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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Dokumente zur Klimastiftung MV - Welt am Sonntag

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Drucksache 7/ Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode

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Stromerzeugung durch Kernkraftwerke und den Ausstieg aus der Kohleverstromung durch
moderne, hoch flexible Gaskraftwerke erst sichern hilft.

3. Alternativen
Keine
4. Notwendigkeit

Das Eingehen einer Landesbeteiligung bedarf gemäß $ 63 Abs. 1 Landeshaushaltsordnung
Mecklenburg-Vorpommern der vorherigen Zustimmung (Einwilligung) des Landtags.

5. Kosten:

Es entstehen nach derzeitigem Erkenntnisstand Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand in
Höhe von 200.000 Euro für das Stiftungskapital. Weiterhin entsteht einmaliger Vollzugsaufwand
für die beabsichtigte Stiftungserrichtung von bis zu 50.000 Euro.

6. Angaben zur Erfüllung der Voraussetzungen nach $ 65 Abs. 1 LHO M-V

Mecklenburg-Vorpommern steht in den kommenden Jahren vor der Aufgabe, zur Erreichung der
verbindlichen Klimaschutzziele der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland
durch entsprechende Maßnahmen beizutragen. Die Europäische Union hat als verbindliche
Zwischenziele eine Emissionsreduktion zum Vergleichsjahr 1990 von 20 Prozent bis 2020 und
mindestens 40 Prozent bis 2030 definiert. Die Bundesrepublik Deutschland hat dies nochmals
gesteigert und sich mit dem am 18. Dezember 2019 in Kraft getretenen Klimaschutzgesetz zum
Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu mindern.
Langfristiges Ziel der Strategie ist die Treibhausgasneutralität bis 2050.

Mecklenburg-Vorpommern ist verpflichtet, hieran angemessen mitzuwirken. Anderenfalls drohen
dem Land finanzielle Risiken aus Vertragsverletzungsverfahren beziehungsweise Verpflichtungen
aus dem Grundgesetz. Es besteht daher ein erhebliches Interesse des Landes, seine
klimaschutzpolitischen Anstrengungen durch geeignete klimaschützende Maßnahmen und zur
CO»-Einsparung zu unterlegen. Hierzu müssen schnellstmöglich klimaschützende Projekte
aufgesetzt und in entsprechender Höhe mit finanziellen Mitteln ausgestattet werden.

Die zu errichtende „Stiftung Klimaschutz MV“ soll jenem Zweck dienen. Hierzu wird es der
Stiftung vorübergehend im Rahmen des für Stiftungen geltenden Rechts ermöglicht, einen
wirtschaftlichen Betrieb zu eröffnen. Sie erhält auf diese Weise finanzielle Mittel, die durch das
Land -insbesondere in der derzeitigen Situation, in der alle Anstrengungen auf die Bekämpfung der
Corona-Pandemie gerichtet sind- aus Haushaltsmitteln nicht oder nur unter Vernachlässigung
anderer wichtiger Vorhaben und Zielstellungen finanzierbar sind. Dadurch akquiriert die Stiftung
für das Land zusätzlich finanzielle Mittel, um die gesamtgesellschaftliche Aufgabe Klimaschutz
schultern zu können und den rechtlichen Verpflichtungen des Landes nachzukommen.
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Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/

Mit der Errichtung der „Stiftung Klimaschutz MV“ leistet das Land gleichzeitig einen
wirkungsvollen Beitrag zur Energiewende in Deutschland und Europa, indem es CO>-Ausstoß
minderndes Erdgas auf den deutschen und europäischen Energiemarkt transportieren hilft. Das
unterstützt zugleich die regionale Wirtschaft.

Darüber hinaus verhindert die Stiftung mit der Fertigstellung von NORD STREAM 2, dass vor den
Landesgrenzen von Mecklenburg-Vorpommern eine Investitionsruine entsteht, die dem Ökosystem
Ostsee und dem Wirtschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern schadet.

7. Anlage

Entwurf der Satzung der „Stiftung Klimaschutz MV“
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Ministerium für Energie,
Infrastruktur und Digitalisierung
Mecklenburg-Vorpommern

Der Minister

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
19048 Schwerin

 

Frau Ministerpräsidentin

Damen und Herren Minister

Herrn Parlamentarischen Staatssekretär
Damen und Herren Staatssekretäre

Schwerin, den 5. Januar 2020

Kabinettsvorlage Nr. 18/21
Bearbeiter: Minister Christian Pegel

Errichtung einer „Stiftung Klimaschutz MV“

I Beschlussvorschlag

1. Die Landesregierung stimmt der Errichtung der „Stiftung Klimaschutz MV" und der

damit einhergehenden einmaligen Belastung des Landesvermögens zu.
2. Die Landesregierung stimmt der Bestellung von

Herrn Erwin Sellering, Ministerpräsident a.D., als Vorsitzender,

Herrn En als stellvertre-
tender Vorsitzender und
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in den Stiftungsvorstand der „Stiftung Klimaschutz MV“ für eine Amtszeit von vier

Jahren zu.

