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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „IFG: Stiftung Klima- und Umweltschutz

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Von: em.mv-regierung.de>
Gesendet: Mittwoch, 12. Juli 2017 13:22

An:

Cc:

Betreff: Folgegespräch Nord Stream 2 AG am 14. Juli 2017
Priorität: Hoch

anliegend Informationen zu dem Folgegespräch zu folgenden Themen:

1. Aktueller Verfahrensstand

2. Problematik Wiederholungsaufspülung

3. Ergebnis der Auswertung der Stellungnahmen und Einwendungen (hier: erforderliche Nacharbeiten)
4. Ausweisung beabsichtigter 50ha - Kohärenzfläche im Strelasund.

1.) Aktueller Verfahrensstand

Für das Nord Stream 2 Planfeststellungsverfahren findet im Zeitraum vom 17.07. bis zum 21.07.2017 die Erörterung
statt. Vorgesehen ist folgender Ablauf:

Die Stellungnahmen und Einwendungen der Behörden und Ministerien, der Träger öf-fentlicher Belange, der
Landkreise und Ämter, der Wehrbereichsverwaltung, der in internationalen Angelegenheiten Zuständigen, der nach
Naturschutzrecht anerkannten sowie sonstigen Vereinigungen, der Leitungs- und Spartenträger in der Zuständigkeit
für die Belange der Infrastruktur und der sonstigen beteiligten Stellen werden

am Montag, 17.07.2017, Dienstag, 18.07.2017 und Mittwoch, 19.07.2017;

die privaten Einwendungen werden
am Donnerstag, 20.07.2017;

die Stellungnahmen und Einwendungen zu grenzüberschreitenden Auswirkungen des Vorhabens, werden am
Freitag, 21.07.2017;

jeweils im InterCity Hotel Stralsund, Tribseer Damm 76,18437 Stralsund, jeweils ab 09:30 Uhr erörtert.
Bei Bedarf wird die Erörterung am 24.07. 2017 am gleichen Ort fortgesetzt.

Die Erörterungstermine werden von Herrn Rocco Müller, Bergamt Stralsund und Herrn Dr. Nico Nolte, BSH Hamburg
geleitet.

Der Leiter des Bergamtes Stralsund, Herr Thomas Triller, wird täglich zum Beginn der Termine anwesend sein (auch
im Hinblick auf eventuelle Antragstellungen).

Die Erörterungstermine sind entsprechend der Rechtslage nicht öffentlich. Ausführliche Hinweise über die
Teilnahmeberechtigten und entsprechende weitere Regelungen wurden mit der Bekanntgabe der Termine
ortsüblich und öffentlich bekannt gemacht. Die Entscheidung über weiter Teilnehmer obliegt den
Verhandlungsführern.

Das Bergamt hat mit der Pressestelle des EM die Teilnahme an den Erörterungsterminen vereinbart, mit dem Ziel,
Pressemitteilungen über den Verlauf der Erörterung zeitnah zu veröffentlichen.

2.) Problematik Wiederholungsaufspülung
Bezugnehmend auf des Schreiben des LM vom 3. Juli 2017 „Wiederholungsaufspülung Lubmin“, wird seitens des EM
darauf hingewiesen, dass im Falle der geplanten Vorgehensweise, zeitnahe Wiederholungsaufspülung mit den

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entsprechend dargestellten Auswirkungen, eine nicht unerhebliche Verzögerung des Nord Stream 2 Verfahrens
nicht auszuschließen ist, da gegebenenfalls eine Überarbeitung der Antragsunterlagen seitens des
Vorhabenträgers erforderlich sein könnte.

3. Ergebnis der Auswertung der Stellungnahmen und Einwendungen
Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen zu den Planfeststellungsunterlagen Nord

Stream 2 zeichnet sich ab, dass Nachbearbeitungsbedarf besteht bzw. Ergänzungen erforderlich werden. Dies
betrifft die Bereiche Ersatzmaßnahmen, Umweltverträglichkeitsuntersuchung und die FFH-
Verträglichkeitsuntersuchung.

