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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Dokumente zur Klimastiftung MV - Welt am Sonntag

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LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN . Drucksache 8/356

8. Wahlperiode Datum 09.02.2022
(Termin zur Beantwortung
gemäß $ 64 Absatz I GOLT:
09.03.2022)

KLEINE ANFRAGE

des Abgeordneten Daniel Peters, Fraktion der CDU

Stiftung Klima- und Umweltschutz MV

Das verfassungsrechtlich garantierte parlamentarische Frage- und Informationsrecht ist ein
hohes Gut, das in der aus dem Demokratieprinzip folgender Verantwortlichkeit der Regierung
gegenüber dem Parlament Ausdruck findet. Das parlamentarische Frage- und Informationsrecht
erstreckt sich dabei nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch auf Tätigkeiten von
Institutionen und Betrieben, die ganz oder teilweise in der Hand des Landes sind, unabhängig
von ihrer Rechtsform. Der Wirkungsbereich erstreckt sich entsprechend nicht nur auf
landeseigene Stiftungen, sondern auch auf Betriebe in deren Verantwortungsbereich.

Am 7. Januar 2021 hat das 'Land Mecklenburg-Vorpommern vertreten‘ durch die.
Ministerpräsidentin als alleinige Gründungsstifterin eine Stiftung Klima- und Umweltschutz
MV errichtet. Die am 8. Januar 2021 genehmigte Satzung der Stiftung bestimmt neben anderem
in $2 Absatz2 Satz 1, dass zur Erfüllung des Stiftungszwecks ein wirtschaftlicher
Geschäftsbetrieb errichtet und unterhalten werden kann. In $ 2 Absatz 2 Satz 2 spezifiziert die
Satzung, dass die Stiftung einen entsprechenden wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mit der
vorrangingen Aufgabe der Beteiligung an der Vollendung von Nord Stream 2 errichten wird.

Die Verantwortlichkeit der Regierung im Kontext parlamentarischer Kontrolle erstreckt sich
nach gefestigter verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung auch auf Tätigkeiten von privaten
Rechtsträgern, soweit sie vollständig oder mehrheitlich durch den Staat gehalten werden. Dies
gilt auch für mittelbare Staatsbeteiligungen an Wirtschaftsbetrieben und für mittelbare
Steuerungseinflüsse des Staates, soweit sie - wie in der vorliegenden Konstellation - etwa über
eine Stiftungsbeteiligung vermittelt werden (Verfassungsgrundsatz: „Keine Flucht des Staates
in das Privatrecht“). Maßgeblich abzustellen ist insoweit auf den Verfassungsgrundsatz
wirksamer parlamentarischer Kontrolle und auf das öffentliche Interesse an derselben, das im
konkreten Fall schon allein durch die nicht unerhebliche Verwendung öffentlicher Mittel aus
dem Staatshaushalt zu begründen ist. Die parlamentarische Verantwortlichkeit der Regierung
ist dabei nicht auf die ihr innerhalb eines privaten Rechtsträgers eingeräumten Einwirkungs-.
und Kontrollrechte beschränkt, da ansonsten durch einfaches Gesellschaftsrecht das
Verfassungsrecht unterlaufen werden könnte. Stattdessen müssen alle Beschränkungen des
parlamentarischen Fragerechts durch das Verfassungsrecht selbst begründet werden können.
Demzufolge sind insbesondere vertraglich vereinbarte Verschwiegenheitsregelungen nicht
geeignet, das Frage- und Informationsrecht des Parlaments abstrakt zu beschränken, da jede
private oder einfachgesetzliche Geheimschutzvorschrift nach gefestigter verfassungs-
gerichtlicher Rechtsprechung ihrerseits im Wege praktischer Konkordanz mit dem
parlamentarischen Kontrollanspruch in Abwägung gebracht werden muss.
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Drucksache 8/ Landtag Mecklenburg-Vorpommem - 8. Wahlperiode

 

Ich frage die Landesregierung:

1. Zu der Bestimmung nach $ 2 Absatz 2 Satz I der Satzung der Stiftung Klima- und
Umweltschutz MV:

a) Wie viele entsprechende wirtschaftliche Geschäftsbetriebe wurden seit dem
7. Januar 2021 durch die Stiftung gegründet (bitte vollständigen Namen und Rechtsform
nennen)?

b) Wann wurden die entsprechenden wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe durch die Stiftung
gegründet?

c) Welchem Stiftungszweck dienen die entsprechend gegründeten wirtschaftlichen

Geschäftsbetriebe?

