Anlage 11

/ 32
PDF herunterladen
en ae

   

Von:

Gesendet: Dienstag, 5. Januar 2021 12:47
An:

Betreff: AW: NS 2 eben im Kabinett
Alles klar

 
 
 
   

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: @stk.mv-regierung.de>
Gesendet: Dienstag, 5. Januar 2021 12:04
An: em.mv-regierung.de>
Betreff: NS 2 eben im Kabinett

FM wünscht Ausführungen in KV zur Haftungsfreistellung der Stiftung, deren MA, Dritter und des Landes. Arbeiten
Sie das bitte noch ein? Danke!

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern

 

Schloßstrasse 2-4

19053 Schwerin

   

Telefon: +49-385-588

Telefax: +49-385-509

www.stk.regierung-mv.de <http://www.stk.regierung-mv.de>

 

Allgemeine Datenschutzinformation

Der telefonische, schriftliche oder elektronische Kontakt mit der Staatskanzlei
1
1

ist mit der Sbecherhiig und Verarbeitung der von Ihnen ggf. mitgeteilten persönlichen
Daten verbunden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e der
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union in Verbindung.

mit $4 Abs. 1 Landesdatenschutzgesetz (DSG M-V). Weitere Informationen erhalten

Sie hier: https://www.regierung-mv.de/Datenschutz/ <https://www.regierung-mv.de/Datenschutz/>
2

Von: BEER

   

Gesendet: Dienstag, 5. Januar 2021 11:52
Ce
Betreff:

AW: Stiftungsunterlagen

Lieber

nach kurzer Rü mit MPin und CdS folgender Hinweis: |

1) Aktuell keine Zeit zur Lektüre und damit Freigabe durch MPin (wegen
Corona-Gipfel-Vorbereitung), daher keinen Versand. Es sollte nur
mündlich berichtet werden.

2) Zeitfenster zur Lektüre für den Abend eingeplant, um zumindest den
Antragsentwurf heute Abend noch zu übermitteln. Ich melde mich danach
umgehend.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Liebe Grüße

‚ BEE mu-regierung.de>

Dein. Diensta Januar 2021 11:19
stk.mv-regierung.de>

 
   
 
   

Betreff: Stiftungsunterlagen
Priorität: Hoch

 

Haıtc

anliegende aktualisierte Dokumente zur Stiftung zK. FV SPD bat um Übersendung im Vorfeld der heutigen
Fraktionssitzung. CdS hat verfügt, dass dies erst nach Freigabe der MPin erfolgen soll.

Ich bitte um schnellstmögliche Freigabe zum Versand an FV SPD und im Gleichklang an FV CDU. Sofern
Bedenken bestehen, alle Unterlagen zu versenden, sollten wir wenigstens den Landtagsantrag +
Satzungsentwurf übermitteln.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

 

Schloßstrasse 2-4
19053 Schwerin

Telefon: +49-385-588
Telefax: +49-385-509
3

E-Mail: EEE 2. =cicr.no .de
www.stk.regierung-mv.de

Allgemeine Datenschutzinformation

Der telefonische, schriftliche oder elektronische Kontakt mit der Staatskanzlei

ist mit der Speicherung und Verarbeitung der von Ihnen ggf. mitgeteilten persönlichen
Daten verbunden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e der
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union in Verbindung

mit 8 4 Abs. 1 Landesdatenschutzgesetz (DSG M-V). Weitere Informationen erhalten
Sie hier: https://www.regierung-mv.de/Datenschutz/
4

Von:

Gesendet: Dienstag, 5. Janu ;

An: Geue, Heiko EEE |

Betreff: Stiftung

Anlagen: 210104_LT Antrag.docx; 21 0104_Entwurf_Stiftungssatzung.docx; 210104
KV.docx

Anbei die aktuellsten Dokumente, EM hat den BV in Ziff. 4noch geändert ("nach Zustimmung Landtag".

