IFG-Antrag Seenotrettung geschwärzt+abgestimmt

/ 286
PDF herunterladen
Bundeskanzleramt Bundeskanzleramt, 110 12 Berlin                                Kabinett- und Partamentreferat HAL/SANSCHRIFT Witty-Brandt-Stalk 1,10557 Bedin POSTANSCHRIFT  11012 Berlin TEL +49 (0)30 18 400 -2182 FAX +49 (0)30 18 400 -2377 E-MAIL fragewesen@bk.bund.de Schriftliche Frage Monat 7Arbeitsnummer:                     9/501 Eingang Bundeskanzleramt:                 01.10.2019 Zu beantworten bis:                       08.10.2019 Federführung:                             BMVI Beteiligte Ressorts:                      AA, BMI, BMJV Ich bitte, die Frage in Abstimmung mit dem/den beteiligten Ressortis zu beantworten (§29 Abs.1 GGO). Sollte die Antwort nicht innerhalb der Frist nach §29 Abs. 1 Satz 3 GGO möglich sein, bitte ich Sie, sich zeitnah mit dem MdB in Verbindung zu setzen und den neuen Termin in der Datenbank zu vermerken.
31

01.10.2019 11:06:00       +49    30 227 XXXXX                                                           Deutscher Bundestag                        P:  01 / 05 30.09.2019 16:34:29      +49 30 227            76051                                                  .Amtsberg   MdB                            P  03  / 05 Bundeetag ‘ Luise .          Amtsberg ,                                      jbe7e-z -•                           Postanschrift: Platz der Repnblik 1 . -.Mitglied     des Deutschen Bundestages                                                            il011 Berlin .                                                              .      •Tel: (030) 227-73051 Fax: P301 .227-76051 Email: luise.annsberg@bundesteg.de '1 ,..,..,...., .................. 7                ..............................              .Hauseusarift: . .. .•Introtheenstraße.101 'Labe Amtsberp,MdB •Metz sier Re pu b ier         le.Utie                    retariat                             10117 Berlin     . • •.. a    1111 2019(1 .13 .:1).9.                             •           whhikretti Jungmannstraße 50 24105 Kiel     ' T'el; 0431-578552 . estkuesteeluise-amtsberg.de Internet Luise-amtSborg.de twitter.com/Luise.AnItsbeze facebbok.comiluise.anaLsberg Éerlin, 30.09.2019 Schriftlicbe Frage (September 2019) Teilt die Bunderegierunidie Einschätzung, dass Missionen zur Menschenrechtibeobachtung und zivilen Seen.otrettung, die von ehrenai:ndichen Crews mit privaten Schiffen durctigeführi. werden; einen Sport- und Freizeitzweck im Shine der Schiffssicherheitsverordnung -in 5- Ozt  A"bgrenzung zu beruflicher Tätigkeit -verfolgen (httpsjiverfassungsblog.detzivile- seenotrettung-vor-deutschen-gericht en/7                                                                  .• 9ienn nett Welcher Zweck•Wird nach Ansicht.der Bundesregierung mit Einsätzen, wie zum Beispiel dem -der Mare Liberum (htt.ps,:firriafe-liberbm.orddeiciur-mission), verfolgt? • 7     /        d. N       e`ctl'e
32

Von:                                     M4AG_ Gesendet:                                Freitag, 17. Januar 2020 14:45 An:                                      ref-ws20@bmvi.bund.de -(Extern) Cc:                                      405-R                  ;AAMMINMEIN AAIUN.» AA AA                               bk.bund.de; VB4 @bmjv.bund.de; BMF                  BFDI           ivb2 @bmjv.bund.de -(Extern); M4AG_; BMVI                zb2 @bmf.bund.de -(Extern); nrk@bk.bund.de; 405-HOSPINEIBM4AGJ Betreff:                                 200117 AGM4 an BMVI - Entwurf einer 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung Kennzeichnung:                          11111 M4-21004/197#92 Kennzeichnungsstatus:                    Gekennzeichnet 5.--•I,T IGM4-21004/197#92 Liebe Frau                  liebe Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank für die Gelegenheit zur Stellungnahme. An der Antwort auf die seitens des AA aufgeworfene Frage, in welchem Umfang die Änderung von Art. 3SeeSpbootV Auswirkungen auf die' private Seenotrettung hat, wären wir aufgrund fachlicher Betroffenheit ebenfalls interessiert. Im Ihrigen teilen wir die Auffassung des BMVI, dass Boote, die regelmäßig zu Seenotrettungszwecken eingesetzt werden, höhere Sicherheitsstandards zu erfüllen haben als Boote, die ausschließlich zu Sport- und Erholungszwecken betrieben werden. Mit freundlichen Grüßen Auftrag 41.111111.110 Arbeitsgruppe M 4 Asylrecht und Asylverfahren Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Alt Moabit 140, 10557 Berlin Tel: +49(0)30 18 681- Email: M4AG@bmi.bund.de Email:1111.111111111.bmi.bund.de Von . :405-HOSAIIII» Gesendet: Freitag, 17. Januar 2020 11:35 An: ref-ws20@bmvi.bund.de -(Extern) Cc: 405-R  ignime AA 1111111.1.11111111 AA                                ;AA        AA allinallapbk.bund.cie; VB4@bmjv.bund.de; BMF                                          ;ivb2@bmjv.bund.de - (Extern); M4AG_; BMVI                      zb2@bmf.bund.de -(Extern); nrk@bk.bund.de Betreff: 200117 Entwurf einer 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung
33

