Anlage 12
An Ey Von: Gesendet: An: Cc: Betreff: Stiftung Anlagen: 210104_KV.docx; 210104_ LT Antrag.docx Montag, 4. Januar 2021 18:49 Hallo, wir haben noch einmal den BV Ziffer 4 nachgeschärft: Umsetzung nach LT-Beschluss. Im LT-Antrag fehlte in Ziffer II, Satz 2 das Wort „und“. Mit freundlichen Grüßen ; Im Auftrag Minister Christian Pegel, MdL. Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern Schlossstraße 6 - 8, 19048 Schwerin Tel.: 0385 - 588 email; em.mv-regierung.de www.mv-regierung.da/em Allgemeine Datenschutzinformationen: Der telefonische, schriftliche oder elektronische Kontakt mit dern Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg- Vorpommern ist mit der Speicherung und Verarbeitung der von Ihnen ggf. mitgeteilten persönlichen Daten ver-bunden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-grundverordnung (DS-GVO) der Europäischen Union in Verbindung mit $4 Abs. 1 Landesdatenschutzgesetz (DSG M-V). Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.regierung-mv.de/Datenschutz/ “
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Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern Der Minister Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern 19048 Schwerin Frau Ministerpräsidentin Damen und Herren Minister Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Damen und Herren Staatssekretäre Schwerin, den 4. Januar 2020 Kabinettsvorlage Nr. 121 Bearbeiter: Minister Christian Pegel Zukunft von Nord Stream 2 - Errichtung einer „Stiftung Klimaschutz MV“ I Beschlussvorschlag 1. Die Landesregierung stimmt der Errichtung der „Stiftung Klimaschutz MV“ und der damit einhergehenden einmaligen Belastung des Landesvermögens zu. 2. Die Landesregierung stimmt der Bestellung von ‚Herrn Erwin Sellering, Ministerpräsident a.D., in den Stiftungsvorstand als Vorsitzender Herrn XXXX XXXX, XXXX, in den Stiftungsvorstand als stellvertretender Vorsitzender von < nachtragen: Name, Funktion > in den Stiftungsvorstand der „Stiftung Klimaschutz MV“ für eine Amtszeit von vier Jahren zu. 3. Der Antrag der Landesregierung auf Zustimmung des Landtages zur Errichtung der „Stiftung Klimaschutz MV“ gemäß $ 63 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung Meck- lenburg-Vorpommern wird der Präsidentin des Landtages zugeleitet. 4. Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung wird ermächtigt, Errich- tung der Stiftung umzusetzen, sobald der Landtag seine Zustimmung erteilt hat. Hausanschrift: » ö Telefon: 0385 588-8000 Schloßstraße 6 — 8 - 19053 Schwerin Telefax: 0385 588-8099 ® E-Mail: poststelle@em.mv-regierung.de Internet: http://www.em.mv-regierung.de/
II Begründung der Dringlichkeit Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in den USA zu einer kurzfristigen Weiterung der US-Sanktionsregelungen in der die aktuelle Sanktionsgesetzgebung ist eine unverzüg- liche Stiftungsgründung vor Inkrafttreten der Sanktionsgesetzgebung geboten, um den kurzfristigen Mitzweck der Stiftung nach Ziff. 1.1.i) noch umsetzen zu können. Dafür muss die außerordentliche Landtagssitzung am 7. Januar 2021 erreicht werden. Dies macht eine sofortige Entscheidung des Kabinetts erforderlich. Ill Gegenstand des Rechtsetzungsverfahrens 1 Problem und Ziel: Die Zentrale Aufgabe des laufenden Jahrhunderts ist das Erreichen wirksamen Klima- schutzes, insbesondere durch das Begrenzen des Klimawandels, aber auch durch viel- fältige weitere Klimaschutzmaßnahmen. Hierfür wird insbesondere entscheidend sein, dass die Energiewende hin zur Energieversorgung aus erneuerbaren Energiequellen möglichst zügig vorangeht. Diese Maßnahmen sind nur mit breiter Akzeptanz der Men- schen in Mecklenburg-Vorpommern erreichbar. Deshalb bedarf es umfassender Maß- nahmen, um die Unterstützung und Bereitschaft für diesen politischen Weg in der gro- Ren Breite der Gesellschaft sicherzustellen. Hierfür ist die Errichtung einer Stiftung, die sowohl Aufklärungs- als auch Bildungsarbeit betreibt, die die verschiedenen zivilgesell- schaftlich engagierten Kräfte im Land bei ihrem Wirken für die Energiewende und den Klimaschutz unterstützt und die Maßnahmen und Aktivitäten für wirksamen Klima- und . Umweltschutz sowie für die