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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „IFG: Stiftung Klima- und Umweltschutz“
Von: Steffen Ebert <Steffen.Ebert@nord-stream2.com> Gesendet: Mittwoch, 31. Januar 2018 11:06 An: Schwesig, Manuela Betreff: Nord Stream 2: Erste Genehmigung in Deutschland erteilt, Status in anderen Ländern und Rolle der EU Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin Schwesig, Die Nord Stream 2 AG hat heute die Genehmigung für den Bau und Betrieb des Pipelinesystems im deutschen Küstenmeer sowie im Anlandebereich in’Lubmin bei Greifswald erhalten. Das Bergamt Stralsund hat den Planfeststellungsbeschluss für diesen insgesamt rund 55 Kilometer langen Trassenabschnitt gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erteilt. Wir möchten Ihnen aus diesem Anlass Hintergrundinformationen rund um das Genehmigungsverfahren und den Stand in den anderen Ländern, die an diesem Prozess beteiligt sind, zukommen lassen. Wer genehmigt die Nord Stream 2-Pipeline? | Nord Stream 2 wird die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) und/oder Hoheitsgewässer von fünf Ländern durchqueren: Russland, Finnland, Schweden, Dänemark und Deutschland. Gemäß der jeweiligen nationalen Gesetzgebung hat Nord Stream 2 Genehmigungsanträge und Materialien der Umweltverträglichkeitsprüfungen {UVP} bei den zuständigen Behörden dieser Länder eingereicht. Konsultationen und die Beteiligung der Öffentlichkeit sind fundamentale Prinzipien dieses komplexen Genehmigungsprozesses. Deshalb steht Nord Stream 2 im Dialog mit vielen Behörden und Gemeinden rund um die Ostsee. Im Rahmen des Internationalen Konsultationsprozesses gemäß der Espoo-Konvention hat Nord Stream 2 auch Estland, Lettland, Litauen und Polen einbezogen. Genehmigungen für Bau und Betrieb von Nord Stream 2 werden von den zuständigen Behörden der fünf genannten Ländern erteilt, die in ihrer nationalen Gesetzgebung internationales Recht und EU-Richtlinien abbilden. Dies ist das bewährte Verfahren für alle internationalen Infrastrukturprojekte und Nord Stream 2 bildet keine Ausnahme. Wie ist der Status der nationalen Genehmigungsverfahren? Die nationalen Genehmigungsverfahren in Russland, Finnland, Schweden, Dänemark und Deutschland schreiten wie geplant und gemäß der nationalen gesetzlichen Anforderungen dieser Länder voran. Wir erwarten die Ausstellung der Genehmigungen in den nächsten Monaten, so dass der Bau 2018 beginnen kann: - In Russland hat Nord Stream 2 Ende Januar 2018 ein positives Gutachten der staatlichen Umweltbehörden für die eingereichte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erhalten. Daraus geht hervor, dass die Durchführung des Projekts in Russland machbar ist und allen russischen Umweltanforderungen entspricht. Dieses Gutachten der russischen Umweltaufsichtsbehörde (Rosprironadzor) ist Voraussetzung für das Einreichen der Genehmigungsanträge in Russland. - In Finnland wurde im September 2017 ein Genehmigungsantrag für die Nutzung der AWZ beim finnischen Ministerium für Wirtschaft und Arbeit eingereicht. Der Antrag bedarf der Zustimmung der Regierung. Für den Bau und Betrieb der Pipeline in finnischen Gewässern wurde ebenfalls im September 2017 eine Genehmigung gemäß dem Wassergesetz bei den zuständigen Behörden eingereicht. Dieses Verfahren folgte auf den UVP- Prozess, welcher Voraussetzung für das Fortschreiten der Genehmigungsphase ist. - InSchweden wurde der Genehmigungsantrag mit einer Umweltstudie im September 2016 beim schwedischen Ministerium für Unternehmen und Innovation eingereicht. Daraufhin folgten im Jahr 2017 drei Anhörungen mit Behörden und der Öffentlichkeit, um Stellungnahmen von Behörden, Nichtregierungsorganisationen und Privatpersonen in den Genehmigungsprozess miteinzubeziehen. Das finale Dokument mit Stellungnahmen wurde Anfang Dezember 2017 eingereicht. - In Dänemark hat Nord Stream 2 im April 2017 einen Antrag für die Baugenehmigung bei der Dänischen Energieagentur eingereicht. Dies erfolgte in Übereinstimmung mit bestehenden Gesetzen und beruht auf der Handlungsempfehlung der dänischen Behörden während der erfolgreichen Planung und dem Bau der 1

existierenden Nord Stream-Pipeline. Unter Berücksichtigung der bei Einreichung vorhandenen gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie unter Umwelt- und Sicherheitsaspekten ist dies die optimale Routenführung. Das Genehmigungsverfahren befindet sich in der finalen Phase. Ein Ende 2017 neu geschaffenes Gesetz erfordert die Stellungnahme des Außenministeriums bevor die finale Entscheidung von der Genehmigungsbehörde getroffen werden kann. - In Deutschland wurden’ Seriehiieungsäntäpen im April 2017 bei den zuständigen Behörden eingereicht. Nun wurde der Bau und Betrieb in den deutschen Hoheitsgewässern und der Anlandestation in Lubmin, in der Nähe von Greifswald, durch das Bergamt Stralsund genehmigt. Die Genehmigung des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie für den 30 km langen Pipeline-Abschnitt durch die deutsche AWZ, wird im ersten Quartal 2018 erwartet. Welche Rolle spielt die EU im Genehmigungsverfahren? Nord Stream 2 ist ein rein kommerzielles Projekt und basiert auf keinen zwischenstaatlichen