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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Dokumente zur Klimastiftung MV - Welt am Sonntag“
4 sicher quantifizierbar. Die Mitwirkung an der Fertigstellung der Pipeline hat unmittel- bar beschäftigungssichernde Wirkungen im Bereich der Unternehmen, die an der Fertigstellung mitwirken. ‘5 Notwendigkeit: Die Notwendigkeit dieser Regelung wurde gemäß 8 3 Absatz 1 Satz 1 GGO II geprüft. 6 Finanzielle heiligen auf die Haushalte des Landes und der Kommunen: a) Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand Es entstehen nach derzeitigem Erkenntnisstand Haushaltsausgaben ohne Voll- zugsaufwand in Höhe von 200.000 Euro für das Stiftungskapital. b) Vollzugsaufwand | Es entsteht einmaliger Vollzugsaufwand für die notariell beabsichtigte Stiftungser- richtung von bis zu 50.000 Euro. c) Auswirkungen von Aufgabenübertragungen im Sinne des Konnexitätsprinzips Die Regelung hat keine Auswirkungen gemäß Artikel 72 Absatz 3 Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. 7 Sonstige Kosten: Keine. _Bürokratiekosten: Keine. 8 Stellungnahmen: Aufgrund der Eilbedürftigkeit konnte keine formelle Ressortabstimmung erfolgen. IV Presse Ja, bei Information des Landtages. V Anlagen Anlage 1: Beschlussentwurf für den Landtag Christian Pegel
Anlage 1: Antragstext der Landesregierung für den Landtag: „l. Der Landtag stellt fest: Das Land Mecklenburg-Vorpommern mit seiner wunderbaren, in weiten Bereichen unter Schutz stehenden Natur hat ein besonderes Interesse und eine besondere Verantwortung für einen erfolgreichen Klima- und Umweltschutz. Diesem Interesse gilt der Einsatz des Landes in allen politischen Handlungsfeldern, vor allem bei den direkten Maßnahmen des Umweltschutzes und in der Energiepolitik, in der das Land Mecklenburg-Vorpommern mit dem gezielten Ausbau erneuerbarer Energien einen wichtigen Beitrag leistet. Die große Jahrhundertaufgabe „Klimaschutz“ kann aber nur gelingen, wenn sie im Be- wusstsein der breiten Mehrheit der Bevölkerung als existenziell wichtig verankert und von möglichst vielen aktiv unterstützt wird. Mecklenburg-Vorpommern braucht eine breite Ak- zeptanz und Unterstützung für die verfolgten Ziele. Zum Klimaschutz gehört auch die Sicherung einer möglichst klimaschonenden Energie- versorgung. Deren Umsetzung benötigt für einen längeren Übergangszeitraum schnell und sehr flexibel einsetzbare Gaskraftwerke. Diese werden helfen, die fluktuierende Ein- speisung für den längeren Übergangszeitraum bis ausreichende und volkswirtschaftlich tragfähige Speichertechnologien im industriellen Maßstab und massenproduktionstaug- lich zur Verfügung stehen, durch schnell regelbare gesicherte Kraftwerksleistungen zu ergänzen und damit die Energieversorgungssicherheit sicherzustellen. ‚Dies macht eine.gesicherte Gasversorgung unabdingbar. Hierfür wird das Pipeline-Pro- jekt Nord Stream 2 einen wesentlichen Beitrag leisten. Dies gilt nicht nur für die deutsche, sondern auch für die europäische Gasversorgung und damit die europäische Energiever- sorgungssicherheit. Mecklenburg-Vorpommern wird seinen Beitrag als verlässlicher Part- ner für die Fertigstellung dieses Projektes nach Kräften weiterhin leisten. Zugleich bleibt es aufgrund der Brückenfunktion, die insbesondere Gaskraftwerke auf dem Weg in eine vollständig CO2-neutrale Energieerzeugung einnehmen müssen, für alle Beteiligten die wesentliche Aufgabe, bereits jetzt und heute die nächsten Schritte zu ge- hen, die eine CO2-neutrale Energieversorgung in Europa erfordern. Zudem bleibt auch der Einsatz von Gas als Brückentechnologie emissionsbefangen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern sieht hier gemeinsam mit dem Konsortium, das Nord Stream 2 gemeinschaftlich finanziert und errichtet, eine besondere Verantwortung für wirksamen Klimaschutz und ein Gelingen der Energiewende. Das