Umsetzung der Energiewende fördert, ein wichtiger Schritt. Zum Klimaschutz gehört aber auch die Sicherung einer möglichst klimaschonenden Energieversorgung. Deren Umsetzung benötigt für einen längeren Übergangszeitraum schnell und sehr flexibel einsetzbare Gaskraftwerke. Diese werden helfen, die fluktuie- rende Einspeisung für den längeren Übergangszeitraum bis ausreichende und volks- wirtschaftlich tragfähige Speichertechnologien im industriellen Maßstab und massen- produktionstauglich zur Verfügung stehen, durch schnell regelbare gesicherte Kraft- werksleistungen zu ergänzen und damit die Energieversorgungssicherheit sicherzu- stellen. Dies macht eine gesicherte Gasversorgung unabdingbar. Hierfür wird das Pipe- line-Projekt Nord Stream 2 einen wesentlichen Beitrag leisten. Dies gilt nicht nur für die deutsche, sondern auch für die europäische Gasversorgung und damit die europäische Energieversorgungssicherheit. Deshalb steht die Landesregierung weiter zu Nord Stream 2 und wird mit der Stiftung, sofern dies notwendig ist, einen Beitrag zum Weiterbau leisten. 2 Lösung: Die Landesregierung errichtet eine Stiftung, die diese Klimaschutzaktivitäten im Land durch verschiedenste Organisationen und Einrichtungen sowie zivilgesellschaftlich En- gagierte unterstützt und fördert und zugleich an der Fertigstellung des Pipelineprojek- tes Nord Stream 2 mitwirkt.
w Alternativen: Absehen von der Errichtung der „Stiftung Klimaschutz MV“. In diesem Falle würden die damit möglichen, vorstehend beschriebenen Förderungen und Unterstützungsleistun- gen nicht möglich werden. Zudem würde eine Fertigstellung des Pipelineprojektes nicht unterstützt. Arbeitsmarktrelevanz: Klimaschutzaktivitäten haben auch eine industriepolitische Dimension in Mecklenburg- Vorpommern. Diese Arbeitsplatzeffekte sind zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht sicher quantifizierbar. Notwendigkeit: Die Notwendigkeit einer Kabinettsbefassung ergibt sich aus $ 6 Absatz 1 Buchstabe e GOLR. Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte des Landes und der Kommunen: a) Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand Es entstehen nach derzeitigem Erkenntnisstand Haushaltsausgaben ohne Vollzugs- aufwand .in Höhe von . 200.000 Euro . für das _Stiftungskapital. b) Vollzugsaufwand Es entsteht einmaliger Vollzugsaufwand für die beabsichtigte Stiftungserrichtung von bis zu 50.000 Euro. c) Auswirkungen von Aufgabenübertragungen im Sinne des Konnexitätsprinzips Die Regelung hat keine Auswirkungen gemäß Artikel 72 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Sonstige Kosten: Keine Bürokratiekosten: Keine
9 Stellungnahmen: Aufgrund der Eilbedürftigkeit konnte keine formelle Ressortabstimmung erfolgen. IV Presse Ja, bei Information des Landtages. V Anlagen Antrag der Landesregierung auf Zustimmung gemäß $ 63 Abs. 1 LHO MV Christian Pegel
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7. Wahlperiode .01.2021 ANTRAG der Landesregierung Zukunft von Nord Stream 2 - Zustimmung des Landtages gemäß $ 63 Absatz 1 LHO hier: Errichtung der „Stiftung Klimaschutz MV“ Der Landtag möge beschließen: E I. Der Landtag stimmt der Errichtung der „Stiftung Klimaschutz MV“ und der damit einhergehenden einmaligen Belastung des Landesvermögens zu. Der Landtag befürwortet, dass sich die Landesregierung durch die Errichtung der „Stiftung Klimaschutz MV“ aktiv für das zentrale Ziel Klima- und Umweltschutz einsetzt und hierbei beabsichtigt, folgende Zwecke und Aufgaben mit deren Arbeit zu verbinden: - die Durchführung und Förderung von Maßnahmen und Projekten des Klimaschutzes und zur Bewahrung oder Wiederherstellung der Natur im Land Mecklenburg- Vorpommern und an sowie vor den Küsten des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie an und vor den Ostseeküsten der Ostseeanrainerstaaten; - die Durchführung und Förderung von Maßnahmen zur Bewahrung und Verbesserung der ökologischen Situation in den genannten Regionen; - die Förderung von Wissenschaft und Forschung im Bereich des Klima- und Umweltschutzes und auf dem Gebiet einer klimaschonenden Energieversorgung im Land Mecklenburg-Vorpommern oder unter federführender Beteiligung von