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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Dokumente zur Klimastiftung MV - Welt am Sonntag

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Cc: a st«.mv-regierung.de>
Betreff: Bitte um Informationen zu Stiftung Klima- und Umweltschutz MV
Prisrität: Hoch

Lieber Herr u,

Fra bat mich folgende Unterlagen bzw. Informationen einzuholen zum Kuratorium der Stiftung Klima- und
Umweltschutz MV:

Das gesamte Stiftungsgeschäft (schriftliche Erklärung inkl. Nennung der Vermögenswerte)
Mindestanzahl der zu berufenden Mitglieder des Kuratoriums

Notwendige Anzahl für Beschlussfähigkeit des Kuratoriums
Ich würde mich über eine kurzfristige Rückmeldung freuen. Ich probieren auch gleich noch einmal anzurufen.
Haben Sie vielen Dank!

Beste Grüße

vor: © stk.mv-regierung.de>

Gesendet: Mittwoch, 3. Februar 2021 10:05

Ar: stk. mv-resierung.de>; EG stk.mv-regierung.de>
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Betreff: WG: Vermerk Stiftung

Priorität: Hoch

Liebe Kollegen,
der CdS bittet, bei EM kurzfristig das Stiftungsgeschäft gem. $ 10 Abs.2 der Satzung der Stiftung besorgen und
zu erfragen, wie viele Mitglieder mindestens berufen werden müssen (weniger als 18) sowie

ab welcher Anzahl das Kuratorium beschlussfähig ist.
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Termin:. SOFORT

Danke,

Grüße
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Justizministerium

Mecklenburg-Vorpommern
Stiftungsbehörde

 

Stiftungsanerkennung

Das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern als Stiftungs-
behörde erkennt hiermit gemäß $ 80 BGB in Verbindung mit$ 2 des
Landesstiftungsgesetzes vom 7. Juni 2008 (GVOBI. M-V S, 366),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. November
2012 (GVOBI. M-V S. 502, 503)

die

„Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“

aufgrund des Stiftungsgeschäftes
vom 07.01.2021
als
rechtsfähige Stiftung
des bürgerlichen Rechts
an.

Schwerin, den 08, Januar 2021

Im Auftrag

(Regierungsdirektorin)
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810

Kuratorium

(1) Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident des Landes Mecklenburg-

Vorpommern beruft das Kuratorium und bestimmt eines seiner Mitglieder für ‚den
Vorsitz sowie eines für den stellvertretenden Vorsitz. Das Kuratorium berät den

Stiftungsvorstand in allen klima- und naturschutzfachlichen Fragen.
(2) Der Stifter bestimmt bereits im Rahmen des Stiftungsgeschäftes einzelne -
Mitglieder des Kuratoriums sowie dessen Vorsitz und die Stellvertretung. Das
Kuratorium ist in dieser Zusammensetzung beschlussfähig soweit mehr als die Hälfte
der im Rahmen des Stiftungsgeschäftes benannten Mitglieder anwesend sind.
Spätestens nach Ablauf eines halben Jahres sollen die weiteren Mitglieder nach
Absatz 3 berufen werden.
(3) Das Kuratorium tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Der oder die
Vorsitzende des Kuratoriums lädt zu den Sitzungen ein und leitet diese. Das
Kuratorium ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Das Kuratorium ist vor der
Beschlussfassung über Förderrichtlinien anzuhören. Es wird über die Vergabe von
Fördermitteln unterrichtet. Das Kuratorium kann sich eine Geschäftsordnung geben.
(4) Das Kuratorium besteht aus höchstens 18 Mitgliedern, die für die Dauer von drei
Jahren berufen werden. Dem Kuratorium sollen zumindest angehören:

- je ein Vertreter oder eine Vertreterin des für Umwelt, des für Wirtschaft und

des für Energie zuständigen Ministeriums. der Landesregierung Mecklenburg-
Vorpommern,

ee Vertreterin oder ein Vertreter der Wirtschaft,

- Je‘eine Wissenschaftlerin oder ein Wissenschaftler aus den Fachgebieten Ökologie
und Klimaschutz sowie aus den Fachgebieten Technologie und Energieversorgung,
- zwei Vertreterinnen oder Vertreter von Umweltverbänden,
- zwei Vertreterinnen oder Vertreter von Initiätiven, Gruppen oder Vereinen, die
erggert das Ze Klimaschutz verfolgen.

Jede Fraktion des Landtages Mecklenburg-Vorpommern kann jeweils eines seiner
Fraktionsmitglieder in das Kuratorium entsenden. In den ersten drei Jahren nach der

Gründung der Stiftung stehen der Nord Stream 2 AG zwei Mitglieder im Kuratorium zu,
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die diese der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsidenten zur Berufung

vorschlägt.

Besetzung des Kuratoriums

   
   

   

Wissenschaft,

   

Fachgebiet

   
 
 

   

Ökologie und
Klimaschutz

  
    

Wissenschaft,
Fachgebiet

   
  
 
 

   

Technologie und

   
 

Energieversorgung

Umweltverband
Umweltverband

Initiative, Gruppe

     

oder Verein, der

 
 

engagiert das Ziel

      
 
  
 
  
 

Klimaschutz =
Fraktion, SPD ee

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NORDSTREANT
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Satzung
der

Stiftung Klima- und Umweltschutz MV

Präambel

Das Land Mecklenburg-Vorpommern mit seiner wunderbaren, in weiten.
Bereichen unter Schutz stehenden Natur hat ein besonderes Interesse und
eine besondere Verantwortung für einen erfolgreichen Klima- und
Umweltschutz. Diesem Interesse gilt der Einsatz des Landes in allen politischen
Handlungsfeldern, vor allem bei den direkten Maßnahmen des Umweltschutzes

und in der Energiepolitik, in der das Land Mecklenburg-Vorpommern mit dem

gezielten Ausbau erneuerbarer Energien, vor allem der Windkraft, einen
wichtigen Beitrag leistet.

Die große Jahrhundertaufgabe „Klimaschutz“ kann aber nur gelingen, wenn sie
im Bewusstsein der breiten Mehrheit der Bevölkerung als existenziell wichtig
verankert und von möglichst vielen aktiv unterstützt wird. Mecklenburg-
Vorpommern braucht eine breite Akzeptanz und Unterstützung für die
verfolgten Ziele.

Deshalb setzt sich das Land mit einer „Stiftung Klima- und Umweltschutz“ aktiv
für dieses wichtige Ziel ein. Die Stiftung will dabei offen sein für alle, die das
Stiftungsziel mit Zustiftungen und Zuwendungen oder persönlichem Einsatz
engagiert unterstützen.

Zum Klimaschutz gehört auch die Sicherung einer möglichst klimaschonenden °
Energieversorgung. Deren Umsetzung benötigt für einen ‚längeren
Übergangszeitraum schnell und sehr flexibel einsetzbare Gaskraftwerke. Diese
werden helfen, die fluktuierende Einspeisung für den längeren
Übergangszeitraum, bis ausreichende und volkswirtschaftlich tragfähige
Speichertechnologien im industriellen Maßstab und
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massenproduktionstauglich zur Verfügung stehen, durch schnell regelt RO &
gesicherte Kraftwerksleistungen zu ergänzen und damit Bu OS &
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Energieversorgungssicherheit sicherzustellen. Deshalb wird die Stiftung mi,

einem zu gründenden wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb als zeitweiligem .

Nebenzweck zu den Arbeiten an der Pipeline Nord Stream 2 beitragen. Das
Land Mecklenburg-Vorpommern steht zu dieser Pipeline. . Gas ist die
klimaschonendste Übergangstechnologie zur Sicherung der notwendigen
Energieversorgung. Eine sichere Gasversorgung liegt im Interesse der
Menschen in Deutschland, Europa und Mecklenburg-Vorpommern.

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Name, Rechtsform, Sitz und Geschäftsjahr
(1) Die Stiftung führt den Namen „Stiftung des Landes Mecklenburg-
Vorpommern für Klimaschutz und Bewahrung der Natur — Stiftung Klima- und
Umweltschutz. MV" und als Kurzbezeichnung “Stiftung Klima- und
Umweltschutz MV”. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.

(2) Sie hat ihren Sitz in Schwerin.

(3) Geschäftsjahr der Stiftung ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr ist
ein Rumpfjahr. Es beginnt mit der Bekanntgabe des Anerkennungsbescheides
und endet am 31. Dezember desselben Kalenderjahres.

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Stiftungszweck
M Die ‚Stiftung verfolgt insbesondere folgende Zwecke und der
Stiftungszweck * wird insbesondere, ggf. auch mittelbar, durch folgende
Aktivitäten und Maßnahmen erfüllt:

- die Durchführung und Förderung von Maßnahmen und Projekten des
Klimaschutzes und zur Bewahrung oder Wiederherstellung der Natur im
Land Mecklenburg-Vorpommern und an sowie vor den Küsten des
Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie an und vor den Ostseeküsten
der Ostseeanrainerstaaten;
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die Durchführung und Förderung von Maßnahmen zur Bewahrung und
Verbesserung der ökologischen Situation in den genannten Regionen;

die Förderung von Wissenschaft und Forschung im Bereich des
Klimaschutzes und auf dem Gebiet klimaschonenden
Energieversorgung im Land Mecklenburg-Vorpommern oder unter
federführender Beteiligung von Wirtschaftsunternehmen, Hochschulen,

Wissenschaftseinrichtungen oder Nichtregierungsorganisationen mit

einer

‚Sitz im Land Mecklenburg-Vorpommern;

Förderung von Maßnahmen im Land Mecklenburg-Vorpommern zur

Umsetzung der Belange des Klima- und Naturschutzes, vor allem auch
bei

insbesondere bei

allen Maßnahmen zur Sicherung der . Energieversorgung,

der Systemstabilität durch Speicher- und
Sektorenkopplungslösungen, wobei dies auch die Unterstützung von
Wirtschaftsunternehmen mit Sitz im Land Mecklenburg-Vorpommern zur
unternehmenseigenen Forschung in diesem Bereich, zur Herstellung
für

Verbreitungsstrategien umfasst;

von Prototypen,

Nullserien und für markteinführende
die Förderung von Maßnahmen zur Sicherung der Artenvielfalt:

die Förderung von Maßnahmen zur RHANING € des Gewässerschutzes
und des Trinkwasserschutzes;

Information, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit zu Fragen des
Klimaschutzes und der Bewahrung der Natur im Ostseeraum vorrangig
in Mecklenburg-Vorpommern und in besonderen Fällen auch in den
Ostseeanrainerstaaten;
Erfahrungs-, Wissens- und Informationsaustausch sowie die Vernetzung
zwischen im Klima- und Umweltschutz Engagierten, insbesondere in
Mecklenburg-Vorpommern und mit den Ostseeanrainerstaaten;

Aus-, Fort- und Weiterbildung

Umweltschutzes in Mecklenburg-Vorpommern; |

im Bereich des Klima- und
Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Organisationen, um im
Rahmen des Stiftungszwecks gemeinsame Projekte und Vorhaben, die
nach diesem Satzungszweck auch durch die SRNNG allein zulässig.
sind, zu verwirklichen;
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