Anlage 12

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Betreff: Stiftung

Anlagen: 210104_KV.docx; 210104_ LT Antrag.docx

  
 

Montag, 4. Januar 2021 18:49

Hallo,

wir haben noch einmal den BV Ziffer 4 nachgeschärft: Umsetzung nach LT-Beschluss. Im LT-Antrag fehlte in Ziffer II,
Satz 2 das Wort „und“.

Mit freundlichen Grüßen ;
Im Auftrag

Minister Christian Pegel, MdL.
Ministerium für Energie, Infrastruktur und
Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Schlossstraße 6 - 8, 19048 Schwerin

Tel.: 0385 - 588
email; em.mv-regierung.de

www.mv-regierung.da/em

 

Allgemeine Datenschutzinformationen:

Der telefonische, schriftliche oder elektronische Kontakt mit dern Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-
Vorpommern ist mit der Speicherung und Verarbeitung der von Ihnen ggf. mitgeteilten persönlichen Daten ver-bunden. Rechtsgrundlage
hierfür ist Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-grundverordnung (DS-GVO) der Europäischen Union in Verbindung mit $4 Abs. 1
Landesdatenschutzgesetz (DSG M-V). Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.regierung-mv.de/Datenschutz/ “
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Ministerium für Energie,
Infrastruktur und Digitalisierung
Mecklenburg-Vorpommern
Der Minister

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
19048 Schwerin

 

Frau Ministerpräsidentin

Damen und Herren Minister

Herrn Parlamentarischen Staatssekretär
Damen und Herren Staatssekretäre

Schwerin, den 4. Januar 2020

Kabinettsvorlage Nr. 121
Bearbeiter: Minister Christian Pegel

Zukunft von Nord Stream 2 - Errichtung einer „Stiftung Klimaschutz MV“

I Beschlussvorschlag

1. Die Landesregierung stimmt der Errichtung der „Stiftung Klimaschutz MV“ und der
damit einhergehenden einmaligen Belastung des Landesvermögens zu.

2. Die Landesregierung stimmt der Bestellung von

‚Herrn Erwin Sellering,
Ministerpräsident a.D., in den Stiftungsvorstand als Vorsitzender

Herrn XXXX XXXX,
XXXX, in den Stiftungsvorstand als stellvertretender Vorsitzender

von < nachtragen: Name, Funktion > in den Stiftungsvorstand
der „Stiftung Klimaschutz MV“ für eine Amtszeit von vier Jahren zu.

3. Der Antrag der Landesregierung auf Zustimmung des Landtages zur Errichtung der
„Stiftung Klimaschutz MV“ gemäß $ 63 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung Meck-
lenburg-Vorpommern wird der Präsidentin des Landtages zugeleitet.

4. Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung wird ermächtigt, Errich-
tung der Stiftung umzusetzen, sobald der Landtag seine Zustimmung erteilt hat.

Hausanschrift: » ö Telefon: 0385 588-8000
Schloßstraße 6 — 8 - 19053 Schwerin Telefax: 0385 588-8099
® E-Mail: poststelle@em.mv-regierung.de
Internet: http://www.em.mv-regierung.de/
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II Begründung der Dringlichkeit

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in den USA zu einer kurzfristigen Weiterung der
US-Sanktionsregelungen in der die aktuelle Sanktionsgesetzgebung ist eine unverzüg-
liche Stiftungsgründung vor Inkrafttreten der Sanktionsgesetzgebung geboten, um den
kurzfristigen Mitzweck der Stiftung nach Ziff. 1.1.i) noch umsetzen zu können. Dafür
muss die außerordentliche Landtagssitzung am 7. Januar 2021 erreicht werden. Dies
macht eine sofortige Entscheidung des Kabinetts erforderlich.