2. Zu der Bestimmung nach $ 2 Absatz 2 Satz 2 der Satzung der Stiftung Klima- und
Umweltschutz MV:

a) Wurde ein entsprechender wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb durch die Stiftung gegründet
(bitte vollständigen Namen und Rechtsform nennen)?

b) Wann wurde ein entsprechender wirtschaftlicher ‚Geschäftsbetrieb durch die Stiftung
gegründet?

c) Welchen konkreten Leistungen wurden durch den. entsprechenden wirtschaftlichen
Geschäftsbetrieb erbracht?

3. Zu den Bestimmungen nach $ 2 Absatz 2 der Satzung der Stiftung Klima- und Uniweitsöhute

MV:

a) Wie viele Tochtergesellschaften wurden durch die entsprechenden wirtschaftlichen

Geschäftsbetriebe seit dem 7. Januar 2021 gegründet (bitte vollständigen Namen und
Rechtsform nennen)?

b) Welchem Stiftungszweck dienen die entsprechenden von den rinkianakitiohen
Geschäftsbetrieben gegründeten Tochtergesellschaften? -

c) Welche konkreten Leistungen wurden durch die entsprechenden von den wirtschaftlichen

Geschäftsbetrieben gegründeten FI BER PREI HE erbracht?

4. Zu den Bestimmungen nach $ 2 Abit 2 Satz 5 der Satzung der Stiftung Klima- und

Umweltschutz MV:

a) Wie viele Grundstücke und Flächen wurden seitens der von der Stiftung gegründeten
. wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe seit dem 7. Januar 2021 erworben, übernommen oder
werden verwaltet, verpachtet, gemietet, vermietet?

b) Wie viele Maschinen und Werkzeuge wurden seitens der von der Stiftung gegründeten
wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe seit dem 7. Januar 2021 erworben, übernommen oder
werden verwaltet, gehalten, zur Verfügung gestellt, rn

c) Wer sind die diesbezüglichen m.
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Landtag Mecklenburg-Vorpommem - 8; Wahlperiode Drucksache 8/

 

-5. Zum Stiftungszweck:

a) Welchem Stiftungszweck folgen etwaige geschäftliche Aktivitäten nach $ 2 Absatz 2
Satz 5 der Satzung der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV?

b) In welcher rechtlichen und tatsächlichen Beziehung. soll die Stiftung zu dem
Unternehmen Gas for Europe GmbH stehen?

6. Mit welchen Sach- und Finanzmitteln wurden etwaige von der Stiftung gegründete
wirtschaftliche Geschäftsbetriebe ausgestattet?

a) Welche Sach- und Finanzmittel entstammen der Gründungszustiftung des Landes

Mecklenburg-Vorpommern respektive wurden hierdurch beschafft (bitte Wert angeben)?

b) Welche Sach- und Finanzmittel entstammen der laut Medien kolportierten Zuwendung

des Unternehmens Gazprom respektive wurden hierdurch beschafft (bitte Wert angeben)?

c) Welche Sach- und Finanzmittel entstammen weiteren Quellen respektive wurden
‘ hierdurch beschafft (bitte Wert und Quelle angeben)?

7. Mit welchen Sach- und Finanzmitteln wurden etwaige von den von der Stiftung gegründeten
wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben gegründeten Tochtergesellschaften ausgestattet?

a) Welche Sach- und Finanzmittel entstammen der Gründungszustiftung des Landes
Mecklenburg-Vorpommern respektive wurden hierdurch beschafft (bitte Wert angeben)?

b) Welche Sach- und Finanzmittel entstammen der laut Medien kolportierten Zuwendung
des Unternehmens Gazprom respektive wurden hierdurch beschafft (bitte Wert angeben)?

c) Welche Sach- und Finanzmittel entstammen weiteren Quellen respektive wurden
hierdurch beschafft (bitte Wert und Quelle angeben)?

8. Zu den Bestimmungen nach $ 5.der Satzung der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV:

a) Wer sind die sachverständigen Geschäftsführer der etwaigen von der Stiftung
gegründeten wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe?

b) Wer sind die sachverständigen Geschäftsführer der etwaigen von den wirtschaftlichen
Geschäftsbetrieben gegründeten Tochtergesellschaften?

c) Wann wurden die etwaigen sachverständigen Geschäftsführer durch wen berufen?

9. Welches Unternehmen nimmt für welchen Staat die Bereederung eines etwaigen von einem
wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder einer hiervon gegründeten Tochtergesellschaft
erworbenen und betriebenen Schiffs vor?

10. Werden die sich aus der Schiffsbesetzungsverordnung PER Anforderungen an die

Bereederung eines etwaigen von einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder einer
hiervon gegründeten Tochtergesellschaft erworbenen und betriebenen Schiffs erfüllt?

Daniel Peters, MdL
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