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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Dokumente zur Klimastiftung MV - Welt am Sonntag

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Drucksache 7I Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode

 

Stromerzeugung durch Kernkraftwerke und den Ausstieg aus der Kohleverstromung durch
moderne, hoch flexible Gaskraftwerke erst sichern hilft.

3. Alternativen
Keine

4. Notwendigkeit

Das Eingehen einer Landesbeteiligung bedarf gemäß $ 63 Abs. 1 Landeshaushaltsordnung
Mecklenburg-Vorpommern der vorherigen Zustimmung (Einwilligung) des Landtags.

5 Kosten

Es entstehen nach derzeitigem Erkenntnisstand Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand in
Höhe von 200.000 Euro für das Stiftungskapital. Weiterhin entsteht einmaliger Vollzugsaufwand
für die beabsichtigte Stiftungserrichtung von bis zu 50.000 Euro.

6. Angaben zur Erfüllung der Voraussetzungen nach $ 65 Abs. 1 LHO M-V

Mecklenburg-Vorpommern steht in den kommenden Jahren. vor der Aufgabe, zur. Erreichung der
verbindlichen Klimaschutzziele der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland
durch entsprechende Maßnahmen beizutragen. Die Europäische Union hat als verbindliche
Zwischenziele eine Emissionsreduktion zum Vergleichsjahr 1990 von 20 Prozent bis 2020 und
mindestens 40 Prozent bis 2030 definiert. Die Bundesrepublik Deutschland hat dies nochmals
gesteigert und sich mit dem am 18. Dezember 2019 in Kraft getretenen Klimaschutzgesetz zum
Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu mindern.
Langfristiges Ziel der Strategie ist die Treibhausgasneutralität bis 2050.

Mecklenburg-Vorpommern ist verpflichtet, hieran angemessen mitzuwirken. Anderenfalls drohen
dem Land finanzielle Risiken aus Vertragsverletzungsverfahren beziehungsweise Verpflichtungen
aus dem Grundgesetz. Es besteht daher ein erhebliches Interesse des Landes, seine
klimaschutzpolitischen Anstrengungen durch geeignete klimaschützende Maßnahmen und zur
CO;-Einsparung zu unterlegen. Hierzu müssen schnellstmöglich klimaschützende Projekte
aufgesetzt und in entsprechender Höhe mit finanziellen Mitteln ausgestattet werden.

Die zu errichtende „Stiftung Klimaschutz MV“ soll jenem Zweck dienen. Hierzu wird es der
Stiftung vorübergehend im Rahmen des für Stiftungen geltenden Rechts ermöglicht, einen
wirtschaftlichen Betrieb zu eröffnen. Sie erhält auf diese Weise finanzielle Mittel, die durch das
Land -insbesondere in der derzeitigen Situation, in der alle Anstrengungen auf die Bekämpfung der
Corona-Pandemie gerichtet sind- aus Haushaltsmitteln nicht oder nur unter Vernachlässigung
anderer wichtiger Vorhaben und Zielstellungen finanzierbar sind. Dadurch akquiriert die Stiftung
für das Land zusätzlich finanzielle Mittel, um die gesamtgesellschaftliche Aufgabe Klimaschutz
schultern zu können und den rechtlichen Verpflichtungen des Landes nachzukommen.
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Landtag Mecklenburg-Vorpommern -7. Wahlperiode Drucksache 7/

Mit der Errichtung der „Stiftung Klimaschutz MV“ leistet das Land gleichzeitig einen
wirkungsvollen Beitrag zur Energiewende in Deutschland und Europa, indem es CO»-Ausstoß
minderndes Erdgas auf den deutschen und europäischen Energiemarkt transportieren hilft. Das
unterstützt zugleich die regionale Wirtschaft.

Darüber hinaus verhindert die Stiftung mit der F ertigstellung von NORD STREAM 2, dass vor den
Landesgrenzen von Mecklenburg-Vorpommern eine Investitionsruine entsteht, die dem Ökosystem
Ostsee und dem Wirtschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern schadet.

7. Anlage

Entwurf der Satzung der „Stiftung Klimaschutz MV“
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Ministerium für Energie,
Infrastruktur und Digitalisierung
Mecklenburg-Vorpommern

Der Minister

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
' ei

 

Frau Ministerpräsidentin

Damen und Herren Minister

Herrn Parlamentarischen Staatssekretär
Damen und Herren Staatssekretäre

Schwerin, den 4. Januar 2020

Kabinettsvorlage Nr. 121
Bearbeiter: Minister Christian Pegel

Zukunft von Nord Stream 2 - Errichtung einer „Stiftung Klimaschutz MV“

I Beschlussvorschlag

1. Die Landesregierung stimmt der Errichtung der „Stiftung Klimaschutz MV" und der

damit einhergehenden einmaligen Belastung des Landesvermögens zu.
2. Die Landesregierung stimmt der Bestellung von

Herrn Erwin Sellering
Ministerpräsident a.D. in den Stiftungsvorstand als Vorsitzender

von < nachzutragen: Name durch die CDU-Fraktion > in den Stiftungsvorstand als

stellvertretender Vorsitzender
von < nachtragen: Name, Funktion > in den Stiftungsvorstand

der „Stiftung Klimaschutz MV" zu.