4.) Kohärenzfläche Strelasund

In Bezug auf das letzte Gespräch von Nord Stream mit der Staatskanzlei Ende Mai 2017 haben sich keine neuen
raumordnerischen Sachverhalte ergeben. Die Stellungnahme der Abteilung 4 vom 21.04.2017 (per E-Mail an A3)
wird weiterhin aufrecht erhalten (s. Anlage): Die aufgeführten Ziele der Raumordnung sind bei der Planung zu
beachten und die Grundsätze entsprechend zu berücksichtigen.

Am 30.05.2017 fand im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme zum Genehmigungsverfahren ein
Abstimmungsgespräch zu Nord Stream 2 im LM statt, zu dem kurzfristig das EM eingeladen wurde. Thematisiert
wurde u.a. die Ausweisung einer 50 ha großen Fläche im Strelasund als Kohärenzfläche. Seitens der Vertreterin des
EM wurde darauf verwiesen, dass bei der beabsichtigten Ausweisung der o.g. Kohärenzfläche das im LEP (PS 8.3 (2)
festgelegte Vorranggebiet Schifffahrt als Ziel der Raumordnung zu beachten ist:

„In den Vorranggebieten Schifffahrt hat die Sicherheit und Leichtigkeit des Seeverkehrs Vorrang vor anderen raumbedeutsamen
Nutzungsansprüchen. Soweit raumbedeutsame Planungen, Maßnahmen, Vorhaben, Funktionen und Nutzungen in diesen
Gebieten die Schifffahrt beeinträchtigen, sind diese auszuschließen. Gleiches gilt auch für gekennzeichnete Fahrwasser innerhalb
der Seeschifffahrtsstraßen. (Z)“

LM sagte zu, dass in der Landesverordnung zur Kohärenzfläche der raumordnerischen Zielfestlegung Rechnung
getragen und man sich auf Arbeitsebene dazu abstimmen werde. Bisher liegen dem EM weder ein LVO-Entwurf
noch ein Zeitplan für die Kabinettsbefassung vor. Dieser ist für Ende der Woche angekündigt (Frist für Ressorts 1
Woche).

Hinsichtlich der Fragestellung der Ausgleichsflächen auf Rügen wurde seitens des LM in der o.g. Beratung
festgestellt, dass es sich um keine Kohärenzmaßnahmen, sondern um Kompensationsmaßnahmen handelt, so dass
diese Flächen damit nicht dem NATURA 2000- Regime unterliegen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ministerium für Energie, Infrastruktur und
Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Koordinierungsstelle für Kabinetts-, Landtags-,
Bundes- und Europaangelegenheiten
Schlossstraße 6 - 8, 19048 Schwerin

Tel.: 0385 - 588 -8910, Fax: 0385 - 588 - 8080

email: 9 em. mv-regierung.de

www.mv-regierung.de/em
www.mitreden.mv-regierung.de

  
   

Von: stk.mv-regierung.de]

Gesendet: Donnerstag, 29. Juni 2017 07:18
An: In. rer En
Cc m.mv-regierung.de;

Betreff: Folgegespräch Nord Stream 2 AG am 14. Juli 2017

Wichtigkeit: Hoch
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Sehr geehrte Herren,

der CdS wird sich am 14. Juli 2017 zu einem Folgegespräch Nord Stream 2 AG mit EM/M, WM/M sowie LM/M in der
Staatskanzlei treffen.

Zur Vorbereitung des Termins bitte ich um Übersendung eines aktuellen Sachstandes hierzu bis zum 11. Juli 2017.

Freundliche Grüße

im u

Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern

Referat Wirtschaft, Tourismus, Arbeit,

Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Energie
Schlossstraße 2-4

19053 Schwerin

Telefon: 0385/588-1233

E-Mail: stk.mv-regierung.de

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