Anlage 9

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Von: ;

Gesendet: Dienstag, 5. Januar 2021 14:57

An: Geue, Heiko Dr.;

Betreff: KV Stiftung

Anlagen: 210105_KV Stand 14,50 nach Rü MPin.docx; 210105

_Entwurf_Stiftungssatzung.docx; 210105_ LT Antrag.docx

Letzter Stand der Dokumente zK. Liegen jetzt im EM. EM stimmt noch die Haftungsfragen mit FM ab.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
EEE Ei —

19053 Schwerin

Telefon: +49-385-588
Telefax: +49-385-509
E-Mail: @stk.mv-regierung.de
www.stk.regierung-mv.de

   
 

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LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache
7. Wahlperiode 01.2021

ANTRAG

der Landesregierung

Zustimmung des Landtages gemäß $ 63 Absatz 1 LHO

hier: Errichtung der „Stiftung Klimaschutz MV“

. Der Landtag möge beschließen:

IE Der Landtag stimmt der Errichtung der „Stiftung Klimaschutz MV“ und der damit
einhergehenden einmaligen Belastung des Landesvermögens zu.

I. Der Landtag befürwortet, dass sich die Landesregierung durch die Errichtung der „Stiftung
Klimaschutz MV“ aktiv für das zentrale Ziel Klima- und Umweltschutz einsetzt und hierbei
beabsichtigt, folgende Zwecke und Aufgaben mit deren Arbeit zu verbinden:

- die Durchführung und Förderung von Maßnahmen und Projekten des Klimaschutzes
und zur Bewahrung oder Wiederherstellung der Natur im Land Mecklenburg-
Vorpommern und an sowie vor den Küsten des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie
an und vor den Ostseeküsten der Ostseeanrainerstaaten;

- die Durchführung und Förderung von Maßnahmen zur Bewahrung und Verbesserung
der ökologischen Situation in den genannten Regionen; _

- die Förderung von Wissenschaft und Forschung im Bereich des Klima- und
Umweltschutzes und auf dem Gebiet einer klimaschonenden Energieversorgung im Land
Mecklenburg-Vorpommen oder unter federführender Beteiligung von
Wirtschaftsunternehmen, Hochschulen, Wissenschaftseinrichtungen oder
Nichtregierungsorganisationen mit Sitz im Land Mecklenburg-Vorpommern;

- Förderung von Maßnahmen im Land Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung der
Belange des Klima- und Naturschutzes, vor allem auch bei allen Maßnahmen zur
Sicherung der Energieversorgung, insbesondere bei der Systemstabilität durch Speicher-
und Sektorenkopplungslösungen, wobei dies auch die Unterstützung von
Wirtschaftsunternehmen mit Sitz im Land Mecklenburg-Vorpommern zur
unternehmenseigenen Forschung in diesem Bereich, zur Herstellung von Prototypen, für
Nullserien und für markteinführende Verbreitungsstrategien umfasst;

- die Förderung von Maßnahmen zur Sicherung der Artenvielfalt;

- die Förderung von. Maßnahmen zur Sicherung des Gewässerschutzes und des
Trinkwasserschutzes
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Drucksache 7 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode

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II.

- Information, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit zu Fragen des Klimaschutzes und der
Bewahrung der Natur im Ostseeraum vorrangig in Mecklenburg-Vorpommern und in
besonderen Fällen auch in den Ostseeanrainerstaaten;

- Erfahrungs-, Wissens- und Informationsaustausch sowie die Vernetzung zwischen im
Klima- und Umweltschutz Engagierten, insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern und
mit den Ostseeanrainerstaaten;

- Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich des Klima- und Umweltschutzes in
Mecklenburg-Vorpommern; ;

- Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Organisationen, um im Rahmen des
Stiftungszwecks gemeinsame Projekte und Vorhaben, die nach diesem Satzungszweck
auch durch die Stiftung allein zulässig sind, zu verwirklichen;

- die Gründung eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes in der Stiftung mit dem Ziel,
einen Beitrag zum Fortgang der Arbeiten an der Pipeline Nord Stream 2 zu leisten.

Die Stiftung wird dergestalt offen für alle gestaltet, dass das Stiftungsziel mit Zustiftungen
und Zuwendungen engagiert unterstützt werden kann.

