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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „IFG: Stiftung Klima- und Umweltschutz“
Von: Steffen Ebert <Steffen.Ebert@nord-stream2.com> Gesendet: Dienstag, 14. August 2018 15:33 An: Schwesig, Manuela Betreff: Nord Stream 2 - Bau in Russland komplett genehmigt Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin Schwesig, wir haben heute die Genehmigung für den Bau der Nord Stream 2-Pipeline in den Hoheitsgewässern der Russischen Föderation erhalten. Die Genehmigung wurde von der Russischen Umweltaufsichtsbehörde (Rosprirodnadzor) gemäß dem festgelegten Verfahren erteilt. Die Genehmigung umfasst einen Abschnitt von etwa 114 Kilometern in den russischen Hoheitsgewässern. Die praktische Umsetzung des Projekts im Rahmen der neu erteilten Genehmigung wird in naher Zukunft beginnen. Dabei werden Umweltaspekte berücksichtigt, die im Gutachten der russischen Umweltaufsichtsbehörde und der Wassernutzungsgenehmigung festgelegt worden sind. Zuvor hatte das russische Bauministerium eine Baugenehmigung für den Landabschnitt der Nord Stream 2- Pipelineerteilt. Alle erforderlichen Genehmigungen für den Bau des russischen Trassenabschnitts und der Anlandestation der Nord Stream 2-Pipeline liegen nun vor. Neben Russland haben auch Deutschland, Finnland und Schweden alle erforderlichen Genehmigungen für den Bau der geplanten Pipeline in ihren Hoheitsgebieten erteilt. Das Genehmigungsverfahren in Dänemark läuft noch. Parallel dazu hatte Nord Stream 2 am vergangenen Freitag einen Antrag für eine Route durch die dänische Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) nordwestlich von Bornholm sowie den entsprechenden Bericht zur Umweeltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei der Dänischen Energieagentur (DEA) eingereicht. Dies ist eine Alternativroute außerhalb der dänischen Hoheitsgewässer. Die Nord Stream 2 AG zieht damit nicht den im April 2017 eingereichten Antrag für die bevorzugte Trasse zurück, der auf Vorgaben der dänischen Behörden für den Bau der bestehenden Nord Stream-Pipeline basierte. Die Änderung des Festlandsockelgesetzes (1. Januar 2018) gibt dem dänischen Außenministerium das Recht, Empfehlungen auszusprechen, ob Anträge für Infrastrukturprojekte wie Gasleitungen in Territorialgewässern durch die DEA bearbeitet werden. Die Empfehlung des Außenministeriums für den im April 2017 eingereichten Genehmigungsantrag steht seit Januar 2018 aus. Deshalb hat die Nord Stream 2 AG beschlossen, alternative Routen außerhalb der dänischen Hoheitsgewässer zu untersuchen. Aufbauend auf Vermessungsarbeiten, technischen Planungen und Umweltuntersuchungen in den letzten Monaten konnte eine Alternativroute identifiziert werden. Diese 175 Kilometer lange Route verläuft nordwestlich von Bornholm und durchquert lediglich die dänische AWZ. Dieser Antrag wird nicht den Antrag ersetzen, der im April 2017 eingereicht wurde. Für die Nord Stream 2 AG bleibt der erste Antrag die optimale und bevorzugte Route der Pipeline in dänischen Gewässern. Beide Pressemitteilung finden Sie auf unserer Website zum Download: https://www.nord-stream2.com/de/media- info/neuigkeiten/nord-stream-2-hat-alle-fur-den-bau- notwendi en- enehmi ungen-in-russland-erhalten-105 sowie https: -des-antrages-und-des- berichts-zur- unweltvertraglichkeitsorsfung-fur-eine: -alternative-route-in-danemark-104/. Bei Fragen hierzu oder zum Projekt Nord Stream 2 zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen Steffen Ebert Marion Scheller Advisor to Nord Stream 2 Senior Advisor for Governmental Relations 1

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