3. Der Antrag der Landesregierung auf Zustimmung des Landtages zur Errichtung der:
„Stiftung Klimaschutz MV" gemäß 8 63 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung Meck-

lenburg-Vorpommern wird der Präsidentin des Landtages zugeleitet.

4. Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung wird ermächtigt, die
Errichtung der Stiftung umzusetzen, sobald der Landtag seine Zustimmung erteilt

hat.
Hausanschrift: Telefon: 0385 588-8000
Schloßstraße 8 - 8 - 19053 Schwerin Telefax: 0385 588-8099

E-Mail: poststelle@em.mv-regierung.de
Internet: http:/Awww.em.mv-regierung.de/
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Il Begründung der Dringlichkeit

Durch die aktuelle Sanktionsgesetzgebung der USA ist eine unverzügliche Stiftungs-
gründung erforderlich, um den kurzfristigen Mitzweck der Stiftung nach Ziff. 1.1.i) um-
setzen zu können. Dafür muss die außerordentliche Landtagssitzung am 7. Januar
2021 erreicht werden. Dies macht eine sofortige Entscheidung des Kabinetts erforder-
lich.

Ill Gegenstand des Rechtsetzungsverfahrens
1 Problem und Ziel:

Die zentrale Aufgabe des laufenden Jahrhunderts ist das Erreichen wirksamen Klima-
schutzes, insbesondere durch das Begrenzen des Klimawandels, aber auch durch viel-
fältige weitere Klimaschutzmaßnahmen. Hierfür wird insbesondere entscheidend sein,
dass die Energiewende hin zur Energieversorgung aus erneuerbaren Energiequellen
möglichst zügig vorangeht. Diese Maßnahmen sind nur mit breiter Akzeptanz der Men-
schen in Mecklenburg-Vorpommern erreichbar. Deshalb bedarf es umfassender Maß-
nahmen, um die Unterstützung und Bereitschaft für diesen politischen Weg in der gro-
Ren Breite der Gesellschaft sicherzustellen. Hierfür ist die Errichtung einer Stiftung, die
sowohl Aufklärungs- als auch Bildungsarbeit betreibt, die die verschiedenen zivilgesell-
schaftlich engagierten Kräfte im Land bei ihrem Wirken für die Energiewende und den
Klimaschutz unterstützt und die Maßnahmen und Aktivitäten für wirksamen Klima- und
Umweltschutz sowie für die Umsetzung der Energiewende fördert, ein wichtiger Schritt.
Stiftungszweck soll sein, Projekte zum Klimaschutz und zum Naturschutz in Mecklen-
burg-Vorpommern und vor den Küsten des Landes durchzuführen. Unterstützt werden
können auch Projekte, die zum Gelingen der Energiewende beitragen, zum Beispiel
die Entwicklung von Speichertechnologien oder Lösungen zur Sektorkopplung.

Zum Klimaschutz gehört aber auch die Sicherung einer möglichst klimaschonenden
Energieversorgung. Deren Umsetzung benötigt für einen längeren Übergangszeitraum
schnell und sehr flexibel einsetzbare Gaskraftwerke. Diese werden helfen, die fluktuie-
rende Einspeisung für den längeren Übergangszeitraum bis ausreichende und volks-
wirtschaftlich tragfähige Speichertechnologien im industriellen Maßstab und massen-
produktionstauglich zur Verfügung stehen, durch schnell regelbare gesicherte Kraft-
werksleistungen’ zu ergänzen und damit die Energieversorgungssicherheit sicherzu-
stellen. Dies macht eine gesicherte Gasversorgung unabdingbar. Hierfür wird das Pipe-
line-Projekt Nord Stream 2 einen wesentlichen Beitrag leisten. Dies gilt nicht nur für die
deutsche, sondern auch für die europäische Gasversorgung und damit die europäische
Energieversorgungssicherheit.

Deshalb steht die Landesregierung weiter zu Nord Stream 2 und kann mit der Stiftung,
sofern dies notwendig ist, einen Beitrag zum Weiterbau leisten.