Se hr geehrte Frau MM. nach hausinterner Abstimmung übermittle ich Ihnen untenstehend unsere Stellungnahme zum Entwurf einer 19. Schiffsicherheitsanpassungsverordnung. Unsere Stellungnahme bezieht sich auf folgende Passage und speziell die Nutzung des Begriffs „Flüchtlingsrettung" in der Verordnungsbegründung: „Darüber hinaus wird mit der Änderung der SchSV und der Änderung der SeeSpbootV (Artikel 3) die begriffliche Klarstellung der Bezeichnung „zu Sport- und Freizeitzwecken" vorgenommen. Mit der Präzisierung zu „ausschließlich zu Sport- oder Erholungszwecken" soli sichergestellt werden, dass Kleinfahrzeuge, die von Vereinen und Privatpersonen zum Beispiel im Bereich des Umweltschutzes, der Flüchtlingsrettung, inklusive Beobachtungsmissionen, oder anderer humanitärer Zwecke eingesetzt werden, risikogerecht nach dem auch für die Berufsschifffahrt geltenden Recht zu behandeln sind. Die besagten Fahrzeuge müssen deshalb in der Folge über ein Schiffssicherheitszeugnis verfügen, bevor sie betrieben werden dürfen, womit den allgemeinen schtffssicherheitsrechtlichen Anforderungen Rechnung getragen wird." Der Ausdruck „Flüchtlingsrettung" wird zwar nicht im Gesetzentwurf legislativ eingeführt, wir fordern dennoch ihn r-iuch in der Gesetzesbegründung nicht zu verwenden, da er rechtlich unscharf und irreführend ist. Der korrekte degriff „Seenotrettung" bezeichnet die Erfüllung der völkerrechtlichen Verpflichtung, jeder Person, die auf See in Lebensgefahr angetroffen wird, Hilfe zu leisten. Diese völkerrechtliche Verpflichtung trifft den Kapitän jedes Schiffes —unabhängig von seiner Größe und dem Nutzungszweck, für den es eingetragen Ist-und sie darf nicht durch gesetzliche oder legislative Maßnahmen des Flaggenstaats eingeschränkt werden (Art. 98 SRÜ). Außerdem bittet das Auswärtige Amt das BMVI um eine Erläuterung, in welchem Umfang die Änderung der Passage Auswirkungen auf die private Seenotrettung generell, insbesondere aber im zentralen Mittelmeer (und die dort tätigen NROen) haben könnte. Mit Blick auf die Erfahrungen in den Niederlanden interessiert ferner, ob im Hinblick auf diese Änderung eine Übergangsfrist geprüft worden ist. Darüber hinaus bitten wir auch um Stellungnahme zu der Frage, wie die Änderung des Verordnungstextes in Fällen auszulegen wäre, in denen ein Sport- und Freizeitboot nicht regelmäßig, sondern Ad-hoc in einen Seenotrettungseinsatz geschickt wird, etwa in Fällen erheblicher Häufung von seeuntüchtigen Booten, die Flüchtlinge und Migranten transportieren? Vielen Dank und herzliche Grüße, WM. -7---Auswärtiges Amt     I Referat  405 I+49 (0)30 18 17-111.1 Von: Ref-WS20 fmailto:ref-ws20@bmvi.bund.de] Gesendet: Mittwoch, 18. Dezember 2019 16:53 An: poststellegbmi,bund.de; poststelleebrruv.bund.de; postztelegbmf.bund.de -(Extern); infogbmas.bund.de; poststelleebmel.bund.de; trirk@bk.bund.de'; bwv-servicestelle@brh.bund.de;                   bk.bund.de'; infotabrnwi.bund.de; poststelleebmu.bund.de; i-ounkt@destatis.de; VB4gbm'v.bund.de;                     bm .bund.de"; poststelleCabfdi.bund.de - (Extern); zb2*brnf.bund.de -(Extern); AS-EM -L                       2(abmp.buncl.de -(Extern); m4agebrni.bund.de - (Extern); Poststelleebmg.bund.de;              b i.                      bfdi.bund.de) Cc: Poststelle des M; pilststelle*bmvg.1 "lee.ie; UAL-WS2; ref-w             mvi.bund.de -(Extern);11.11.111111pbmvi.bund,de - (Extern)     - Betreff: Entwurf einer 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, anliegend übersende ich Ihnen den Entwurf einer 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung mit der Bitte um Prüfung und ggf. Stellungnahme bis 17. Januar 2020. Danach geht BMVI von Ihrer Zustimmung aus. 2
34