Der Landtag bekräftigt seinen Beschluss vom 27. August 2020 auf Drucksache 7/5302 und
fordert die Landesregierung auf, sich weiterhin klar und eindeutig zur Fertigstellung des für
die europäische und deutsche Energieversorgungssicherheit notwendigen Pipeline-
Projektes Nord Stream 2 zu bekennen und exterritoriale Bemühungen hiergegen strikt
zurückzuweisen, sowie alle Landesbehörden und Landesgesellschaften eindeutig und
nachdrücklich bei allen Aktivitäten zu unterstützen und zu diesen anzuleiten, die eine
Vollendung des Projektes ermöglichen helfen.

Manuela Schwesig
Ministerpräsidentin
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Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 71

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Begründung:

. 1. Problem

Das Land Mecklenburg-Vorpommern mit seiner wunderbaren, in weiten Bereichen unter Schutz
stehenden Natur hat ein besonderes Interesse und eine besondere Verantwortung für einen
erfolgreichen Klima- und Umweltschutz. Diesem Interesse gilt der Einsatz des Landes in allen
politischen Handlungsfeldern, vor allem bei den direkten Maßnahmen des Umweltschutzes und in
der Energiepolitik, in der das Land Mecklenburg-Vorpommern mit dem gezielten Ausbau
erneuerbarer Energien einen wichtigen Beitrag leistet.

Die große Jahrhundertaufgabe „Klimaschutz“ kann aber nur gelingen, wenn sie im Bewusstsein der
breiten Mehrheit der Bevölkerung als existenziell wichtig verankert und von möglichst vielen aktiv
unterstützt wird. Mecklenburg-Vorpommern braucht eine breite Akzeptanz und Unterstützung für
die verfolgten Ziele.

Zum Klimaschutz gehört auch die Sicherung einer möglichst klimaschonenden Energieversorgung.
Deren Umsetzung benötigt für einen längeren Übergangszeitraum schnell und sehr flexibel
einsetzbare Gaskraftwerke. Diese werden helfen, die fluktuierende Einspeisung für den längeren
Übergangszeitraum bis ausreichende und volkswirtschaftlich tragfähige Speichertechnologien im
industriellen Maßstab und massenproduktionstauglich zur Verfügung stehen, durch schnell
regelbare gesicherte Kraftwerksleistungen zu ergänzen und damit die Energieversorgungssicherheit
sicherzustellen.

Dies macht eine gesicherte Gasversorgung unabdingbar. Hierfür wird das Pipeline-Projekt Nord
Stream 2 einen wesentlichen Beitrag leisten. Dies gilt nicht nur für die deutsche, sondern auch für
die europäische Gasversorgung und damit die europäische Energieversorgungssicherheit.
Mecklenburg-Vorpommern wird seinen Beitrag als verlässlicher Partner für die Fertigstellung
dieses Projektes nach Kräften weiterhin leisten.

Zugleich bleibt es aufgrund der Brückenfunktion, die insbesondere Gaskraftwerke auf dem Weg in
eine vollständig CO2-neutrale Energieerzeugung einnehmen müssen, für alle Beteiligten die
wesentliche Aufgabe, bereits jetzt und heute die nächsten Schritte zu gehen, die eine CO2-neutrale
Energieversorgung in Europa erfordern. Zudem bleibt auch der Einsatz von Gas als
Brückentechnologie emissionsbefangen.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern sieht hier gemeinsam mit dem Konsortium, das Nord Stream
2 gemeinschaftlich finanziert und errichtet, eine besondere Verantwortung für wirksamen
Klimaschutz und ein Gelingen der Energiewende.

2. Lösung

Das Land wird eine Stiftung ins Leben rufen, die sich diesen beiden zentralen Zukunftsfragen
künftig annimmt. Das Nord Stream 2-Konsortium wird dies durch namhafte ne
unterstützen und begleiten.

Zugleich besteht Einigkeit, dass es eines gemeinsamen Beitrages bedarf, um die
- versorgungssichernde Pipeline Nord Stream 2 zu unterstützen. Auch hier wird die Stiftung
mitwirken, um die hinreichende Gasversorgungssicherheit zu erreichen, die das Ablösen von
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Drucksache 7/ Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode

Stromerzeugung durch Kernkraftwerke und den Ausstieg aus der Kohleverstromung durch
moderne, hoch flexible Gaskraftwerke erst sichern hilft.