2 Lösung:

Die Landesregierung errichtet eine Stiftung, die diese Klimaschutzaktivitäten im Land
durch verschiedenste Organisationen und Einrichtungen sowie zivilgesellschaftlich En-
gagierte unterstützt und fördert und zugleich einen Beitrag zur der Fertigstellung des
Pipelineprojektes Nord Stream .2 leisten kann.
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Die gewählte Rechtsform einer rechtsfähigen Stiftung stellt dabei Sicher, dass die Tä-
tigkeiten der Stiftung allein dieser und nicht mehr dem Land Mecklenburg-Vorpommern
als Stifter zurechenbar sind.

Da die Stiftung Aufgaben im Zusammenhang mit dem Weiterbau von Nord Stream 2
wahrnehmen wird, hat Nord Stream 2 zudem erklärt, das Nord Stream 2 die Stiftung
und deren Mitarbeiter von der Haftung für fahrlässiges Handeln im Rahmen der mit der
Stiftung zu schließenden Verträge freistellen wird. Damit ist sichergestellt, dass die
wirtschaftlichen Tätigkeiten der Stiftung im Rahmen des Weiterbaus von Nord Stream
2 den eigentlichen Stiftungszweck nicht gefährden.

Alternativen:

Absehen von der Errichtung der „Stiftung Klimaschutz MV“. In diesem Falle würden die
damit möglichen, vorstehend beschriebenen Förderungen und Unterstützungsleistun-
gen für Umwelt- und Klimaschutz nicht möglich werden. Zudem würde eine Fertigstel-
lung des Pipelineprojektes nicht unterstützt.

Arbeitsmarktrelevanz:

Klimaschutzaktivitäten haben auch eine industriepolitische Dimension in Mecklenburg-
Vorpommern und eine positive Wirkung auf dem Arbeitsmarkt.

Notwendigkeit:

Die Notwendigkeit einer Kabinettsbefassung ergibt sich aus $ 6 Absatz 1 Buchstabe
e GOLR.

Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte des Landes und der Kommunen:
a) Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Es entstehen nach derzeitigem Erkenntnisstand Haushaltsausgaben ohne Vollzugs-
aufwand in Höhe von 200.000 Euro für das Stiftungskapital.

b) Vollzugsaufwand

Es entsteht einmaliger Vollzugsaufwand für die beabsichtigte Stiftungserrichtung
von bis zu 50.000 Euro.

c) Auswirkungen von Aufgabenübertragungen im’ Sinne des Konnexitätsprinzips

Die Regelung hat keine Auswirkungen gemäß Artikel 72 Absatz 3 der Verfassung
des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
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7 Sonstige Kosten:

Keine.

8 Bürokratiekosten:
Keine.
9 Stellungnahmen: |

Aufgrund der Eilbedürftigkeit konnte keine formelle Ressortabstimmung erfolgen.

IV Presse
Ja.
V Anlagen

Antrag der Landesregierung auf Zustimmung gemäß $ 63 Abs. 1 LHO MV

Christian Pegel
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Entwurf: 05. Januar 2021

Satzung
der

Stiftung Klimaschutz MV

Präambel

Das Land Mecklenburg-Vorpommern mit seirer wunderbaren, in .weiten
Bereichen unter Schutz stehenden Natur hat ein besonderes Interesse und
eine besondere Verantwortung für einen erfolgreichen Klima- und
Umweltschutz. Diesem Interesse gilt der Einsatz des Landes in allen politischen
Handlungsfeldern, vorallem bei ‚den direkten Maßnahmen des Umweltschutzes
und in der Energiepolitik, in der das Land Mecklenburg-Vorpommern mit dem
gezielten Ausbau erneuerbarer Energien, vor allem der Windkraft, einen
wichtigen Beitrag leistet.

Die große Jahrhundertaufgabe „Klimaschutz“ kann aber nur gelingen, wenn sie
im Bewusstsein der breiten Mehrheit der Bevölkerung als existenziell wichtig
verankert und von möglichst vielen aktiv unterstützt wird. Mecklenburg-
Vorpommern braucht eine breite Akzeptanz und Unterstützung für die
verfolgten Ziele.

Deshalb setzt sich das Land mit einer „Stiftung Klimaschutz“ aktiv für dieses
wichtige Ziel ein. Die Stiftung will dabei offen sein für alle, die das Stiftungsziel
mit Zustiftungen und Zuwendungen oder en) Einsatz engagiert -
unterstützen.

