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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Dokumente zur Klimastiftung MV - Welt am Sonntag

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Gesendet: Montag, 11. Januar 2021 12:12

An: © stk.mv-regierung.de' EEE © stk.mv-resierung.de > u stk.mv-regierung.de'
9 st «.mv-resierung.de>

Cc: > n.mv-recierung.de>

Betreff: Übersicht Naturschutzverbände

 

 

Sehr geehrte Kollegen,

wie erbeten übersende ich Ihnen unseren eMail-Verteiler der Naturschutzverbände, die wir turnusmäßig zu
Verbändegesprächen einladen.

BUND: u 9 > und.net
wwrilowwf.de

Landesbauernverband MV: info@bv-mv.de; El nv-mv de nx.de (Land schafft
Verbindung)

NAD C  nabu.ce; Iess@nabu-mv.de

Landesjagdverband MV: info@liv-mecklenburg-Vorpommern.de

Landesanglerverband: info@lav-mv.de a web.de

Schutzgemeinschaft Deutscher Wald: sdw-mv@t-online.de>
Ornithologische Arbeitsgemeinschaft Mecklenburg-Vorpommern: info@oamv.de

Freundliche Grüße

Allgemeine Datenschutzinformation:

Der telefonische, schriftliche oder elektronische Kontakt mit dem Ministerium für Landwirtschaft und
Umwelt Mecklenburg-Vorpommern ist mit der Speicherung und Verarbeitung der von Ihnen ggf.
mitgeteilten persönlichen Daten verbunden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e der
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union in Verbindung mit $ 4 Abs. 1
Landesdatenschutzgesetz (DSG M-V).

Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.regierung-mv.de/Datenschutz
6

Die Ministerpräsidentin 3 = Mecklenburg
< Vorpommern

Schwerin, 11.01.2021

Sehr geehrte Herren Minister,
sehr geehrter Herr Staatssekretär,
sehr geehrte Damen und Herren,

ich lade Sie am Donnerstag, den 14.01.21, ab 15:00 Uhr bis ca. 16:30 Uhr zu einem Austausch
der Landesregierung mit den Spitzenvertretern der Umweltverbände sowie Klima- und
Umweltschutz Aktivistinnen und Aktivisten und dem Vorsitzenden der neu gegründeten Stiftung
Klima- und Umweltschutz M-V, Herrn Ministerpräsidenten a.D. Erwin Sellering, ein.

Es soll dabei um Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten im Interesse einer
nachhaltigen Entwicklung des Landes Mecklenburg-Voropmmern gehen.

Wir werden den Austausch als Videoschaltkonferenz durchführen. Die Einwahldaten finden Sie in
der Mail, mit der Ihnen diese Einladung zugesandt wird.

. Wir. gehen von Ihrer Teilnahme aus, sofern Sich nicht hierfür absagen beziehungsweise eine
Vertretung benennen.

‚Für Rückfragen steht Ihnen Ente: folgenden Kontaktdaten

gerne zur Verfügung:

Tel: 0385 588 I
Mail: u ostk.mv-regierung.de

Mit freundlichen Grüßen

U Ohne, ubueı ©

Manuela Schwesig

Hausanschrift: Postanschrift: Telefon: +49 335 588-10000

Die Ministerpräsidentin des Landes Die Ministerpräsidentin des Landes Telefax: +49 385 588-10009
Mecklenburg-Vorpommern Meckienburg-Vorpommern E-Mail: Manuela.Schwesig@stk.mv-regierung.de

Schloßstraße 2-4 : 19053 Schwerin 19048 Schwerin Internet:www.mv-regierung.de
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Von: Pegel, Christian

Gesendet: | Freitag, 8. Januar 2021 14:56
An: . Geue, Heiko Dr.

Betreff: Stiftung

Lieber Heiko,

die Kolleginnen der Stiftungsaufsicht im JM haben heute ganz früh den Antrag bekommen und um 12.15 Uhr die

Genehmigung erteilt. Es gikt seit heute Mittag eine rechtsfähige Klimaschutz- und Umweltstiftung MV®
LG Chr

Christian Pegel

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung
Schlossstraße 6-8

19053 Schwerin

Telefon: 0385/588-18000 - Fax: 0385/588-8099

E-Mail: christian.pegel@em.mv-regierung.de

‚Allgemeine Datenschutzinformation

Der telefonische, schriftliche oder elektronische Kontakt mit dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und
Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern ist mit der Speicherung und Verarbeitung der von Ihnen ggf.
mitgeteilten persönlichen Daten verbunden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e der
Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) der Europäischen Union in Verbindung mit $ 4 Abs. 1
Landesdatenschutzgesetz (DSG M-V). ae Informationen erhalten Sie hier: www.regierung-

mV. gerDatenschutz/
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A390, OLOL 2321 Feel kdesafho,

    

Satzung
der
S/Stiftung Klima- und Umweltschutz MV
. TEN
Präambel

Das Land Mecklenburg-Vorpommern mit seiner wunderbaren, in weiten
Bereichen unter Schutz stehenden Natur hat ein besonderes Interesse und
eine besondere Verantwortung für einen erfolgreichen Klima- und
Umweltschutz. Diesem Interesse gilt der Einsatz des Landes in allen politischen
Handlungsfeldern, vor allem beiden direkten Maßnahmen des Umweltschutzes
und in der Energiepolitik, in der das Land Mecklenburg-Vorpommern mit dem
gezielten Ausbau erneuerbarer Energien, vor allem der Windkraft, einen
wichtigen Beitrag leistet.

Die große Jahrhundertaufgabe „Klimaschutz“ kann aber nur gelingen, wenn sie
im Bewusstsein der breiten Mehrheit der Bevölkerung als existenziell wichtig
verankert und von möglichst vielen aktiv unterstützt wird. Mecklenburg-
Vorpommern braucht eine breite Akzeptanz und Unterstützung für die
verfolgten Ziele.

Deshalb setzt sich das Land mit einer „stiftung Klima- und Umweltschutz" aktiv
für dieses wichtige Ziel ein. Die Stiftung will dabei offen sein für alle, die das
‚Stiftungsziel mit Zustiftungen und Zuwendungen oder persönlichem Einsatz
engagiert unterstützen.

Zum Klimaschutz gehört auch die Sicherung einer möglichst klimaschonenden
Energieversorgung. Deren Umsetzung benötigt für einen längeren
Übergangszeitraum schnell und sehr flexibel einsetzbare Gaskraftwerke. Diese
werden helfen, die fluktuierende Einspeisung für den längeren
Übergangszeitraum, bis ausreichende und volkswirtschaftlich tragfähige
Speichertechnologien im industriellen Maßstab und
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massenproduktionstauglich zur Verfügung stehen, durch schnell, S 2, g 2
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ergänzen und damit ® X W

gesicherte Kraftwerksleistungen zu
Energieversorgungssicherheit sicherzustellen. Deshalb wird die Stiftung ı.

einem zu gründenden wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb als zeitweiligem
Nebenzweck zu den Arbeiten an der Pipeline Nord Stream 2 beitragen. Das
Land Mecklenburg-Vorpommern steht zu dieser Pipeline. Gas ist die
klimaschonendste Übergangstechnologie zur Sicherung der notwendigen
Energieversorgung. Eine sichere Gasversorgung liegt im Interesse der
Menschen in Deutschland, Europa und Mecklenburg-Vorpommern.

$1
Name, Rechtsform, Sitz und Geschäftsjahr
(1) Die Stiftung führt den Namen „Stiftung des Landes Mecklenburg-
Vorpommern für Klimaschutz und Bewahrung der Natur — Stiftung Klima- und
Umweltschutz MV“ und als Kurzbezeichnung “Stiftung Klima- und
Umweltschutz MV”. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.

(2) Sie hat ihren Sitz in Schwerin.
. (3) Geschäftsjahr der Stiftung ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr ist
ein Rumpfjahr. Es beginnt mit der Bekanntgabe des Anerkennungsbescheides

und endet am 31. Dezember desselben Kalenderjahres.

82
Stiftungszweck

insbesondere folgende Zwecke und der

(1) Die Stiftung verfolgt
Stiftungszweck wird insbesondere, ggf. auch mittelbar, durch folgende

Aktivitäten und Maßnahmen erfüllt:

- die Durchführung und Förderung von Maßnahmen und Projekten des
Klimaschutzes und zur Bewahrung oder Wiederherstellung der Natur im
Land Mecklenburg-Vorpommern und an sowie vor den Küsten des
Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie an und vor den Ostseeküsten

der Ostseeanrainerstaaten;

federführender Bı
11

#Burchführung und Förderung von Maßnahmen zur Bewahrung und
Verbesserung der ökologischen Situation in den genannten Regionen;
die Förderung von Wissenschaft und Forschung im Bereich des
Klimaschutzes und auf dem Gebiet einer klimaschonenden
Energieversorgung im Land Mecklenburg-Vorpommern oder unter
federführender Beteiligung von Wirtschaftsunternehmen, Hochschulen,
Wissenschaftseinrichtungen oder Nichtregierungsorganisationen mit
Sitz im Land Mecklenburg-Vorpommern:

Förderung von Maßnahmen im Land Mecklenburg-Vorpommern zur
Umsetzung der Belange des Klima- und Naturschutzes, vor allem auch
bei allen Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung,
insbesondere bei der Systemstabilität durch Speicher- und
Sektorenkopplungslösungen, wobei dies auch die Unterstützung von
Wirtschaftsunternehmen mit Sitz im Land Mecklenburg-Vorpommern zur
unternehmenseigenen Forschung in diesem Bereich, zur Herstellung
von Prototypen, für Nullserien und für markteinführende
Verbreitungsstrategien umfasst:

die Förderung von Maßnahmen zur Sicherung der Artenvielfalt;

die Förderung von Maßnahmen zur Sicherung des Gewässerschutzes
und des Trinkwasserschutzes;

Information, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit zu Fragen des
Klimaschutzes und der Bewahrung der Natur im Ostseeraum vorrangig
in Mecklenburg-Vorpommern und in besonderen Fällen auch in. den
Ostseeanrainerstaaten;

Erfahrungs-, Wissens- und Informationsaustausch sowie die Vernetzung
zwischen im Klima- und Umweltschutz Engagierten, insbesondere in
Mecklenburg-Vorpommern und mit den Ostseeanrainerstaaten;

Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich des Klima- ‘und
Umweltschutzes in Mecklenburg-Vorpommern; | |
Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Organisationen, um im
Rahmen des Stiftungszwecks gemeinsame Projekte und Vorhaben, die
nach diesem Satzungszweck auch durch die Stiftung allein zulässig
sind, zu verwirklichen;
12

‚Unterhaltung wirts

838

- die Förderung und Unterstützung von MSpHahITen, Angie 3 S S

wissenschaftlichen Untersuchungen im Land Mecklag N 5
Vorpommern, die eine  klimaschonende Sicherung Es

Energieversorgung zum Ziel haben. .

(2) Die Stiftung kann zur Erfüllung des Stiftungszwecks, insbesondere auch zur
Vermögensverwaltung und Vermögensmehrung, einen wirtschaftlichen
Geschäftsbetrieb errichten und unterhalten sowie Tochtergesellschaften in der
Rechtsform von Personen- oder Kapitalgesellschaftern gründen, erwerben,
sich daran beteiligen oder beauftragen. Die Stiftung wird insbesondere einen
an Leistungs,- Effizienz- und Wirtschaftlichkeitskriterien ausgerichteten
wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, gegebenenfalls auch in Form der Gründung
einer oder mehrerer rechtlich selbständiger Gesellschaften, errichten und sich
damit vorrangig an der Vollendung von Nord Stream 2 beteiligen.
Voraussetzung für eine solche Beteiligung ist, dass Nord Stream 2 im Rahmen
der zu schließenden Verträge die Stiftung für fahrlässiges Handeln freistellt. Die
Stiftung kann im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes
insbesondere Natur- bzw. Umweltschutzmaßnahmen und -projekte, die der
Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen, welche natürlichen oder
juristischen Personen wegen Eingriffen in die Natur im Rahmen ihrer Tätigkeit
aufgegeben werden, übernehmen. Sie kann im Rahmen ihres wirtschaftlichen
Geschäftsbetriebes insbesondere auch Grundstücke und Flächen erwerben,
übernehmen oder verwalten, pachten und verpachten, mieten und vermieten,
Werkzeuge und Maschinen erwerben, übernehmen, verwalten, halten, zur
Verfügung stellen und vermieten. Erträge der oder des wirtschaftlichen

Geschäftsbetriebes und möglicher Tochtergesellschaften dienen der

Förderung der in den Abs. 1 und 2 genannten Ziele und Zwecke.

83
Stiftungsvermögen
(1) Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben
a) aus den Erträgen des Grundstockvermögens,
b) aus den Erträgen der angestrebten wirtschaftlichen Betätigung,

(2) Bei Zuwendunnen :
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e, diesen Aufgaben gehören auch die Verwaltungskosten der Stiftung
E einschließlich der der Stiftung “entstehenden Aufwendungen zur
Unterhaltung wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe.

5 (2) Bei Zuwendungen, die ganz oder teilweise aus Sachwerten bestehen, kann
der Stiftungsvorstand diese zum Zwecke der Vermögensumschichtung

veräußern. Für den Veräußerungserlös gilt Abs. 1 lit. c).

(3) Die Stiftung kann Rücklagen bilden, soweit dies der Zweckverfolgung
dienlich ist. |

(4) Die Stiftung ist berechtigt, aus Vermögensumschichtungen oder aus einem
wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erzielte Gewinne ganz oder teilweise für den

Stiftungszweck zu verwenden, in eine Umschichtungsrücklage einzustellen

oder dem Stiftungsvermögen zuzuführen.

(5) Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Leistungen durch die Stiftung
besteht aufgrund dieser Satzung nicht. Ein solcher kann auch nicht durch

regelmäßige oder wiederholte Leistungen begründet werden.

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Organe der Stiftung
(1) Organe der Stiftung sind der Stiftungsvorstand und das Kuratorium. Eine
gleichzeitige Mitgliedschaft in beiden Organen ist unzulässig.

(2) Die Mitglieder der Stiftungsorgane haften bei Pflichtverletzungen nur für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Das Kuratorium kann auf Vorschlag des
Stiftungsvorstandes mit der Mehrheit seiner Mitglieder eine
Haftungsbegrenzung der ehrenamtlichen Organmitglieder gegenüber der

Stiftung bzw. eine Haftungsfreistellung gegenüber Dritten beschließen.
(3) Die Tätigkeit in den Organen der Stiftung ist unentgeltlich. Die Mitglieder
der Stiftungsorgane haben Anspruch auf Ersatz der ihnen entstandenen

tatsächlichen und angemessenen Auslagen und Aufwendungen.
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Führung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes 5 2 =
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(1) Der von der Stiftung errichtete wirtschaftliche Geschäftsbetrieb mit seit 8 B
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möglichen Tochtergesellschaften wird geführt von einem sachverständigen
Geschäftsführer (CEO), den der Stiftungsvorstand für eine maximale
Tätigkeitsdauer von fünf Jahren beruft; eine wiederholte Berufung ist zulässig.
Der Stiftungsvorstand kann den Geschäftsführer jederzeit von seiner Funktion
abberufen. Er handelt eigenständig auf der Grundlage der vom |
Stiftungsvorstand erlassenen Geschäftsgrundsätze. Der Stiftungsvorstand

berät und kontrolliert den Geschäftsführer.
(2) Der erste sachverständige Geschäftsführer wird auf Vorschlag der Nord
Stream 2 AG vom Stiftungsvorstand für drei Jahre berufen und gegebenenfalls

abberufen. Die für dessen eigenständiges Handeln zu erlassenden

Geschäftsgrundsätze erlässt der Stiftungsvorstand im Benehmen mit der Nord

Stream 2 AG.

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Geschäftsführung für die gemeinwohlorientierten Aufgaben der Stiftung
(1) Der Stiftungsvorstand beruft für eine Amtszeit von maximal fünf Jahren eine
hauptamtliche Geschäftsführerin bzw. einen hauptamtlichen Geschäftsführer
für die gemeinwohlorientierten Aufgaben der Stiftung (Geschäftsführer). Eine
Stiftungsvorstand kann die

wiederholte Bestellung ist zulässig. Der

Geschäftsführung abberufen.
(2) Der Geschäftsführung obliegt das laufende Geschäft der Stiftung, soweit es

nicht den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb nach 8 2 Absatz 2 dieser Satzung
berührt und durch den dort zu bestellenden CEO bestimmt wird. Der
Geschäftsführung obliegt zudem die Leitung der Geschäftsstelle der Stiftung

für die gemeinwohlorientierten Aufgaben der Stiftung. Sie ist an Weisungen des

Stiftungsvorstandes gebunden und diesem gegenüber unmittelbar

verantwortlich. Die Geschäftsführung hat dem Stiftungsvorstand jederzeit
Informationen über die Angelegenheiten der laufenden Verwaltung der Stiftung

und Einsicht in die Unterlagen zu gewähren.

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(2) Die Mitglieder

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