IFG-Antrag Seenotrettung geschwärzt+abgestimmt
12 Zu Buchstabe c: Durch die formelle Aufnahme von Codes in Unterabschnitt 3, die bereits in Unterab- schnitt 1 gelistet und damit verbindlich sind, entsteht für die Wirtschaft kein neuer Erfüllungsaufwand. Zu Buchstabe d: Durch die Anpassung der Nummerierung entsteht für die Wirtschaft kein neuer Erfül- lungsaufwand. Zu Buchstabe e: Zu Doppelbuchstabe aa: Durch die Aufnahme der Entschließung MEPC.288(71) entsteht für die Wirtschaft kein über die internationalen Verpflichtungen hinausgehender Erfüllungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe bb: Durch die Aufnahme der Entschließungen MEPC.125(53), MEPC.174(58) und MEPC.279(70) entsteht für die Wirtschaft kein über die internationalen Verpflichtun- gen hinausgehender Erfüllungsaufwand. Zu Nummer 3: Zu Buchstabe a: Durch die Berichtigung der zitierten Artikel entsteht für die Wirtschaft kein zusätzli- cher Erfüllungsaufwand. Zu Buchstabe b: Durch die Streichung des amtlichen Hinweises entstäht für die Wirtschaft kein zu- sätzlicher Erfüllungsaufwand. Zu Buchstabe c: Durch die Aktualisierung der Richtlinie 2009/16/EG durch die Richtlinie (EU) 2017/2110 entsteht für die Wirtschaft kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Zu Buchstabe d:
13 Durch die Aktualisierung des Verweises entsteht für die Wirtschaft kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. » Zu Buchstabe e: Durch die Aufnahme der redaktionellen Berichtigung entsteht für die Wirtschaft kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Zu Buchstabe f: Bei den aktuellen Änderungen, die weder technische Standards noch die bestehen- den Verfahren unter der Richtlinie ändern, entsteht für die Wirtschaft kein zusätzli- cher Erfüllungsaufwand. Zu Buchstabe g: Die Meldung der Anzahl der Personen an Bord in das National Single Window (NSW) wird für die Betreiber der Fahrgastschiffe keine Kosten verursachen, da sie die ent- sprechende App kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen. Für die Meldung der personenbezogenen Daten nach Artikel 5 Absatz 2 der Richtli- nie 98/41/EG benötigen die Betreiber der Fahrgastschiffe, die Fahrten über 20 See— meilen machen, eine Hardware, die schätzungsweise ca. 5.000 bis 20.000 Euro pro Fahrzeug kostet. Zurzeit sind 22 Fahrgastschiffe von der Meldepflicht nach Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie betroffen. Es ergäbe sich für die Reedereien demnach ein finanzieller Urn- . rüstungsaufwand i.H.v. maxima! 440.000 Euro. Da die Betreiber der Fahrgastschiffe schon bislang zur Erhebung und Registrierung der Daten verpflichtet waren, haben die Betreiber aufgrund der sechsjährigen _Über- gangszeit genügend Zeit, ihr Verfahren auf das elektronische Verfahren umzustellen. Aufgrund des großen technischen Fortschritts im digitalen Bereich ist auch davon auszugehen, dass die Umrüstung im Laufe der Übergangszeit geringere als die ge- schätzten Kosten verursachen wird. Zu Buchstabe h: Da die Aufhebung der Richtlinie 1999/35/EG und der Erlass der Richtlinie (EU) 2017/2110 formellen Charakter hat und weder Änderungen an der Kontrolldichte o-
14 der den Kontrollintervallen vorsieht, entsteht für die Wirtschaft kein zusätzlicher Erfül- lungsaufwand. Zu Buchstabe i: Es handelt sich um formelle Änderungen, für die Wirtschaft entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Zu Buchstabe j: Die Aufnahme der Meldungen nach der Richtlinie 98/41/EG in das NSW enthebt die Wirtschaft von der Notwendigkeit gesonderte Meldewege aufrecht zu erhalten. Ein zusätzlicher Erfüllungsaufwand entsteht nicht. Zu Buchstabe k: Es handelt sich um formelle Änderungen, für die Wirtschaft entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Zu Buchstabe I: Durch die Aufnahme der Richtlinie (EU) 2016/802 entsteht für die Wirtschaft kein über die internationalen Verpflichtungen hinausgehender Erfüllungsaufwand. Zu Nummer 4: Zu Buchstabe a: Durch die Berichtigung der Zeugnismuster entsteht für die Wirtschaft kein zusätzli- cher Erfüllungsaufwand. Die Zeugnisse behalten bis zum nächsten regulären Aus- tausch ihre Gültigkeit. Zu Buchstabe b: Zu Doppeibuchstabe aa: Durch die klarstellende Ergänzung entsteht für die Wirtschaft kein zusätzlicher Erfül- lungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe bb:
15 Durch die Berichtigung und Aktualisierung der Zeugnismuster entsteht für die Wirt- schaft kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Die Zeugnisse behalten bis zum nächs- ten regulären Austausch ihre Gültigkeit. Zu Buchstabe c: Durch die Aufnahme der Entschließung MEPC.291(71) entsteht für die Wirtschaft kein über die internationalen Verpflichtungen hinausgehender Erfüllungsaufwand, Zu Buchstabe d: Durch die Aufnahme der Entschließung MEPC.289(71) entsteht für die Wirtschaft kein über die internationalen Verpflichtungen hinausgehender Erfüllungsaufwand. Zu Artikel 2-Änderung der Schiffssicherheitsverordnung -: Zu Nummer 1: , Durch die Präzisierung in Bezug auf die bereits erfolgende jährliche Veröffentlichung von Fundstellen zu Bekanntmachungen von Zeugnismustern im Verkehrsblatt durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMA entsteht der Wirtschaft kein Erfüllungsaufwand. Zu Nummer 2: Die Änderung bezweckt eine Klarstellung der bestehenden Rechtslage und Praxis, es entsteht für die Wirtschaft kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Zu Nummer 3: Zu Buchstabe a: Durch die formelle Änderung entsteht der Wirtschaft kein zusätzlicher Erfüllungsauf- wand. Zu Buchstabe b: Durch die Aktualisierung der Richtlinie 2009/16/EG durch die Richtlinie (EU) 2017/2110 entsteht für die Wirtschaft kein Erfüllungsaufwand.
16 Zu Nummer 4: Durch die Anpassung des Wortlauts entsteht für die Wirtschaft kein zusätzlicher Er- füllungsaufwand. Zu Nummer 5: Durch die Anpassung des Wortlauts entsteht für die Wirtschaft kein zusätzlicher Er- füllungsaufwand. Zu Nummer 6: Durch die Aufnahme des § 15 wird den bereits zugelassenen Fahrzeugen Bestands- Schutz gewährleistet, deshalb entsteht für die Wirtschaft kein zusätzlicher Erfüllungs- aufwand. Zu Nummer 7: Zu Buchstabe a: Zu Doppelbuchstabe aa: Durch' die formelle Änderung entsteht der Wirtschaft kein zusätzlicher Erfüllungsauf- wand. Zu Doppelbuchstabe bb: Zu Dreifachbuchstabe aaa: Durch die sprachliche Anpassung entsteht der Wirtschaft kein zusätzlicher Erfül- n lungsaufwand. Zu Dreifachbuchstabe bbb: Durch die Aufgabenzuweisung an die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation entsteht der Wirtschaft kein zusätzlicher Erfül- lungsaufwand. Zu Dreifachbuchstabe ccc: Durch die Aufhebung entsteht der VVirtschaft kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe cc:
17 Durch die Anpassung des Verweises entsteht für die Wirtschaft kein zusätzlicher Er- füllungsaufwand. Zu Buchstabe b: Zu Doppelbuchstabe aa: Zu Dreifachbuchstabe aaa: Durch die sprachliche Anpassung entsteht für die Wirtschaft kein zusätzlicher Erfül- lungsaufwand. Zu Dreifachbuchstabe bbb: Durch die Anpassung entsteht für die Wirtschaft kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe bb: Durch die Aktualisierung der Richtlinie 2009/16/EG durch die Richtlinie EU 2017/2110 entsteht für die Wirtschaft kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Zu Nummer 8: Zu Buchstabe a: Zu Doppelbuchstabe aa: Durch die Festlegung von Mindestzeiten entsteht für die Wirtschaft kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe bb: Durch die Einfügung der Begriffsdefinitionen entsteht für die Wirtschaft kein zusätzli- cher Erfüllungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe cc: Durch die Streichung entsteht der Wirtschaft kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Zu Buchstabe b: Durch die Streichung entsteht der Wirtschaft kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Zu Buchstabe c: Zu Doppelbuchstabe aa:
18 Durch die Aktualisierung entsteht der Wirtschaft kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe bb: Durch die Korrektur der ursprünglich zitierten Richtlinie entsteht der Wirtschaft kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe cc: Durch die Aktualisierung entsteht der Wirtschaft kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe dd: Durch die Streichung entsteht der Wirtschaft kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Zu Buchstabe d: Zu Doppelbuchstabe aa: Durch die Vereinheitlichung der Verweise auf das Übereinkommen von Kapstadt von 2012 zur Durchführung des Torrennolinos-Protokolls von 1993 zum internationalen Übereinkommen von Torremolinos von 1977 über die Sicherheit von Fischereifahr- zeugen (Kapstadt-Übereinkommen) wie auch durch die Neunummerierung entsteht für die Wirtschaft kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe bb: Durch die Vereinheitlichung der Verweise auf das Kapstadt-Übereinkommen entsteht für die Wirtschaft kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe cc: Durch die Aufnahme der Möglichkeit, unter bestimmten Umständen auf die erneute Durchführung eines Krängungsversuches zu verzichten, entsteht für die Wirtschaft kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe dd: Die erforderlichen Materialien pro betroffenes Schiff beziffern sich auf höchstens 50 Euro. Es ist von einer Zahl von 250 Schiffen auszugehen. Es ergibt sich ein einmali- ger Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft in Höhe von 12.500 Euro.