Das BMJV bitte ich um die Prüfung und Bestätigung der Rechtssystematik und -förmlichkeit des Verordnungsentwurfs. Den Verordnungsentwurf nebst Vorblatt und Begründung erhalten Sie nach §45 GGO ausschließlich per E-Mail. Stellungnahmen erbitte ich an die Adresse ref-WS20@bmvi.bund.de. Mit der Verordnung werden unter anderem drei EU -Richtlinien mit Umsetzungsfrist bis zum 21.12.2019 umgesetzt. Wir sind deshalb darum bemüht das VO-Verfahren schnellstmöglich zum Abschluss zu bringen. Aus diesem Grund beabsichtige ich bereits Anfang Januar die Länder- und Verbände-Anhörung einzuleiten und die Fraktionen zu beteiligen, um die laufenden internationalen und europäischen Umsetzungsfristen einhalten zu • können bzw. nicht weiter zu überschreiten. Sollten Sie Bedenken gegen die vorgezogene Länder- und Verbände- Anhörung haben, bitte ich um Rückmeldung bis zum 06.01.2020, DS. Zum Inhalt: Die Neunzehnte Schiffssicherheitsanpassungsverordnung ändert die Anlage zum Schiffssicherheitsgesetz (SchSG), die Schiffssicherheitsverordnung (SchSV), die See-Sportbootverordnung (SeeSpbootV), die Anlage zum rNSeeaufgabengesetz (SeeAufgG), die Sportseeschifferscheinverordnung (SportSeeSchV) sowie die ; Schiffsausrüstungsverordnung (SchAusrV). Durch die Änderungen in der Anlage zum SchSG (Artikel 1) werden die internationalen und europäischen' Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland zur Weiterentwicklung der Sicherheit des Seeverkehrs und des Meeresumweltschutzes in nationales Recht umgesetzt und individuelle Verhaltenspflichten begründet. im Umweltbereich sind insbesondere die Entschließungen der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) hervorzuheben, mit denen Daten für das Inkrafttreten von Neuregelungen des MARPOL-Übereinkommens (Internationale Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe) festgelegt werden. In der Anlage zum SchSG wurde die Richtlinie (EU) 2017/2109 zur Änderung der Fahrgastregistrierungsrichtlinie (RL 98/41/EG) umgesetzt. Die Anzahl und bei längeren Fahrten auch die Daten der Personen auf Fahrgastschiffen werden künftig elektronisch registriert und gemeldet, so dass die zuständigen Behörden bei Such- und Rettungseinsätzen nach einem Unfall sofort diese Daten zur Verfügung haben. der Änderung der SchSV (Artikel 21 werden unter anderen die IMO -Entschließungen MSC.402(96) und MSC.404(96) umgesetzt. Diese beschreiben neue Verfahren zur Instandhaltuhg von Rettungsbooten und Bereitschaftsbooten sowie den Aussetzvorrichtungen. Diese Neuerungen sollen bewirken, die häufigen Unfälle bei Rettungsmitteltests und Rettungsmittefeinsätzen zu minimieren. Des Weiteren wurden in der SchSV Teile der Richtlinie 2009/45/EG umgesetzt. Diese Änderungen über Sicherheitsvorschriften und —normen für Fahrgastschiffe stellen den ersten Schritt einer umfassenden Änderung des entsprechenden Sicherheitsregimes dar. Dabei werden die bestehenden Vorschriften zunächst konsolidiert und formell angepasst, um im zweiten Schritt die inhaltlichen Anforderungen für Fahrgastschiffe in der nationalen Fahrt durch delegierte Rechtsakte der Kommission zu überarbeiten. Darüber hinaus wird mit der Änderung der SchSV und der Änderung der SeeSpbootV (Artikel 3) die begriffliche Klarstellung der Bezeichnung „zu Sport- und Freizeitzwecken" vorgenommen. Mit der Präzisierung zu „ausschließlich zu Sport- oder Erholungszwecken" soil sichergestellt werden, dass Kleinfahrzeuge, die von Vereinen und Privatpersonen zum Beispiel im Bereich des Umweltschutzes, der Flüchtlingsrettung, inklusive Beobachtungsmissionen, oder anderer humanitärer Zwecke eingesetzt werden, risikogerecht nach dem auch für die Berufsschifffahrt geltenden Recht zu behandeln sind. Die besagten Fahrzeuge müssen deshalb in der Folge über ein Schiffssicherheitszeugnis verfügen, bevor sie betrieben werden dürfen, womit den allgemeinen schiffssicherheitsrechtlichen Anforderungen Rechnung getragen wird. 3
35

