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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Vortragsmanuskript Ökumenischer Datenschutztag“
Das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO Ökumenischer Datenschutztag, 27. April 2022 Sven Hermerschmidt, BfDI Referat 11

Dreiteiliger Anspruchsinhalt Anspruch auf Mitteilung, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden – Art. 15 Abs.1 DSGVO Beinhaltet auch Anspruch auf Negativauskunft → Ebenso § 17 Abs. 1 KDG → § 19 Abs. 1 EKD-DSG enthält diesen Anspruch nicht ausdrücklich Auskunft über diese personenbezogenen Daten – Art. 15 Abs. 1 DSGVO → Ebenso § 17 Abs. 1 KDG und § 19 Abs. 1 EKD-DSG Auskunft über die weiteren Informationen nach Art. 15 Abs. 1 lit. a) bis h) DSGVO → Ebenso § 17 Abs. 1 lit. a) bis h) KDG → § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 7 EKD-DSG vergleichbar, aber – da keine Entsprechung zu Art. 22 DSGVO – fehlt Auskunftsanspruch zu automatisierter Entscheidung und Profiling 2 29.04.2022 Titel der Präsentation Absender

Reichweite des Auskunftsrechts BGH, Urteil v. 15. Juni 2021, Az. VI ZR 576/19 „personenbezogene Daten, die verarbeitet werden“ Definition Art. 4 Nr. 1 DSGVO (§ 4 Nr. 1 EKD-DSG, § 4 Nr. 1 KDG) = Informationen, die sich auf eine identifizierbare natürliche Person beziehen keine einschränkende Auslegung im Rahmen des Auskunftsrechts umfasst: Kommunikation mit der betroffenen Person, interne Kommunikation des Verantwortlichen und interne Vermerke, soweit diese personenbezogene Daten der betroffenen Person enthalten. nicht umfasst: interne Bewertungen und rechtliche Analysen (soweit ohne konkreten Bezug zu Daten der betroffenen Person) Ob die betroffene Person über die betreffenden Daten schon verfügt, spielt keine Rolle. Zweck Art. 15 DSGVO : • sich der Verarbeitung bewusst zu werden • deren Rechtmäßigkeit zu überprüfen 3 29.04.2022 Titel der Präsentation Absender

Reichweite des Auskunftsrechts Präzisierungsobliegenheit und Mehrebenenansatz o Bei Verarbeitung großer Datenmengen „sollte der Verantwortliche verlangen können“, dass die betroffene Person Informationen bzw. Verarbeitungsvorgänge präzisiert, auf die sich das Ersuchen bezieht. o Antwort „bezieht sich auf alles“ ausreichend. o BAG, Urteil vom 27. April 2021 – 2 AZR 342/20 verlangt Bestimmtheit unter Verweis auf die Vollstreckbarkeit eines Urteils (rein prozessuales Erfordernis). Mehrebenenansatz (layered approach): o Werden große Datenmengen verarbeitet, können u.U. auf einer ersten Ebene zunächst nur die wesentlichen Informationen und Verarbeitungsvorgänge mitgeteilt werden. o Zwingend zu verbinden mit einer niedrigschwelligen Möglichkeit (optimal: Verlinkung), alle weiteren Informationen zu erhalten und dem Hinweis darauf. o Art. 12 Abs. 1 DSGVO (§ 16 Abs. 1 EKD-DSG, § 14 Abs. 1 KDG): aus der Perspektive der betroffenen Person muss der Zugang zur Auskunft transparent, verständlich und in leicht zugänglicher Form ermöglicht werden. 4 29.04.2022 Titel der Präsentation Absender

Das Recht auf Kopie (Art. 15 Abs. 3 DSGVO) Kein eigenständiges Betroffenenrecht, sondern regelt die Form der Auskunft nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO. Ist identisch in § 17 Abs. 3 KDG vorgesehen; in § 19 EKD-DSG hingegen keine Entsprechung Umfang identisch zu Art. 15 Abs. 1 DSGVO-Komponente „personenbezogene Daten, die verarbeitet werden“ (kein darüber hinausgehendes Recht etwa auf Wiedergabe in der natürlichen Umgebung). Kopie („copy“) nicht unbedingt eine Fotokopie, sondern jede Verkörperung o Ausreichend etwa: pdf auf memory-stick, Online-Zugriff mit Download-Möglichkeit (soweit elektronisch Form nach Art. 12 Abs. 1 DSGVO angemessen!) o Nicht ausreichend etwa: Einsichtnahme vor Ort, Online-Zugriff ohne Download-Möglichkeit 5 29.04.2022 Titel der Präsentation Absender

Grenzen des Auskunftsrechts Grundsatz und Art. 15 Abs. 4 DSGVO Nur gesetzlich vorgesehene Ausnahmen keine allgemeine Aber in § 19 Abs. 4 EKD-DSG Vhmkt.-Prüfung vorgesehen! Art. 15 Abs. 4 DSGVO, § 17 Abs. 4 KDG: Rechte und Freiheiten anderer Personen o Geltung nicht nur für die Kopie. o Auch Rechte des Verantwortlichen umfasst. o Abwägung erforderlich. o Darf nicht dazu führen, dass Auskunft vollständig versagt wird (ErwGr 63.) 6 29.04.2022 Titel der Präsentation Absender

Grenzen des Auskunftsrechts Art. 12 Abs. 5 DSGVO Offensichtlich unbegründet • bei objektiver Betrachtung offensichtlich, dass Voraussetzungen des Auskunftsrechts nicht erfüllt. • Negativauskunft i.d.R. einfacher bzw. passender. Art. 12 Abs. 5 DSGVO (§§ 16 Abs. 5 EKD-DSG, 14 Abs. 5 KDG) Exzessiv • Fälle häufiger Wiederholung • Sonstige Fälle (Rechtsmissbrauch) 7 29.04.2022 Titel der Präsentation Absender

Grenzen des Auskunftsrecht Beschränkungen auf der Grundlage von Art. 23 DSGVO EDPB-guidelines 10/2020 on restrictions under Article 23 GDPR Rechtsgrundlage in EU-Recht oder nationalem Recht notwendig § 34 BDSG (von DSK teilweise als europarechtswidrig angesehen) Im EKD-DSG in § 19 Abs. 2 u. 4 (zu?) weitreichende Ausnahmen → Wahrnehmung des Auftrags der Kirche gefährdet? → Unverhältnismäßiger Aufwand? Im KDG Sonderregelung für Archive (§ 17 Abs. 5 ) sowie weitgehende Übernahme des § 34 BDSG in § 17 Absätze 6 - 9 8 29.04.2022 Titel der Präsentation Absender

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