: pro Jahr beauftragt wird. = Widerspruch zum Rahmenvertrag SE Lieferung und Einsetzung von BE \ <:o 461,05 € Auftrag / Angebot wohl mündlich (Rechnung 16. August 2006) Schriftl. Auftrag in der Akte vom 23.08.2006 ZT 3-interner Vergabevermerk vom 25.08.2006 Vier-Augen-Prinzip ?? Hinweis: Rahmenvertrag Fa. Hengsberg enthält grds. auch re Tischlerei Hillig, RR Rechnung vom 21.08.2006 Auftrag vom 30.08.2006 (wohl mündlich vorher beauftragt) kein schriftliches Angebot in der Akte Netto 993,59 € ZT3-interner Vergabevermerk vom 29.08.2006 Begründung zur Freih. Vergabe nicht korrekt (Nr. 4 a ein bestimmter Unternehmer; Freihändige Vergabe aber It. Beschaffungsanweisung in Ordnung) Vier-Augen-Prinzip ?? Hinweis: Rahmenvertrag Fa. Hengsberg enthält grds. auch