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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Dokumente zur Klimastiftung MV - Welt am Sonntag

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Die Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Staatskanzlei
Schlossstr. 2-4

19053 Schwerin
n- | 11.01.2021

Offener Brief für ein Volksbegehren zur „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“
gemäß Art. 60 der VERRREERE von ie

Sehr gechrte Prau Schwesig,

die Landesregierung beabsichtigt die Gründung einer „Stiftung Klima- und
Umweltschutz MV“. Der Landtag hat der Errichtung der Stiftung und der damit
einhergehenden Belastung des Landesvermögens in seiner Sitzung vom 06.01.2021
zugestimmt.

Die Stiftung hat u.a. die Aufgabe, einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mit dem
Ziel zu gründen, einen Beitrag zum Fortgang der Arbeiten an der Pipeline Nord
Stream 2 zu leisten.

Diese Aufgabe der. Stiftung hat für erhebliche Diskussionen bei den Bürgern und
innerhalb der Institutionen in Mecklenburg-Vorpommern gesorgt. Wesentliche
Inhalte und Bedenken der Diskussion sind:

1. Nachhaltige Schädigung des Images von N SE E

Heftigkeit und Umfang der Kritik an der o.g. Aufgabe der Stiftung ist national und
international ohne Beispiel in der Geschichte unseres Landes. Es wird davon
gesprochen, dass die Landesregierung durch die Gründung einer Fake-Stiftung die
Vollendung von Nord Stream 2 ermöglicht Außerdem wird behauptet, dass Nord
Stream 2 für diesen hoheitlichen Akt der Landesregierung bezahlt in Form eines
Stiftungskapital in Höhe von 20 Mio € und ggf. später mit weiteren Millionen EUR. Das
Ansehen unseres Bundeslandes hat dadurch bereits jetzt einen nie gekannten Image -
Schaden erlitten, der sich im Laufe der nächsten Wochen weiter vergrößern wird.

2. Mögliche Nachteile für die Wirtschaft unseres Landes

"= Der erhebliche Image-Schaden für unser Land birgt das Risiko, dass sich weniger
Touristen für einen Urlaub in MV entscheiden, vor allem bei einer Öffnung

.  konkurrierender touristischer Ziele nach Abflauen der Corona Pandemie.

= Es ist davon auszugehen, dass - unabhängig von den Sanktionen ‘der USA --
amerikanische Unternehmen keine neuen Investitionen in MV tätigen bzw. ihre
bestehenden geschäftlichen Aktivitäten zurückfahren werden.

"= Eine weitere Verschärfung der US-Sanktionen gegen Unternehmen und deren
Vertreter, die Nord Stream 2 unterstützen, ist sehr wahrscheinlich. Darüber hinaus
ist es nicht ausgeschlossen, dass die USA ihre Sanktionen auf alle Unternehmen

it .
1

ausweiten, die ihren Sitz in MV haben, unabhängig von einer geschäftlichen
Verbindung zu Nordstream 2. Die größten Unternehmen unseres Landes mit
internationaler Ausrichtung wie AIDA Cruises oder Nordex wären dann in einer
existentiellen Notlage, die einen Verlust von Tausenden Arbeitsplätzen zur .
Folge “haben könnte,

3. Persönliche Nachteile für Bürger aus Mecklenburg-Vorpommern

Bei einer Verschärfung der US-Sanktionen sind persönliche Nachteile für die Bürger
unseres Landes nicht ausgeschlossen. Dazu könnten die Ablehnung von Visa für Reisen
und Arbeit in den -USA gehören sowie der Ausschluss von Stipendien US-
amerikanischer Universitäten und Institutionen an Studierende aus MV,

4. Schaden für den Umweltschutz in unserem Land -

Es ist davon auszugehen, dass die streitige Stiftungsaufgabe die Rahmenbedingungen für
den Umweltschutz in unserem Land verschlechtert. Es ist zu befürchten, dass zukünftig
das wichtige Thema Umweltschutz in unserem Land mit dem Makel behaftet ist,
dass die finanziellen Mittel dafür aus einem fragwürdigen Geschäft mit Nord Stream 2
beschafft wurden. Vor dem Hintergrund der ‚strittigen Stiftungsaufgabe haben bereits
alle Naturschutzverbände (WWF, Deutsche Umwelthilfe, BUND, ‚NABU) eine
Zusammenarbeit und Unterstützung der Stiftung ausgeschlossen.