Ill Gegenstand des Rechtsetzungsverfahrens

1 Problem und Ziel:

Die Zentrale Aufgabe des laufenden Jahrhunderts ist das Erreichen wirksamen Klima-
schutzes, insbesondere durch das Begrenzen des Klimawandels, aber auch durch viel-
fältige weitere Klimaschutzmaßnahmen. Hierfür wird insbesondere entscheidend sein,
dass die Energiewende hin zur Energieversorgung aus erneuerbaren Energiequellen
möglichst zügig vorangeht. Diese Maßnahmen sind nur mit breiter Akzeptanz der Men-
schen in Mecklenburg-Vorpommern erreichbar. Deshalb bedarf es umfassender Maß-
nahmen, um die Unterstützung und Bereitschaft für diesen politischen Weg in der gro-
Ren Breite der Gesellschaft sicherzustellen. Hierfür ist die Errichtung einer Stiftung, die
sowohl Aufklärungs- als auch Bildungsarbeit betreibt, die die verschiedenen zivilgesell-
schaftlich engagierten Kräfte im Land bei ihrem Wirken für die Energiewende und den
Klimaschutz unterstützt und die Maßnahmen und Aktivitäten für wirksamen Klima- und
. Umweltschutz sowie für die Umsetzung der Energiewende fördert, ein wichtiger Schritt.
Zum Klimaschutz gehört aber auch die Sicherung einer möglichst klimaschonenden
Energieversorgung. Deren Umsetzung benötigt für einen längeren Übergangszeitraum
schnell und sehr flexibel einsetzbare Gaskraftwerke. Diese werden helfen, die fluktuie-
rende Einspeisung für den längeren Übergangszeitraum bis ausreichende und volks-
wirtschaftlich tragfähige Speichertechnologien im industriellen Maßstab und massen-
produktionstauglich zur Verfügung stehen, durch schnell regelbare gesicherte Kraft-
werksleistungen zu ergänzen und damit die Energieversorgungssicherheit sicherzu-
stellen. Dies macht eine gesicherte Gasversorgung unabdingbar. Hierfür wird das Pipe-
line-Projekt Nord Stream 2 einen wesentlichen Beitrag leisten. Dies gilt nicht nur für die
deutsche, sondern auch für die europäische Gasversorgung und damit die europäische
Energieversorgungssicherheit.
Deshalb steht die Landesregierung weiter zu Nord Stream 2 und wird mit der Stiftung,
sofern dies notwendig ist, einen Beitrag zum Weiterbau leisten.

2 Lösung:

Die Landesregierung errichtet eine Stiftung, die diese Klimaschutzaktivitäten im Land
durch verschiedenste Organisationen und Einrichtungen sowie zivilgesellschaftlich En-
gagierte unterstützt und fördert und zugleich an der Fertigstellung des Pipelineprojek-
tes Nord Stream 2 mitwirkt.
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Alternativen:

Absehen von der Errichtung der „Stiftung Klimaschutz MV“. In diesem Falle würden die
damit möglichen, vorstehend beschriebenen Förderungen und Unterstützungsleistun-
gen nicht möglich werden. Zudem würde eine Fertigstellung des Pipelineprojektes nicht
unterstützt.

Arbeitsmarktrelevanz:

Klimaschutzaktivitäten haben auch eine industriepolitische Dimension in Mecklenburg-
Vorpommern. Diese Arbeitsplatzeffekte sind zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht sicher
quantifizierbar.

Notwendigkeit:

Die Notwendigkeit einer Kabinettsbefassung ergibt sich aus $ 6 Absatz 1 Buchstabe
e GOLR.

Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte des Landes und der Kommunen:
a) Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Es entstehen nach derzeitigem Erkenntnisstand Haushaltsausgaben ohne Vollzugs-
aufwand .in Höhe von . 200.000 Euro . für das _Stiftungskapital.

b) Vollzugsaufwand

Es entsteht einmaliger Vollzugsaufwand für die beabsichtigte Stiftungserrichtung
von bis zu 50.000 Euro.

c) Auswirkungen von Aufgabenübertragungen im Sinne des Konnexitätsprinzips

Die Regelung hat keine Auswirkungen gemäß Artikel 72 Absatz 3 der Verfassung
des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Sonstige Kosten:

Keine

Bürokratiekosten:

Keine
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9 Stellungnahmen:

Aufgrund der Eilbedürftigkeit konnte keine formelle Ressortabstimmung erfolgen.

IV Presse
Ja, bei Information des Landtages.
V Anlagen

Antrag der Landesregierung auf Zustimmung gemäß $ 63 Abs. 1 LHO MV

Christian Pegel
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LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache
7. Wahlperiode .01.2021

ANTRAG

der Landesregierung

Zukunft von Nord Stream 2 - Zustimmung des Landtages gemäß $ 63 Absatz 1

LHO

hier: Errichtung der „Stiftung Klimaschutz MV“

Der Landtag möge beschließen:

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I.

Der Landtag stimmt der Errichtung der „Stiftung Klimaschutz MV“ und der damit
einhergehenden einmaligen Belastung des Landesvermögens zu.

Der Landtag befürwortet, dass sich die Landesregierung durch die Errichtung der „Stiftung
Klimaschutz MV“ aktiv für das zentrale Ziel Klima- und Umweltschutz einsetzt und hierbei
beabsichtigt, folgende Zwecke und Aufgaben mit deren Arbeit zu verbinden:
- die Durchführung und Förderung von Maßnahmen und Projekten des Klimaschutzes
und zur Bewahrung oder Wiederherstellung der Natur im Land Mecklenburg-
Vorpommern und an sowie vor den Küsten des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie
an und vor den Ostseeküsten der Ostseeanrainerstaaten;
- die Durchführung und Förderung von Maßnahmen zur Bewahrung und Verbesserung
der ökologischen Situation in den genannten Regionen;
- die Förderung von Wissenschaft und Forschung im Bereich des Klima- und
Umweltschutzes und auf dem Gebiet einer klimaschonenden Energieversorgung im Land
Mecklenburg-Vorpommern oder unter federführender Beteiligung von
Wirtschaftsunternehmen, Hochschulen, Wissenschaftseinrichtungen oder
Nichtregierungsorganisationen mit Sitz im Land Mecklenburg-Vorpommern;
- Förderung von Maßnahmen im Land Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung der
Belange des Klima- und Naturschutzes, vor allem auch bei allen Maßnahmen zur
Sicherung der Energieversorgung, insbesondere bei der Systemstabilität durch Speicher-
und Sektorenkopplungslösungen, wobei dies auch die Unterstützung von
Wirtschaftsunternehmen mit Sitz im Land Mecklenburg-Vorpommern zur
unternehmenseigenen Forschung in diesem Bereich, zur Herstellung von Prototypen, für
Nullserien und für markteinführende Verbreitungsstrategien umfasst;
- die Förderung von Maßnahmen zur Sicherung der Artenvielfalt;
- die Förderung von Maßnahmen zur Sicherung des Gewässerschutzes und des
Trinkwasserschutzes
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Drucksache 7/ Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode’

 

I.

- Information, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit zu Fragen des Klimaschutzes und der
Bewahrung der Natur im Ostseeraum vorrangig in Mecklenburg-Vorpommern und in
besonderen Fällen auch in den Ostseeanrainerstaaten;

- Erfahrungs-, Wissens- und Informationsaustausch sowie die Vernetzung zwischen im
Klima- und Umweltschutz Engagierten, insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern und
mit den Ostseeanrainerstaaten;

- Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich des Klima- und Umweltschutzes in
Mecklenburg-Vorpommern;

- Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Organisationen, um im Rahmen des
Stiftungszwecks gemeinsame Projekte und Vorhaben, die nach diesem Satzungszweck
auch durch die Stiftung allein zulässig sind, zu verwirklichen;

- die Gründung eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes in der Stiftung mit dem Ziel,
einen Beitrag zum Fortgang der Arbeiten an der Pipeline Nord Stream 2 zu leisten.

