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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „IFG: Stiftung Klima- und Umweltschutz“
BA Von: em.mv-regierung.de> Gesendet: Mittwoch, 1. März 2017 15:23 An: Cc: Betreff: Folgegespräch Nord Stream 2 AG am 7. März 2017 Anlagen: Anlage 2 - Artikel aus Ostseezeitung vom 27.02.2017.pdf Bezug nehmend auf Ihre Bitte um Übersendung eines aktuellen Sachstandes zum Folgegespräch Nord Stream 2 AG am 7. März 2017 kann Ihnen Folgendes mitgeteilt werden: 1) Gesprächstermin am 6. Dezember 2016 Im Gesprächstermin Anfang Dezember 2016 mit Vertretern des EM und LM berichtete die Nord Stream 2 AG über die intensiven Arbeiten zur Vorbereitung der Antragsunterlagen. Dazu führten sie umfangreiche Vorgespräche mit der Naturschutzverwaltung (LM, LUNG, StALU VP), deren Ergebnisse in die Antragsunterlagen einfließen werden. Zu klären war u. a. die anzuwendende Methodik der Eingriffsbewertung. Die Frage der Kompensationsmaßnahmen soll voraussichtlich bis März geklärt sein. 2) Gesprächstermin 11.01. 2017 in Berlin Eine besondere Problematik in dem staatenübergreifenden Genehmigungsprozess ist die Erfüllung der Anforderungen aus der Espoo-Konvention - insbesondere deshalb, weil Nord Stream 2 die Verfahren der nationalen Genehmigung zeitlich vor dem Espoo-Zertifizierungsverfahren anlaufen lassen wollte. In Vorbereitung des Anhörungsverfahrens fand dazu eine behördeninterne Besprechung in Berlin statt. Im Ergebnis konnte BMUB dazu gewonnen werden, die ihm nach dem internationalen Recht zustehende Rolle als deutsche Anlaufstelle und Koordinator zu übernehmen. Inhaltlich werden die Anregungen dann vom Bergamt/BSH bearbeitet. 3) Weiterer geplanter Ablauf des Verfahrens: Die Nord Stream 2 AG hält grundsätzlich weiterhin an den Eckwerten ihrer Zeitplanung fest. Bisher wurden am 16. Januar 2017 ein erster Teil der Antragsunterlagen (Technischer Erläuterungsbericht und Materialband) beim Bergamt Stralsund und beim BSH Hamburg eingereicht. Weitere Unterlagen sind unmittelbar für die nächsten Tage angekündigt worden. Das Bergamt hat mit der Vorprüfung der Teilunterlagen begonnen Derzeit ist der weitere Ablauf, in Absprache mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und dem BSH Hamburg, wie folgt vorgesehen: Am 6. April 2017 werden von den zuständigen Behörden (BSH, Bergamt) die Unterlagen für das Espoo-Verfahren an alle am Verfahren teilnehmenden Länder versendet. Die Nord Stream 2 AG liefert dafür rechtzeitig die für das Espoo-Verfahren (grenzüberschreitende UVP) erforderliche Unterlage in allen erforderlichen Sprachen, sowohl in digitaler Version als auch als Papierexemplar. Am 7. April 2017 beginnt dann das nationale Anhörungsverfahren mit der Versendung der vollständigen Antragsunterlagen an alle zu beteiligenden Behörden, Ämter, Ministerien und Gremien, verbunden mit der Bitte an die betroffenen Ämter um Auslegung dieser Unterlagen. Weitere Zielstellung ist es, am 17. Juli 2017 mit der Erörterung zu beginnen, die am 21. Juli 2017 mit der Erörterung der ausländischen Stellungnahmen und Einwendungen abgeschlossen werden soll. 4) Raumordnung Ende November 2016 hatte NordStream kurzfristig Unterlagen zur Metkodik zur Bewertung temporärer Beeinträchtigungen mariner FFH-Lebensraumtypen sowie den Gebietsvorschlag einer FFH-Kohärenzfläche im 1

