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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Vorgang zur Bearbeitung der Anfrage "Ergebnisse der aWU ÖPP B247"“
Antwort: Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 19/26425 verwiesen.
Bundesministerium für Verkehr und Berlin, den 01.09.2021 digitale Infrastruktur Berichtsanforderung des Abg. Sven-Christian Kindler vom 09.08.2021 zum Thema: „Ergebnisse der aWU ÖPP B 247“ Frage 1: Wie viel Millionen Euro barwertig bzw. wie viel Prozent beträgt laut abschließender Wirt- schaftlichkeitsuntersuchung der Gesamtnutzenvorteil der ÖPP-Beschaffung zum ÖPP-Projekt B 247 gegenüber der konventionellen Beschaffung über den Betrachtungszeitraum (bitte für die Teilprojekte differenziert darstellen)? Frage 2: Wurde in allen Teilprojekten in der abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ein posi- tives Ergebnis erzielt? a. Wenn nein, in welchem Teilprojekt nicht? b. Welches konkrete Ergebnis erbrachte die abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersu- chung in diesem Fall/in diesen Fällen? c. Wieso erfolgte trotz ggf. negativen Ergebnissen eine Vergabe? Antwort: Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Teilbereiche der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sind das beauftragte ÖPP-Projekt B 247, Mühlhausen — Bad Langensalza ist nicht in Teilprojekte untergliedert. Eine abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (aWU) liegt mit Stand 11. Juni 2021 für das ÖPP-Projekt B 247, Mühlhausen-- Bad Langensalza vor. Zur Beurteilung nach $ 7 BHO, ob eine Maßnahme im Rahmen eines ÖPP-Projektes mindes- tens ebenso gut erbracht werden kann wie in der konventionellen Beschaffungsvariante, wird eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung mit Kostenvergleich und Nutzwertanalyse durchgeführt. Entsprechend der von BMVI, Bundesrechnungshof und BMF im erarbeiteten Bericht zu den ÖPP-Projekten im Bundesfernstraßenbau an den Rechnungsprüfungsausschuss vom 16. De- zember 2016 festgehaltenen gemeinsamen Auffassung ist zur Beurteilung der Wirtschaftlich- keit einer Beschaffungsvariante die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Ganzen maßgebend. Entscheidend für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit ist die abgeleitete zusammenfassende und abschließende Bewertung. Diese hat ergeben, dass für das im Zuge der B 247 erforderli- che Leistungsspektrum die Umsetzung als ÖPP-Projekt als vorzugswürdige Beschaffung an-
zusehen ist. Es wird auf die Pressemitteilung des BMVI vom 20. Juli 2021 zum Zuschlag des ÖPP-Projektes B 247 verwiesen. Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen der ÖPP-Projekte im Bundesfernstraßenbau beinhal- ten interne Kalkulationen der öffentlichen Hand zu dem jeweiligen Projekt. Deren Offenle- gung wäre geeignet, den Wettbewerb in Vergabeverfahren für ÖPP-Projekte zum wirtschaftli- chen Nachteil der öffentlichen Hand zu verringern und dadurch die fiskalischen Interessen des Bundes zu gefährden, deren Schutz als Staatswohlbelang eine Nichtveröffentlichung rechtfer- tigt, soweit der Bund (mittelbar) als Akteur am Markt auftritt. Dies gilt umso mehr, als der Bund mit dem Bau, Betrieb und Erhalt von Bundesfernstraßen seiner Gewährleistungsverant- wortung für die Verkehrsinfrastruktur als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge nachkommt. Denn bei Offenlegung bestünde die Gefahr, dass Bieter ihre Angebote an den Wirtschaftlich- keitsuntersuchungen ausrichten. Die damit nicht mehr hinreichend sicher auszuschließende Etablierung eines entsprechenden „Preisniveaus“ würde dazu führen, dass weitere potenzielle Wirtschaftlichkeitsvorteile zugunsten der öffentlichen Hand nicht mehr erschlossen würden. Der Bund hat ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse, da die Kenntnis der internen Kalku- lation der öffentlichen Hand und des Ergebnisses’des konventionellen Vergleichsmaßstabes den Marktteilnehmern Rückschlüsse auf die Wirtschaftlichkeitsschwelle der Angebote in den bevorstehenden und auch in zukünftigen, gleichgelagerten ÖPP-Vergabeverfahren ermögli- chen würde, was zu einer Wettbewerbseinschränkung führen könnte. Die Wirtschaftlichkeits- untersuchungen für ÖPP-Projekte im Bundesfernstraßenbau können der Öffentlichkeit daher nicht zugänglich gemacht werden. Unter sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen Auskunftsanspruches einerseits und des Schutzes der fiskalischen Interessen des Bundes andererseits ist vorgesehen, die erbetenen Informationen zum Ergebnis der aWU als „VS - VERTRAULICH“ einzustufen und der Ge- heimschutzstelle des Deutschen Bundestages zu übermitteln. Frage 3: Wann wird die Bundesregierung, so wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vorgesehen (‚Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und die Konzessionsverträge werden wir nach Vergabe bei Zustimmung des Konzessionsnehmers im Internet veröffentlichen.“ (Rand- nummern: 3385-3387, 5 74)) die abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Internet veröffentlichen?