5. Rechtliche Risiken

Schließlich unterliegt die Gründung der Stiftung einem juristischen Risiko der nach
europäischem Recht unerlaubten stattlichen Beihilfen für privatwirtschaftliche
Unternehmen. Be

Die ausgeführten Inhalte und Bedenken zeigen, dass die Entscheidung zur strittigen
Aufgabe der Stiftung eine Frage von überragender Bedeutung für unser Land ist,
Damit ist es notwendig, die Bürger unseres Landes direkt über die strittige
Stiftungsaufgabe entscheiden zu lassen. Die Verfassung unseres. Landes sieht dafür
das Instrument eines Volksbegehrens vor (Art. 60 Abs. 1). Die von mir vertretende
Bürgerinitiative möchte ein entsprechendes Volksbegehren durchführen. Ziel der
Bürgerinitiative ist die -Schaffung der Voraussetzungen eines Volksbegehrens. Die
Bürgerinitiative vertritt dagegen keine inhaltliche Position, ob die strittige Aufgabe der
Stiftung bestehen bleiben soll oder nicht. .

Ein Volksbegehren setzt den Entwurf eines Gesetzes sowie die Beibringung 'von

. 100.000 Unterschriften voraus. Für die Unterschriftenbeibringung ist ein Zeitraum von
5 Monaten vorgesehen gemäß $ 13 Abs. 1 Nr. 4 VaG M-V. Die strittige Aufgabe der
Stiftung ist zeitlich befristet und wird sich mit dem Ablauf der 5 Monate: durch
Beendigung der Bauarbeiten an Nord Stream 2 erledigt haben.

Insofern möchten wir Sie bitten, die Gründung der Stiftung bzw. die genannte
Aufgabe der Stiftung bis zum 30.6.2021 auszusetzen um das Volksbegehren
durchführen zu können. >

Herzlichen Dank für eine zeitnahe Beantwortu
2

Anlay (+

Von:

 

@web.de>
Gesendet: R Freitag, 8. Januar 2021 17:39
An: Schwesig, Manuela
Betreff: 1 Stiftung Klimaschutz MV

Sehr geehrte Frau Schwesig,

mit großem Erstaunen habe ich das Durchwinken des Antrages zur Gründung der "Stiftung Klimaschutz MV" im
Landtag von MV mitbekommen. 3 i

Wie kann man behaupten, dass man einen Verein zum "Klimaschutz" gründet und gleichzeitig ein Projekt
unterstützen, welches ganz offensichtlich die gegenteilige Auswirkung dazu hat?

Sollte nicht verstärkt Wert auf erneuerbare Energie gelegt werden, statt sich von Russland und dem Erdgas
abhängig zu machen?

Der Beitrag der Methanemissionen zum Klimawandel kann erheblich höher und schädlicher sein als der von Kohle,
bzw, Kohlendioxid. Ganz zu schweigen von den Eingriffen in die maritime Umgebung der Ostsee.

Warum’ wird ein solches Projekt also im Namen des Klimaschutzes unterstützt und nicht das Kind beim Namen

genannt?
Man hätte es auch "Russisch-deutsche Gasfreundschaft" nennen können beispielsweise.

Ich bitte Sie und den Landtag von MV diese Entscheidung zu überdenken.
3

‚de
93047 Regensburg | Fe 02.02.2021

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(BR Er Fax +49

Die Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vaorpommern
Manuela Schwesig

- Staatskanzlei -

Schloßstr. 2-4

19053 Schwerin

Nordstream 2

Sehr geehrte Frau Schwesig,

bin ja kein Freund von den ganzen sozialen Medien (für mich heißen die nur aSozia-
le Medien), deshalb schreibe ich Sie lieber direkt an — wie ich das eigentlich immer
bei Politikern mache, wenn mir was missfällt, oder auch gut passt.

