anlage-70-20171208-biosphrenreservat-sdost-rgen-an-bergamt-stralsund-planfeststellungsverfahren
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „IFG: Stiftung Klima- und Umweltschutz“
Biosphärenreservatsamt Südost-Rügen - Untere Naturschutzbehörde - Biosphärenreservatsamt Südost-Rügen 18581 Putbus Circus 1 Bearbeiterin: EEE Bergamt Stralsund E-Mail: Eu Osuedostruegen.mvnet.de Postfach 1138 Sachgebiet: Landschaftsplanung, Siedlungsentwicklung, Ordnungswidrigkaila.nueee 18401 Stralsund Telefon: 038301-8820EME : Fax: 038301-8829-50 Aktenzeichen: 5121.31/21b/Br St.Nr.: 17185 (bitte bei Schriftverkehr angeben) 08.12.2017 Nord Stream 2 — Erdgaspipeline durch die Ostsee von der Narva-Bucht (RUS) nach Lubmin (DEU), Planfeststellungsverfahren gemäß 8 43 Satz 1 Nr. 2 Energie- wirtschaftsgesetz' (EnWG;) für die Errichtung und den Betrieb im deutschen Küs- tenmeer einschließlich Landfall Ihr Schreiben vom 02.11.2017 einschließlich Ergänzungsband: Konkretisierungen, ein- gegangen am 02.11.2017, Ihr Zeichen 663/NordStream2/02 E-Mail Biosphärenreservat Südost-Rügen vom 16.11.2017 an das Bergamt Stralsund Sehr geehrte Damen und Herren, Sie baten um Stellungnahme zu den Änderungen der Planunterlagen im Zusammen- hang mit dem Planfeststellungsverfahren gemäß 8 43 Satz 1 Nr. 2 EnWG für die Errich- tung und den Betrieb der Erdgaspipeline Nord Stream 2 im deutschen Küstenmeer, so- weit der Aufgabenbereich des Biosphärenreservatsamtes Südost-Rügen durch das Vorhaben berührt wird. Als Beurteilungsgrundlage lag dazu der Ergänzungsband: Konkretisierungen vor. Die folgenden Ausführungen erfolgen nur für den Zuständigkeitsbereich des Biosphä- renreservatsamtes Südost-Rügen. Das Areal des geplanten Kompensationsmaßnahmenkomplexes „Maßnahmen zur Ver- besserung des Wasserhaushaltes in der Niederung des Lobber Sees und Reduktion des Nährstoffaustrages in den Greifswalder Bodden“ liegt innerhalb des EU- Vogelschutzgebietes DE 1747-402 „Greifswalder Bodden und südlicher Strelasund‘“. ! Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 (BGBl. | S. 1970, 3621), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 36 des Geset zes vom 13. April 2017 (BGBl. | S. 872) geändert worden ist 2 Natura 2000-Gebiete-Landesverordnung - Natura 2000-LVO M-V) vom 12. Juli 2011, GVOBI. M-V 2011, S. 462, letzte berücksichtigte Änderung: mehrfach geändert durch Verordnung vom 9. August 2016 (GVOBI. M-V S. 646, ber. GVOBI. M-V 2017 S. 10) ; Biosphärenreservatsamt Südost-Rügen a vr Circus 1 18581 Putbus It: Telefon: 038301 8929-0 —: 0 Fax: 038301 8829-50 " _Orpanisaton *; Programm E-Mail: _poststelle@suedostruegen.mvnet.de nr Üadere Wiesemenan! :1 Ge Bier Internet: www.biosphaerenreservat-suedostruegen.de und Kultur *

Westlich der L29 grenzen das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GBB) DE 1648-302 „Küstenlandschaft Südost-Rügen“ und, das Naturschutzgebiet „Mönchgut, Teilfläche Salzwiesen bei Middelhagen“ an. In einer Entfernung von ca. 380 m westlich der L29 schließt das GGB DE 1747-301 „Greifswalder Bodden, Teile des Strelasundes und Nordspitze Usedom“ an das GGB DE 1648-302 an. Das GGB DE 1749-302 „Greifswalder Boddenrandschwelle und Teile der Pommer- schen Bucht“ beginnt ca. 270 m östlich des geplanten Kompensationsmaßnahmenkom- plexes. 1. Kompensationskonzept: 1.3.4.3 Wirkräume der Kompensationsmaßnahmen: Die Hinweise aus der Stellungnahme des Biosphärenreservatsamtes Südost-Rügen Nr. 17086 vom 14.06.2017 zur räumlichen Einordnung des Kompensationsmaßnahmen- komplexes im Bereich der Lobber See-Niederung wurden berücksichtigt. 4. Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserhaushaltes in der Niederung des Lobber Sees und Reduktion des Nährstoffaustrages in den Greifswalder Bodden: Die angestrebte Zielstellung der partiellen hydrologischen Renaturierung der Lobber See-Niederung unter Beachtung des Hochwasserschutzes und der Erhaltung bzw. die Ausweitung einer extensiven, naturschutzgerechten Grünlandnutzung in den Offen- landbiotopen ist vom Ansatz her aus naturschutzfachlicher Sicht grundsätzlich zu be- grüßen. Detaillierte naturschutzfachliche Hinweise zu den konkreten geplanten Maßnahmen folgen in den jeweiligen Kapiteln zur Zielstellung und Beschreibung der Maßnahmen. Zur Klärung offener Fragestellungen steht das Biosphärenreservatsamt Südost-Rügen grundsätzlich für ein Gespräch gern zur Verfügung. Der in der Stellungnahme des Biosphärenreservatsamtes Südost-Rügen Nr. 17086 vom 14.06.2017 erfolgte Hinweis, dass eine Realisierung von Kompensationsmaßnahmen in der Lobber See-Niederung das Einverständnis von Eigentümern und Landnutzern vo- raussetzt und dass dieses vorab einzuholen ist, ist weiterhin gültig. 4.1 Zielstellung der Maßnahmen: In diesem Abschnitt wird zunächst der derzeitige Zustand des Untersuchungsgebietes beschrieben. Dabei wurden Hinweise des Biosphärenreservatsamtes Südost-Rügen aus der Stellungnahme Nr. 17086 vom 14.06.2017 vom Vorhabenträger aufgenommen. Die negativen Einflüsse aufgrund von Polderung und Schöpfwerksbetrieb sowie durch die Einleitung von nährstoffbelastetem Abwasser durch die Kläranlage Göhren in das Untersuchungsgebiet wurden in den überarbeiteten Planungsunterlagen berücksichtigt. Im Rahmen der Anpassung des Kompensationskonzeptes wurden anschließend vier Zielstellungen formuliert: 3 Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Be- deutung mit der Gesamtbezeichnung Biosphärenreservat Südost-Rügen vom 12. September 1990, letzte berücksich- tigte Änderung: geändert durch Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenbürg-Vorpommern vom 20. April 1994 (GVOBI. M-V S. 1022) Biosphärenreservatsamt Südost-Rügen a : Le Circus 1 18581 Putbus II] : Telefon: 038301 8829-0 =: 0 Fax: 038301 8829-50 Organisation Programm E-Mail: poststelle@suedostruegen.mvnet.de der Vereinten Nationen ” Der Mensch und MrBidung Wissenscht, F_<ie Baspham Internet: www.biosphaerenreservat-suedostruegen.de ae >

1. „Verbesserung des Wasserhaushaltes in der Niederung am Lobber See durch eine saisonale Steuerung der Flurwasserstände an einem neu zu errichtenden, leistungsgerechten Schöpfwerk Lobbe mit oberflächennahem Wasserstand im Winter (Unterbindung der Torfmineralisation) und einem Flurwasserstand von -0,3-0,5 m zur Aufrechterhaltung von Bedingungen, die eine extensive, natur- schutzgerechte Grünlandbewirtschaftung im Sommerhalbjahr (Mai-Oktober) wei- terhin ermöglichen. ' 2. Arrondierung der Grünlandkulisse durch Umwandlung von Ackerflächen mit Bo- denwertzahl << 50 in Dauergrünlandbiotope in geringem Umfang zum Zweck ei- ner verbesserten Weidebewirtschaftung (angepasste Weidetierdichte, Sicherung eines Futterdargebotes, ausreichend für eine sechsmonatige Weideperiode). 3. Fortführung und Ausdehnung der ökologischen, naturschutzgerechten Grünland- bewirtschaftung zum Zweck der Erhaltung und Entwicklung artenreicher Wiesen- und Feuchtbiotope. 4. Freiwillige Zusatzfiltratiion von Nährstoffen in der Kläranlage Göhren, welche westlich über den Großen Lobber See in den Greifswalder Bodden entwässert.