Antwort: Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 19/26425 verwiesen.
Halape 13 Von: 2 Gesendet: Freitag, 3. September 2021 11:43 An: Lee] Betreff: Einstufung Berichtsbitte Kindler Anlagen: Antwort auf Berichtsbitte // Einstufung VS-Vertraulich Hallo bisher liegt mir zur Berichtsbitte Kindler zum Thema "Ergebnisse der awU ÖPP B 247" keine Rückmeldung von Sts G zur VS-Einstufung der Antwort vor. Daher würde ich mich freuen, wenn Sie während meines Urlaubs den Vorgang übernehmen. Hier die angekündigte To-Do-Liste: 1. Sobald sich Z 20 mit der Zustimmung von Sts G zur Einstufung meldet, ist eine E-Mail an Herrn u zu richten (siehe Anlage zum Vorgehen bei der letzten Einstufung) - der E-Mail ist noch die Pdf mit der Zeichnung von Sts G und der Antwortentwurf (G:\StB12\D_Kabinett und Parlament\Anfragen Abgeordnete\2021\2021-08-11 ÖPP Berichtsbitte MdB Kindler B 247\2021-08-11 Antwortbeitrag_clean.doc) beizufügen, E-Mail-Entwurf liegt im Referatsbriefkasten --> Wichtig: Änderungen von St$ G sind in der E-Mail an Herrn = -> umzusetzen 2. Sobald HerrEEE der Einstufung zustimmt, ist die Geheim-Reg um ein Vorgangszeichen zu bitten (, -1367), die Vorgangsnummer ist in dem Anschreiben an die BT-Geheimschutzstelle einzufügen (vorbereitetes Schreiben liegt unter: G:\StB12\D_Kabinett und Parlament\Anfragen Abgeordnete\2021\2021-08-11 ÖPP Berichtsbitte MdB Kindler B 247\Schreiben Geheimschutzstelle.doc) 3. Ich habe mit EEE] abgestimmt, dass wir aufgrund der sitzungsfreien Zeit die Einsichtnahme auch für die Mitarbeiter der HHA-Mitglieder vorsehen - die konkrete Formulierung ist nicht mit EEE endabgestimmt und wäre ggf. noch einmal vorzulegen. In dem Entwurf ist eine Alternativ-Version mit der Begründung, warum auch die Mitarbeiter einsehen dürfen im Änderungsmodus enthalten. Hier wäre ich für Ihre Einschätzung dankbar, ob die längere Variante erforderlich ist, um zukünftig den Kreis der Einsichtnehmenden ggf. wieder einschränken zu können oder ob die kurze Version ausreicht, weil wir intern unser Vorgehen begründen können? 4. In der Anlage für die BT-Geheimschutzstelle ist in der Kopfzeile "VS - Nur für den Dienstgebrauch" durch "VS- VERTRAULICH" zu ersetzen (zudem Datum einfügen); Anlage liegt unter G:\StB12\D_Kabinett und Parlament\Anfragen Abgeordnete\2021\2021-08-11 ÖPP Berichtsbitte MdB Kindler B 247\VS-NfD_Ergebnis aWU ÖPP B 247.doc --> Wichtig: Änderungen von StS G im Zuge der Zeichnung sind in der --> einzustufenden Anlage umzusetzen 5. Anschreiben und Anlage sind ausgedruckt zur Geheim-Reg zu bringen Sollten Fragen bestehen, können Sie mich in der nächsten Woche telefonisch erreichen (EN. Vielen Dank und viele Grüße [Seite]
Von: Zur | Gesendet: Mittwoch, 16. Juni 2021 08:54 An: Cc: Betreff: Antwort auf Berichtsbitte // Einstufung VS-Vertraulich Anlagen: AE_Kindler_ÖPP-Projekt_Nachträge_Sts-G.PDF Sehr geehrter Herr nachfolgende Fragen wurden von MdB Sven-Christian Kindler im Rahmen einer Berichtsbitte zum Thema "Nachträge bei ÖPP-Projekten" an das BMVI gerichtet. Die vorgesehene Einstufung der (Teil-)Antwort als VS-Vertraulich wird mit der Bitte um Prüfung übersandt. Frage 1: In welchem Umfang ergaben sich bei den ÖPP-Projekten des Bundes im Bereich der Bundesfernstraßen