. Sie wollen ja unbedingt, dass Nordstream 2 zu Ende Sehei! wird und Nabe dafür
extra eine „Umweltstiftung“ gründen lassen.

Nun macht aber Russland derzeit extrem schlimme Dinge und Putin fi net das auch
alles total OK. Nun muss man, meiner Meinung nach, denen doch ganz deutlich zei-
gen, dass sie so mit ihren Kritikern und der Weltgemeinschaft nicht umgehen können
und das einzige Mittel auf das solche Despoten wie Putin reagieren ist einfach Geld.
Also stoppen Sie bitte den Weiterbau von Nordstream 2 — muss ja nicht für immer
sein.

Ich bin natürlich auch dagegen, dass Deutschland die ganze „Fracking Energie“ aus
den USA einkauft, aber so wie es aussieht, brauchen wir das zusätzliche Gas aus
Russland derzeit nicht und können unseren Bedarf aus anderen Quellen durchaus
decken. So hat auch Russland nicht ein sofortiges Druckmittel gegen die EU. Wer-
den Sie also bitte aktiv und stellen den Bau von Nordstream 2 ein und evtl. reagiert
Putin ja dann endlich.

Mit freundliche
4

Ant &

     
  

Von:

Gesendet: Donnerstag, 25. März 2021 09:17 -
An: Vo ogmail.com‘
Betreff: Widerspruchsbescheid

Anlagen:

Unterzeichnetes Original - Widerspruch zum Bescheid vom 25_02_2021 -
Antrag nach IFG.pdf

Sehr geehrter Herr a.

angefügtes Schreiben übersende ich Ihnen vorab per E-Mail mit der Bitte um Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftra

   
 
   
 

Die ee des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- Staatskanzlei

Schloßstraße 2-4
19053 Schwerin
Telefon: +49-385
Telefax: +49-385
www.stk.regierung-mv.de

Vorpommerm

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Allgemeine Datenschutzinformation

Der telefonische, schriftliche oder elektronische Kontakt mit der Staatskanzlei mit der Speicherung und Verarbeitung
der von Ihnen ggf. mitgeteilten persönlichen Daten verbunden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Absatz 1
Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union in Verbindung mit $ 4 Abs. 1 ‚
Landesdatenschutzgesetz (DSG M-V). Weitere Informationen erhalten Sie hier:
https://www.regierung-mv.de/Datenschut
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9100016806335

 

Die Ministerpräsidentin
des Landes
Mecklenburg-Vorpommern
— Staatskanzlei —

 

Staatskanzlei, 19048 Schwerin ü'

   
    

Eu A
Datum: 2s «März 2021
bearbeitet von;

Telefon: " +49-385
. Telefax: +49-385
i i E-Mail: stk.mv-
= . reg ‚de i
Vorab n: Az: 109-10000-2012/021-057
mail.com : i

LE =

„Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ $
Bescheid vom 25. Februar 2021 zu Ihrem Antrag nach IFG M-V vom 10. Februar 2021

Hier: Ihr Widerspruch vom 25. Februar 2021 (Posteingang: 01.03.2021)

Sehr geehrter Herr BEE

für Ihr Schreiben vom 25. Februar 2021, mit dem Sie gegen den Bescheid vom 25. Februar 2021
Widerspruch erheben, danke ich Ihnen. Es wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet.

Es ergeht folgender

Widerspruchsbescheid

Ihr Widerspruch vom 25. Februar 2021 gegen den Bescheid vom 25. Februar 2021 betreffend
Ihren Antrag auf Gewährung des Zugangs zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Mecklenburg-Vorpommern (IFG M-V), wird als unbegründet zurückgewiesen.

Gegebenenfalls bei Ihnen entstandene Kosten werden nicht erstättet.

Verwaltungskosten werden nicht erhoben.

