anlage-69-20171205-landkreis-vg-an-bergamt-stralsund-konkretisierungen
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „IFG: Stiftung Klima- und Umweltschutz“
Landkreis Vorpommern-Greifswald Die Landrätin als untere Naturschutzbehörde Bergamt Stralsund „05. DEZ. 2017 Landkreis Vorpornmern-Greifswa'd, Postfach 11 32, 17464 Greilswa! Anklam ! Außenstelle Ellbogenstraße 2 Amt für Bau und Naturschutz en Naturschutz | Auskunft örtellt: Hermes DALOD Immer 26 Tel.-/Fax-Nr.: 03834 8760 EEE - 93210 Bergamt Stralsund | 7]-+AL II] v. Akg. En. Aby. E-Mail: NEREEEEEEIB © reis-vo.de Postfach 1138 Stell OR Sprechzeiten ; ”n. Stellunan. montags: nach Vereinbarung 18401 Stralsund UIWWAL m. stellung dienstags: 09.00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18,00 Uhr £ a Bi miltwochs: nach Vereinbarung m sofort m eilt [ Frist donnerstags: 09 00 bis 12.00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr freitags. nach Verelnbarung DzK. NzwV. [] Ihr Zeichen, Ihre Nachricht ser Zeichen, unsere Nachrichyom Datum 02.11.2017 60.5 : =) e Br Nord Stream 2 Ergänzungsband: Konkretisierungen Sehr geehrter Her zum eingereichten _„Ergänzungsband: Konkretisierungen“ gibt die untere Naturschutzbehörde nachfolgende Stellungnahme ab, wobei sich die Zuständigkeit auf die Kompensationsmaßnahme Insel Schadefähre beschränkt. 1. Grundsätzliche Eignung und Bewertung der Maßnahme Die Zielstellung der Maßnahme wird durch die untere Naturschutzbehörde grundsätzlich befürwortet. Durch die vorgeschlagenen wasserwirtschaftlichen Massnahmen können flurnahe Wasserstände erreicht und die schnelle Austrocknung während Niedrigwasserphasen der Peene verlangsamt werden. Die: langfristige Pflege kann bei konsequentem Prädatorenmanagement zur Wiederansiedlung gefährdeter Wiesenvogelarten führen. Obwohl der Antragsteller die Anregungen der unteren Naturschutzbehörde zu konkreten wasserwirtschaftlichen Maßnahmen, zur hydrologischen Modellierung und für eine gemischte Weide-/Mähnutzung aufgegriffen hat, bleiben auch nach Vorlage des Ergänzungsbandes wesentliche Fragen ungeklärt. Das betrifft vor allem die Eignung der wasserbaulichen Maßnahmen, die Umsetzbarkeit des Pflegemanagements und die Bewertung der Kompensationsmaßnahme. Die untere Naturschutzbehörde ist der Auffassung, dass die Modellierung von Wasser- und Flurabständen auf der Grundlage des Digitalen Geländemodells (DGM2) fehlerhaft ist und nicht die tatsächlichen Verhältnisse widerspiegelt. Nach eigenen Beobachtungen und Mitteilungen des Rohrwerbers, welcher die Insel seit Jahrzehnten kennt, liegen die Grundwasserflurabstände bei Mittelwasser insbesondere im Norden und Osten der Insel erheblich über den angenommenen Werten. Die in Abbildung 4-4 dargestellten Grundwasserflurabstände von 0,5 — 1,2 m im Nordosten der Insel bei Mittelwasser (0,13 mNHN) stehen auch im Widerspruch zur aktuell vorzufindenden Vegetation und den daraus abzuleitenden Wasserstufen. Der in den Unterlagen verwendeten Diplomarbeit von Völlm (2012) ist zu entnehmen, dass die Mooroberfläche auf Schadefähre im Bereich der Transekte durchschnittlich nur etwa 23 cm HN (= 37 cm HNH) hoch ist. (Nur die „Warft‘ im Kralssitz Greilswald Standort Anklam Standort Pasewalk Bankverbindungen Feidstraße 85 a Demminer Straße 71-74 An der Kürasslerkaserre 9 Sparkasse Vorpommern Sparkasse Uscker-Randow 17489 Greifswald 17389 Anklam 17309 Pasewaik IBAN. DESS5 1505 0500 0000 000191 IBAN: DE81 1505 0400 3110 0000 58 Postfach 11 32 Posttach 11 51/11 52 Postlach 12 42 BIC: NOLADE21IGRW BIC: NOLADEZIPSW 17464 Greifswald 17381 Anklarn 17302 Pasewalk Telefon: 03834 8760-0 Internet: wwwvı.kreis-vg.de Gläubiger-Identifikatlonsnummer Telefax: 03834 8760-9000 E-Mail: posteingang@kreis-vg.de DE1122200000202986