3. ‘Alternativen
Keine
4. Notwendigkeit

Das Eingehen einer Landesbeteiligung bedarf gemäß $ 63 Abs. 1 Landeshaushaltsordnung
Mecklenburg-Vorpommern der vorherigen Zustimmung (Einwilligung) des Landtags.

5. Kosten

Es entstehen nach derzeitigem Erkenntnisstand Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand in
Höhe von 200.000 Euro für das Stiftungskapital. Weiterhin entsteht einmaliger Vollzugsaufwand
für die beabsichtigte Stiftungserrichtung von bis zu 50.000 Euro.

6. Angaben zur Erfüllung der Voraussetzungen nach $ 65 Abs. 1 LHO M-V

Mecklenburg-Vorpommern steht in den kommenden Jahren vor der Aufgabe, zur Erreichung der
verbindlichen Klimaschutzziele der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland
durch entsprechende Maßnahmen beizutragen. Die Europäische Union hat als verbindliche
Zwischenziele eine Emissionsreduktion zum Vergleichsjahr 1990 von 20 Prozent bis 2020 und
mindestens 40 Prozent bis 2030 definiert. Die Bundesrepublik Deutschland hat dies nochmals
gesteigert und sich mit dem am 18. Dezember 2019 in Kraft getretenen Klimaschutzgesetz zum
Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu mindern.
Langfristiges Ziel der Strategie ist die Treibhausgasneutralität bis 2050.

Mecklenburg-Vorpommern ist verpflichtet, hieran angemessen mitzuwirken. Anderenfalls drohen
dem Land finanzielle Risiken aus Vertragsverletzungsverfahren beziehungsweise Verpflichtungen
aus dem Grundgesetz. Es besteht daher ein erhebliches Interesse des Landes, seine
klimaschutzpolitischen Anstrengungen durch geeignete klimaschützende Maßnahmen und zur
CO:-Einsparung zu unterlegen. Hierzu müssen schnellstmöglich klimaschützende Projekte
aufgesetzt und in entsprechender Höhe mit finanziellen Mitteln ausgestattet werden.

Die zu errichtende „Stiftung Klimaschutz MV“ soll jenem Zweck dienen. Hierzu wird es der
Stiftung vorübergehend im Rahmen des für Stiftungen geltenden Rechts ermöglicht, einen
wirtschaftlichen Betrieb zu eröffnen. Sie erhält auf diese Weise finanzielle Mittel, die durch das
Land -insbesondere in der derzeitigen Situation, in der alle Anstrengungen auf die Bekämpfung der
Corona-Pandemie gerichtet sind- aus Haushaltsmitteln nicht oder nur unter Vernachlässigung
anderer wichtiger Vorhaben und Zielstellungen finanzierbar sind. Dadurch akquiriert die Stiftung
für das Land zusätzlich finanzielle Mittel, um die gesamtgesellschaftliche Aufgabe Klimaschutz
schultern zu können und den rechtlichen Verpflichtungen des Landes nachzukommen. }
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Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/

 

Mit der Errichtung der „Stiftung Klimaschutz MV“ leistet das Land gleichzeitig einen
wirkungsvollen Beitrag zur Energiewende in Deutschland und Europa, indem es CO>2-Ausstoß
minderndes Erdgas auf den deutschen und europäischen Energiemarkt transportieren hilft. Das
unterstützt zugleich die regionale Wirtschaft.

Darüber hinaus verhindert die Stiftung mit der Fertigstellung von NORD STREAM 2, dass vor den
Landesgrenzen von Mecklenburg-Vorpommern eine Investitionsruine entsteht, die dem Ökosystem
Ostsee und dem Wirtschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern schadet.

7. Anlage

Entwurf der Satzung der „Stiftung Klimaschutz MV“
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Entwurf: 04. Januar 2021

Satzung
der

Stiftung Klimaschutz MV

Präambel

Das Land Mecklenburg-Vorpommern mit seiner wunderbaren, in weiten
Bereichen unter Schutz stehenden Natur hat ein besonderes Interesse und
eine besondere Verantwortung für einen erfolgreichen Klima- und
Umweltschutz. Diesem Interesse gilt der Einsatz des Landes in allen politischen
Handlungsfeldern, vor allem bei den direkten Maßnahmen des Umweltschutzes
und in der Energiepolitik, in der das Land Mecklenburg-Vorpommern mit dem
gezielten Ausbau erneuerbarer Energien, vor allem der Windkraft, einen
wichtigen Beitrag leistet.