Vereinbarungen, ebenso wie das bestehende Nord Stream-Projekt. Die Umsetzung von Projekten wie Nord Stream 2 erfolgt auf der Grundlage geltenden nationalen Rechtes. Wie bereits dargelegt werden die Behörden der Länder, in deren Zuständigkeitsbereichen das Projekt geplant ist (Finnland, Schweden, Dänemark, Deutschland, Russland), die Einhaltung von geltendem EU- und Nationalrecht sowie von internationalen Abkommen sicherstellen. Am 8. November 2017 hat die Europäische Kommission eine Erweiterung der EU-Gasrichtlinie auf alle wichtigen Import-Pipelines aus Drittländern außerhalb des Binnenmarktes vorgeschlagen. Dies würde EU-Richtlinien auf Länder außerhalb europäischer Rechtsprechung ausdehnen - ohne Konsultationen oder Vereinbarungen. Bereits zuvor hatte die Kommission versucht, das 3. Energiepaket speziell auf Nord Stream 2 jedoch nicht jedoch auf andere Import-Pipelines außerhalb des europäischen Binnenmarktes anzuwenden. Die Rechtsdienste von EU-Kommission und EU-Rat lehnten diese Pläne wegen fehlender Rechtskonformität ab. - Anfang 2016 forderte die Generaldirektion Energie (ENER), dass das Dritte Energiepaket direkt auf Nord Stream 2 angewendet wird. Laut einer Veröffentlichung von Euractiv wurde diese Idee jedoch vom eigenen juristischen Dienst der Kommission verworfen. - Im Sommer 2017 hat die Kommission von den EU-Mitgliedsstaaten ein Verhandlungsmandat verlangt, um ausschließlich mit Russland über einen Rechtsrahmen für Nord Stream 2 zu verhandeln. Diese Initiative wurde vom juristischen Dient des EU-Rats eindeutig verworfen, da sie auf einer fehlerhaften Begründung und fehlender Rechtsgrundlage basiert. Die vorgeschlagene Änderung der Gasrichtlinie bezieht sich auf alle Pipelines außerhalb der EU und sollte in einem Eilverfahren ohne ordnungsgemäße rechtliche‘Prüfung oder Folgenabschätzung umgesetzt werden. Dies jedoch widerspricht den Better Regulation-Vorgaben der Europäischen Kommission. Die Änderung der Richtlinie würde sich auch auf weitere Pipelines beziehen, so die Verbindungen zwischen Algerien und Spanien, Algerien und Italien, Libyen und Italien und die bestehende Nord Stream-Pipeline. Das Eilverfahren sowie die vorgeschlagenen neuen Regeln stoßen erneut auf wachsende Kritik u. a. von Industrievereinigungen wie BusinessEurope (Dachverband der Wirtschaftsverbände von 34 Ländern, u.a. BDEW), Mitgliedern des Europäischen Parlaments (fraktionsübergreifende Gruppe von 15 EU-Parlamentariern in einem Schreiben.an die Kommission, Parlamentspräsidenten Antonio Tajani und den Bulgarischen Ministerpräsidenten Boyko Borisov) und Experten wie Dr. Kim Talus, Professor für Europäisches Energierecht an der Universität Ostfinnland. Mitgliedsländer der Europäischen Union hinterfragen das Ziel der Richtlinienänderung: In einem Schreiben an das niederländische Parlament argumentierte die niederländische Regierung, dass der Vorstoß nicht schlüssig darlege, dass die Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung der Ziele des internen Gasmarktes gescheitert sind oder warum die Kommission dazu besser in der Lage sein sollte. Die EU-Debatte zur Änderung der Gasrichtlinie könnte je nach Entscheidung der EU-Mitgliedsstaaten einen Einfluss auf den späteren Betrieb von Nord Stream 2 haben. Sie betrifft jedoch nicht die die - Genehmigungsverfahren in Deutschland, Dänemark, Schweden oder Finnland für den Bau der Pipeline. Auf unserer Website finden Sie weitere Informationen zum Genehmigungsprozess sowie länderspezifische Materialien dazu. In einem Video können Sie mehr dazu erfahren, wie die Nord Stream 2- FSENEIUMIEONESARIENUNE im Rahmen des Genehmigungsprozesses die Öffentlichkeit und Behörden i in jedem Land einbezieht.

Bei Fragen zum Genehmigungsprozess oder jedem anderen Aspekt unseres Projektes können Sie uns jederzeit gern kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen Steffen Ebert Marion Scheller Advisor to Nord Stream 2 Senior Advisor for Governmental Relations Communications Manager Germany Nord Stream 2 AG Mobile +49 1520 456 80 53 (D) Tel +41 4141 83 703 Mobile +41 79 536 67 90 (CH) Mobile +41 75 43 36 853 steffen.ebert@nord-stream2.com marion.scheller@nord-stream2.com www.nord-stream2.com Connect with Nord Stream 2 on Social: + Twitter: @NordStream2 e LinkedIn: Nord Stream 2 AG ° YouTube: Nord Stream 2 « VK: Nord Stream 2 This e-mail (including attachments) may contain confidential or privileged information. If you are not the intended recipient please notify the sender immediately and delete this e-mail permanently. Copying, disclosure or distribution of the material in this e-mail without the prior consent of the sender is forbidden. The sender cannot be held liable for any virus and the receiver must check any attachment and delete viruses himself. This e-mail (including attachments) may contain confidential or privileged information. If you are not the intended. recipient please notify the sender immediately and delete this e-mail permanently. Copying, disclosure or distribution of the material in this e-mail without the prior consent ofthe sender is forbidden. The sender cannot be held liable for any virus and the receiver must check any attachment and delete viruses himself.