Südwesten von Schadefähre liegt mit ca. 1,70 m HN höher.) Die Auswertung der Pegelstände von Völlm ergab, dass die Schadefähre „im normalen Sommer gleichmäßig zwischen 40 und 50 cm tief austrocknet.“ Die im Ergänzungsband: Konkretisierungen dargestellten Flurabstände sind auch aus diesen Gründen anzuzweifeln. In der Diplomarbeit von Völlm heißt es folgerichtig: „Die Verwendung des DGM2 zür Höhenbestimmung in der benötigten Genauigkeit für die Fragestellungen ist aus diesen Gründen nicht möglich.“ Thema der Diplomarbeit war „Optimierung des Unteren Peenetals für den Moor- und Wiesenbrüterschutz: Analyse und Managementvorschläge“. Wenn das DGM2 schon nicht für die Diplomarbeit verwendbar war, dann muss das erst recht für die Kompensationsmaßnahmeplanung gelten, ‚die konkrete umsetzbare wasserwirtschaftliche Maßnahmen benennen und bewerten soll. Im Ergebnis ist nach Ansicht der unteren Naturschutzbehörde vor allem zu schlussfolgern, dass das Aufwertungspotential auf keinen Fall den angenommenen Werten entsprechend Ziff. 3.2 Ergänzungsband entspricht (224 KFÄ ha), weil sie nicht den Maßnahmenbeschreibungen für den Zielbereich 5 Küste und Küstengewässer der HzE marin gerecht wird. Allenfalls sind die KFÄ nach Ziff. 3.1 erreichbar (89,6 KFÄ ha). 2. Inhalte und Sicherung des Pflegemanagements 2.1 Besatzstärke Die Beweidung soll entsprechend der vorgelegten Beschreibung als Umtriebsweide auf ca. 30-50 ha ab dem 10. Mai erfolgen, was auch sinnvoll ist. Eine Besatzstärke von 0,5 GVE/ha hat sich bei vergleichbaren Projekten als möglich erwiesen. Diese Besatzstärke muss allerdings auf die jeweilige beweidete Teilfläche bezogen werden. Während der Brutzeit der Wiesenvögel können nur Teilflächen beweidet werden, so dass in dieser Zeit der Bestand von 15-25 Tieren zu hoch ist. 2.2 Parasitenbekämpfung Die Vorgabe, dass „die festgelegte Wartezeit für den Verzehr für das jeweils angewandte Medikament abgelaufen“ sein muss, bis die Tiere auf die Projektflächen getrieben werden können, um die Entwicklung von koprophagen Gliedertieren im Kot der Weidetiere als Nahrungsgrundlage für. die Bodenbrüter zu ermöglichen ist zu unkonkret, da es unterschiedliche Festlegungen zu derartigen Wartezeiten bei "Biobetrieben und konventionellen Landwirtschaftsbetrieben gibt. Deshalb ist festzulegen, dass ‚die Tiere im Frühjahr vor Auftrieb grundsätzlich nicht behandelt werden. Nur bei nachgewiesenem, ernsthaftem Befall im Frühjahr/Frühsommer sollte es eine Möglichkeit geben, auf Antrag eine Ausnahme zu ermöglichen. 2.3 Bewirtschaftungsverträge Die Nutzungsverträge mit dem jeweiligen Bawirtschafter sind der Genehmigungsbehörde und der unteren Naturschutzbehörde vor Abschluss zur Bestätigung vorzulegen, damit die Einhaltung der Vorgaben und die Praxistauglichkeit des Pflegemanagements geprüft werden kann. Diese Forderung leitet sich vor allem aus den aktuellen Erfahrungen aus der Ersatzmaßnahme E2 (Nord Stream AG) ab. 2.4 Prädatorenmanagement Für den Erfolg der Kompensationsmaßnahme, die die Wiederansiediung von bestandsgefährdeten Wiesenvogelarten bezweckt, ist ein wirksames Prädatorenmanagement eine entscheidende Voraussetzung. Wenn die dazu entsprechend Ziff. 2.1.3 bezweckte Einrichtung einer Eigenjagd nicht gelingt, muss die Duldung eines Prädatorenmanagements unbedingt grundbuchlich gesichert werden. 2.5 Umsetzbarkeit Die untere Naturschutzbehörde hat Zweifel an der Umsetzbarkeit der Pflege, da in den Unterlagen konkrete Aussagen zum An- und Abtransport der Tiere, zum Verbleiben der Tiere im Hochwasserfall und zum Abtransport des Mähgutes fehlen. In der näheren Umgebung sind keine Bollwerke zum Verladen von Tieren und Mähgut vorhanden, so dass mit sehr langen Wassertransportwegen gerechnet werden muss. 2.6 Erfolgskontrollen Die Anhebung des Wasserstands kann vielfältige, schwer vorhersehbare und unerwartete Auswirkungen auf Arten, Habitate und Bewirtschaftung nach sich ziehen. Wasserwirtschaftliche Maßnahmen und Pflegemanagement bedürfen einer regelmäßigen

