WD 9 - 024/16 Einzelfragen zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe

Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen, Jugend

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Wissenschaftliche Dienste         Dokumentation                                            Seite 11 WD 9 - 3000 - 024/16 reits bestehende Fachkräftemangel in der Altenpflege noch weiter verstärkt werde. Das im Ge- setzentwurf vorgelegte Finanzierungskonzept könne jedoch zu zusätzlichen Kosten der Ausbil- dungsbetriebe führen und würde damit im Ergebnis Ausbildungsplätze in der Altenpflege gefähr- den, was der im Gesetzentwurf genannten Zielsetzung „der notwendigen Sicherung der Fachkräf- tebasis“ insbesondere in der Altenpflege eklatant widerspreche. Zudem müsse die geplante Las- tenverschiebung bei der Ausbildungsfinanzierung von den Ländern auf die Pflegekassen unter- bleiben. Zu einem solchen „Verschiebebahnhof“ käme es aber, wenn es bei der jetzt im Entwurf vorgesehenen Direktzahlung der Pflegeversicherung bleibe, da deren Höhe über die bisherige in- direkte Finanzierung über die Anbieter von Pflegeleistungen hinausginge. Der Pflegeversicherung entstünden durch diese Finanzierungsverpflichtung Mehrkosten in Höhe von rund 100 Millionen Euro jährlich. Darüber hinaus müsse klargestellt werden, dass Umschulungskosten für vollstän- dige dreijährige Umschulungen grundsätzlich nicht in vollem Umfang durch die Beitragszahler zur Arbeitslosenversicherung getragen werden dürfen. Die derzeitige, bis Ende 2017 befristete Sonderregelung für die Altenpflege, nach der die Bundesagentur für Arbeit ausnahmsweise hier auch das dritte Umschulungsjahr finanzieren könne, dürfe nicht fortgesetzt werden – schon gar nicht unbefristet. Die Bundesagentur für Arbeit bzw. die Beitragszahler zur Arbeitslosenversiche- rung hätten zuletzt pro Jahr ungefähr 180 Millionen Euro (Schätzwert für das Jahr 2014) für Um- schulungen im Bereich der Altenpflege aufgewendet. Ende der Bearbeitung
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