19 Zu Doppelbuchstabe ee: Durch die redaktionelle Änderung entsteht für die Wirtschaft kein zusätzlicher Erfül- lungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe ff: Durch die Streichung entsteht der Wirtschaft kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Zu Buchstabe e: Zu Doppelbuchstabe aa: Durch die Aktualisierung entsteht der Wirtschaft kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe bb: Es besteht kein Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, da diese schon tatbestandlich explizit von der Anwendung der betroffenen Norm ausgenommen ist Zu Doppelbuchstabe bb: Durch die Korrektur entsteht für die Wirtschaft kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe cc: Durch die Streichung entsteht der Wirtschaft kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Zu Buchstabe f: Zu Doppelbuchstabe aa: Durch die Aktualisierung entsteht der Wirtschaft kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe bb: Durch die sprachliche Anpassung entsteht für die Wirtschaft kein zusätzlicher Erfül- kingsaufwand. Zu Doppelbuchstabe cc: Durch die Streichung entsteht der Wirtschaft kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe dd: Durch die Korrektur des Verweises entsteht für die Wirtschaft kein zusätzlicher Erfül- lungsaufwand.
20 Zu Nummer 9: Durch die Erweiterung der Möglichkeiten der Wirtschaft von nach dieser Änderung erteilten Probefahrtbescheinigungen Gebrauch zu machen entsteht für die Wirtschaft kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Zu Nummer 10,: Aufgrund der Änderung ist die/der zu Prüfende nicht mehr verpflichtet, dem Antrag eine Kopie des Personalausweises beizufügen. Dadurch entfällt eine Anforderung. Ein zusätzlicher Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft besteht nicht. Zu Artikel 3-Änderung der See-Sportbootverordnung -: Zu Nummer 1: Durch die Änderung der Begriffsbestimmung entsteht kein neuer Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft. Zu Nummer 2: Durch die Änderung der Begriffsbestimmung entsteht kein neuer Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft. Zu Nummer 3: Durch den Wegfall der Kennzeichnungspflicht für Wassermotorräder in den benann- ten Fällen wird kein Erfüllungsaufwand hinsichtlich der vorhandenen Fahrzeuge ein- gespart, da die Kennzeichen bereits erteilt worden sind und auch bisher keine Ver- pflichtung zu einer Erneuerung der Zulassung bestand. Eine Ersparnis im Falle even- tuell neu zuzulassender Fahrzeuge ist nicht bezifferbar. Die Anzahl der in Zukunft neu zuzulassenden Fahrzeuge dürfte marginal sein. •Zu Artikel 4-Änderung der Anlage zum Seeaufgabengesetz -: Durch die Aufnahme der Entschließungen MEPC.246(66), MEPC.247(66), MEPC.248(66) und MEPC.251(66) entsteht für die Wirtschaft kein über die internati-
21 onalen Verpflichtungen hinausgehender Erfüllungsaufwand. Sie sollen lediglich den national aktuell in Kraft gesetzten Stand des MARPOL-Übereinkommens darstellen. Zu Artikel -5— Änderung der Sportseeschifferscheinverordnung - Durch die Änderung entsteht kein neuer Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft. Zu Artikel 6 -Änderung der Schiffsausrüstungsverordnung -: Ein zusätzlicher Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft entsteht nicht. 4.3. Erfüllundsaufwand der Verwaltung (Bund) Ländern und Kommunen entsteht kein Erfüllungsaufwand. Im Einzelnen.stellt sich der Erfüllungsaufwand für die Verwaltung (Bund) wie folgt dar: Zu Artikel 1-Änderung der Anlage zum Schiffssicherheitsgesetz -: Zu Nummer 1: Zu Buchstabe a: Zu Doppelbuchstabe aa: Durch die Ergänzung der Fundstelle entsteht für die Verwaltung kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe bb: Durch die Aufnahme der Entschließungen MSC.404(96), MSC.409(97), MSC.421(98) und MSd.436 (99) entsteht für die Verwaltung kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe cc: