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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Dokumente zur Klimastiftung MV - Welt am Sonntag“
Cc: a st«.mv-regierung.de> Betreff: Bitte um Informationen zu Stiftung Klima- und Umweltschutz MV Prisrität: Hoch Lieber Herr u, Fra bat mich folgende Unterlagen bzw. Informationen einzuholen zum Kuratorium der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV: Das gesamte Stiftungsgeschäft (schriftliche Erklärung inkl. Nennung der Vermögenswerte) Mindestanzahl der zu berufenden Mitglieder des Kuratoriums Notwendige Anzahl für Beschlussfähigkeit des Kuratoriums Ich würde mich über eine kurzfristige Rückmeldung freuen. Ich probieren auch gleich noch einmal anzurufen. Haben Sie vielen Dank! Beste Grüße vor: © stk.mv-regierung.de> Gesendet: Mittwoch, 3. Februar 2021 10:05 Ar: stk. mv-resierung.de>; EG stk.mv-regierung.de> <: HUREN E — :— :::: - EEE EEE EEE stk.mv-regierung.de> Betreff: WG: Vermerk Stiftung Priorität: Hoch Liebe Kollegen, der CdS bittet, bei EM kurzfristig das Stiftungsgeschäft gem. $ 10 Abs.2 der Satzung der Stiftung besorgen und zu erfragen, wie viele Mitglieder mindestens berufen werden müssen (weniger als 18) sowie ab welcher Anzahl das Kuratorium beschlussfähig ist.
Termin:. SOFORT Danke, Grüße
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Arlaye 3 Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern Stiftungsbehörde Stiftungsanerkennung Das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern als Stiftungs- behörde erkennt hiermit gemäß $ 80 BGB in Verbindung mit$ 2 des Landesstiftungsgesetzes vom 7. Juni 2008 (GVOBI. M-V S, 366), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. November 2012 (GVOBI. M-V S. 502, 503) die „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ aufgrund des Stiftungsgeschäftes vom 07.01.2021 als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts an. Schwerin, den 08, Januar 2021 Im Auftrag (Regierungsdirektorin)
810 Kuratorium (1) Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident des Landes Mecklenburg- Vorpommern beruft das Kuratorium und bestimmt eines seiner Mitglieder für ‚den Vorsitz sowie eines für den stellvertretenden Vorsitz. Das Kuratorium berät den Stiftungsvorstand in allen klima- und naturschutzfachlichen Fragen. (2) Der Stifter bestimmt bereits im Rahmen des Stiftungsgeschäftes einzelne - Mitglieder des Kuratoriums sowie dessen Vorsitz und die Stellvertretung. Das Kuratorium ist in dieser Zusammensetzung beschlussfähig soweit mehr als die Hälfte der im Rahmen des Stiftungsgeschäftes benannten Mitglieder anwesend sind. Spätestens nach Ablauf eines halben Jahres sollen die weiteren Mitglieder nach Absatz 3 berufen werden. (3) Das Kuratorium tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Der oder die Vorsitzende des Kuratoriums lädt zu den Sitzungen ein und leitet diese. Das Kuratorium ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Das Kuratorium ist vor der Beschlussfassung über Förderrichtlinien anzuhören. Es wird über die Vergabe von Fördermitteln unterrichtet. Das Kuratorium kann sich eine Geschäftsordnung geben. (4) Das Kuratorium besteht aus höchstens 18 Mitgliedern, die für die Dauer von drei Jahren berufen werden. Dem Kuratorium sollen zumindest angehören: - je ein Vertreter oder eine Vertreterin des für Umwelt, des für Wirtschaft und des für Energie zuständigen Ministeriums. der Landesregierung Mecklenburg- Vorpommern, ee Vertreterin oder ein Vertreter der Wirtschaft, - Je‘eine Wissenschaftlerin oder ein Wissenschaftler aus den Fachgebieten Ökologie und Klimaschutz sowie aus den Fachgebieten Technologie und Energieversorgung, - zwei Vertreterinnen oder Vertreter von Umweltverbänden, - zwei Vertreterinnen oder Vertreter von Initiätiven, Gruppen oder Vereinen, die erggert das Ze Klimaschutz verfolgen. Jede Fraktion des Landtages Mecklenburg-Vorpommern kann jeweils eines seiner Fraktionsmitglieder in das Kuratorium entsenden. In den ersten drei Jahren nach der Gründung der Stiftung stehen der Nord Stream 2 AG zwei Mitglieder im Kuratorium zu,
die diese der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsidenten zur Berufung
vorschlägt.
Besetzung des Kuratoriums
Wissenschaft,
Fachgebiet
Ökologie und
Klimaschutz
Wissenschaft,
Fachgebiet
Technologie und
Energieversorgung
Umweltverband
Umweltverband
Initiative, Gruppe
oder Verein, der
engagiert das Ziel
Klimaschutz =
Fraktion, SPD ee
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NORDSTREANT
NORDSTREANI
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Fraktion, CDU °
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1m | | | Anly u eu Satzung der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV Präambel Das Land Mecklenburg-Vorpommern mit seiner wunderbaren, in weiten. Bereichen unter Schutz stehenden Natur hat ein besonderes Interesse und eine besondere Verantwortung für einen erfolgreichen Klima- und Umweltschutz. Diesem Interesse gilt der Einsatz des Landes in allen politischen Handlungsfeldern, vor allem bei den direkten Maßnahmen des Umweltschutzes und in der Energiepolitik, in der das Land Mecklenburg-Vorpommern mit dem gezielten Ausbau erneuerbarer Energien, vor allem der Windkraft, einen wichtigen Beitrag leistet. Die große Jahrhundertaufgabe „Klimaschutz“ kann aber nur gelingen, wenn sie im Bewusstsein der breiten Mehrheit der Bevölkerung als existenziell wichtig verankert und von möglichst vielen aktiv unterstützt wird. Mecklenburg- Vorpommern braucht eine breite Akzeptanz und Unterstützung für die verfolgten Ziele. Deshalb setzt sich das Land mit einer „Stiftung Klima- und Umweltschutz“ aktiv für dieses wichtige Ziel ein. Die Stiftung will dabei offen sein für alle, die das Stiftungsziel mit Zustiftungen und Zuwendungen oder persönlichem Einsatz engagiert unterstützen. Zum Klimaschutz gehört auch die Sicherung einer möglichst klimaschonenden ° Energieversorgung. Deren Umsetzung benötigt für einen ‚längeren Übergangszeitraum schnell und sehr flexibel einsetzbare Gaskraftwerke. Diese werden helfen, die fluktuierende Einspeisung für den längeren Übergangszeitraum, bis ausreichende und volkswirtschaftlich tragfähige Speichertechnologien im industriellen Maßstab und
SS 8 ge Se DO 8 Fe x x <» x massenproduktionstauglich zur Verfügung stehen, durch schnell regelt RO & gesicherte Kraftwerksleistungen zu ergänzen und damit Bu OS & © Energieversorgungssicherheit sicherzustellen. Deshalb wird die Stiftung mi, einem zu gründenden wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb als zeitweiligem . Nebenzweck zu den Arbeiten an der Pipeline Nord Stream 2 beitragen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern steht zu dieser Pipeline. . Gas ist die klimaschonendste Übergangstechnologie zur Sicherung der notwendigen Energieversorgung. Eine sichere Gasversorgung liegt im Interesse der Menschen in Deutschland, Europa und Mecklenburg-Vorpommern. 81 Name, Rechtsform, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Stiftung führt den Namen „Stiftung des Landes Mecklenburg- Vorpommern für Klimaschutz und Bewahrung der Natur — Stiftung Klima- und Umweltschutz. MV" und als Kurzbezeichnung “Stiftung Klima- und Umweltschutz MV”. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. (2) Sie hat ihren Sitz in Schwerin. (3) Geschäftsjahr der Stiftung ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfjahr. Es beginnt mit der Bekanntgabe des Anerkennungsbescheides und endet am 31. Dezember desselben Kalenderjahres. 82 Stiftungszweck M Die ‚Stiftung verfolgt insbesondere folgende Zwecke und der Stiftungszweck * wird insbesondere, ggf. auch mittelbar, durch folgende Aktivitäten und Maßnahmen erfüllt: - die Durchführung und Förderung von Maßnahmen und Projekten des Klimaschutzes und zur Bewahrung oder Wiederherstellung der Natur im Land Mecklenburg-Vorpommern und an sowie vor den Küsten des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie an und vor den Ostseeküsten der Ostseeanrainerstaaten;
die Durchführung und Förderung von Maßnahmen zur Bewahrung und Verbesserung der ökologischen Situation in den genannten Regionen; die Förderung von Wissenschaft und Forschung im Bereich des Klimaschutzes und auf dem Gebiet klimaschonenden Energieversorgung im Land Mecklenburg-Vorpommern oder unter federführender Beteiligung von Wirtschaftsunternehmen, Hochschulen, Wissenschaftseinrichtungen oder Nichtregierungsorganisationen mit einer ‚Sitz im Land Mecklenburg-Vorpommern; Förderung von Maßnahmen im Land Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung der Belange des Klima- und Naturschutzes, vor allem auch bei insbesondere bei allen Maßnahmen zur Sicherung der . Energieversorgung, der Systemstabilität durch Speicher- und Sektorenkopplungslösungen, wobei dies auch die Unterstützung von Wirtschaftsunternehmen mit Sitz im Land Mecklenburg-Vorpommern zur unternehmenseigenen Forschung in diesem Bereich, zur Herstellung für Verbreitungsstrategien umfasst; von Prototypen, Nullserien und für markteinführende die Förderung von Maßnahmen zur Sicherung der Artenvielfalt: die Förderung von Maßnahmen zur RHANING € des Gewässerschutzes und des Trinkwasserschutzes; Information, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit zu Fragen des Klimaschutzes und der Bewahrung der Natur im Ostseeraum vorrangig in Mecklenburg-Vorpommern und in besonderen Fällen auch in den Ostseeanrainerstaaten; Erfahrungs-, Wissens- und Informationsaustausch sowie die Vernetzung zwischen im Klima- und Umweltschutz Engagierten, insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern und mit den Ostseeanrainerstaaten; Aus-, Fort- und Weiterbildung Umweltschutzes in Mecklenburg-Vorpommern; | im Bereich des Klima- und Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Organisationen, um im Rahmen des Stiftungszwecks gemeinsame Projekte und Vorhaben, die nach diesem Satzungszweck auch durch die SRNNG allein zulässig. sind, zu verwirklichen;