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

 

Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpoinmern

   
 
   
 

Schloßstrasse 2-4
19053 Schwerin

Telefon: +49-385-588
Telefax: +49-385-509

E-Mail: @sitk.mv-regierung.de
www.stk.regierung-mv.de

Allgemeine Datenschutzinformation

Der telefonische, schriftliche oder elektronische Kontakt mit der Staatskanzlei ist mit der Speicherung und
Verarbeitung der von Ihnen ggf. mitgeteilten persönlichen Daten verbunden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6
Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union in Verbindung mit 8 4 Abs.

1 Landesdatenschutzgesetz (DSG M-V). Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.regierung-
mv.de/Datenschutz/
5

Pre.

en
ne
6

Ministerium für Energie,
Infrastruktur und Digitalisierung
Mecklenburg-Vorpommern

Der Minister

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
19048 Schwerin

 

Frau Ministerpräsidentin

Damen und Herren Minister ı
Herrn Parlamentarischen Staatssekretär

Damen und Herren Staatssekretäre

Schwerin, den 4. Januar 2020

Kabinettsvorlage Nr. 121
Bearbeiter: Minister Christian Pegel

‘ Zukunft von Nord Stream 2 - Errichtung einer „Stiftung Klimaschutz MV“

I Beschlussvorschlag

1. Die Landesregierung stimmt der Errichtung der „Stiftung Klimaschutz MV“ und der
damit einhergehenden einmaligen Belastung des Landesvermögens zu.

2. Die Landesregierung stimmt der Bestellung von

er. Herrn Erwin Sellering,
Ministerpräsident a.D., in den Stiftungsvorstand als Vorsitzender

Herrn XXXX xXXXX,
XXXX, in den Stiftungsvorstand als stellvertretender Vorsitzender

von < nachtragen: Name, Funktion > in den Stiftungsvorstand
der „Stiftung Klimaschutz MV“ für eine Amtszeit von vier Jahren zu.

3. Der Antrag der Landesregierung auf Zustimmung des Landtages zur Errichtung der
„Stiftung Klimaschutz MV“ gemäß 8 63 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung Meck-
‚lenburg-Vorpommern wird der Präsidentin des Landtages zugeleitet.

4. Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung wird ermächtigt, Errich-
tung der Stiftung umzusetzen, sobald der Landtag seine Zustimmung erteilt hat.

Hausanschrift: Telefon: 0385 588-8000

Schloßstraße 6 - 8 - 19053 Schwerin Telefax: 0385 588-8099
E-Mail: poststelle@em.mv-regierung.de
Internet: hitp://www.em.mv-regierung.de/
7

Il Begründung der Dringlichkeit

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in den USA zu einer kurzfristigen Weiterung der
US-Sanktionsregelungen in der die aktuelle Sanktionsgesetzgebung ist eine unverzüg-
liche Stiftungsgründung vor Inkrafttreten der Sanktionsgesetzgebung geboten, um den
kurzfristigen Mitzweck der Stiftung nach Ziff. 1.1.) noch umsetzen zu können. Dafür
muss die außerordentliche Landtagssitzung am 7. Januar 2021 erreicht werden. Dies
macht eine sofortige Entscheidung des Kabinetts erforderlich.

Ill Gegenstand des Rechtsetzungsverfahrens
1 Problem und Ziel:

Die zentrale Aufgabe des laufenden Jahrhunderts ist das Erreichen wirksamen Klima-
schutzes, insbesondere durch das Begrenzen des Klimawandels, aber auch durch viel-
fältige weitere Klimaschutzmaßnahmen. Hierfür wird insbesondere entscheidend sein,
dass die Energiewende hin zur Energieversorgung aus erneuerbaren Energiequellen
möglichst zügig vorangeht. Diese Maßnahmen sind nur mit breiter Akzeptanz der Men-
schen in Mecklenburg-Vorpommern erreichbar. Deshalb bedarf es umfassender Maß-
nahmen, um die Unterstützung und Bereitschaft für diesen politischen Weg in der gro-
ßen Breite der Gesellschaft sicherzustellen. Hierfür ist die Errichtung einer Stiftung, die
sowohl Aufklärungs- als auch Bildungsarbeit betreibt, die die verschiedenen zivilgesell-
schaftlich engagierten Kräfte im Land bei ihrem Wirken für die Energiewende und den
Klimaschutz unterstützt und die Maßnahmen und Aktivitäten für wirksamen Klima- und
Umweltschutz sowie für die Umsetzung der Energiewende fördert, ein wichtiger Schritt.
Zum Klimaschutz gehört aber auch die Sicherung einer möglichst klimaschonenden
Energieversorgung. Deren Umsetzung benötigt für einen längeren Übergangszeitraum
schnell und sehr flexibel einsetzbare Gaskraftwerke. Diese werden helfen, die fluktuie-
rende Einspeisung für den längeren Übergangszeitraum bis ausreichende und volks-
wirtschaftlich tragfähige Speichertechnologien im industriellen Maßstab und massen-
produktionstauglich zur Verfügung stehen, durch schnell regelbare gesicherte Kraft-
werksleistungen zu ergänzen und damit die Energieversorgungssicherheit sicherzu-
stellen. Dies macht eine gesicherte Gasversorgung unabdingbar. Hierfür wird das Pipe-
line-Projekt Nord Stream 2 einen wesentlichen Beitrag leisten. Dies gilt nicht nur für die
deutsche, sondern auch für die europäische Gasversorgung und damit die europäische
Energieversorgungssicherheit. 5:

Deshalb steht die Landesregierung weiter zu Nord Stream 2 und wird mit der Stiftung,
sofern dies notwendig ist, einen Beitrag zum Weiterbau leisten.

2 Lösung:

Die Landesregierung errichtet eine Stiftung, die diese Klimaschutzaktivitäten im Land
durch verschiedenste Organisationen und Einrichtungen sowie zivilgesellschaftlich En-
‚gagierte unterstützt und fördert und zugleich an der Fertigstellung des Pipelineprojek-
tes Nord Stream 2 mitwirkt.
8

Alternativen:

Absehen von der Errichtung der „Stiftung Klimaschutz MV“. In diesem Falle würden die
damit möglichen, vorstehend beschriebenen Förderungen und Unterstützungsleistun-
gen nicht möglich werden. Zudem würde eine Fertigstellung des Pipelineprojektes nicht
unterstützt.

Arbeitsmarktrelevanz:

Klimaschutzaktivitäten haben auch eine industriepolitische Dimension in Mecklenburg-
Vorpommern. Diese Arbeitsplatzeffekte sind zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht sicher
quantifizierbar.

Notwendigkeit:

Die Notwendigkeit einer Kabinettsbefassung ergibt sich aus $ 6 Absatz 1 Buchstabe
e GOLR.

Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte des Landes und der Kommunen:

a) Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Es entstehen nach derzeitigem Erkenntnisstand Haushaltsausgaben ohne Vollzugs-
aufwand in Höhe von 200.000 Euro für das Stiftungskapital.

b) Vollzugsaufwand

Es entsteht einmaliger Vollzugsaufwand für die beabsichtigte Stiftungserrichtung
von bis zu 50.000 Euro. e

c) Auswirkungen von Aufgabenübertragungen im Sinne des Konnexitätsprinzips

Die Regelung hat keine Auswirkungen gemäß Artikel 72 Absatz 3 der Verfassung
des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Sonstige Kosten:

Keine

Bürokratiekosten:

Keine
9

9 Stellungnahmen:

Aufgrund der Eilbedürftigkeit konnte keine formelle Ressortabstimmung erfolgen. |

IV Presse
Ja, bei Information des Landtages.
V Anlagen

Antrag der Landesregierung auf Zustimmung gemäß 8 63 Abs. 1 LHO MV

Christian Pegel
10

Zur nächsten Seite