Kontrolle und Nachsteuerung durch den Vorhabenträger. Dazu fehlt ein Konzept zum Umfang der erforderlichen Erfolgskontrollen. 3. Wassemirtschaftliche Massnahmen Konkrete Vorgaben für wasserwirtschaftliche Maßnahmen sind erst auf der Grundlage eines Lagen- und Höhenplanes möglich (siehe Punkt1 der Stellungnahme). Die Herstellung der Grabenverschlüsse ausschließlich mit anstehendem Boden ist absolut unzureichend, um einen dauerhaft wirksamen Rückhalt von Überflutungs- und Niederschlagswasser zu bewirken. Aufgrund der häufig wechselnden Wasserstände ist mit ein- (bei Hochwasser) und auslaufendem (bei Niedrigwasser) Wasser und damit mit einer Prielwirkung der Gräben zu rechnen. Bei Grabenverfüllungen mit anstehendem verredetem Torfoberboden ist deshalb mit Um- und Ausspülungen zu rechnen. Deshalb ist jeweils ein Kastenverbau mit Doppelpfahlreihe als Grabenverbau erforderlich. Um eine Umläufigkeit der Grabenverbaue zu verhindern sind diese geländegleich (und nicht wie geplant mit Verschlusshöhen von 0,50 bis 0,60 mNHN) sowie mit definiertem Überlauf auszurüsten. Ggf. sind die Verbaue noch mit regulierbaren Überläufen in einer Höhenlammelle von 20 cm auszustatten. So kann im Sommer der Wasserstand zur Bewirtschaftung (v.a. für die Heumahd) ein wenig abgesenkt werden. 4. Tatsächliche und rechtliche Verfügbarkeit der Maßnahmeflächen In den Planungsunterlagen fehlen nach wie vor Aussagen zur tatsächlichen und rechtlichen Verfügbarkeit der für Ausgleich und Ersatz benötigten Flächen. Nach Kenntnis der unteren Naturschutzbehörde sind fast ausschließlich Privateigentümer betroffen. Die oben erläuterten fachlichen -und rechtlichen Anforderungen an Kompensationsmaßnahmen ergeben sich aus $ 17 Abs. 4 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 29.Juli 2009 (BGBl. 2009 S. 2542), wonach der Verursacher des Eingriffs zur Vorbereitung der Entscheidung, also vor Erteilung einer Genehmigung die erforderlichen Angaben zu machen hat, insbesondere zu Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und zum Nachweis der tatsächlichen und rechtlichen Verfügbarkeit der für Ausgleich und Ersatz benötigten Flächen. Für die Grundstücke, auf denen die Kompensationsmaßnahmen umgesetzt werden, ist die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zugunsten des Landes Mecklenburg-Vorpommern oder der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald vorzunehmen. Der Nachweis eines notariellen Antrages zur Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit und die Eingangsbestätigung des Grundbuchamtes sind vor Erteilung der Genehmigung zu erbringen. 5. Umsetzbarkeit, Kostenschätzung und Sicherheitsleistung Wegen der ungeklärten Eignung der wasserbaulichen Maßnahmen, der Unklarheiten zur Umsetzbarkeit des Pflegemanagements und der Bewertung der Kompensationsmaßnahme sowie der bisher nicht nachgewiesenen tatsächlichen und rechtlichen Verfügbarkeit der . Maßnahmeflächen bedarf es unbedingt der Hinterlegung einer Sicherheitssumme durch den Antragsteller (in Form einer unkündbaren selbstschuldnerischen, unbefristeten Bürgschaft eines der Kreditaufsicht unterliegenden Bürgen - der Gerichtsstand des Bürgen muss in Mecklenburg-Vorpommern liegen - zu Gunsten des Landes Mecklenburg-Vorpommern oder als Einzahlung der Sicherheitsleistung auf ein Konto des Landes Mecklenburg- Vorpommern). Das ergibt sich aus $ 17 Abs. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 29.Juli 2009 (BGBl. 2009 S. 2542), wonach die Leistung einer Sicherheit bis zur Höhe der voraussichtlich Kosten für die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen verlangt werden kann. Die unter 7. vorgelegte Kostenschätzung ist dazu als Grundlage nicht verwendbar, weil sie ohne Einzelpositionen nicht nachvollziehbar ist und anscheinend für eine andere Maßnahme („Gebiet Ossen“) erstellt worden ist. Die untere Naturschutzbehörde hat außerdem erhebliche Zweifel, dass das Management der Maßnahme (Monitoring + Organisation/Kontrolle Hydrologie und Pflege) und die tatsächliche Umsetzung der Pflege für umgerechnet 80.000 EUR im Jahr zu finanzieren ist.

Mit freundlichen Grüßen im — zz: GER Naturschutz
