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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Dokumente zur Klimastiftung MV - Welt am Sonntag

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Von: BEER

   

Gesendet: Dienstag, 5. Januar 2021 11:52
Ce
Betreff:

AW: Stiftungsunterlagen

Lieber

nach kurzer Rü mit MPin und CdS folgender Hinweis: |

1) Aktuell keine Zeit zur Lektüre und damit Freigabe durch MPin (wegen
Corona-Gipfel-Vorbereitung), daher keinen Versand. Es sollte nur
mündlich berichtet werden.

2) Zeitfenster zur Lektüre für den Abend eingeplant, um zumindest den
Antragsentwurf heute Abend noch zu übermitteln. Ich melde mich danach
umgehend.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Liebe Grüße

‚ BEE mu-regierung.de>

Dein. Diensta Januar 2021 11:19
stk.mv-regierung.de>

 
   
 
   

Betreff: Stiftungsunterlagen
Priorität: Hoch

 

Haıtc

anliegende aktualisierte Dokumente zur Stiftung zK. FV SPD bat um Übersendung im Vorfeld der heutigen
Fraktionssitzung. CdS hat verfügt, dass dies erst nach Freigabe der MPin erfolgen soll.

Ich bitte um schnellstmögliche Freigabe zum Versand an FV SPD und im Gleichklang an FV CDU. Sofern
Bedenken bestehen, alle Unterlagen zu versenden, sollten wir wenigstens den Landtagsantrag +
Satzungsentwurf übermitteln.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

 

Schloßstrasse 2-4
19053 Schwerin

Telefon: +49-385-588
Telefax: +49-385-509
3

E-Mail: EEE 2. =cicr.no .de
www.stk.regierung-mv.de

Allgemeine Datenschutzinformation

Der telefonische, schriftliche oder elektronische Kontakt mit der Staatskanzlei

ist mit der Speicherung und Verarbeitung der von Ihnen ggf. mitgeteilten persönlichen
Daten verbunden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e der
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union in Verbindung

mit 8 4 Abs. 1 Landesdatenschutzgesetz (DSG M-V). Weitere Informationen erhalten
Sie hier: https://www.regierung-mv.de/Datenschutz/
4

Von:

Gesendet: Dienstag, 5. Janu ;

An: Geue, Heiko EEE |

Betreff: Stiftung

Anlagen: 210104_LT Antrag.docx; 21 0104_Entwurf_Stiftungssatzung.docx; 210104
KV.docx

Anbei die aktuellsten Dokumente, EM hat den BV in Ziff. 4noch geändert ("nach Zustimmung Landtag".

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

 

Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpoinmern

   
 
   
 

Schloßstrasse 2-4
19053 Schwerin

Telefon: +49-385-588
Telefax: +49-385-509

E-Mail: @sitk.mv-regierung.de
www.stk.regierung-mv.de

Allgemeine Datenschutzinformation

Der telefonische, schriftliche oder elektronische Kontakt mit der Staatskanzlei ist mit der Speicherung und
Verarbeitung der von Ihnen ggf. mitgeteilten persönlichen Daten verbunden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6
Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union in Verbindung mit 8 4 Abs.

1 Landesdatenschutzgesetz (DSG M-V). Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.regierung-
mv.de/Datenschutz/
5

Pre.

en
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6

Ministerium für Energie,
Infrastruktur und Digitalisierung
Mecklenburg-Vorpommern

Der Minister

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
19048 Schwerin

 

Frau Ministerpräsidentin

Damen und Herren Minister ı
Herrn Parlamentarischen Staatssekretär

Damen und Herren Staatssekretäre

Schwerin, den 4. Januar 2020

Kabinettsvorlage Nr. 121
Bearbeiter: Minister Christian Pegel

‘ Zukunft von Nord Stream 2 - Errichtung einer „Stiftung Klimaschutz MV“

I Beschlussvorschlag

1. Die Landesregierung stimmt der Errichtung der „Stiftung Klimaschutz MV“ und der
damit einhergehenden einmaligen Belastung des Landesvermögens zu.

2. Die Landesregierung stimmt der Bestellung von

er. Herrn Erwin Sellering,
Ministerpräsident a.D., in den Stiftungsvorstand als Vorsitzender

Herrn XXXX xXXXX,
XXXX, in den Stiftungsvorstand als stellvertretender Vorsitzender

von < nachtragen: Name, Funktion > in den Stiftungsvorstand
der „Stiftung Klimaschutz MV“ für eine Amtszeit von vier Jahren zu.

3. Der Antrag der Landesregierung auf Zustimmung des Landtages zur Errichtung der
„Stiftung Klimaschutz MV“ gemäß 8 63 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung Meck-
‚lenburg-Vorpommern wird der Präsidentin des Landtages zugeleitet.

4. Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung wird ermächtigt, Errich-
tung der Stiftung umzusetzen, sobald der Landtag seine Zustimmung erteilt hat.