Die Stiftung wird dergestalt offen für alle gestaltet, dass das Stiftungsziel mit Zustiftungen
und Zuwendungen engagiert unterstützt werden kann.

Der Landtag bekräftigt seinen Beschluss vom 27. August 2020 auf Drucksache 7/5302 und
fordert die Landesregierung auf, sich weiterhin klar und eindeutig zur Fertigstellung des für
die europäische und deutsche Energieversorgungssicherheit notwendigen Pipeline-
Projektes Nord Stream 2 zu bekennen und exterritoriale Bemühungen hiergegen strikt
zurückzuweisen, sowie alle Landesbehörden und Landesgesellschaften eindeutig und
nachdrücklich bei allen Aktivitäten zu unterstützen und zu diesen anzuleiten, die eine
Vollendung des Projektes ermöglichen helfen.

Manuela Schwesig
Ministerpräsidentin
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Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode ; Drucksache 7/

 

Begründung:

1. Problem

Das Land Mecklenburg-Vorpommern mit seiner wunderbaren, in weiten Bereichen unter Schutz
stehenden Natur hat ein besonderes Interesse und eine besondere Verantwortung für einen
erfolgreichen Klima- und Umweltschutz. Diesem Interesse gilt der Einsatz des Landes in allen
politischen Handlungsfeldern, vor allem bei den direkten Maßnahmen des Umweltschutzes und in
der Energiepolitik, in der das Land Mecklenburg-Vorpommern mit dem gezielten Ausbau
erneuerbarer Energien einen wichtigen Beitrag leistet.

Die große Jahrhundertaufgabe „Klimaschutz“ kann aber nur gelingen, wenn sie im Bewusstsein der
breiten Mehrheit der Bevölkerung als existenziell wichtig verankert und von möglichst vielen aktiv
unterstützt wird. EIRÜERIENEE TRIER braucht eine breite Akzeptanz und Unterstützung für
die verfolgten Ziele.

Zum Klimaschutz gehört auch die Sicherung einer möglichst klimaschonenden Energieversorgung.
Deren Umsetzung benötigt für einen längeren Übergangszeitraum schnell und sehr flexibel
einsetzbare Gaskraftwerke. Diese werden helfen, die fluktuierende Einspeisung für den längeren
Übergangszeitraum bis ausreichende und volkswirtschaftlich tragfähige Speichertechnologien im
industriellen Maßstab und massenproduktionstauglich zur Verfügung stehen, durch schnell
regelbare gesicherte Kraftwerksleistungen zu ergänzen und damit die Energieversorgungssicherheit
sicherzustellen.

Dies macht eine gesicherte Gasversorgung unabdingbar. Hierfür wird das Pipeline-Projekt Nord
Stream 2 einen wesentlichen Beitrag leisten. Dies gilt nicht nur für die deutsche, sondern auch für
die europäische Gasversorgung und damit die europäische Energieversorgungssicherheit.
Mecklenburg-Vorpommern wird seinen Beitrag als verlässlicher Partner für die Fertigstellung
dieses Projektes nach Kräften weiterhin leisten.

Zugleich bleibt es aufgrund der Brückenfunktion, die insbesondere Gaskraftwerke auf dem Weg in
eine vollständig CO2-neutrale Energieerzeugung einnehmen müssen, für alle Beteiligten die
wesentliche Aufgabe, bereits jetzt und heute die nächsten Schritte zu gehen, die eine CO2-neutrale
Energieversorgung in Europa erfordern. Zudem bleibt auch der Einsatz von Gas als
Brückentechnologie emissionsbefangen.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern sieht hier gemeinsam mit dem ig, das Nord Stream
2 gemeinschaftlich finanziert und errichtet, eine besondere VERBERSEUE für wirksamen
Klimaschutz und ein Gelingen der Energiewende.