Wirtschaftsunternehmen, Hochschulen, Wissenschaftseinrichtungen oder Nichtregierungsorganisationen mit Sitz im Land Mecklenburg-Vorpommern; - Förderung von Maßnahmen im Land Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung der Belange des Klima- und Naturschutzes, vor allem auch bei allen Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung, insbesondere bei der Systemstabilität durch Speicher- und Sektorenkopplungslösungen, wobei dies auch die Unterstützung von Wirtschaftsunternehmen mit Sitz im Land Mecklenburg-Vorpommern zur unternehmenseigenen Forschung in diesem Bereich, zur Herstellung von Prototypen, für Nullserien und für markteinführende Verbreitungsstrategien umfasst; - die Förderung von Maßnahmen zur Sicherung der Artenvielfalt; - die Förderung von Maßnahmen zur Sicherung des Gewässerschutzes und des Trinkwasserschutzes
Drucksache 7/ Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode’ I. - Information, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit zu Fragen des Klimaschutzes und der Bewahrung der Natur im Ostseeraum vorrangig in Mecklenburg-Vorpommern und in besonderen Fällen auch in den Ostseeanrainerstaaten; - Erfahrungs-, Wissens- und Informationsaustausch sowie die Vernetzung zwischen im Klima- und Umweltschutz Engagierten, insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern und mit den Ostseeanrainerstaaten; - Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich des Klima- und Umweltschutzes in Mecklenburg-Vorpommern; - Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Organisationen, um im Rahmen des Stiftungszwecks gemeinsame Projekte und Vorhaben, die nach diesem Satzungszweck auch durch die Stiftung allein zulässig sind, zu verwirklichen; - die Gründung eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes in der Stiftung mit dem Ziel, einen Beitrag zum Fortgang der Arbeiten an der Pipeline Nord Stream 2 zu leisten. Die Stiftung wird dergestalt offen für alle gestaltet, dass das Stiftungsziel mit Zustiftungen und Zuwendungen engagiert unterstützt werden kann. Der Landtag bekräftigt seinen Beschluss vom 27. August 2020 auf Drucksache 7/5302 und fordert die Landesregierung auf, sich weiterhin klar und eindeutig zur Fertigstellung des für die europäische und deutsche Energieversorgungssicherheit notwendigen Pipeline- Projektes Nord Stream 2 zu bekennen und exterritoriale Bemühungen hiergegen strikt zurückzuweisen, sowie alle Landesbehörden und Landesgesellschaften eindeutig und nachdrücklich bei allen Aktivitäten zu unterstützen und zu diesen anzuleiten, die eine Vollendung des Projektes ermöglichen helfen. Manuela Schwesig Ministerpräsidentin
Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode ; Drucksache 7/ Begründung: 1. Problem Das Land Mecklenburg-Vorpommern mit seiner wunderbaren, in weiten Bereichen unter Schutz stehenden Natur hat ein besonderes Interesse und eine besondere Verantwortung für einen erfolgreichen Klima- und Umweltschutz. Diesem Interesse gilt der Einsatz des Landes in allen politischen Handlungsfeldern, vor allem bei den direkten Maßnahmen des Umweltschutzes und in der Energiepolitik, in der das Land Mecklenburg-Vorpommern mit dem gezielten Ausbau erneuerbarer Energien einen wichtigen Beitrag leistet. Die große Jahrhundertaufgabe „Klimaschutz“ kann aber nur gelingen, wenn sie im Bewusstsein der breiten Mehrheit der Bevölkerung als existenziell wichtig verankert und von möglichst vielen aktiv unterstützt wird. EIRÜERIENEE TRIER braucht eine breite Akzeptanz und Unterstützung für die verfolgten Ziele. Zum Klimaschutz gehört auch die Sicherung einer möglichst klimaschonenden Energieversorgung. Deren Umsetzung benötigt für einen längeren Übergangszeitraum schnell und sehr flexibel einsetzbare Gaskraftwerke. Diese werden helfen, die fluktuierende Einspeisung für den längeren Übergangszeitraum bis ausreichende und volkswirtschaftlich tragfähige Speichertechnologien im industriellen Maßstab und massenproduktionstauglich zur Verfügung stehen, durch schnell regelbare gesicherte Kraftwerksleistungen zu ergänzen und damit die Energieversorgungssicherheit sicherzustellen. Dies macht eine gesicherte Gasversorgung unabdingbar. Hierfür wird das