Hausanschrift: Telefon: 0385 588-8000

Schloßstraße 6 - 8 - 19053 Schwerin Telefax: 0385 588-8099
E-Mail: poststelle@em.mv-regierung.de
Internet: hitp://www.em.mv-regierung.de/
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Il Begründung der Dringlichkeit

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in den USA zu einer kurzfristigen Weiterung der
US-Sanktionsregelungen in der die aktuelle Sanktionsgesetzgebung ist eine unverzüg-
liche Stiftungsgründung vor Inkrafttreten der Sanktionsgesetzgebung geboten, um den
kurzfristigen Mitzweck der Stiftung nach Ziff. 1.1.) noch umsetzen zu können. Dafür
muss die außerordentliche Landtagssitzung am 7. Januar 2021 erreicht werden. Dies
macht eine sofortige Entscheidung des Kabinetts erforderlich.

Ill Gegenstand des Rechtsetzungsverfahrens
1 Problem und Ziel:

Die zentrale Aufgabe des laufenden Jahrhunderts ist das Erreichen wirksamen Klima-
schutzes, insbesondere durch das Begrenzen des Klimawandels, aber auch durch viel-
fältige weitere Klimaschutzmaßnahmen. Hierfür wird insbesondere entscheidend sein,
dass die Energiewende hin zur Energieversorgung aus erneuerbaren Energiequellen
möglichst zügig vorangeht. Diese Maßnahmen sind nur mit breiter Akzeptanz der Men-
schen in Mecklenburg-Vorpommern erreichbar. Deshalb bedarf es umfassender Maß-
nahmen, um die Unterstützung und Bereitschaft für diesen politischen Weg in der gro-
ßen Breite der Gesellschaft sicherzustellen. Hierfür ist die Errichtung einer Stiftung, die
sowohl Aufklärungs- als auch Bildungsarbeit betreibt, die die verschiedenen zivilgesell-
schaftlich engagierten Kräfte im Land bei ihrem Wirken für die Energiewende und den
Klimaschutz unterstützt und die Maßnahmen und Aktivitäten für wirksamen Klima- und
Umweltschutz sowie für die Umsetzung der Energiewende fördert, ein wichtiger Schritt.
Zum Klimaschutz gehört aber auch die Sicherung einer möglichst klimaschonenden
Energieversorgung. Deren Umsetzung benötigt für einen längeren Übergangszeitraum
schnell und sehr flexibel einsetzbare Gaskraftwerke. Diese werden helfen, die fluktuie-
rende Einspeisung für den längeren Übergangszeitraum bis ausreichende und volks-
wirtschaftlich tragfähige Speichertechnologien im industriellen Maßstab und massen-
produktionstauglich zur Verfügung stehen, durch schnell regelbare gesicherte Kraft-
werksleistungen zu ergänzen und damit die Energieversorgungssicherheit sicherzu-
stellen. Dies macht eine gesicherte Gasversorgung unabdingbar. Hierfür wird das Pipe-
line-Projekt Nord Stream 2 einen wesentlichen Beitrag leisten. Dies gilt nicht nur für die
deutsche, sondern auch für die europäische Gasversorgung und damit die europäische
Energieversorgungssicherheit. 5:

Deshalb steht die Landesregierung weiter zu Nord Stream 2 und wird mit der Stiftung,
sofern dies notwendig ist, einen Beitrag zum Weiterbau leisten.

2 Lösung:

Die Landesregierung errichtet eine Stiftung, die diese Klimaschutzaktivitäten im Land
durch verschiedenste Organisationen und Einrichtungen sowie zivilgesellschaftlich En-
‚gagierte unterstützt und fördert und zugleich an der Fertigstellung des Pipelineprojek-
tes Nord Stream 2 mitwirkt.
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Alternativen:

Absehen von der Errichtung der „Stiftung Klimaschutz MV“. In diesem Falle würden die
damit möglichen, vorstehend beschriebenen Förderungen und Unterstützungsleistun-
gen nicht möglich werden. Zudem würde eine Fertigstellung des Pipelineprojektes nicht
unterstützt.

Arbeitsmarktrelevanz:

Klimaschutzaktivitäten haben auch eine industriepolitische Dimension in Mecklenburg-
Vorpommern. Diese Arbeitsplatzeffekte sind zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht sicher
quantifizierbar.

Notwendigkeit:

Die Notwendigkeit einer Kabinettsbefassung ergibt sich aus $ 6 Absatz 1 Buchstabe
e GOLR.

Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte des Landes und der Kommunen:

a) Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Es entstehen nach derzeitigem Erkenntnisstand Haushaltsausgaben ohne Vollzugs-
aufwand in Höhe von 200.000 Euro für das Stiftungskapital.

b) Vollzugsaufwand

Es entsteht einmaliger Vollzugsaufwand für die beabsichtigte Stiftungserrichtung
von bis zu 50.000 Euro. e

c) Auswirkungen von Aufgabenübertragungen im Sinne des Konnexitätsprinzips

Die Regelung hat keine Auswirkungen gemäß Artikel 72 Absatz 3 der Verfassung
des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Sonstige Kosten:

Keine

Bürokratiekosten:

Keine
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9 Stellungnahmen:

Aufgrund der Eilbedürftigkeit konnte keine formelle Ressortabstimmung erfolgen. |