Artikel 4aktualisiert die Anlage zum SeeAufgG, indem in die Nummer 2der Anlage die aktuellsten national in Kraft gesetzten Änderungen des MARPOL-Übereinkommens aufgenommen werden. Durch die Änderung in der SportSeeSchV in Artikel 5soll die Zusammensetzung der Prüfungskommission für die theoretische Prüfung zum Erwerb des Sportküstenschifferscheins der Zusammensetzung der Prüfungskommission für die praktische Prüfung zum Erwerb des Sportküstenschifferscheins angeglichen werden. Die Änderung der SchAusrV (Artikel 6) dient in erster Linie der redaktionellen Bereinigung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Referat WS 20 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur --Zederal Ministry for Transport and Digital Infrastructure Internationale und europäische Seeschifffahrtspolitik, Recht der Seeschifffahrt International and European Maritime Transport Policy, Maritime Law Robert-Schuman -Platz 1 53175 Bonn Telefon: +49 -228 -99300 -1111111i Telefax; +49 -228 -99300 Oil E-Mail: 01.11...)rmvi.bund_.de Ref-WS2OP bmvi.bund.de BLOCKEDbmViHdeBLOCKED 4
36

Von:                                       M4AG_ Gesendet:                                  Donnerstag, 6. Februar 2020 09:28 An:                                        Ref-WS20; VB4@bmjv.bund.de; BMJVIIIIIIMIKIB4@bmtbund.de; BMF 1111111111111111.'405-HOSPEMO, BMELMIlla Cc:                                        info@bmas.bund.de; bwv-servicestelre@brh.bund.de; info@bmwi.bund.de' (info@bmwl.bund.de); 'poststelle@bmu.bund.de' (poststelle@bmu.bund.de); i-punkt@destatis.de; BFDI Poststelle, Poststelle; BMG Poststelle; BMVG BMVg Poststelle; UAL-WS2;411111Mat BMVI ainime            Ref-Z25; M4AG_ Betreff:                                   200206 M4 an BMVI/WS20 MZ Schiffssicherheitsanpassungsverordnung /- 2:Ressortprüfung Anlagen:                                   04.02.2020_Begründung -19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung_ENTWURF_clean.doc; 04.02.2020 _Entwurf Vorblatt 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung_clean.doc; 04022020_19. SchSAnpVO_Ressorts_clean.doc; 04.02.2020_Entwurf Vorbratt 19. SchiffssicherheitsanpassungsverorcInung.doc; 04022020_19. SchSAnpVO_Ressorts.doc; 04.02.2020_Begründung -19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung_ENTWURF.doc Kennzeichnung:                                  M4-21004/197#92 Kennzeichnungsstatus:                     Gekennzeichnet AGM4-21004/197#92 Liebe Frau 111111111 vielen Dank für die Beteiligung und die hilfreichen Informationen. BMI/AGM4 zeichnet im Rahmen der fachlichen Betroffenheit mit. Mit freundlichen Grüßen ».  m Auftrag Arbeitsgruppe M 4 Asylrecht und Asylverfahren Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Alt Moabit 140, 10557 Berlin Tel: +49(0)30 18 681.111 Email: M4AG@bmi.bund.de Email                  @ bmi.bund.de Von: Ref-WS20 Gesendet: Dienstag, 4. Februar 2020 14:39 An: VB4@bmjv.bund.de;                            IB4@bmf.bund.cle;                            M4AG_ 411Migh 405-l-IOSP,J            BM EI Cc: info@bmas.bund.de; bwv-servicestelle@brh.bund.de; 'info@bnnwi.bund.de' (info@bmwi.bund.de); 'poststelle@bmu.bund.de (poststelle@bmu.bund.de) ;i-punFct@destatis.de; BFDI Poststelle, Poststelle; BMG
37