Zum Klimaschutz gehört auch die Sicherung einer möglichst klimaschonenden
Energieversorgung. Deren Umsetzung benötigt für einen längeren
Übergangszeitraum schnell und sehr flexibel einsetzbare Gaskraftwerke. Diese
werden helfen, die fluktuierende Einspeisung für den längeren
Übergangszeitraum, bis ausreichende und volkswirtschaftlich tragfähige
Speichertechnologien im industriellen Maßstab und
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massenproduktionstauglich zur Verfügung stehen, durch schnell regelbare
gesicherte Kraftwerksleistungen zu ergänzen und damit die
Energieversorgungssicherheit sicherzustellen. Deshalb wird die Stiftung mit
einem zu gründenden wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb als zeitweiligem
Nebenzweck zu den Arbeiten an der Pipeline Nord Stream 2 beitragen. Das
Land Mecklenburg-Vorpommern steht zu dieser Pipeline. Gas ist die
klimaschonendste Übergangstechnologie zur Sicherung der notwendigen
Energieversorgung. Eine sichere Gasversorgung liegt im Interesse der

Menschen in Deutschland, Europa und Mecklenburg-Vorpommern.

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Name, Rechtsform, Sitz und Geschäftsjahr
(1) Die Stiftung führt den Namen „Stiftung des Landes Mecklenburg-
Vorpommern für Klimaschutz und Bewahrung der Natur - Stiftung Klimaschutz
MV“ und als Kurzbezeichnung “Stiftung Klimaschutz MV”. Sie ist eine
rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.

(2) Sie hat ihren Sitz in Schwerin.

(8) Geschäftsjahr der Stiftung ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr ist
ein Rumpfjahr. Es beginnt mit der Bekanntgabe des Anerkennungsbescheides
und endet am 31. Dezember desselben Kalenderjahres.

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Stiftungszweck
(1) Die Stiftung verfolgt insbesondere folgende Zwecke und der
Stiftungszweck wird insbesondere, ggf. auch mittelbar, durch folgende
Aktivitäten und Maßnahmen erfüllt: Re

- die Durchführung und Förderung von Maßnahmen und Projekten des
Klimaschutzes und zur Bewahrung. oder Wiederherstellung der Natur im
Land Mecklenburg-Vorpommern und an sowie vor den Küsten des
Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie an und vor den Ostseeküsten
der Ostseeanrainerstaaten;
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die Durchführung und Förderung von Maßnahmen zur Bewahrung und
Verbesserung der ökologischen Situation in den genannten Regionen;
die Förderung von Wissenschaft und Forschung im Bereich des
Klimaschutzes und auf dem Gebiet einer klimaschonenden
Energieversorgung im Land Mecklenburg-Vorpommern oder unter
federführender Beteiligung von Wirtschaftsunternehmen, Hochschulen,
Wissenschaftseinrichtungen ‘oder Nichtregierungsörganisationen mit
Sitz im Land Mecklenburg-Vorpommern;

Förderung von Maßnahmen im Land Mecklenburg-Vorpommern zur
Umsetzung der Belange des Klima- und Naturschutzes, vor allem auch
bei allen Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung,
insbesondere bei der Systemstabilität durch Speicher- und
Sektorenkopplungslösungen, wobei dies auch die Unterstützung von
Wirtschaftsunternehmen mit Sitz im Land Mecklenburg-Vorpommern zur
unternehmenseigenen Forschung in diesem Bereich, zur Herstellung
von Prototypen, für Nullserien und für markteinführende
Verbreitungsstrategien umfasst:

die Förderung von Maßnahmen zur Sicherung der Artenvielfalt;

die Förderung von Maßnahmen zur Sicherung des Gewässerschutzes
und des Trinkwasserschutzes;

Information, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit zu Fragen des
Klimaschutzes und der Bewahrung der Natur im Ostseeraum vorrangig
in Mecklenburg-Vorpommern und in besonderen Fällen auch in den
Ostseeanrainerstaaten;

Erfahrungs-, Wissens- und Informationsaustausch sowie die Vernetzung
zwischen im Klima- und Umweltschutz Engagierten, insbesondere in
Mecklenburg-Vorpommern und mit den Ostseeanrainerstaaten;

Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich des Klima- und
Umweltschutzes in Mecklenburg-Vorpommern:

Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Organisationen, um im
Rahmen des Stiftungszwecks gemeinsame Projekte und Vorhaben, die
nach diesem Satzungszweck auch durch die Stiftung allein zulässig

sind, zu verwirklichen;
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