IV Presse
Ja, bei Information des Landtages.
V Anlagen

Antrag der Landesregierung auf Zustimmung gemäß 8 63 Abs. 1 LHO MV

Christian Pegel
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Entwurf: 04. Januar 2021

Satzung‘
der

Stiftung Klimaschutz MV

Präambel

Das Land Mecklenburg-Vorpommern mit seiner wunderbaren, in weiten
Bereichen unter Schutz stehenden Natur hat ein besonderes Interesse und
eine besondere Verantwortung für einen erfolgreichen Klima- und
Umweltschutz. Diesem Interesse gilt der Einsatz des Landes in allen politischen
Handlungsfeldern, vor allem bei den direkten Maßnahmen des Umweltschutzes
und in der Energiepolitik, in der das Land Mecklenburg-Vorpommern mit dem
gezielten Ausbau erneuerbarer Energien, vor allem der Windkraft, einen
wichtigen Beitrag leistet.

Die große Jahrhundertaufgabe „Klimaschutz“ kann aber nur gelingen, wenn sie
im Bewusstsein der breiten Mehrheit der Bevölkerung als existenziell wichtig
verankert und von möglichst vielen aktiv unterstützt wird. Mecklenburg-
Vorpommern braucht eine breite Akzeptanz und Unterstützung für die
verfolgten Ziele. i

Deshalb setzt sich das Land mit einer „Stiftung Klimaschutz“ aktiv für dieses
wichtige Ziel ein. Die Stiftung will dabei offen sein für alle, die das Stiftungsziel
mit Zustiftungen und Zuwendungen oder persönlichem Einsatz engagiert
unterstützen.

Zum Klimaschutz gehört auch die Sicherung einer möglichst klimaschonenden
Energieversorgung. Deren Umsetzung benötigt für einen längeren
Übergangszeitraum schnell und sehr flexibel einsetzbare Gaskraftwerke. Diese
werden helfen, die fluktuierende Einspeisung für den längeren
Übergangszeitraum, bis ausreichende und volkswirtschaftlich tragfähige
Speichertechnologien im industriellen Maßstab und
massenproduktionstauglich zur Verfügung stehen, durch schnell regelbare
gesicherte Kraftwerksleistungen zu ergänzen und damit die
Energieversorgungssicherheit sicherzustellen. Deshalb wird die Stiftung mit
einem zu gründenden wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb als zeitweiligem
Nebenzweck zu den Arbeiten an der Pipeline Nord Stream 2 beitragen. Das
Land Mecklenburg-Vorpommern steht zu dieser Pipeline. Gas ist die
klimaschonendste Übergangstechnologie zur Sicherung der notwendigen
Energieversorgung. Eine sichere Gasversorgung liegt im Interesse der
Menschen in Deutschland, Europa und Mecklenburg-Vorpommern.
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$1
Name, Rechtsform, Sitz und Geschäftsjahr

(1) Die Stiftung führt den Namen „Stiftung. des Landes Mecklenburg-
Vorpommern für Klimaschutz und Bewahrung der Natur - Stiftung Klimaschutz
MV“ und als Kurzbezeichnung “Stiftung Klimaschutz MV”.

(2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.
(3) Sie hat ihren Sitz in Schwerin.

(4) Geschäftsjahr der Stiftung ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr
ist ein Rumpfjahrr. Es beginnt mit der Bekanntgabe des
Anerkennungsbescheides und endet am 31. Dezember desselben

Kalenderjahres.

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Stiftungszweck

(1) Die Stiftung verfolgt insbesondere folgende Zwecke und der
Stiftungszweck wird insbesondere, ggf. auch mittelbar, durch folgende
Aktivitäten und Maßnahmen erfüllt:

- die Durchführung und Förderung von Maßnahmen und Projekten des
Klimaschutzes und zur Bewahrung oder Wiederherstellung der Natur im
Land Mecklenburg-Vorpommern und an sowie vor den Küsten des
Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie an und vor den Ostseeküsten
der Ostseeanrainerstaaten;

- die Durchführung und Förderung von Maßnahmen zur Bewahrung und
Verbesserung der ökologischen Situation in den genannten Regionen;

- die Förderung von Wissenschaft und Forschung im Bereich des Klima-
und Umweltschutzes und auf dem Gebiet einer klimaschonenden
Energieversorgung im Land Mecklenburg-Vorpommern oder unter

. federführender Beteiligung von Wirtschaftsunternehmen, Hochschulen,
Wissenschaftseinrichtungen oder Nichtregierungsorganisationen mit
Sitz im Land Mecklenburg-Vorpommern;

- Förderung von Maßnahmen im Land Mecklenburg-Vorpommern zur
Umsetzung der Belange des Klima- und Naturschutzes, vor allem auch
bei allen Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung,
insbesondere bei der Systemstabilität durch Speicher- und
Sektorenkopplungslösungen, wobei dies auch die Unterstützung von
Wirtschaftsunternehmen mit Sitz im Land Mecklenburg-Vorpommern zur

" unternehmenseigenen Forschung in diesem Bereich, zur Herstellung
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