2. Lösung

Das Land wird eine Stiftung ins Leben rufen, die sich diesen beiden zentralen Zukunftsfragen
künftig annimmt. Das Nord Stream 2-Konsortium wird dies’ durch namhafte Zustiftungen
unterstützen und begleiten.

Zugleich besteht Einigkeit, dass es eines gemeinsamen Beitrages bedarf, um die
versorgungssichernde Pipeline Nord Stream 2 zu unterstützen. Auch hier wird die Stiftung
mitwirken, um die hinreichende Gasversorgungssicherheit zu erreichen, die das Ablösen von
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Drucksache 7/ Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode

 

Stromerzeugung durch Kernkraftwerke und den Ausstieg aus der Kohleverstromung durch
moderne, hoch flexible Gaskraftwerke erst sichern hilft.

3. Alternativen
Keine
4. Notwendigkeit

Das Eingehen einer Landesbeteiligung bedarf gemäß $ 63 Abs. 1 Landeshaushaltsordnung
Mecklenburg-Vorpommern der vorherigen Zustimmung (Einwilligung) des Landtags.

5. Kosten

Es entstehen nach derzeitigem Erkenntnisstand Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand in
Höhe von 200.000 Euro für das Stiftungskapital. Weiterhin entsteht einmaliger Vollzugsaufwand
für die beabsichtigte Stiftungserrichtung von bis zu 50.000 Euro.

6. Angaben zur Erfüllung der Voraussetzungen nach $ 65 Abs. 1 LHO M-V

Mecklenburg-Vorpommern steht in den kommenden Jahren vor der. Aufgabe, zur Erreichung der
verbindlichen Klimaschutzziele der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland
durch entsprechende Maßnahmen beizutragen. Die Europäische Union hat als verbindliche
Zwischenziele eine Emissionsreduktion zum Vergleichsjahr 1990 von 20 Prozent bis 2020 und
mindestens 40 Prozent bis 2030 definiert. Die Bundesrepublik Deutschland hat dies nochmals
gesteigert und sich mit dem am 18. Dezember 2019 in Kraft getretenen Klimaschutzgesetz zum
Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu mindern.
Langfristiges Ziel der Strategie ist die Treibhausgasneutralität bis 2050.

Mecklenburg-Vorpommern ist verpflichtet, hieran angemessen mitzuwirken. Anderenfalls drohen
dem Land finanzielle Risiken aus Vertragsverletzungsverfahren beziehungsweise Verpflichtungen
aus dem Grundgesetz. Es besteht daher ein erhebliches Interesse des Landes, seine
klimaschutzpolitischen Anstrengungen durch geeignete klimaschützende Maßnahmen und zur
CO;-Einsparung zu unterlegen. Hierzu müssen schnellstmöglich klimaschützende Projekte
aufgesetzt und in entsprechender Höhe mit finanziellen Mitteln ausgestattet werden.

Die zu errichtende „Stiftung Klimaschutz MV“ soll jenem Zweck dienen. Hierzu wird es der
Stiftung vorübergehend im Rahmen des für Stiftungen geltenden Rechts ermöglicht, einen
wirtschaftlichen Betrieb zu eröffnen. Sie erhält auf diese Weise finanzielle Mittel, die durch das
Land -insbesondere in der derzeitigen Situation, in der alle Anstrengungen auf die Bekämpfung der
Corona-Pandemie gerichtet sind- aus Haushaltsmitteln nicht oder nur unter Vernachlässigung
anderer wichtiger Vorhaben und Zielstellungen finanzierbar sind. Dadurch akquiriert die Stiftung
für das Land zusätzlich finanzielle Mittel, um die gesamtgesellschaftliche Aufgabe Klimaschutz
schultern zu können und den rechtlichen Verpflichtungen des Landes nachzukommen.
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