IFG-Antrag Seenotrettung geschwärzt+abgestimmt

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22 Durch   die   Aufnahme   der   Entschließungen   MSC.422(98),     MSC.413(97)    und ----- MSC.433(99) entsteht'für die Verwaltung kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe dd: Durch die in den Entschließungen MSC.487(99), MSC.410(97) und MSQ.422(98) enthalten Klarstellungen und Korrekturen entsteht der Verwaltung kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe ee: Durch die in der Entschließung MSC.425(98) enthaltene Klarstellung entsteht der Verwaltung kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Aufgrund der Einbindung der Anerkannten Organisationen in die Autorisierung von Dienstleistern nach der Entschließung MSC.402(96) entsteht der Verwaltung kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe ff: Durch die Verschiebung entsteht für die Verwaltung kein zusätzlicher Erfüllungsauf- wand. Zu Doppelbuchstabe gg: Durch die in den Entschließungen MSC.440(99), MSC.411(97) und MSC.441(99) enthalten Korrekturen entsteht der Verwaltung kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe hh: Durch die Aufnahme der Entschließungen MSC.423(98), MSC.438(99), MSCA24(98) und MSC.439(99) entsteht für die Verwaltung kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Ebenso verursacht die redaktionelle Streichung der Entschließung A.820(19) keinen zusätzlichen Erfüllungsaufwand für die Verwaltung. Zu Doppelbuchstabe Durch die sprachliche Anpassung der Nummer 1.14 entsteht für die Verwaltung kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand.
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23 Zu Buchstabe b: Zu Doppelbuchstabe aa: Durch die Aufnahme der Entschließung MEPC.240(65) entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand für die Verwaltung. Zu Doppelbuchstabe bb: Durch die Aufnahme der Entschließungen MSC.4(48), MEPC.19(22), MEPC.32(27), MEPC.40(29),       MEPC.55(33),     MEPC.69(38),      MEPC.73(39),     MEPC.79(43), MEPC.90(45),      MEPC.119(52),    MEPC.166(56),     MEPC.225(64),    MEPC.250(66), MEPC.302(72)       sowie   der   Rundschreiben      MEPC-2/Rundschreiben.12      und MEPC.1/Rundschreiben.512 entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand für die 'Verwaltung. Die entsprechenden Regelungen waren bisher als ,Teil der Regeln zum` SOLAS-Übereinkommen unter Abschnitt A verbindlich. Zu Doppelbuchstabe cc: Durch die Aufnahme der Entschließung MEPC.275(69) entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand für die Verwaltung. Zu Doppelbuchstabe dd: Zu Dreifachbuchstabe aaa: Durch die Aufnahme der Entschließung MEPC.280(70) entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand für die Verwaltung. Zu Dreifachbuchstabe bbb: Die Streichung verursacht keinen Erfüllungsaufwand für die Verwaltung. Zu Buchstabe c: Durch die formelle Aufnahme von Codes in Unterabschnitt 3, die bereits in Unterab- schnitt 1 gelistet und damit verbindlich sind, entsteht kein neuer Erfüllungsaufwand für die Verwaltung. Zu Nummer 2: Zu Buchstabe a:
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24 Zu Doppelbuchstabe aa: Durch die Überarbeitungen der bereits bestehenden und angewendeten Erläuterun- gen entsteht kein neuer Erfüllungsaufwand für die Verwaltung. Zu Doppelbuchstabe bb: Durch die Anpassung der Nummerierung entsteht kéin neuer Erfüllungsaufwand für die Verwaltung. Zu Doppelbuchstabe cc: Durch die Bereinigung der Anlage aus redaktionellen Gründen entsteht kein neuer Erfüllungsaufwand für die Verwaltung. Zu Doppelbuchstabe dd: Durch die Anpassung der Nummerierung entsteht kein neuer Erfüllungsaufwand für die Verwaltung. Zu Doppelbuchstabe ee: Durch die Aufnahme einer Unberührtheitsklausel zugunsten der Verordnung (EG) Ni. 336/2006 entsteht für die Verwaltung kein neuer Erfüllungsaufwand. Zu Buchstabe b: Zu Doppelbuchstabe aa: Zu Dreifachbuchstabe aaa: Durch die Aufnahme der Entschließung MEPC.285(70) entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand für die Verwaltung. Zu Dreifachbuchstabe bbb: Durch die Streichung entsteht für die Verwaltung kein Erfüllungsaufwand. Zu Dreifachbuchstabe ccc: Durch die redaktionelle Änderung entsteht für die Verwaltung kein Erfüllungsauf- wand. Zu Doppelbuchstabe bb
