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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Dokumente zur Klimastiftung MV - Welt am Sonntag“
lee 104 in en u un une a 2 Su atinn Von: Be Gesendet: Dienstag, 3. August 2021 08:08 An: Er Betreff: WG: KV Kuratorium Stiftung Klima und Umwelt Anlagen: WG: Entwurf KV Berufung Kuratoriumsmitglieder Stiftung Klima- und Umweltschutz; Entwurf KV Berufung Kuratoriumsmitglieder Stiftung Klima- und Umweltschutz; Satzunggenehmigt-Klimastiftung.pdf; KV Besetzung Kuratorium Stiftung Klima- und Umweltschutz.docx; KV 18-21 AS NEU.pdf . Priorität: Hoch Sehr geehrter Herr m.E. sind die Ergänzungen von Frau EN in Ordnung. Da die MPin die Mitglieder des Kutratoriums beruft müsste es aber wohl eine KV der StK sein. Sollten Sie dies teilen bitte ich um Vorlage des Entwurfs an CdS zwV (Abstimmung der Namen mit MPin/Koalitionspartner). Sobald dies geschehen ist, wäre ein Zeitplan zu erstellen mit einer verkürzten Ressortanhörung, ggf. Verzicht auf St-Runde. Für eine Rückmeldung wäre ich dankbar. Beste Grüße Vor: Es: \-resisrung.de> Gesendet: Montag, 2. August 2021 11:40 An: stk.mv-regierung.de> Cc: os: x.mv-rezierung.c:> u stk.mv-regierung.de> Betreff: KV Kuratorium Stiftung Klima und Umwelt Priorität: Hoch Liebe Frau anbei die KV vom Referat 270 zur Weitergabe an CdS PR (Termin war Freitag). Herr wurde telefonisch vorab informiert. Es wird wohl auf eine verkürzte Ressortanhörung hinaus laufen. Die KV 18/21 war FF EM. Ich habe mir Ergänzungen erlaubt. Die Mitglieder sind im Referat 210 noch nicht bekannt, Viele Grüße
Mer
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Von: Fer
Gesendet: Montag, 2. August 2021 08:04
An:
Betreff: WG: Entwurf KV Berufung Kuratoriumsmitglieder Stiftung Klima- und
Umweltschutz
Anlagen: WG: Entwurf KV Kuratorium Stiftung Klima und Umwelt
‚Hallo Frau fl,
in der beigefügten Mail sind die kommunizierten Vorabstimmungen zur KV.
MfG
Vor: EG stk.mv-regierung.de>
Gesendet: Freitag, 30. Juli 2021 18:30
An: stk.mv-regierung.de>
Cc: @stk.mv-regierung.de > stk. mv-regierung.de>;
EEE > >. 17. -<1= un: cc >; EEE si. .-
regierung. de >; st k.mv-regierung.de>
Betreff: Entwurf KV Berufung Kuratoriumsmitglieder Stiftung Klima- und Umweltschutz
Liebe Fra
anbei sende ich Ihnen wie gewünscht den Entwurf für die KV zur Berufung der Kuratoriumsmitglieder der Stiftung
Klima- und Umweltschutz. Da ich bisher noch keine KV erstellt habe, wäre es wichtig, dass noch einmal jemand von
Ref. 210 auf den Entwurf schaut.
Beste Grüße
Ministerium für Energie
Infrastruktur und Digitalisierun
Damen und Herren Minister
Herrn Parlamentarischen Staatssekretär
Damen und Herren Staatssekretäre
Schwerin, den 03. August 2021
Kabinettsvorlage Nr. XX/21
Bearbeiterin: XX
Berufung der Kuratoriumsmitglieder der Stiftung Klima- und Umweltschutz
Mecklenburg-Vorpommern
I Beschlussvorschlag
Das. Kabinett stimmt der erstmaligen Berufung der in der Anlage 1 aufgeführten
Personen als Kuratoriumsmitglieder der Stiftung Klima- und Umweltschutz
Mecklenburg-VorpommernY zu.
Sofern es sich bei den benannten Personen um Landtagsabgeordnete,
Arbeitn / itnehmer Arbeitrehmerlnnen — ————— und
Beamtinnen/BeamteBeamtiarer des Landes’ Mecklenburg-VorpommernY handelt,
endet die Angehörigkeit zum Kuratorium mit Beendigung des Beamtenverhältnisses
beziehungsweisezw. mit dem Ausscheiden aus dem Hauptamt oder dem Mandat,
soweit nicht für die Zeit danach eine anderweitige Regelung im Einzelfall ausdrücklich
erfolgt.
. 4 _ Begründung der Dringlichkeit
Entfällt.
Hausanschrift: Telefon: 0385 588-8000
SchloAstraße 8-8 . 19053 Schwerin Telefax: 0385
E-Mail: poststelle@em.mv-regierung.de
Internet: http:/iwww.em.mv-regierung.de/
An kur A 0x
H Be nenn nen ae ren ee nen ne U RER RER ONe "*f Formatiert: Einzug: Links: 0,5 cm, Keine Aufzählungen Ill Gegenstand des Rechtsetzungsverfahrens oder Nummerierungen 1 Problem und Ziel: Mit der Kabinettsvorlage Nr. 18/21 wurde am 05. Januar 2021 die Errichtung der Stiftung Klima- und Umweltschutz Mecklenburg-Vorpommern\ beschlossen. Mit der Errichtung der Stiftung können fortan vielfältige Klimaschutzaktivitäten und Umweltprojekte im Land unterstützt werden. Das breite Engagement von vieler Individuen, Einrichtungen und Organisationen auch aus dem zivilgesellschaftlichen Bereich kann nun um eine weitere starke Finanzierungsäule gestützt werden. Zudem konnte die Stiftung einen Beitrag zur - erfolgreichen Fertigstellung des Pipelineprojektes Nord Stream 2 leisten. , — Gemäß $ 10 Absatz- | der Stiftungssatzung vom 08. Januar 2021 |.beruft_.die Kommankiurl [je]: Bin neun smenal pruieri Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident des Landes Mecklenburg-Vorpommern Kommentiert [Lr2R1]: die Satzung wurde am das Kuratorium und bestimmt eines seiner Mitglieder für den Vorsitz sowie eines für BEE ULM VAL ANDENENTR UI Par OB.OF2021 den stellvertretenden Vorsitz. : Weiterhin bestimmt die Stiftungssatzung, dass das Kuratorium aus höchstens 18 Mitgliedern, die für die Dauer von drei Jahren berufen werden besteht. Dem Kuratorium sollen zumindest angehören: ® - je ein Vertreter oder eine Vertreterin des für Umwelt, des für Wirtschaft und des für Energie zuständigen Ministeriums der Landesregierung Mecklenburg- Vorpommern, ! - eine Vertreterin oder ein Vertreter der Wirtschaft, - je eine Wissenschaftlerin oder ein Wissenschaftler aus den Fachgebieten Ökologie und Klimaschutz sowie aus den Fachgebieten Technologie und Energieversorgung, - zwei Vertreterinnen oder Vertreter von Umweltverbänden, - zwei Vertreterinnen oder Vertreter von Initiativen, Gruppen oder Vereinen, die engagiert das Ziel Klimaschutz verfolgen. : - ‚Jede Fraktion des Landtages Mecklenburg-Vorpommern kann jeweils eines seiner Fraktionsmitglieder in das Kuratorium entsenden. — In den ersten drei Jahren nach der Gründung der Stiftung stehen der Nord Stream 2 AG zwei Mitglieder im Kuratorium zu, die diese der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsidenten zur Berufung vorschlägt. Auf eine geschlechterparitätische Berufung des Kuratoriums ist zu achten. 2 Lösung: Das Kabinett stimmt der Berufung der in der Anlage 1 aufgeführten Personen als Kuratoriumsmitglieder der Stiftung Klima- und Umweltschutz Mecklenburg- Vorpommern“ zur.
3 Alternativen: Keine. Die genannten Personen sollen aufgrund ihrer Erfahrungen und Sachkunde in den Aufsichtsrat entsandt werden. 4 Arbeitsmarktrelevanz: Keine. 5 Notwendigkeit ($ 3 Absatz 1 Satz 1 GGO II): Die Notwendigkeit der Befassung der Landesregierung ergibt sich aus $ 6 Absatz 1 Buchstabe g der Geschäftsordnung der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern (GOLR). 6 Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte des Landes und der Kommunen: a) Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand Keine. b) Vollzugsaufwand Keiner. c) Auswirkungen von Aufgabenübertragungen im Sinne des Konnexitätsprinzips (Artikel 72 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern) Keine. 7 Sonstige Kosten (zum Beispiel Kosten für die Wirtschaft; Kosten für soziale Sicherungssysteme): Keine, 8 Bürokratiekosten: Keine. 9 Stellungnahmen: Es wurden alle Ressorts und die Staatskanzlei angehört. Die redaktionellen Hinweise wurden berücksichtigt, inhaltliche Bedenken der Ressorts bestehen nicht. IV Presse Nein.
V Anlagen Liste der als Kuratoriumsmitglieder der Stiftung Klima- und Umweltschutz Mecklenburg-Vorpommern zu berufenden Personen.-
Anlage Liste der als Kuratoriumsmitglieder der Stiftung Klima- und Umweltschutz Mecklenburg- Vorpommern zu berufenden Personen. Rolle Wissenschaft Technologie und Energieversorgung Umweltverbände Initiativen, Gruppen oder Vereinen Klimaschutz jan zahl Personen, gesamt
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