seit 2009 Nachträge (bitte Höhe der Nachträge in Millionen Euro sowie Zeitpunkte der Nachträge für jedes ÖPP-Projekt tabellarisch darstellen und die Gesamtsumme der Nachträge für den Zeitraum 2009 bis Mai 2021 ausweisen)? Frage 2: Was waren seit 2009 jeweils die Gründe für die Nachträge (bitte für jeden Nachtrag einzeln begründen)? Die Summe der vergüteten Nachträge je ÖPP-Projekt werden dem Abgeordneten in der Beantwortung mitgeteilt. Die Einstufung der Übersicht der Einzelnachträge einschließlich der jeweiligen Nachtragssumme und des Nachtragsgrundes als Verschlusssache "VS-Vertraulich" wird wie folgt begründet (siehe auch Anlage): "Die Angaben bezüglich der vergüteten Nachtragssummen in Verbindung mit den jeweiligen Gründen der Einzelnachträge geben Aufschluss über die mit einzelnen Sachverhalten verbundenen Kostenerstattungen sowie Hinweise zu den zur Aufgabenerfüllung durch die privaten Partner aufgewendeten Ressourcen und betreffen daher exklusives kaufmännisches Wissen Dritter. Sie berühren somit verfassungsrechtlich geschützte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Unternehmen. Bei Bekanntwerden dieser Informationen könnten die Wettbewerber der privaten Partner im Wettbewerb um andere Projekte dieses exklusive kaufmännischen Wissen zu ihren Gunsten für Kalkulationen und Angebotserstellung nutzen. Wegen der dadurch entstehenden Wettbewerbsnachteile drohen den privaten Partnern wirtschaftliche Schäden. Die Offenlegung der Höhe und der Gründe vergüteter Nachträge wäre zudem geeignet, das Nachtragsverhalten bei anderen Maßnahmen - nicht nur bei gleichgelagerten ÖPP-Projekten - zum wirtschaftlichen Nachteil der öffentlichen Hand zu beeinflussen und dadurch die fiskalischen Interessen des Bundes zu gefährden, deren Schutz als Staatswohlbelang nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Nichtveröffentlichung rechtfertigt, soweit der Bund (mittelbar) als Akteur am Markt auftritt. Dies gilt umso mehr, als der Bund mit dem Bau, Betrieb und Erhalt von Bundesfernstraßen seiner Gewährleistungsverantwortung für die Verkehrsinfrastruktur als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge nachkommt. Denn bei Offenlegung bestünde die Gefahr, dass Bieter ihre Angebote bzw. Vertragspartner ihre Nachtragsforderungen an den vergüteten Nachträgen ausrichten. Die damit nicht mehr hinreichend sicher auszuschließende Etablierung eines entsprechenden „Preisniveaus” würde dazu führen, dass weitere potenzielle Wirtschaftlichkeitsvorteile zugunsten der öffentlichen Hand nicht mehr erschlossen würden. Da kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Veröffentlichung dieser Angaben besteht, können die erbetenen Informationen nicht veröffentlicht werden. Unter sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen Auskunftsanspruches einerseits und des Schutzes der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der privaten Vertragspartner sowie der fiskalischen Interessen des Bundes andererseits wurden die erbetenen Informationen als Verschlusssache „VS-Vertraulich” eingestuft und der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt." Ich hoffe, Ihnen liegen damit die erforderlichen Informationen für die Prüfung der vorgesehenen Einstufung vor.