“ Aus naturschutzfachlicher Sicht sind die Zielstellungen 2 bis 4 zu begrüßen, werden befürwortet und unterstützt. Die grundsätzliche Zielstellung 1, die Verbesserung des Wasserhaushaltes in der Lobber See-Niederung bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung von Bedingungen, die eine . extensive, naturschutzgerechte Grünlandbewirtschaftung ermöglichen, ist ebenfalls be- grüßenswert. Bei der Gestaltung und Formulierung der dafür notwendigen Rahmenbe- dingungen besteht aus Sicht des Biosphärenreservatsamtes Südost-Rügen jedoch Op- timierungsbedarf. Die unter Punkt 1 formulierte Zielstellung des Vorhabenträgers berücksichtigt die im „Naturschutzgroßprojekt Ostrügensche Boddenlandschaft“ für die im Einzugsgebiet lie- gende Kernzone I/6f „Lobber See-Niederung“ formulierte Zielstellung nur teilweise. Hier heißt es: „Hauptziel in diesem Kerngebiet ist es, die durch die Meliorationsmaß- nahmen verursachten Degradierungen des Moorkörpers zu stoppen und so weit wie möglich rückgängig zu machen. Voraussetzung dafür ist eine weitgehende Wiederher- stellung natürlicher hydrologischer Verhältnisse.“ (PEPL Bd. Il, Teil: Kerngebiet Lobber See, S. 17). Dieses Hauptziel, einschließlich der weitgehenden Wiederherstellung natürlicher hydro- logischer Verhältnisse, sollte bei gleichzeitiger Umsetzung der Zielstellung 2: „Fortfüh- rung und Ausdehnung der ökologischen, naturschutzgerechten Grünlandbewirtschaf- tung zum Zweck der Erhaltung und Entwicklung artenreicher Wiesen- und Feuchtbioto- pe“ auch im Zuge der Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen angestrebt werden. Weitere Ausführungen dazu folgen im Abschnitt 4.3.2 Wasserstände und Flurabstände im PLAN-Zustand. Biosphärenreservatsamt Südost-Rügen Circus 1 18581 Putbus : Telefon: 038301 8829-0 a Fax: 038301 8829-50 parisaton {* Programm E-Mail: _poststelle@suedostruegen.mvnet.de On ’ Ve Natonen " Der Mensch und L 1o’Gadung, Winsensehut {" de Biaphäre Internet: www.biosphaerenreservat-suedostruegen.de il und Kultur + a

4.2 Beschreibung der geplanten Maßnahmen: 4.2.1 Biotopersteinrichtung auf Ackerflächen mit langfristigem Pflegemanagement (25 Jahre): Bei der Auswahl der Ackerflächen wurde das Feldblockkataster aus dem Jahr 2010 ge- nutzt. Dieses Verfahren ist nicht nachvollziehbar. Für die weiteren Berechnungen ist die aktuelle Fassung des Feldblockkatasters zu verwenden. 4.2.2 Verbesserung des natürlichen Wasserhaushaltes zur Biotopverbesserung auf Grünlandflächen mit langfristigem Pflegemanagement: Die Maßnahme umfasst auch das folgende Planungsziel: „Durch Anstieg des Wasser- standes in der Niederung (geringere Flurabstände) entwickeln sich die artenarmen Frischgrünländer sowie sonstigen Feuchtgrünländer zu nährstoffreichen Feuchtwiesen.“ Wie auch im Abschnitt 4.5 Ermittlung der Kompensationsflächenäquivalente dargelegt, enthalten die Unterlagen keine Aussagen darüber, wie der aktuelle Ist-Zustand der Flä- chen, hier als artenarmes Frischgrünland beschrieben, erfasst wurde (Kartierung, Nut- zung von vorhandenen Daten) und wie sich die in den vergangenen Jahren erfolgte ex- tensive Grünlandbewirtschaftung auf den derzeitigen Zustand der Flächen ausgewirkt hat. Diese Aussagen sind im Rahmen der Ausführungsplanung zu ergänzen. Weitere Hinweise zu dieser Maßnahme folgen im Abschnitt 4.3.2 Wasserstände und Flurabstände im PLAN-Zustand. 4.2.3 Biotopverbesserung auf Grünlandflächen mit langfristigem Pflegemanagement (25 Jahre): Bei dieser Maßnahme sind die Zielstellungen „einheitliche ökologische Bewirtschaf- tungsstandards in der gesamten Niederung zu etablieren“ und die Einrichtung eines auf den Schutz von Wiesenbrütern ausgerichteten Weideregimes ausdrücklich zu begrü- ßen. In den vorliegenden Unterlagen wird angeführt, dass die Mahd ab 15. Juni eines Jahres zulässig ist. Laut BfN-Skript 124 von 2004 mit dem Titel „... Grünlandnutzung nicht vor dem 15. Juni ... Sinn und Unsinn von behördlich verordneten Fixterminen in der Landwirtschaft“ wird herausgearbeitet, dass für „Magerrasen, Wiesenbrütergebiete und Feuchtwiesen ... eigene Termine unter besonderen Kriterien zu ermitteln“ sind. Im Hinblick auf Wiesenbrüter befinden sich viele Arten Mitte Juni noch in einer sensib- len Phase: Aktuelle Erhebungen zu Brutvögeln