Poststelle; BMVG BMVg Postsielle; UAL7WS2;           linging ;Ref-WS20; BMVI                    •Ref-Z25 Betreff: FRIST: 06.02.20202, DS;19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung /1 2. Ressortprüfung Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, anbei übersende ich Ihnen den überarbeiteten Entwurf der 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung nebst Vorblatt und Begründung im Korrektur-Modus und der Clean -Version. Die Fraktionen wurden beteiligt und haben sich nicht geäußert. Zu den überarbeiteten In halten: BMN: Ihre Anmerkungen wurden überwiegend kommentarlos übernommen bzw. bei Nichtübernahme von BMVI erläutert. Auf den Seiten 4, 9, 10 mussten Änderungsbefehle gelöscht werden, da eine fristgemäße Veröffentlichung im Verkehrsbiatt nicht mehr stattfinden konnte. Neue Änderungsbefehle mussten hingegen aufgenommen werden, weil eine Änderung des Wortlauts von „Sport- und Freizeitzwecken" zu „Sport- oder Erholungszwecken" nicht abschließend in der Anlage zur Schiffssicherheitsverordnung und der Seesportbootverordnung vorgenommen wurde (S. 20, 24) .Darüber hinaus wurde bisweilen die geltende Fassung der Binnenschifffahrtsuntersuchungsverordnung nicht berücksichtigt. Auch (—hieraus ergebe sich neue Änderungsbefehle (S. 21, 23, 24). BMF: Der Aufwand für die Anpassungen der Software für das IT-System zur Abgabe der Informationen gemäß Fahrgastregistrierungsrichtlinie (NSW-Meldeclient) werden in Vorblatt und Begründung nun auch unter den Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand für den Bund dargestellt. Der finanzielle Ausgleich über den Einzelplan 12 wurde aufgenommen. AA/BMI: I  m Vorblatt und der Begründung wurde der Begriff der „Flüchtlingsrettung" durch den Begriff der „Seenotrettung" ersetzt. Auf Ihre Nachfrage mit Mail vom 17. Januar, werde ich mich noch gesondert an Sie wenden. BEMEL: Eine klarstellende Erläuterung zu den kleinen Fahrgastschiffen wurde wie besprochen in die Begründung (S. 3) aufgenommen. Da die KOM mit Schreiben vom 24.01.2020 mitteilte, dass wegen der nicht fristgemäßen Umsetzung von drei in der 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung umgesetzten Richtlinien ein Pilotverfahren eröffnet worden sei, bin ich Ihnen für erneute Prüfung und Mitzeichnung bis Donnerstag, den 06.02.2020. DS dankbar. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag —  I- Referat WS 20 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Federal Ministry for Transport and Digital Infrastructure Internationale und europäische Seeschifffahrtspolitik, Recht der Seeschifffahrt International and European Maritime Transport Policy, Maritime Law Robert-Schuman -Platz 1 53175 Bonn Telefon: +49 -228 -99300 AM Telefax: +49 -228 -99300 2
38

Ref-WS20@bmvi.bund.de BLOCKEDbmviHdeBLOCKED 3
39

Entwurf-Datum: 03.02.2020 Neunzehnte Schiffssicherheitsanpassungsverordnung Begründung A. Allgemeiner Teil I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen •Die Neunzehnte Schiffssicherheitsanpassungsverordnung (SchSAnpV) ändert die Anlage zum     Schiffssicherheitsgesetz (SchSG),   die Schiffssicherheitsverordnung (SchSV), die See-Sportbootverordnung (SeeSpbootV), die Anlage zum Seeaufga- bengesetz (SeeAufgG), die Sportseeschifferscheinverordnung (SportSeeSchiffV) und die Schiffsausrüstungsverordnung (SchAusrV). Durch die Änderungen in der Anlage zum SchSG (Artikel 1) werden die internationa- len und europäischen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland zur Weiter- entwicklung der Sicherheit des Seeverkehrs und des Meeresumweltschutzes in na- tionales Recht umgesetzt und individuelle Verhaltenspflichten begründet. Die Ver- Ordnung dient der Aktualisierung und redaktionellen Anpassung der einschlägigen Rechtsvorschriften in Bezug auf die innerstaatliche Umsetzung der von der Interna- tionalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) beschlossenen Änderung der zentralen schiffssicherheitsrechtlichen IMO -Übereinkommen    und  Code's,  technischen Vor- schriften und Normen sowie der einheitlichen Auslegungen von Konstruktionsvor- schriften. If. Wesentlicher Inhalt der Verordnung Artikel 1des vorliegenden Verordnungsentwurfs ändert die Anlage zum SchSG zur Überführung internationaler Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften in deutsches Recht.
40

Zur nächsten Seite