Dies hat folgende Gründe:

Mit Ihrem Antrag, der dem angefochtenen Bescheid vom 25.02.2021 zugrunde liegt, begehren Sie

von der Stiftung für Klima- und Umweltschutz Mecklenburg-Vorpommern betreffend die Monate
Januar und Februar 2021 '

Hausanschrift: R ä
= ee \ mem = =
- Staatskanzlei — E-Mail:  postsielle@sik.mw-regierung.de

Schloßstraße 2-4, 19053 Schwerin Intemet  www.mv-reglerung.de
7

- die Übersendung. von Zahlungsbelegen und Zahlungsvereinbarungen für Honorare und
Gehälter an Personal und Helfer der Stiftung,

- sämtliche Zahlungsbelege und Zahlungsvereinbarungen für genutzte räumliche Ressourcen
der Stiftung,

- Zahlungsbelege . und (Eger für Vera technische Ressourcen der
Stiftung,

- sonstige Vereinbarungen zur kastenfreien oder kostenpflichtigen Zurverfügungstellung von
personellen, räumlichen oder technischen Ressourcen durch Dritte sowie

- Protokolle zu solchen Vereinbarungen und Gutachten der Stiftung bzw. anderer geplanter
oder bereits realisierter Ausgründungen der Stiftung.

Dieser Antrag wurde, einerseits unter Verweis auf das Nichtvorhandensein der begehrten
Informationen und andererseits unter Verweis auch auf die fehlende fachliche Zuständigkeit der
Staatskanzlei des Landes Mecklenburg-Vorpommern betreffend die Belange der Stiftung für Klima-
und Umweltschutz Mecklenburg-Vorpommern, abgelehnt. Zugleich sind Sie auf die diesbezügliche
Ressortzuständigkeit des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-
Vorpommern hingewiesen worden. Ferner wurde angeregt, dass Sie sich mit Ihrem Antrag direkt
an die Stiftung Klima- und Umweltschutz Mecklenburg-Vorpommern wenden könnten.

Zur Vermeidung v von Wiederholungen wird im Übrigen auf den Inhalt des Bescheides vom 25.
Februar 2021 verwiesen und Bezug genommen.

Ihr zulässiger Widerspruch ist unbegründet.
Die Ablehnung Ihres Antrages auf Informationsgewährung bleibt bestehen.

Gemäß $& 3 Absatz 3 des Informationsfreiheitsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (IFG M-V) fallen
in den Anwendungsbereich des IFG M-V neben den Behörden des Landes auch natürliche oder
juristische Personen des Privatrechts in Mecklenburg-Vorpommern, soweit sie Aufgaben der
öffentlichen Verwaltung wahrnehmen oder dieser natürlichen oder juristischen Person die Erfüllung
öffentlicher Aufgaben übertragen wurde oder an denen eine oder mehrere juristischen Personen
des öffentlichen Rechts mit einer Mehrheit der Anteile oder Stimmen beteiligt sind.

Gemäß $ 10 Absatz 1 Satz 3 IFG M-V ist im Falle des $ 3 Absatz 3 der Antrag jedoch nicht direkt
an die juristische Person des Privatrechts zu richten, sondern an die Behörde, die sich der
juristischen Person des Privatrechts zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient.

Insoweit ist Ihnen zwar dahingehend zuzustimmen, als eine Antragstellung direkt bei der Stiftung
- Klima- und Umweltschutz Mecklenburg-Vorpommern in der Tat nicht in Betracht kommt.
Gleichwohl ändert dies im Ergebnis nichts an dem Bestand der getroffenen Entscheidung der
Ablehnung Ihres Antrages, da die Staatskanzlei, wie bereits im Ausgangsbescheid ausgeführt,
weder die für die Stiftung fachlich zuständige Behörde ist noch sich ihrer bei der Erfüllung: der in
ihrer Ressortzuständigkeit befindlichen Aufgaben bedient. Fachlich zuständige Behörde und damit
richtiger Adressat Ihres Antrages ist das Ministerium für Energie, Infrastruktur. und Digitalisierung,
an das ich Ihren Antrag bereits weitergeleitet habe.
8

I.

Die Kostenentscheidung beruht auf $ 80 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Mecklenburg-
Vorpommern (VwVfG M-V). Ts

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem
Verwaltungsgericht Schwerin (Wismarsche. Straße 323a in 19055 Schwerin) schriftlich oder zur

Niederschrift'des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden.
Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag.
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