auf den z.T. bereits extensiv genutzten Grünlandflächen der Lobber See-Niederung liegen nicht vor. Zur Festlegung eines ge- eigneten Mahdtermins ist daher vor Maßnahmenbeginn eine Bestandserfassung der Brutvögel durchzuführen. Dies ist auch im Hinblick auf die Lage des Vorhabengebietes innerhalb des EU- Vogelschutzgebietes „Greifswalder Bodden und südlicher Strelasund“ erforderlich, um Beeinträchtigungen der in Anlage 1 der Natura 2000-LVO M-V zum Schutzgebiet aufge- führten Brutvogelarten ausschließen zu können. Im Rahmen eines vorhabenbegleitenden Monitorings (siehe auch Abschnitt Zusammen- fassung Artenschutz) sind dann geeignete Mahdtermine abzuleiten, welche je nach Wit- Biosphärenreservatsamt Südost-Rügen — Circus 1 18581 Putbus ; Telefon: 038301 8829-0 oO Fax: 038301 8829-50 saton | Programm E-Mail: _poststelle@suedostruegen.mvnet.de Organ Y Vereinten Nat * Der Mensch und = Ehen Wissen de Bouphäre Internet: www.biosphaerenreservat-suedostruegen.de De und Kultıs *

terungsverlauf dem Brutgeschehen angepasst werden können. Je nach Artenzusam- menzusammensetzung an Wiesenbrütern sollte eine Mahd nach derzeitigem Kenntnis- stand erst ab dem 25. Juni erfolgen. Die Kontrolle der Umsetzung des Weidemanagements auf diesen Flächen einschließ- lich der Flächen der Maßnahme E 8 ist für die Dauer der Maßnahme durch den Vorha- benträger, beispielsweise durch den Einsatz eines Kompensationsmaßnahmenmana- gers, abzusichern. 4.2.4 Dauerhafter Nutzungsverzicht entwässerter Feuchtwälder mit Teilwiedervernässung: Der dauerhafte Nutzungsverzicht entwässerter Feuchtwälder mit Teilwiedervernässung wird befürwortet. \ 4.2.5 Maßnahme zur Nährstoffreduzierung im Lobber See/ Greifswalder Bodden durch Zusatzfiltration auf der Kläranlage Göhren: Grundsätzlich sind die Maßnahmen zur Nährstoffreduzierung im Lobber See zu begrü- Ren. Die Anerkennungsfähigkeit als Kompensationsmaßnahme für den marinen Eingriff ‚ist durch die zuständige Stelle zu entscheiden. Aus Sicht des Biosphärenreservatsam- tes Südost-Rügen sind dabei folgende Gesichtspunkte relevant. Während bei den Kompensationsmaßnahmen E 7 bis E 9 die Dauer der Maßnahmen mit 25 Jahren angegeben wurde, wurde hier keine Aussage zur Dauer der Maßnahme getroffen. Diese Aussage ist im weiteren Verfahren zu ergänzen. Erforderlich für die Anerkennung als Kompensationsmaßnahme ist die Gewährleistung der dauerhaften Nährstoffreduzierung. Daher ist der dauerhafte Betrieb — mindestens 25 Jahre — der Zusatzfiltration der Kläranlage Göhren sicherzustellen. Gemäß 8 15 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)* sind als Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege umzu- setzen, welche eine Fläche naturschutzfachlich aufwerten. Bei der geplanten Maßnahme zur Nährstoffreduzierung durch Zusatzfiltration auf der Kläranlage Göhren handelt es sich um eine Maßnahme des technischen Umweltschut- zes mit unmittelbaren Auswirkungen auf Natur und Landschaft, hier konkret auf den Großen Lobber See. Das Abwasser der Kläranlage Göhren fließt über den Graben 16/01 in den Großen Lobber See. Im südwestlichen Bereich des Großen Lobber Sees mündet dieser in den Graben 27/02, welcher über den Graben 54/1 zum Schöpfwerk führt. Von dort aus ge- langt das Wasser in die Hagensche Wiek. Die geplante Maßnahme besitzt damit einen direkten räumlichen Bezug zum Großen Lobber See und trägt zur ökologischen Aufwertung der Gewässerqualität des Großen Lobber Sees bei, dessen aktueller Zustand gemäß den vorliegenden Unterlagen als hypertroph eingeschätzt wird (siehe Abschnitt 4.1. Zielstellung der Maßnahmen, S. 7). * Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009, BGBl. | S. 2542 i Biosphärenreservatsamt Südost-Rügen ——: Le Circus 1 18581 Putbus IT : Telefon: 038301 8829-0 ==: Fax: 038301 8829-50 Organisaten! * Programm E-Mail: poststelle@suedostruegen.mvnet.de der Vereinten Nationen Der Mensch und für Bildung, Winsenenat die Biosphäre Internet: www.biosphaerenreservat-suedostruegen.de ad und Kultur *