3. Der Antrag der Landesregierung auf Zustimmung des Landtages zur Errichtung der
„Stiftung Klimaschutz MV" gemäß $ 63 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung Meck-

lenburg-Vorpommern wird der Präsidentin des Landtages zugeleitet.

3. Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung wird ermächtigt, die

vorbereitenden Maßnahmen für die Errichtung der Stiftung zu treffen.

Hausanschrift: Telefon: 0385 588-8000
Schloßstraße 6 - 8 : 19053 Schwerin Telefax: 0385 588-8099

E-Mail: poststelle@em.mv-regierung.de
Internet: http://www.em.mv-regierung.de/
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Il Begründung der Dringlichkeit

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in den USA zu einer kurzfristigen Weiterung der
US-Sanktionsregelungen ist eine unverzügliche Stiftungsgründung geboten, um den
kurzfristigen Mitzweck der Stiftung nach Ziff. 1.1.) noch umsetzen zu können. Dafür
muss die außerordentliche Landtagssitzung am 27. November 2020 erreicht werden.
Dies macht eine sofortige Entscheidung des Kabinetts erforderlich.

Ill Gegenstand des Rechtsetzungsverfahrens
1 Problem und Ziel:

Die zentrale Aufgabe des laufenden Jahrhunderts ist das Erreichen wirksamen Klima-
schutzes, insbesondere durch das Begrenzen des Klimawandels, aber auch durch viel-
fältige weitere Klimaschutzmaßnahmen. Hierfür wird insbesondere entscheidend sein,
dass die Energiewende hin zur Energieversorgung aus erneuerbaren Energiequellen
möglichst zügig vorangeht. Diese Maßnahmen sind nur mit breiter Akzeptanz der Men-
schen in Mecklenburg-Vorpommern erreichbar. Deshalb bedarf es umfassender Maß-
‚nahmen, um die Unterstützung und Bereitschaft für diesen politischen Weg in der gro-
ßen Breite der Gesellschaft sicherzustellen. Hierfür ist die Errichtung einer Stiftung, die
sowohl Aufklärungs- als auch Bildungsarbeit betreibt, die die verschiedenen zivilgesell-
schaftlich engagierten Kräfte im Land bei ihrem Wirken für die Energiewende und den
Klimaschutz unterstützt und die Maßnahmen und Aktivitäten für wirksamen Klima- und
Umweltschutz sowie für die Umsetzung der Energiewende fördert, ein wichtiger Schritt. A
Zum Klimaschutz gehört aber auch die Sicherung einer möglichst klimaschonenden
Energieversorgung. Deren Umsetzung benötigt für einen längeren Übergangszeitraum
schnell und sehr flexibel einsetzbare Gaskraftwerke. Diese werden helfen, die fluktuie-
rende Einspeisung für den längeren Übergangszeitraum bis ausreichende und volks-
wirtschaftlich tragfähige Speichertechnologien im industriellen Maßstab und massen-
produktionstauglich zur Verfügung stehen, durch schnell regelbare gesicherte Kraft-
werksleistungen zu ergänzen und damit die Energieversorgungssicherheit sicherzu-
stellen. Dies macht eine gesicherte Gasversorgung unabdingbar. Hierfür wird das Pipe-
line-Projekt Nord Stream 2 einen wesentlichen Beitrag leisten. Dies gilt nicht nur für die
deutsche, sondern auch für die europäische Gasversorgung und damit die europäische
Energieversorgungssicherheit.

Deshalb steht die Landesregierung weiter zu Nord Stream 2 und wird mit der Stiftung,
sofern dies notwendig ist, einen Beitrag zum Weiterbau leisten.

2 Lösung:

Die Landesregierung errichtet eine Stiftung, die diese Klimaschutzaktivitäten im Land
durch verschiedenste Organisationen und Einrichtungen sowie zivilgesellschaftlich En-
gagierte unterstützt und fördert und zugleich an der Fertigstellung des Pipelineprojek-
tes Nord Stream 2 mitwirkt.
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&

Alternativen:

Absehen von der Errichtung der „Stiftung Klimaschutz MV“. In diesem Falle würden die
damit möglichen, vorstehend beschriebenen Förderungen und Unterstützungsleistun-
gen nicht möglich werden. Zudem würde eine Fertigstellung des Pipelineprojektes nicht

unterstützt.

Arbeitsmarktrelevanz:

Klimaschutzaktivitäten haben auch eine industriepolitische Dimension in Mecklenburg-
Vorpommern. Diese Arbeitsplatzeffekte sind zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht sicher
quantifizierbar.

Notwendigkeit:

Die Notwendigkeit einer Kabinettsbefassung ergibt sich aus $ 6 Absatz 1 Buchstabe
e GOLR.
Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte des Landes und der Kommunen:

a) Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Es entstehen nach derzeitigem Erkenntnisstand Haushaltsausgaben ohne Vollzugs-
aufwand in Höhe . von 200.000 .Euro für das. Stiftungskapital. .

b) Vollzugsaufwand

Es entsteht einmaliger Vollzugsaufwand für die beabsichtigte Stiftungserrichtung
von bis zu 50.000 Euro.

c) Auswirkungen von Aufgabenübertragungen im Sinne des Konnexitätsprinzips

Die Regelung hat keine Auswirkungen gemäß Artikel 72 Absatz 3 der Verfassung
des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Sonstige Kosten:

Keine

Bürokratiekosten:

Keine
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9 Stellungnahmen:

Aufgrund der Eilbedürftigkeit konnte keine formelle Ressortabstimmung erfolgen.

IV Presse
Ja, bei Information des Landtages.
"V Anlagen

Antrag der Landesregierung auf Zustimmung gemäß $ 63 Abs. 1 LHO MV

Christian Pegel
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Entwurf: 04. Januar 2021

Satzung
der

Stiftung Klimaschutz MV

Präambel

Das Land Mecklenburg-Vorpommern mit seiner wunderbaren, in weiten
Bereichen unter Schutz stehenden Natur hat ein besonderes Interesse und
eine besondere Verantwortung für einen erfolgreichen Klima- und
Umweltschutz. Diesem Interesse gilt der Einsatz des Landes in allen politischen
Handlungsfeldern, vor allem bei den direkten Maßnahmen des Umweltschutzes
und in der Energiepolitik, in der das Land Mecklenburg-Vorpommern mit dem
gezielten Ausbau erneuerbarer Energien, vor allem der Windkraft, einen
wichtigen Beitrag leistet.

Die große Jahrhundertaufgabe „Klimaschutz“ kann aber nur gelingen, wenn sie
im Bewusstsein der breiten Mehrheit der Bevölkerung als existenziell wichtig
verankert und von möglichst vielen aktiv unterstützt wird. Mecklenburg-
Vorpommern braucht eine breite Akzeptanz und Unterstützung: für die
verfolgten Ziele.

Deshalb setzt sich das Land mit einer „Stiftung Klimaschutz“ aktiv für dieses
wichtige Ziel ein. Die Stiftung will dabei offen sein für alle, die das Stiftungsziel
mit Zustiftungen und Zuwendungen oder persönlichem Einsatz engagiert
unterstützen.

Zum Klimaschutz gehört auch die Sicherung einer möglichst klimaschonenden
Energieversorgung. Deren Umsetzung benötigt für einen längeren
Übergangszeitraum schnell und sehr flexibel einsetzbare Gaskraftwerke. Diese
werden helfen, die fluktuierende Einspeisung für den längeren
Übergangszeitraum, bis ausreichende und volkswirtschaftlich tragfähige
Speichertechnologien im industriellen Maßstab und
massenproduktionstauglich zur Verfügung stehen, durch schnell regelbare
gesicherte Kraftwerksleistungen zu ergänzen und damit die
Energieversorgungssicherheit sicherzustellen. Deshalb wird die Stiftung mit
‚einem zu gründenden wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb als zeitweiligem .
Nebenzweck zu den Arbeiten an der Pipeline Nord Stream 2 beitragen. Das
Land Mecklenburg-Vorpommern steht zu dieser Pipeline. Gas ist die
klimaschonendste Übergangstechnologie zur Sicherung der notwendigen
Energieversorgung. Eine sichere Gasversorgung liegt im Interesse der
Menschen in Deutschland, Europa und Mecklenburg-Vorpommern.
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Name, Rechtsform, Sitz und Geschäftsjahr

(1) Die Stiftung führt den Namen „Stiftung des Landes Mecklenburg-
Vorpommern für Klimaschutz und Bewahrung der Natur - Stiftung Klimaschutz
MV“ und als Kurzbezeichnung “Stiftung Klimaschutz MV”.

(2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.
(3) Sie hat ihren Sitz in Schwerin.