Viele Grüße f. StB 12
PIE - Sts-G &-&- Von: EEE Gesendet: Montag, 7. Juni 2021 14:15 An: Sts-G Cc: Ref-Z20 Betreff: Berichtsbitte MdB Kindler - Nachträge ÖPP-Projekte Anlagen: 210507Berichtsanforderung_Nachträge ÖPP-Projekte.doc; AE_Kindler_ÖPP- Projekt_Nachträge_L11.docx; AE_Kindler_ÖPP-Projekt_Nachträge_VS- NfD_Z20.docx; BT_Drs_1929120.pdf Kategorien: Gedruckt zZ 20 / 2312.9/5 ' . Liebe Kolleginnen und Kollegen, x AG StB 12 hat die anliegenden Antwortentwurfe auf die o.g. Berichtsbitte des Abgeordneten Kindler verfasst, die ich Ihnen mit der Bitte um Billigung übersende. Hinweis des federführenden Referats StB 12: Die Angaben bezüglich der vergüteten Nachtragssummen in den Fragen 1 und 2 geben in Verbindung mit den jeweiligen Gründen der Einzelnachträge Aufschluss über die mit einzelnen Sachverhalten verbundenen Kostenerstattungen sowie Hinweise zu den zur Aufgabenerfüllung durch die privaten Partner aufgewendeten Ressourcen und betreffen daher exklusives kaufmännisches Wissen Dritter. Sie berühren somit verfassungsrechtlich geschützte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Unternehmen. Unter Abwägung zwischen dem parlamentarischen Auskunftsanspruch einerseits und dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen unter Berücksichtigung möglicher nachteiliger Wirkungen für das betroffene Unternehmen andererseits schlägt StB 12 vor, die Antwort vor Verlassen des BMV1 (zunächst Versand an BMF) als Verschlusssache „VS - Vertraulich“ einzustufen mit der Maßgabe, dass die Antworten auf die Berichtsbitte nur in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages eingesehen werden darf (Versand dann über VS Reg. BMVI an VS- Reg. BMF). UALZ2 und L11 sind einverstanden. r/ 1. Herrn Sts Dr. Güntner m.d. B. um Billigung des beiliegenden Beitrags. Für Büro Sts G: Billigung bzw. Änderungen möglichst unverzüglich per Email oder Email-Scan an ref- Z20@bmvi.bund.de. Danke. 2. ZdA. Freundliche Grüße
Bundesministerium für Verkehr Berlin, den 07.06.2021 und digitale Infrastruktur Berichtsanforderung des Abg. Kindler vom 07.05.2021 zum Thema: Nachträge ÖPP-Projekte Frage 1: In welchem Umfang ergaben sich bei den ÖPP-Projekten des Bundes im Bereich der Bundesfern- straßen seit 2009 Nachträge (bitte Höhe der Nachträge in Millionen Euro sowie Zeitpunkte der Nachträge für jedes ÖPP-Projekt tabellarisch darstellen und die Gesamtsumme der Nachträge für den Zeitraum 2009 bis Mai 2021 ausweisen)? Frage 2: Was waren seit 2009 jeweils die Gründe für die Nachträge (bitte für jeden Nachtrag einzeln be- gründen)? - Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die folgende Tabelle weist die zwischen 2009 und Mai 2021 vergüteten Nachträge der einzelnen ÖPP-Projekte summarisch aus. Bei den ÖPP-Projekten A 3 (AK Fürth/Erlangen - AK Biebelried) und A 49 (AD Ohmtal (A 5) - AS Fritzlar) wurden keine Nachträge vergütet. Annn.n: Von 2009 bis Mai 2021 vergütete OPP-Projekt Nachträge (Mio. Euro) A 1, AK Bremen - AD Buchholz 17,283 A 4, Herleshausen (LGr. HE/TH) - Gotha 9,534 A 5, AS Offenburg - Malsch - 0,589 A 6, Wiesloch/Rauenberg - AK Weinsberg 9,378 A 7, AD Hamburg/Nordwest - AD Bordesholm 48,111 A 7, AS Göttingen - AS Bockenem 113,029 A 8, Augsburg/West - München/Allach 9,441 A 8, Ulm/Elchingen - Augsburg/West : 3,046 A 9, LGr. TW/BY - AS Lederhose 1,498 A 10/A 24, AS Neuruppin - AD Pankow 4,556 A 94, Forstinning - Marktl ; 3,907 Summe 220,590 Die Angaben bezüglich der vergüteten Nachtragssummen in Verbindung mit den jeweiligen Gründen der Einzelnachträge geben Aufschluss über die mit einzelnen Sachverhalten verbunde- nen Kostenerstattungen sowie Hinweise zu den zur Aufgabenerfüllung durch die privaten Partner aufgewendeten Ressourcen und betreffen daher exklusives kaufmännisches Wissen Dritter. Sie Gr
-2- berühren somit verfassungsrechtlich geschützte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der betroffe- . nen Unternehmen. Bei Bekanntwerden dieser Informationen könnten die Wettbewerber der priva- ten Partner im Wettbewerb um andere Projekte dieses exklusive kaufmännischen Wissen zu ihren Gunsten für Kalkulationen.und Angebotserstellung nutzen. Wegen der dadurch entstehenden Wettbewerbsnachteile drohen den privaten Partnern wirtschaftliche Schäden. Die Offenlegung der Höhe und der Gründe vergüteter Nachträge wäre zudem geeignet, das Nach- tragsverhalten bei anderen Maßnahmen - nicht nur bei gleichgelagerten ÖPP-Projekten - zum wirtschaftlichen Nachteil der öffentlichen Hand zu beeinflussen und dadurch die fiskalischen Interessen des Bundes zu gefährden, deren Schutz als Staatswohlbelang nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Nichtveröffentlichung rechtfertigt, soweit der Bund (mittel- bar) als Akteur am Markt auftritt. Dies gilt umso mehr, als der Bund mit dem Bau, Betrieb und Erhalt von Bundesfernstraßen seiner Gewährleistungsverantwortung für die Verkehrsinfrastruktur als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge nachkommt. Denn bei Offenlegung bestünde die Ge- fahr, dass Bieter ihre Angebote bzw. Vertragspartner ihre Nachtragsforderungen an den vergüte- ten Nachträgen ausrichten. Die damit nicht mehr hinreichend sicher auszuschließende Etablierung eines entsprechenden „Preisniveaus“ würde dazu führen, dass weitere potenzielle Wirtschaftlich- keitsvorteile zugunsten der öffentlichen Hand nicht mehr erschlossen würden. Da kein überwie- gendes öffentliches Interesse an der Veröffentlichung dieser Angaben besteht, können die erbete- nen Informationen nicht veröffentlicht werden. Unter sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen Auskunftsanspruches einerseits und des Schutzes der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der privaten Vertragspartner sowie der fiskali- schen Interessen des Bundes andererseits iserereiehen, die erbetenen Informationen als Ver- schlusssache „VS-Vertraulich“ einzästufdn und’äer Geheimschutzstelle des Deutschen Bundesta- { ges zu übermittehk; Frage 3: Wer sind derzeit die Gesellschafter aller ÖPP-Projekte des Bundes im Bereich der Bundesfern- straßen (bitte für alle ÖPP-Projekte tabellarisch und mit der Aufteilung der jeweiligen Anteile auf die Gesellschafter darstellen)? Der folgenden Tabelle ist die aktuelle Gesellschafterstruktur der ÖPP-Projekte A 3 (AK Fürth/Erlangen — AK Biebelried), A 5 (AS Offenburg — Malsch), A 6 (Wiesloch/Rauenberg - AK Weinsberg), A 7 (AD Hamburg/Nordwest - AD Bordesholm), A 7 (AS Göttingen - AS Bocke- nem), A 10/A 24 (AS Neuruppin - AD Pankow), A 49 (AD Ohmtal (A 5) — AS Fritzlar) und A 94 BC