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25 Durch    die  Aufnahme     der   Entschließungen     MEPC.159(55),    MEPC.227(64), MEPC.284(70) und MEPC.157(55) entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand für die Verwaltung. Zu Doppelbuchstabe cc: Durch die Aufnahme der Entschließung MEPC.295(71) entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand für die Verwaltung. Zu Doppelbuchstabe dd: Zu Dreifachbuchstabe aaa: Die Streichung der Entschließung MEPC.103(49) verursacht keinen Erfüllungsauf- wand für die Verwaltung. Durch die Aufnahme der Entschließungen MEPC.259(68) und MEPC 68/21/Addi/Corr.2 entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand für die Verwaltung. Zu Dreifachbuchstabe bbb: Durch    die   Aufnahme    der   Entschließungen     MEPC.212(63),    MEPC.224(64), MEPC.245(66), MEPC.263(68) und MEPC.281(70), MEPC 70/18/Add.1/Corr.1 ent- steht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand für die Verwaltung. Zu Dreifachbuchstabe ccc: Durch die Aufnahme der Entschließungen IViEPC.231(65), MEPC.233(65) entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand für die Verwaltung. Zu Buchstabe c: Durch die formelle Aufnahme von Codes in Unterabschnitt 3, die bereits in Unterab- schnitt 1 gelistet und damit verbindlich sind, entsteht kein neuer Erfüllungsaufwand für die Verwaltung. Zu Buchstabe d: Durch die Anpassung der Nummerierung entsteht kein neuer Erfüllungsaufwand für die Verwaltung. Zu Buchstabe e:
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26 Zu Doppelbuchstabe aa: Durch die Aufnahme der Entschließung MEPC.288(71) entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand für die Verwaltung. Zu Doppelbuchstabe bb: Durch die Aufnahme der Entschließungen            MEPC.125(53),   MEPC.174(58)    und MEPC.279(70) entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand für die Verwaltung. Zu Nummer 3: Zu Buchstabe a: Durch die Berichtigung der zitierten Artikel entsteht kein neuer Erfüllungsaufwand für (") die Verwaltung. Zu Buchstabe b: Durch die Streichung des amtlichen Hinweises entsteht kein neuer Erfüllungsauf- wand für die Verwaltung. Zu Buchstabe c: Durch   die Aktualisierung  der   Richtlinie 2009/16/EG     durch die Richtlinie (EU) 2017/2110 entsteht für die Verwaltung kein züsätzlicher Erfüllungsaufwand. Zu Buchstabe Durch die Aktualisierung des Verweises entsteht für die Verwaltung kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Zu Buchstabe e: Durch die Aufnahme der redaktionellen Berichtigung entsteht kein neuer Erfüllungs- aufwand für die Verwaltung. Zu Buchstabe f: Bei den aktuellen Änderungen, die bestehenden Verfahren nicht ändert, entsteht kein neuer Erfüllungsaufwand für die Verwaltung. Zu Buchstabe g:
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27 Der Aufwand für die Anpassungen der Software für das IT-System zur Abgabe der Informationen gemäß Fahrgastregistrierungsrichtlinie (NSW-Meldeclient), die Anpas- sung der Software für die Übertragung über das Meldeportal des Bundes und die Anpassung der Software und Hardware der IT-Systeme der Behörden, welche be- rechtigt sind, die Informationen zu erheben, wird mit einmalig 345.000 Euro ge- schätzt. Die Umsetzung dieser Anpassungen erfolgt im Rahmen von Vergaben an Dritte. Für die Anpassung der europäischen SafeSeaNet-Schnittstelle (IT-System für den Datenaustausch mit der Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs und den anderen europäischen Mitgliedsstaaten) zur Übermittlung der Informationen fl gemäß Fahrgastregistrierungsrichtlinie wird ein Aufwand in      Höhe von einmalig 50.000 Euro geschätzt. Die Umsetzung dieser Anpassungen erfolgt im Rahmen von Vergaben an Dritte. Für die permanente Softwarepflege der vom Bund vorgehaltenen IT-Systeme in der Infrastruktur des Meldeportals des Bundes werden Kosten in Höhe von 80.000 Euro pro Jahr geschätzt. Der Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln wird finanziell und stellenmäßig im Einzelplan 12 ausgeglichen. Zu Buchstabe h: Da die Aufhebung der Richtlinie 1999/35/EG und der Erlass der Richtlinie (EU) 2017/2110 formellen Charakter hat und weder Änderungen an der Kontrolldichte o- der den Kontrollintervallen vorsieht, entsteht kein neuer Erfüllungsaufwand für die Verwaltung. Zu Buchstabe I: Es handelt sich um formelle Änderungen, es entsteht kein neuer Erfüllungsaufwand für die Verwaltung. Zu Buchstabe j:
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28 Die Aufnahme der Meldungen nach der Richtlinie 98/41/EG in das NSW enthebt die Wirtschaft von der Notwendigkeit gesonderte Meldewege aufrecht zu erhalten. Ein zusätzlicher Erfüllungsaufwand entsteht nicht. Zu Buchstabe k: Es handelt sich um formelle Änderungen, es entsteht kein neuer Erfüllungsaufwand für die Verwaltung. Zu Buchstabe Durch die Aufnahme der Richtlinie (EU) 2016/802 entsteht kein zusätzlicher Erfül- lungsaufwand für die Verwaltung. Zu Nummer 4: Zu Buchstabe a: Durch die Berichtigung der Zeugnismuster entsteht kein neuer Erfüllungsaufwand für die Verwaltung. Zu Buchstabe b: Zu Doppelbuchstabe aa: Durch die klarstellende Ergänzung entsteht kein neuer Erfüllungsaufwand für die Verwaltung. Zu Doppelbuchstabe bb: Durch die Berichtigung und Aktualisierung der Zeugnismuster entsteht kein neuer Erfüllungsaufwand für die Verwaltung. Zu Buchstabe c: Durch die Aufnahme der Entschließung MEPC.291(71) entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand für die Verwaltung. Zu Buchstabe d: Durch die Aufnahme der Entschließung MEPC.289(71) entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand für die Verwaltung.
