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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „IFG: Stiftung Klima- und Umweltschutz“
BD —_—_—_—_—_[_[_[[__[_ Von: @em.mv-regierung.de> Gesendet: Mittwoch, 28. Februar 2018 09:23 An: Cc: Betreff: Sachstand Nord Stream 2 für den Gesprächstermin am 5. März 2018 in der Staatskanzlei Priorität: Hoch Aktueller Sachstand Nord Stream 2 für den Termin am 5. März 2018 in der StK Das Bergamt Stralsund hat nach der sehr komplexen Abwägungsphase am 31.01.2018 den antragsgemäßen Planfeststellungsbeschluss erlassen. Dieser wurde allen am Verfahren Beteiligten direkt und nachweisbar zugestellt. Der Beschluss stellt keine realen Kompensationsmaßnahmen fest, sondern Abbuchung von Flächenäquivalenten von einem Ökokonto. Die vorsorglich durchgeführte Abweichungsprüfung erfordert technische Maßnahmen in den Kläranlagen Bergen, Göhren, Stralsund und Greifswald, um für den LRT 1160 im Greifswalder Bodden bessere Bedingungen zu schaffen, zudem wurde eine Kohärenzsicherungsfläche von ca. 40 ha festgesetzt. - Die Auslegung des Beschlusses und der festgestellten Unterlagen erfolgt nach ortsüblicher Bekanntmachung vom 23.02. bis 08.03.2018 in neun Auslegungsstellen. - Bisher (Stand 26.02.21018, 10:00 Uhr) sind keine Klagen gegen den Beschluss bekannt. - Mit den Arbeiten wurde umgehend begonnen, die Waldrodung ist bereits abgeschlossen; das Planum ist überwiegend hergestellt, die Startschächte für die Mikrotunnel werden errichtet. Am 02.11.2017 wurde die Genehmigung für die Errichtung gemäß 8 133 Abs. 15.1 Nr. 1 BBergG erteilt. Diese umfasst die Regelung bergbaulicher und auch sicherheitstechnischer Belange nach einem nicht öffentlichen Verfahren ohne Umweltverträglichkeitsprüfung. An der noch benötigten Genehmigung für den Betrieb gemäß $ 133 Abs. 1S. 1 Nr. BBergG wird ggw. gearbeitet. Verfahrensstand Lubmin 2 (Anlandestation) Mit Schreiben vom 08.06.2017 hat die GASCADE Gastransport GmbH einen Antrag auf Planfeststellung für die Gasversorgungsleitungen AL NEL und für den ca. 200 m langen Abschnitt der EUGAL, der auf dem Betriebsgelände der EST Lubmin 2 liegt, sowie einen Antrag auf die Integration des Zulassungsverfahrens für die Errichtung und den Betrieb der EST Lubmin 2 in die vorgenannten Planfeststellungsverfahren gestellt. Die vollständigen Antragsunterlagen wurden am 12.06.2017 eingereicht. Das Bergamt Stralsund hat am 12.06.2017 das Anhörungsverfahren eröffnet. Die öffentliche Auslegung der vollständigen Antragsunterlagen fand vom 04.07.2017 bis zum 03.08.2017 statt. Die Erörterung zu dem Plan fand am den 10.10.2017 mit dem VT, den Behörden, den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, statt. Auf Antrag des VT wurde am 16.02.2018 der vorzeitige Baubeginn zugelassen. Dieser umfasst 1. Rodung der Gehölzbestände innerhalb des Baufeldes, der Lagerflächen für Bodenmaterial und der Montagefläche für die EST Lubmin 2, Errichtung des Planums der EST Lubmin 2, Errichtung des Planums für die Montageflächen, Errichtung des Planums für die Lagerfläche, Herstellung von Fundamenten, Baustelleneinrichtung für das Montagepersonal, Herrichtung der Lagerfläche für Bodenmaterial, nanıpwNmN

8. Lagerung des im Baufeld und auf der Montagefläche anfallenden Bodenmaterials auf den Lagerflächen für Bodenmaterial. Mit den Arbeiten wurde umgehend begonnen, die Waldrodung ist bereits abgeschlossen. Am Entwurf eines Planfeststellungsbeschlusses wird nach durchgeführter Abwägung gearbeitet. Verfahrensstand EUGAL Das Anhörungsverfahren wurde am 09.10.2017 eröffnet. Stellungnahmefrist war der 27.12.2017; die öffentliche Auslegung erfolgte vom 24.10. bis 23.11.2017, die Einwendungsfrist betrug einen Monat bis zum 27.12.2017. Nach durchgeführtem Anhörungsverfahren ist für den 09. bis 11.04.2018 die Erörterung geplant.