Strelasund dem EM übergeben. Vor dem Hintergrund des Landesraumentwicklungsprogramms M-V 2016 ist dabei auf die Ziele und Grundsätze der Raumordnung hinzuweisen, die bei der geplanten Kohärenzfläche bzw. einer evtl. Nachmeldung als Natura 2000- Gebiet zu beachten bzw. zu berücksichtigen sind: so darf die Schifffahrt im unmittelbar angrenzenden Vorranggebiet Schifffahrt in keiner Weise beeinträchtigt werden, zudem sind bei allen Maßnahmen im evtl. Natura-2000-Gebiet die Belange von Schifffahrt, Tourismus und Fischerei besonders zu berücksichtigen. 5) Fährhafen Sassnitz/Mukran Die Verhandlungen zur Übernahme Coatingwerk (alt) von EUPEC waren noch im Dezember an den Preisvorstellungen der EUPEC / Mutares (Eigentümer) gescheitert. Nordstream und WASCO hatten deshalb einen Neubau im Bereich der Südstrasse (Stadt Sassnitz) beschlossen. Das Baugenehmigungsverfahren lief dazu bereits seit Sommer 2016 und ist seit dem permanent vom Anwaltsbüro NOERR (München) im Auftrage der EUPEC / Mutares angegriffen worden. Es lag, oder liegt immer noch eine Klage gegen die Stadt Sassnitz und gegen WASCO beim Verwaltungsgericht Greifswald vor. Die Verhinderungstaktik von EUPEC / Mutares scheint funktioniert zu haben. Im Focus online und auch in der SVZ wurde dazu nachfolgende Info veröffentlicht: „Das Unternehmen Wasco Coatings hat die Mutares Holding übernommen, der das bereits bestehende Betonummantelungswerk in Sassnitz auf der Insel Rügen gehört. Mit der Übernahme werde der Weg frei, das bestehende Werk mitsamt Maschinenpark für die Rohrummantelung der geplanten „Nord Stream 2“-Pipeline zu nutzen, teilte Wasco mit. Die Kaufsumme beträgt demnach 19,5 Millionen Euro. In dem Werk wurden bereits die Rohre für die erste Ostsee-Pipeline mit Beton ummantelt. Wasco Coating will im Sommer 2017 mit der Betonummantelung für die Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 beginnen. Der Bau der Erdgas-Pipeline ist bislang nicht genehmigt. In Sassnitz lagern bereits 10 400 Rohre für den Bau der zweiten Trasse.” 6) Info zu weiteren Aktivitäten von Nord Stream Die Nord Stream 2 AG hat eine Pressemitteilung herausgegeben in der sie mitteilt, dass sie das Unternehmen Allseas mit der Verlegung der Offshore-Pipeline Nord Stream 2 durch die Ostsee beauftragt. Allseas wird die Verlegearbeiten für beide Leitungsstränge von 2018 bis 2019 durchführen. Damit ist ein weiterer wichtiger Meilenstein für Nord Stream 2 erreicht. Zusammen mit den 2016 erteilten Aufträgen für die Lieferung, Betonummantelung und Logistik der Rohre sind damit die wichtigsten Verträge abgeschlossen, um das Projekt im Zeitplan umzusetzen. Diese Info stammt von der Pressemitteilung die Nord Stream mit Verweis auf ihr Hompage verschickte. Der diesbezügliche Artikel in der Ostseezeitung enthält zumindest den Hinweis, dass es noch keine Genehmigung für den Bau der Leitungen gibt. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern Koordinierungsstelle für Landtags-, Kabinetts-, Bundes- und Europaangelegenheiten Schloßstraße 6 - 8 19053 Schwerin Telefon: 0385 588-8912 HERR" 1" ci<runc.c< nternet: www.em.regierung-mv.de Forum: http://mitreden.mv-regierung.de

von ME <<. \-esisrun ce! Ges = . An: Cc: Betreff: Folgegespräch Nord Stream 2 AG am 7. März 2017 lu.mv-regierung.de sehr geehrte Herren, der CdS wird sich am 7. März 2017 zu einem Folgegespräch Nord Stream 2 AG mit EM/M, WM/M sowie LM/M in der Staatskanzlei treffen. Zur Vorbereitung des Termins bitte ich um Übersendung eines aktuellen Sachstandes hierzu bis zum 24. Februar 2017. Freundliche Grüße im Auftrag Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern Referat Wirtschaft, Tourismus, Arbeit, Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Energie Schlossstraße 2 - 4 19053 Schwerin Telefon: 0385/588-1233 E-Mail: stk.mv-regierung.de neh Bitte prüfen Sie, ob diese Mail wirklich ausgedruckt werden muss!