Der große Lobber See besitzt eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung. Er liegt innerhalb der Schutzzone Ill des Biosphärenreservates Südost-Rügen sowie innerhalb des EU-Vogelschutzgebietes DE 1747-402 „Greifswalder Bodden und südli- cher Strelasund". Das Areal des Großen Lobber Sees hat als Rastgewässer eine hohe bis sehr hohe Be- deutung? und dient darüber hinaus auch als Schlafgewässer für Gänse und Enten. Der Große Lobber See einschließlich seiner Uferflächen ist weiterhin Lebensraum für zahlreiche Brutvogelarten und den Fischotter. Er bietet Amphibien günstige Lebensbe- dingungen und besitzt die Funktion eines Laichgewässers. Die Uferbereiche des Großen Lobber Sees sind als gesetzlich nach & 20 Abs. 1 NatSchAG M-V geschützte Biotope ausgewiesen. Bereits in, der Umweltverträglichkeitsstudie zur Renaturierung der Lobber See- Niederung‘ wird auf den Einfluss des Nährstoffeintrages hingewiesen: „Insgesamt ist . der Große Lobber See als stark eutrophierter Weiher zu bezeichnen, wobei eindeutig der Einfluss des Nährstoffimports über den beprobten Zufluss belegbar ist. Maßnahmen müssen im Einzugsgebiet dieses Fließes, ggf. auch denen der hier nicht betrachteten kleinen Zuflüsse ansetzen.“ Eine Nährstoffreduzierung durch Zusatzfiltration auf dem Areal der Kläranlage Göhren würde sich vor diesem Hintergrund positiv auf das als aktuell hypertroph bewertete Ge- wässer einschließlich seiner Uferbereiche auswirken. Daher wäre die geplante Nährstoffreduzierung durch Zusatzfiltration auf der Kläranlage Göhren aus Sicht des Biosphärenreservatsamtes Südost-Rügen als Kompensations- maßnahme geeignet. Die vorhandene Stauanlage am Großen Lobber See besitzt eine Anstauhöhe von -0,30 m HN und wurde als Kompensationsmaßnahme mit dem Ziel errichtet, die Funkti- on des Sees als Rast- und Bruthabitat sowie als Laichgewässer dauerhaft zu sichern. Diese Situation war vor der Errichtung der Stauanlage durch den Einsatz eines Stau- provisoriums nicht dauerhaft gegeben.: Die geplanten Maßnahmen zur Nährstoffreduzierung besitzen damit als Kompensati- onsmaßnahme eine andere Qualität als die Errichtung der Stauanlage, da sie zur Ver- besserung der Gewässergüte des Großen Lobber Sees beitragen. Die Maßnahmen zur Nährstoffreduktion auf dem Areal der Göhrener Kläranlage erfor- dern die Errichtung baulicher Anlagen im Außenbereich. Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, ob dies gemäß $ 12 Abs. 1 Nr. 12 NatSchAG M-V einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellt und nach $ 15 Abs. 2 BNatSchG auszugleichen oder zu ersetzen wäre. Dabei ist aus Sicht des Biosphärenreservatsamtes zu berücksichtigen, dass $ 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 NatSchAG M-V nicht einschlägig ist, da sich die Zusatzfiltration im Rahmen des nachfolgenden Anlagenbetriebs zwar positiv auf den Zustand des Großen > I.L.N. Greifswald et al., 2007-2009: Analyse und Bewertung der Lebensraumfunktion der Landschaft für rastende “und überwinternde Wat- und Wasservögel, Gutachten im Auftrag des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern s Pulkenat, Stefan, 2005: Umweltverträglichkeitsstudie zur Renaturierung der Lobber See-Niederung Biosphärenreservatsamt Südost-Rügen a ; Circus 1 18581 Putbus IM]: Telefon: 038301 8829-0 0 Fax: 038301 8829-50 Organisaton |* Programm E-Mail: poststelle@suedostruegen.mvnet.de der Vereinten adonen * Der Mensch und für Bldung. Wissenschaft |" die Bioaphäre Internet: www.biosphaerenreservat-suedostruegen.de Et und Kultur * ® s .