(4) Geschäftsjahr der Stiftung ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr
ist ein Rumpfjahr. Es beginnt mit der Bekanntgabe des
Anerkennungsbescheides und endet am 31. Dezember desselben

Kalenderjahres.

$2

Stiftungszweck

(1) Die Stiftung verfolgt insbesondere folgende Zwecke und der
Stiftungszweck wird insbesondere, ggf. auch mittelbar, durch folgende
‚Aktivitäten und Maßnahmen erfüllt: |

- die Durchführung und Förderung von Maßnahmen und Projekten des
Klimaschutzes und zur Bewahrung oder Wiederherstellung der Natur im
Land Mecklenburg-Vorpommern und an sowie vor den Küsten des
Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie an und vor den Ostseeküsten
der Ostseeanrainerstaaten;

- die Durchführung und Förderung von Maßnahmen zur Bewahrung und
Verbesserung der ökologischen Situation in den genannten Regionen;

- die Förderung von Wissenschaft und.Forschung im Bereich des Klima-
und Umweltschutzes und auf dem Gebiet einer klimaschonenden
Energieversorgung im Land Mecklenburg-Vorpommern oder unter
federführender Beteiligung von Wirtschaftsunternehmen, Hochschulen,
Wissenschaftseinrichtungen oder Nichtregierungsorganisationen mit
Sitz im Land Mecklenburg-Vorpommern;

- Förderung von Maßnahmen im Land Mecklenburg-Vorpommern zur
Umsetzung der Belange des Klima- und Naturschutzes, vor allem auch
bei allen Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung,
insbesondere bei der Systemstabilität durch Speicher- und
Sektorenkopplungslösungen, wobei dies auch die Unterstützung von
Wirtschaftsunternehmen mit Sitz im Land Mecklenburg-Vorpommern zur
unternehmenseigenen Forschung.in diesem Bereich, zur Herstellung
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von Prototypen, für Nüllseren und für markteinführende
Verbreitungsstrategien umfasst;

- die Förderung von Maßnahmen zur Sicherung der Artenvielfalt;

- die Förderung von Maßnahmen zur Sicherung des Gewässerschutzes
und des Trinkwasserschutzes;

- Information, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit zu Fragen des
Klimaschutzes und der Bewahrung der Natur im Ostseeraum vorrangig
in Mecklenburg-Vorpommern und in besonderen Fällen auch in den
Ostseeanrainerstaaten;

-  Erfahrungs-, Wissens- und Informationsaustausch sowie die Vernetzung
zwischen im Klima- und Umweltschutz Engagierten, insbesondere in
Mecklenburg-Vorpommern und mit den Ostseeanrainerstaaten; .

- Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich des Klima- und
Umweltschutzes in Mecklenburg-Vorpommern;

- Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Organisationen, um im
Rahmen des Stiftungszwecks gemeinsame Projekte und Vorhaben, die
nach diesem Satzungszweck auch durch die Stiftung allein zulässig
sind, zu verwirklichen;

- die Förderung und Unterstützung von Maßnahmen, Anstrengungen und
wissenschaftliichen Untersuchungen im Land Mecklenburg-
Vorpommern, die eine klimaschonende Sicherung der
Energieversorgung zum Ziel haben.

(2) Die Stiftung kann zur Erfüllung des Stiftungszwecks, insbesondere auch zur
Vermögensverwaltung und .Vermögensmehrung, einen wirtschaftlichen
Geschäftsbetrieb errichten und unterhalten sowie Tochtergesellschaften in der
Rechtsform von Personen- oder Kapitalgesellschaftern gründen, erwerben,
sich daran beteiligen oder beauftragen. Die Stiftung wird insbesondere einen
an Leistungs,- Effizienz- und Wirtschaftlichkeitskriterien ausgerichteten
wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, gegebenenfalls auch in Form der Gründung
einer oder mehrerer rechtlich selbständiger Gesellschaften, errichten und sich
damit vorrangig an der Vollendung von Nord Stream 2 beteiligen. Die Stiftung
kann im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes insbesondere
Natur- bzw. Umweltschutzmaßnahmen und -projekte, die der Umsetzung von
Kompensationsmaßnahmen, welche natürlichen oder juristischen Personen
wegen Eingriffen in die Natur im Rahmen ihrer Tätigkeit aufgegeben werden,
übernehmen. Sie kann im Rahmen ihres wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes
insbesondere auch Grundstücke und Flächen erwerben, übernehmen oder
verwalten, pachten und verpachten, mieten und vermieten, Werkzeuge und
Maschinen erwerben, übernehmen, verwalten, halten, zur Verfügung stellen

und vermieten. Erträge der oder des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes und
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