Pipeline-Projekt Nord Stream 2 einen wesentlichen Beitrag leisten. Dies gilt nicht nur für die deutsche, sondern auch für die europäische Gasversorgung und damit die europäische Energieversorgungssicherheit. Mecklenburg-Vorpommern wird seinen Beitrag als verlässlicher Partner für die Fertigstellung dieses Projektes nach Kräften weiterhin leisten. Zugleich bleibt es aufgrund der Brückenfunktion, die insbesondere Gaskraftwerke auf dem Weg in eine vollständig CO2-neutrale Energieerzeugung einnehmen müssen, für alle Beteiligten die wesentliche Aufgabe, bereits jetzt und heute die nächsten Schritte zu gehen, die eine CO2-neutrale Energieversorgung in Europa erfordern. Zudem bleibt auch der Einsatz von Gas als Brückentechnologie emissionsbefangen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern sieht hier gemeinsam mit dem ig, das Nord Stream 2 gemeinschaftlich finanziert und errichtet, eine besondere VERBERSEUE für wirksamen Klimaschutz und ein Gelingen der Energiewende. 2. Lösung Das Land wird eine Stiftung ins Leben rufen, die sich diesen beiden zentralen Zukunftsfragen künftig annimmt. Das Nord Stream 2-Konsortium wird dies’ durch namhafte Zustiftungen unterstützen und begleiten. Zugleich besteht Einigkeit, dass es eines gemeinsamen Beitrages bedarf, um die versorgungssichernde Pipeline Nord Stream 2 zu unterstützen. Auch hier wird die Stiftung mitwirken, um die hinreichende Gasversorgungssicherheit zu erreichen, die das Ablösen von
Drucksache 7/ Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Stromerzeugung durch Kernkraftwerke und den Ausstieg aus der Kohleverstromung durch moderne, hoch flexible Gaskraftwerke erst sichern hilft. 3. Alternativen Keine 4. Notwendigkeit Das Eingehen einer Landesbeteiligung bedarf gemäß $ 63 Abs. 1 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern der vorherigen Zustimmung (Einwilligung) des Landtags. 5. Kosten Es entstehen nach derzeitigem Erkenntnisstand Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand in Höhe von 200.000 Euro für das Stiftungskapital. Weiterhin entsteht einmaliger Vollzugsaufwand für die beabsichtigte Stiftungserrichtung von bis zu 50.000 Euro. 6. Angaben zur Erfüllung der Voraussetzungen nach $ 65 Abs. 1 LHO M-V Mecklenburg-Vorpommern steht in den kommenden Jahren vor der. Aufgabe, zur Erreichung der verbindlichen Klimaschutzziele der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland durch entsprechende Maßnahmen beizutragen. Die Europäische Union hat als verbindliche Zwischenziele eine Emissionsreduktion zum Vergleichsjahr 1990 von 20 Prozent bis 2020 und mindestens 40 Prozent bis 2030 definiert. Die Bundesrepublik Deutschland hat dies nochmals gesteigert und sich mit dem am 18. Dezember 2019 in Kraft getretenen Klimaschutzgesetz zum Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu mindern. Langfristiges Ziel der Strategie ist die Treibhausgasneutralität bis 2050. Mecklenburg-Vorpommern ist verpflichtet, hieran angemessen mitzuwirken. Anderenfalls drohen dem Land finanzielle Risiken aus Vertragsverletzungsverfahren beziehungsweise Verpflichtungen aus dem Grundgesetz. Es besteht daher ein erhebliches Interesse des Landes, seine klimaschutzpolitischen Anstrengungen durch geeignete klimaschützende Maßnahmen und zur CO;-Einsparung zu unterlegen. Hierzu müssen schnellstmöglich klimaschützende Projekte aufgesetzt und in entsprechender Höhe mit finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Die zu errichtende „Stiftung Klimaschutz MV“ soll jenem Zweck dienen. Hierzu wird es der Stiftung vorübergehend im Rahmen des für Stiftungen geltenden Rechts ermöglicht, einen wirtschaftlichen Betrieb zu eröffnen. Sie erhält auf diese Weise finanzielle Mittel, die durch das Land -insbesondere in der derzeitigen Situation, in der alle Anstrengungen auf die Bekämpfung der Corona-Pandemie gerichtet sind- aus Haushaltsmitteln nicht oder nur unter Vernachlässigung anderer wichtiger Vorhaben und Zielstellungen finanzierbar sind. Dadurch akquiriert die Stiftung für das Land zusätzlich finanzielle Mittel, um die gesamtgesellschaftliche Aufgabe Klimaschutz schultern zu können und den rechtlichen Verpflichtungen des Landes nachzukommen.