Lobber Sees und seine angrenzenden Habitate auswirken wird, aber der eigentliche Anlagenbau nicht als Pflege- und Entwicklungsmaßnahme von geschützten Gebieten und Gegenständen eingestuft werden kann. 4.3 Hydrologische Modellierung: 4.3.2 Wasserstände und Flurabstände im PLAN-Zustand: Die in diesem Abschnitt dargestellte hydrologische Modellierung stellt die Basis für die vom Vorhabenträger formulierten Zielstellungen und geplanten Maßnahmen dar. Wie bereits erläutert, besteht hinsichtlich der in Abschnitt 4.1 Zielstellung der Maßnah- men unter Punkt 1 formulierten Zielstellung des Vorhabenträgers: „Verbesserung des Wasserhaushaltes in der Niederung am Lobber See durch eine sai- sonale Steuerung der Flurwasserstände an einem neu zu errichtenden, leistungsgerechten Schöpfwerk Lobbe mit oberflächennahem Wasserstand im Winter (Unterbindung der Torfmineralisation) und einem Flurwasserstand von -0,3-0,5 m zur Aufrechterhaltung von Bedingungen, die eine extensive, naturschutzgerechte Grün- landbewirtschaftung im Sommerhalbjahr (Mai-Oktober) weiterhin ermöglichen.“ inklusive der Kompensationswertberechnung in der vorliegenden Planfassung Anpas- sungsbedarf. Der Abbildung 3-3: Mittlere Wasserstände und Flurabstände des PLAN-Zustandes im Sommer ist zu entnehmen, dass sich im Sommerhalbjahr weitflächig Flurabstände zum Mittelwasser Bodden von 0,5 m (frisch) bis 1,2 m (trocken) ergeben würden. Derartige Vorflut-Flurabstände sind gemäß Tabelle 3-1: Zuordnung von Feuchtegraden zu Vorfluter-Flurabständen in Anlehnung an LUNG M-V (2010), AD-HOC- ARBEITSGRUPPE BODEN (2005) (KA5) und Succow & Joosten (2001) in ihrer Nutz- barkeit für „Intensiv nutzbare Wiesen und Weiden geeignet“ bzw. für „Ackerbau, Wiesen und Weiden gut geeignet“. Für die durch den Vorhabenträger als Entwicklungsziel formulierte „Erhaltung und Ent- wicklung artenreicher Wiesen- und Feuchtbiotope“ (siehe 4.1 Zielstellung der Maßnah- men, Nummer 3) bzw. die Entwicklung von „artenarmen Frischgrünländern sowie sons- tigen Feuchtgrünländern zu nährstoffreichen Feuchtwiesen“ (siehe 4.2 Beschreibung der Maßnahmen) wären dagegen geringere Vorflut-Flurabstände anzustreben, wie sie in der Zielstellung 1 mit 0,3-0,5 m unter Gelände auch beschrieben wurden. Um die geplante saisonale Absenkung des Grundwasserspiegels von Mai bis Oktober zu realisieren, müsste aufgrund von Erfahrungswerten bereits vier bis sechs Wochen vorher, d.h. im März mit dem Abpumpen begonnen werden. Bereits in der Umweltverträglichkeitsstudie zur Renaturierung der Lobber See- Niederung (2005) wird darauf hingewiesen, dass der Verzicht auf ein massives Abpum- pen während der Laichzeit (März bis Mai) die Beeinträchtigung der Reproduktion von Amphibien verhindern würde. Die geplante deutliche Absenkung des Grundwasserspiegels von Mai bis Oktober im Gegensatz zum winterlichen Wasserregime hätte weiterhin nachteilige Auswirkungen Biosphärenreservatsamt Südost-Rügen ——: Le Circus 1 18581 Putbus I: Telefon: 038301 8829-0 7 Fax: 038301 8829-50 Orpanisaton) * Programm E-Mail: poststelle@suedostruegen.mvnet.de vo Y nen Nai * Der Mensch und 2 B WO Vinsemenn) die iosphäre Internet: www.biosphaerenreservat-suedostruegen.de Kt und Kul »

auf den Landschaftsraum zur Folge. In dieser Zeit würde die Torfmineralisation mit ihren negativen Klimafolgen durch die Emission von Treibhausgasen ungehindert voranschreiten. Negative Beeinflussungen des gesamten Biotopkomplexes mit der hier vorkommenden Flora und Fauna infolge der saisonal deutlich unterschiedlichen Wasserstände können nicht ausgeschlossen werden und sind daher zu erwarten (siehe auch Zusammenfassung Artenschutz). Um die dargestellten negativen Einflüsse deutlich zu minimieren und den unter Ab- schnitt 4.1 formulierten Entwicklungszielstellungen zu entsprechen, sollte ein ganzjähri- ges Wasserregime ohne saisonal unterschiedliche Zielstellungen mit geringeren Flur- abständen als im IST-Zustand etabliert werden, welches gleichzeitig die Fortführung und Ausdehnung der geplanten ökologischen, naturschutzgerechten Grünlandbewirt- schaftung ermöglicht. Damit würde der Vorhabenträger auch in einem größeren Maße der im „Naturschutz- großprojekt Ostrügensche Boddenlandschaft“ formulierten und bereits dargestellten Zielstellung für die im Einzugsgebiet liegende Kernzone /6f „Lobber See-Niederung“ entsprechen. In diesem Zusammenhang wäre im Rahmen der Ausführungsplanung die hydrologische Modellierung einschließlich der Ermittlung der Kompensationsflächenäquivalente zu überarbeiten. Um weitere negative Einflüsse der Lobber See-Niederung zu verringern, sollte geprüft werden, inwieweit das engmaschige Netz der vorhandenen Entwässerungsgräben deut- lich reduziert werden kann. Für die derzeit am Lobber See vorhandene Stauanlage mit dem Stauziel — 0,30 m HN liegt eine wasserrechtliche Erlaubnis vor, welche bis zum 31.12.2025 befristet ist. Die Stauanlage wurde bewusst als feste Anlage errichtet, um die Zielstellung, die Funk- tion des Großen Lobber Sees als Rast- und Bruthabitat sowie als Laichgewässer mit einem konstanten Wasserstand zu sichern, dauerhaft zu erreichen. Diese Situation war vor der Errichtung der Stauanlage durch den Einsatz eines Stau- provisoriums, an welchem der Wasserstand je nach Interessenlage veränderbar war, nicht dauerhaft gegeben. Daher sollte eine zukünftige Stauanlage am Lobber See eben- falls als feste Anlage ausgeführt werden. Dieser Sachverhalt und das bestehende Wasserrecht sind bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen. Änderungen des vorhandenen Stauziels erfordern eine Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis. Sollte der Vorhabenträger an der Umsetzung der vorliegenden Planung festhalten, sind aus Sicht des Biosphärenreservatsamtes Südost-Rügen die dargestellten nachteiligen Auswirkungen des sommerlichen Wasserregimes im Rahmen der Ausführungsplanung entsprechend zu berücksichtigen. Dafür ist ein Wasserstands- und Bewirtschaftungs- management maßnahmenbegleitend einzurichten. Dieses hat die Auswirkungen der saisonalen Wasserstandsänderungen auf Fauna und Flora sowie die Mineralisation zu prüfen. Sollte das vorgesehene Wassermanagement nicht in der geplanten Form um- Biosphärenreservatsamt Südost-Rügen | Nr Circus 1 18581 Putbus VE Telefon: 038301 8829-0 =: HH Fax: 038301 8829-50 Organisato * Programm E-Mail: _ poststelle@suedostruegen.mvnet.de Vereinten N. * Der Mensch und % War nmel * de Bioaphire Internet: www.biosphaerenreservat-suedostruegen.de ad und Kult * »

setzbar sein, sind entsprechende Anpassungen vorzuschlagen, die von der zuständigen Naturschutzbehörde zu genehmigen sind. Aufgrund der Ungewissheit, ob das geplante Wasserregime in Bezug auf die Auswir- kungen auf Fauna und Flora, die Torfmineralisation sowie das Beweidungskonzept um- setzbar ist, ist dies vorsorglich auch bei der Bilanzierung der Kompensationsflächen- äquivalente entsprechend zu berücksichtigen. Dazu wird vorgeschlagen, die Kompensationswertzahlen der Maßnahmen E 8 und E 9 einander anzugleichen, indem die Kompensationswertzahl der Maßnahme E 8 auf den Wert der Kompensationswertzahl der Maßnahme E 9 zu reduzieren wäre. | 4.4 Maßnahmen zur Reduzierung von Nährstoffausträgen: 4.4.3 Auswirkung der Maßnahme auf den Nährstoffhaushalt des Großen Lobber Sees: In diesem Abschnitt wird im Zusammenhang mit der Aufsummierung der Gesamtaus- träge aus den Flächen im Einzugsgebiet des Großen Lobber Sees auf die Anlage 1 verwiesen. .Inhalt der Anlage 1 sind Erläuterungen zur verwendeten Methodik bei der Bilanzierung der Änderungen der N- und P-Austräge in der Lobber See-Niederung. Da- bei werden auch die verwendeten Grundlagen aufgeführt. Zu den dargestellten verwen- deten Grundlagen gehört auch das digitale Feldblockkataster 2010 von Mecklenburg- Vorpommern mit Ackerzahlen (bezogen auf Feldblöcke). Dieses Verfahren ist nicht nachvollziehbar. Für die weiteren Berechnungen ist die aktu- elle Fassung des digitalen Feldblockkatasters zu verwenden. 