Die große Jahrhundertaufgabe „Klimaschutz“ kann aber nur gelingen, wenn sie
im Bewusstsein der breiten Mehrheit der Bevölkerung als existenziell wichtig
verankert und von möglichst vielen aktiv unterstützt wird. Mecklenburg-
Vorpommern braucht eine breite Akzeptanz und Unterstützung für die
verfolgten Ziele.

Deshalb setzt sich das Land mit einer „Stiftung Klimaschutz“ aktiv für dieses
wichtige Ziel ein. Die Stiftung will dabei offen sein für alle, die das Stiftungsziel
mit Zustiftungen und Zuwendungen oder persönlichem Einsatz engagiert
unterstützen.

Zum Klimaschutz gehört auch die Sicherung einer möglichst klimaschonenden
Energieversorgung. Deren Umsetzung benötigt für einen längeren
Übergangszeitraum schnell und sehr flexibel einsetzbare Gaskraftwerke. Diese
werden helfen, die fluktuierende Einspeisung für den längeren
Übergangszeitraum, bis ausreichende und volkswirtschaftlich tragfähige
Speichertechnologien im industriellen Maßstab und
massenproduktionstauglich zur Verfügung stehen, durch schnell regelbare
gesicherte Kraftwerksleistungen zu ergänzen und damit die
Energieversorgungssicherheit sicherzustellen. Deshalb wird die Stiftung mit
einem zu gründenden wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb als zeitweiligem
Nebenzweck zu den Arbeiten an der Pipeline Nord Stream 2 beitragen. Das
Land Mecklenburg-Vorpommern steht zu dieser Pipeline. Gas ist die
klimaschonendste Übergangstechnologie zur Sicherung der notwendigen
Energieversorgung. Eine sichere Gasversorgung liegt im Interesse der
Menschen in Deutschland, Europa und Mecklenburg-Vorpommern.
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Name, Rechtsform, Sitz und Geschäftsjahr

(1) Die Stiftung führt den Namen „Stiftung des Landes Mecklenburg-
Vorpommern für Klimaschutz und Bewahrung der Natur - Stiftung Klimaschutz
MV” und als Kurzbezeichnung “Stiftung Klimaschutz MV”.

(2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.
(3) Sie hat ihren Sitz in Schwerin. |

(4) Geschäftsjahr der Stiftung ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr
ist ein Rumpfjahr. Es beginnt mit der Bekanntgabe des
Anerkennungsbescheides und endet am 31. Dezember : desselben
Kalenderjahres.

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Stiftungszweck

(1) Die Stiftung verfolgt insbesondere folgende Zwecke und der
Stiftungszweck wird insbesondere, ggf. auch mittelbar, durch folgende
Aktivitäten und Maßnahmen erfüllt:

- die Durchführung und Förderung von Maßnahmen und Projekten des
Klimaschutzes und zur Bewahrung oder Wiederherstellung der Natur im
Land Mecklenburg-Vorpommern und an sowie vor den Küsten des
Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie an und vor den Ostseeküsten
der Ostseeanrainerstaäten;

- die Durchführung und Förderung von Maßnahmen zur Bewahrung und
Verbesserung der ökologischen Situation in den genannten Regionen;

- die Förderung von Wissenschaft und Forschung im Bereich des Klima-
und Umweltschutzes und auf dem Gebiet einer klimaschonenden
Energieversorgung im Land Mecklenburg-Vorpommern oder unter
federführender Beteiligung von Wirtschaftsunternehmen, Hochschulen,
Wissenschaftseinrichtungen oder Nichtregierungsorganisationen mit
Sitz im Land Mecklenburg-Vorpommern:

- Förderung von Maßnahmen im Land Mecklenburg-Vorpommern zur
Umsetzung der Belange des Klima- und Naturschutzes, vor allem auch
bei allen Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung,
insbesondere bei der Systemstabilität durch Speicher- und
Sektorenkopplungslösungen, wobei dies auch die Unterstützung von
Wirtschaftsunternehmen mit Sitziim Land Mecklenburg-Vorpommern zur
unternehmenseigenen Forschung in diesem Bereich, zur Herstellung
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