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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „IFG: Stiftung Klima- und Umweltschutz“
Von: em.mv-regierung.de> Gesendet: Mittwoch, 12. Juli 2017 13:22 An: Cc: Betreff: Folgegespräch Nord Stream 2 AG am 14. Juli 2017 Priorität: Hoch anliegend Informationen zu dem Folgegespräch zu folgenden Themen: 1. Aktueller Verfahrensstand 2. Problematik Wiederholungsaufspülung 3. Ergebnis der Auswertung der Stellungnahmen und Einwendungen (hier: erforderliche Nacharbeiten) 4. Ausweisung beabsichtigter 50ha - Kohärenzfläche im Strelasund. 1.) Aktueller Verfahrensstand Für das Nord Stream 2 Planfeststellungsverfahren findet im Zeitraum vom 17.07. bis zum 21.07.2017 die Erörterung statt. Vorgesehen ist folgender Ablauf: Die Stellungnahmen und Einwendungen der Behörden und Ministerien, der Träger öf-fentlicher Belange, der Landkreise und Ämter, der Wehrbereichsverwaltung, der in internationalen Angelegenheiten Zuständigen, der nach Naturschutzrecht anerkannten sowie sonstigen Vereinigungen, der Leitungs- und Spartenträger in der Zuständigkeit für die Belange der Infrastruktur und der sonstigen beteiligten Stellen werden am Montag, 17.07.2017, Dienstag, 18.07.2017 und Mittwoch, 19.07.2017; die privaten Einwendungen werden am Donnerstag, 20.07.2017; die Stellungnahmen und Einwendungen zu grenzüberschreitenden Auswirkungen des Vorhabens, werden am Freitag, 21.07.2017; jeweils im InterCity Hotel Stralsund, Tribseer Damm 76,18437 Stralsund, jeweils ab 09:30 Uhr erörtert. Bei Bedarf wird die Erörterung am 24.07. 2017 am gleichen Ort fortgesetzt. Die Erörterungstermine werden von Herrn Rocco Müller, Bergamt Stralsund und Herrn Dr. Nico Nolte, BSH Hamburg geleitet. Der Leiter des Bergamtes Stralsund, Herr Thomas Triller, wird täglich zum Beginn der Termine anwesend sein (auch im Hinblick auf eventuelle Antragstellungen). Die Erörterungstermine sind entsprechend der Rechtslage nicht öffentlich. Ausführliche Hinweise über die Teilnahmeberechtigten und entsprechende weitere Regelungen wurden mit der Bekanntgabe der Termine ortsüblich und öffentlich bekannt gemacht. Die Entscheidung über weiter Teilnehmer obliegt den Verhandlungsführern. Das Bergamt hat mit der Pressestelle des EM die Teilnahme an den Erörterungsterminen vereinbart, mit dem Ziel, Pressemitteilungen über den Verlauf der Erörterung zeitnah zu veröffentlichen. 2.) Problematik Wiederholungsaufspülung Bezugnehmend auf des Schreiben des LM vom 3. Juli 2017 „Wiederholungsaufspülung Lubmin“, wird seitens des EM darauf hingewiesen, dass im Falle der geplanten Vorgehensweise, zeitnahe Wiederholungsaufspülung mit den 1

entsprechend dargestellten Auswirkungen, eine nicht unerhebliche Verzögerung des Nord Stream 2 Verfahrens nicht auszuschließen ist, da gegebenenfalls eine Überarbeitung der Antragsunterlagen seitens des Vorhabenträgers erforderlich sein könnte. 3. Ergebnis der Auswertung der Stellungnahmen und Einwendungen Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen zu den Planfeststellungsunterlagen Nord Stream 2 zeichnet sich ab, dass Nachbearbeitungsbedarf besteht bzw. Ergänzungen erforderlich werden. Dies betrifft die Bereiche Ersatzmaßnahmen, Umweltverträglichkeitsuntersuchung und die FFH- Verträglichkeitsuntersuchung. 4.) Kohärenzfläche Strelasund In Bezug auf das letzte Gespräch von Nord Stream mit der Staatskanzlei Ende Mai 2017 haben sich keine neuen raumordnerischen Sachverhalte ergeben. Die Stellungnahme der Abteilung 4 vom 21.04.2017 (per E-Mail an A3) wird weiterhin aufrecht erhalten (s. Anlage): Die aufgeführten Ziele der Raumordnung sind bei der Planung zu beachten und die Grundsätze entsprechend zu berücksichtigen. Am 30.05.2017 fand im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme zum Genehmigungsverfahren ein Abstimmungsgespräch zu Nord Stream 2 im LM statt, zu dem kurzfristig das EM eingeladen wurde. Thematisiert wurde u.a. die Ausweisung einer 50 ha großen Fläche im Strelasund als Kohärenzfläche. Seitens der Vertreterin des EM wurde darauf verwiesen, dass bei der beabsichtigten Ausweisung der o.g. Kohärenzfläche das im LEP (PS 8.3 (2) festgelegte Vorranggebiet Schifffahrt als Ziel der Raumordnung zu beachten ist: „In den Vorranggebieten Schifffahrt hat die Sicherheit und Leichtigkeit des Seeverkehrs Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Nutzungsansprüchen. Soweit raumbedeutsame Planungen, Maßnahmen, Vorhaben, Funktionen und Nutzungen in diesen Gebieten die Schifffahrt beeinträchtigen, sind diese auszuschließen. Gleiches gilt auch für gekennzeichnete Fahrwasser innerhalb der Seeschifffahrtsstraßen. (Z)“ LM sagte zu, dass in der Landesverordnung zur Kohärenzfläche der raumordnerischen Zielfestlegung Rechnung getragen und man sich auf Arbeitsebene dazu abstimmen werde. Bisher liegen dem EM weder ein LVO-Entwurf noch ein Zeitplan für die Kabinettsbefassung vor. Dieser ist für Ende der Woche angekündigt (Frist für Ressorts 1 Woche). Hinsichtlich der Fragestellung der Ausgleichsflächen auf Rügen wurde seitens des LM in der o.g. Beratung festgestellt, dass es sich um keine Kohärenzmaßnahmen, sondern um Kompensationsmaßnahmen handelt, so dass diese Flächen damit nicht dem NATURA 2000- Regime unterliegen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern Koordinierungsstelle für Kabinetts-, Landtags-, Bundes- und Europaangelegenheiten Schlossstraße 6 - 8, 19048 Schwerin Tel.: 0385 - 588 -8910, Fax: 0385 - 588 - 8080 email: 9 em. mv-regierung.de www.mv-regierung.de/em www.mitreden.mv-regierung.de Von: stk.mv-regierung.de] Gesendet: Donnerstag, 29. Juni 2017 07:18 An: In. rer En Cc m.mv-regierung.de; Betreff: Folgegespräch Nord Stream 2 AG am 14. Juli 2017 Wichtigkeit: Hoch

Sehr geehrte Herren, der CdS wird sich am 14. Juli 2017 zu einem Folgegespräch Nord Stream 2 AG mit EM/M, WM/M sowie LM/M in der Staatskanzlei treffen. Zur Vorbereitung des Termins bitte ich um Übersendung eines aktuellen Sachstandes hierzu bis zum 11. Juli 2017. Freundliche Grüße im u Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern Referat Wirtschaft, Tourismus, Arbeit, Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Energie Schlossstraße 2-4 19053 Schwerin Telefon: 0385/588-1233 E-Mail: stk.mv-regierung.de 5 Bitte prüfen Sie, ob diese Mail wirklich ausgedruckt werden muss!