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29 Zu Artikel 2-Änderung der Schiffssicherheitsverordnung         : Zu Nummer 1: Durch die Präzisierung in Bezug auf die bereits erfolgende jährliche Veröffentlichung von Fundstellen zu Bekanntmachungen von Zeugnismustern im Verkehrsblatt durch das BMVI entsteht der Verwaltung kein Erfüllungsaufwand. Zu Nummer 2: Die Änderung bezweckt die Klarstellung der bestehenden Rechtslage und Praxis, ein neuer Erfüllungsaufwand für die Verwaltung entsteht nicht. Zu Nummer 3: Zu Buchstabe a: Durch die formelle Änderung entsteht für die Verwaltung kein Erfüllungsaufwand. Zu Buchstabe b: Durch die Aktualisierung der      Richtlinie 2009/16/EG  durch die Richtlinie    (EU) 2017/2110 entsteht für die Verwaltung kein Erfüllungsaufwand. Zu Nummer 4: Durch die Anpassung des Wortlauts entsteht kein neuer Erfüllungsaufwand für die Verwaltung. Zu Nummer 5: Durch die Anpassung des Wortlauts entsteht kein neuer Erfüllungsaufwand für die Verwaltung. Zu Nummer 6: Da durch die Aufnahme des § 15 den bereits nach früherer Rechtslage zugelasse- nen Fahrzeugen Bestandsschutz gewährleistet werden soli, entsteht für die Verwal- tung kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Zu Nummer 7:
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30 Zu Buchstabe a: Zu Doppelbuchstabe aa: Durch die formelle Änderung entsteht kein Erfüllungsaufwand für die Verwaltung. Zu Doppelbuchstabe bb: Zu Dreifachbuchstabe aaa: Durch die sprachliche Änderung entsteht kein Erfüllungsaufwand für die Verwaltung. Zu Dreifachbuchstabe bbb: Durch die Klarstellungen bzw. Anpassungen entsteht der Berufsgenossenschaft Ver- kehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation kein neuer Erfüllungsaufwand. Zu Dreifachbuchstabe ccc: Durch die Aufhebung entsteht kein Erfüllungsaufwand für die Verwaltung. Zu Doppelbuchstabe cc: Durch die Anpassung des Verweises entsteht kein neuer Erfüllungsaufwand für die Verwaltung. Zu Buchstabe b: Zu Doppelbuchstabe aa: fl Zu Dreifachbuchstabe aaa: Durch die sprachliche Anpassung entsteht kein neuer Erfüllungsaufwand für die Ver- waltung. Zu Dreifachbuchstabe bbb:Durch die Anpassung entsteht kein neuer Erfüllungs- aufwand für die Verwaltung. Zu Doppelbuchstabe bb: Durch   die  Aktualisierung  der  Richtlinie  2009/16/EG  durch  die  Richtlinie EU 2017/2110 entsteht kein neuer Erfüllungsaufwand für die Verwaltung.
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31 Zu Nummer 8: Zu Buchstabe a: Zu Doppelbuchstabe aa: Durch die Festlegung von Mindestzeiten werden die Kontrollen auch für die Verwal- tung berechenbarer, Unsicherheiten fallen weg. Es entsteht kein neuer Erfüllungs- aufwand für die Verwaltung. Zu Doppelbuchstabe bb: Durch die Einfügung der klarstellenden Begriffsdefinitionen entsteht kein neuer Erfül- lungsaufwand für die Verwaltung. Zu Doppelbuchstabe cc: Durch die Streichung entsteht der Verwaltung kein zusätzlicher Erfüllungsaufwahd. Zu Buchstabe b: Durch die Streichung entsteht der Verwaltung kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Zu Buchstabe c: Zu Doppelbùchstabe aa: Durch die Aktualisierung entsteht der Verwaltung kein zusätzlicher Erfüllungsauf- wand. Zu Doppelbuchstabe bb: Durch die Korrektur der ursprünglich zitierten Richtlinie entsteht der Verwaltung kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Zu Doppelbuchstabe cc: Durch die Aktualisierung entsteht der Verwaltung kein zusätzlicher Erfüllungsauf- wand. Zu Doppelbuchstabe dd: Durch die Streichung entsteht der Verwaltung kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Zu Buchstabe d:
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