Land wird deshalb ‘ eine Stiftung ins Leben rufen, die sich diesen beiden zentralen Zukunftsfragen künftig annimmt. Das Nord Stream 2-Konsortium wird dies durch namhafte Zustiftungen unter- stützen und begleiten. Zugleich besteht Einigkeit, dass es eines gemeinsamen Beitrages bedarf, um die versor- gungssichernde Pipeline Nord Stream 2 fertigzustellen. Auch hier wird die Stiftung mitwir- ken, um die hinreichende Gasversorgungssicherheit zu erreichen, die das Ablösen von Stromerzeugung durch Kernkraftwerke und den. Ausstieg aus der Kohleverstromung durch moderne, hoch flexible Gaskraftwerke erst sichern hilft. D Der Landtag fordert die Landesregierung deshalb auf sich durch die Gründung einer „Stif- tung Klimaschutz MV“ aktiv für dieses wichtige Ziel einsetzen und beauftragt die Landes- regierung: 1. diese Stiftung unverzüglich zu errichten und hierbei folgende Zwecke und Aufgaben mit deren Arbeit zu verbinden:
a) die Durchführung und Förderung von Maßnahmen und Projekten des Klimaschut- zes und zur Bewahrung oder Wiederherstellung der Natur im Land Mecklenburg- Vorpommern und an sowie vor den Küsten des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie an und vor den Ostseeküsten der Ostseeanrainerstaaten; b) die Durchführung und Förderung von Maßnahmen zur Bewahrung und Verbesse- rung der ökologischen Situation in den genannten Regionen; c) die Förderung von Wissenschaft und Forschung im Bereich des Klima- und Um- weltschutzes und auf dem 'Gebiet einer klimaschonenden Energieversorgung im Land Mecklenburg-Vorpommern oder unter federführender Beteiligung von Wirt- schaftsunternehmen, Hochschulen, Wissenschaftseinrichtungen oder Nichtregie- rungsorganisationen mit Sitz im Land Mecklenburg-Vorpommern; d) Maßnahmen im Land Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung der Belange des Klima- und Naturschutzes, vor allem auch bei allen Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung, insbesondere bei der Systemstabilität durch Speicher- und Sektorenkopplungslösungen, wobei dies auch die Unterstützung von Wirtschafts- unternehmen mit Sitz im Land Mecklenburg-Vorpommern zur unternehmenseige- nen Forschung in diesem Bereich, zur Herstellung von Prototypen, für Nullserien und für markteinführende Verbreitungsstrategien umfasst; e) Information, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit zu Fragen des Klimaschutzes und der Bewahrung der Natur im Ostseeraum vorrangig in Mecklenburg-Vorpommern und in besonderen Fällen auch in den Ostseeanrainerstaaten; f) Erfahrungs-, Wissens- und Informationsaustausch sowie die Vernetzung zwischen im Klima- und Umweltschutz Engagierten, insbesondere in Mecklenburg-Vorpom- mern und mit den Ostseeanrainerstaaten; g) Aus-, Fort- und Weiterbildung im.Bereich des Klima- und Umweltschutzes in Meck- lenburg-Vorpommern; h) Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Organisationen, um im Rahmen des Stiftungszwecks gemeinsame Projekte und Vorhaben, die nach diesem Sat- . zungszweck auch durch die Stiftung allein zulässig sind, zu verwirklichen; . i) die Gründung eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes in der Stiftung mit dem Ziel einen maßgeblichen Beitrag zur Vollendung der Arbeiten an der Pipeline Nord- Stream 2 zu leisten. 2. die Stiftung dergestalt offen für alle zu gestalten, dass das Stiftungsziel mit Zustiftungen und Zuwendungen engagiert unterstützt werden kann, 3. sich weiterhin klar und eindeutig für das Land zur Fertigstellung des für die europäische und deutsche Energieversorgungssicherheit notwendigen Pipeline-Projektes Nord Stream 2 zu bekennen und exterritoriale Bemühungen hiergegen strikt zurückzuweisen, sowie alle Landesbehörden und Landesgesellschaften eindeutig und nachdrücklich bei allen Aktivitäten zu unterstützen und zu diesen anzuleiten, die eine Vollendung des Pro- jektes ermöglichen helfen.“