4.5 Ermittlung der Kompensationsflächenäquivalente: In der Tabelle 5-1: Maßnahmenkomplexe im Gebiet Lobber See wurde u.a. der Ist- Zustand der einzelnen Flächen dargestellt. Wie bereits im Zusammenhang mit der Be- schreibung der Kompensationsmaßnahmen dargestellt, enthalten die Unterlagen keine Aussagen wie der Ist-Zustand erfasst wurde (Kartierung, Nutzung von vorhandenen Daten). Diese Aussagen sind im weiteren Verfahren zu ergänzen. In der Stellungnahme Nr. 17086 des Biosphärenreservatsamtes Südost-Rügen wurde darüber informiert, dass im Einzugsgebiet „Großer Lobber See“ großflächig extensiv bewirtschaftete Grünländer verschiedener Ausprägung bestehen. Die bestehende ex- tensive Grünlandbewirtschaftung sollte daher bei der Bilanzierung der Kompensations- maßnahmen berücksichtigt werden. Den vorliegenden Unterlagen sind keine Aussagen zu entnehmen, ob dies erfolgt ist, da die Wahl der Wertstufen und Kompensationswertzahlen für die einzelnen Maßnahmen nicht begründet wurde. Die Darstellung der Bilanzierung ist daher entsprechend den vorgenannten Aspekten zu ergänzen und die Wahl der Wertstufen und Kompensationswertzahlen ist nachvollzieh- bar zu begründen. Die Summen der in der Tabelle 5-3 aufgeführten Maßnahmenflächen mit den KFÄ wei- chen von den aufsummierten Flächengrößen der jeweiligen Flurstücke (siehe Kapitel 7 Verzeichnis der beanspruchten Grundstücke für die Kompensationsmaßnahme K 7 Lobber See) wie in der Tabelle 1 dargestellt ab: | : Biosphärenreservatsamt Südost-Rügen — ; Ar Circus 1 18581 Putbus II: Telefon: 038301 8829-0 za: 00 Fax: 038301 8829-50 Orpanisaton * Programm E-Mail: poststelle@suedostruegen.mvnet.de ! ‚der Vereinten Naboner ° Der Mensch und fr Bidun, Vissenschaß * de Biosphare Internet: www.biosphaerenreservat-suedostruegen.de N) und Kultur * \

Maßnahmenbeschreibung Fläche (ha) Tabelle 5-3 Kapitel 4 Fläche (ha) Flurstücks- verzeichnis Kapitel 7 E 7 Anlage von naturnahen Wiesen und Weiden auf 30,05 27,07 Ackerflächen mit langfristigem Pflegemanagement (25 Jahre E 8 Anlage von nalumahen Wiesen Weiden auf Grün- | 73,60 land mit langfristigem Pflegemanagement (25 Jahre) einschließlich der Wiederherstellung des natürlichen Wasserhaushaltes E 9 Anlage von naturnahen Wiesen und Weiden auf 41,64 80,99 Grünland mit langfristigem UIRBERGNAgpIDNE (25 Jahre Feuchtwälder mit Teilwiedervernässung Tabelle 1: Gegenüberstellung Flächengrößen Be (E 7 bis E 10) aus der Bilanzierung der KFÄ und der Darstellung der Kompensationsmaßnahmen im Flurstücksverzeichnis Bei der Maßnahme E 7 kann sich die Differenz aus der Zuordnung des Flurstückes 59, Flur 2, Gemarkung Lobbe ergeben, auf welchem bisher sowohl Acker- als auch Grün- landnutzung stattfand. Die Flächengrößen der anteiligen Nutzung wurden in den Unter- lagen nicht weiter differenziert. Bei der Aufsummierung der Flurstücke für die Maßnah- me E 7 wurde das gesamte Flurstück nicht berücksichtigt, da e es hier der Maßnahme E 9 zugeordnet wurde. Die widersprüchlichen Flächenangaben der dargestellten Maßnahmenkomplexe im Rahmen der KFÄ-Bilanzierung und des Flurstücksverzeichnisses sind im weiteren Ver- fahren aufzuklären. 4.6 Bewertung der ökologischen und naturschutzfachlichen Auswirkungen: 4.6.2.1 Maßnahmen zur Umwandlung von Ackerflächen und Durchführung eines Pfle- gemanagement auf diesen Flächen sowie in den Grünländern: Die Ausführungen zur Verträglichkeit der Maßnahmen zur Umwandlung von Ackerflä- chen in Grünland (Maßnahme E 7) sowie zur Durchführung eines Pflegemanagements auf den Grünlandflächen der Lobber See-Niederung (Maßnahmen E 8 und E 9) mit den Erhaltungszielen des EU-Vogelschutzgebietes „Greifswalder Bodden und südlicher Strelasund“ sind zu ergänzen. Die auf Abfrage des Vorhabenträgers durch das Biosphärenreservatsamt Südost- Rügen zur Verfügung gestellten Vogeldaten sind nicht abschließend und beziehen sich ausschließlich auf Rast- und Zugvögel. Als maßgebliche Bestandteile des Vogelschutzgebietes „Greifswalder Bodden und süd- licher Strelasund“ sind in Anlage 1 der Natura 2000-LVO M-V insgesamt 64 Vogelarten als Brut- und/oder Rastvögel sowie deren erforderliche Lebensraumelemente festge- setzt. Für diese Arten bzw. deren Lebensräume sollte im weiteren Planungsverlauf un- tersetzt werden, ob diese durch das Vorhaben erheblich beeinträchtigt werden könnten. “ Biosphärenreservatsamt Südost-Rügen on ; vr Circus 1 18581 Putbus INT : Telefon: 038301 8829-0 ——: a Fax: 038301 8829-50 parisatoh * Programm ° E-Mail: poststelle@suedostruegen.mvnet.de der Vereinten Nationen * Der Mensch und für Bidung. Wissenschaft * die Biosphäre Internet: www.biosphaerenreservat-suedostruegen.de und Kultur »
