Gerichtsverfahren

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Detaillierte Darlegung der rechtlichen Prüfung des Berliner Volksbegehren Deutsche Wohen & Co enteignen

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15/09/2020      11:47 Verwaltungsgericht Berlin                                         (FAN)+49 30 9014 8790   P.014/030 ee   „ Venwallungsgerieht   Berlin - From: 7 SO0S062S01848. Page: 19235   Date: 14.09.2020 13:50:54 FE An die Vertrauenspersonen des Yolksbegehrers Deutsche Wohnen und Go. Enteignen per E-Mail Berlin, den 19.05.2020 Ihr Volksbegehren „Deutsche Wohnen und Co. Enteignen" Gesprächsinitistive der Berliner Koalitionsparteien sehr geehrte Verlrauenspersonen des Volksbegehrens Deutsche Wohnen und Go. Enteignen, in den vergangenen Wochen stand gie Landespolitik unter dem Eindruck der Ausbreitung des Corona-Virus. Der Berliner Senat sah und sieht sich gezwungen, eine Reihe von Maßnahmen u...    zu beschließen, um_die weitere Ausbreitung der Pandemie_einzudämmen. Das stellt die Berliner Verwaltungen vor große Herausforderungen, die dazu führen, dass Arbeilsprozesse - umsirukturiert werden müssen und geplante Termine nicht stafffinden können. Der Koalitionsausschuss hatte sich In selner Sitzung am 28. Februar darauf verständigt, dass Gespräch mit Ihnen als Vertreterinnen des Volksbegehrens zu suchen, Zuresht bemängeln Sie hiervon bisher nur durch die Prassebarichterstattung erfahren zu haben. Deshalb bekräftigern wir gerne persönlich die gemeinsame Entscheidung der Koaltüonspariner’innen, mit Ihnen das Gespräch zu suchen. Unserer Vorstellung nach soll das Gespräch auf Augenhöhe zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Koalitionspartsien und einer Delegation Ihrer Wahl stattfinden. Entsprechende Vorabstimmungen dazu fanden bereits In der Senatskanzlei staff. Angesichts der aktuellen Situation möchien wir jedech um Ihr Verständnis bitten, dass ein gemeinsames Treffen zu Inrem eingebrachten Volksbegehren in den nächsten Wochen leider nicht möglich sein wird.                                              ' Wir schlagen Ihnen deshalb vor, mit vier Vertreterinnen Ihrer Initlative im ı Rahmen einer Telsfonschalt-Könferenz ins Gespräch zu kommen. Für sine Rückmeldung hierzu an Lars. Rauchfuss@senatskanzlei. Berlin.de wären wir Ihnen dankbar. In der Zwischenzeit möchten wir Ihnen versichern, dass die Präfung der Zulässigkeit Ihres Yolksbegehreans In der Senatsverwaltung für Inneres und Sport noch nicht abgeschlossen ist und auch nicht abgeschlossen wird, bevor unsar Austausch stattgefunden hat. Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sle gesund. Michael Müller                   Katina Schubert         .  Werner Graf | Nina Stahr Vorsitzender                     Vorsitzende.               Vorsitzende SPD Berlin                       Dis Linke Berlin           Bündnis$0/Dle Grünen      Berlin
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15/09/2020     11:47 Verwaltungsgericht Berlin                                     (FAX)+49 30 9014 8790       P.O15/030 \ up    we Eidesstattliche Versicherung In Kenntnis der strafrechtlichen Folgen einer falschen oder unvollständigen Versicherung an Eides statt, und in dem Bewusstsein, dass diese Erklärung zur Vorlage bei Gericht bestimmt ist, erkläre ich hiermit an Eides statt Folgendes:                                                    | L Zur Person; Mein Name ist Moheb Shafaqyar. Ich bir: geboren an ggg? wonne ru ER            3              ic                      | IL Zur Sache: 1. Für die Initiative „Deutsche Wohnen und Co enteippen“ nahm ich am 11. Jumi 2020 auf Einladung der Landesparteivorsitzenden der Berliner Regierungskoalition an einer Videokonferenz   teil, Seitens der Parteien nahmen der Regierende Bürgermeister von Berlin, Hert Michael Müller, der Chef der Senatskanzlei, Herr Christian        Gäbler, der Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung,     Herr Dirk Behrendt, sowie weitere, jedoch nicht dem Senat angehörende Personen teil, 2. Im Gespräch wurden Fragen der Bindungswirkung des Volksbegehrens und rechtliche .                 Fragen der Zulässigkeit diskutiert. Der Chef der Senatskanzlei, Herr Christian. Gäbler, rn                     äußerte abschließend, dass alle rechtlichen Bedenken ausgeräumt seien. Berlin, 14, September 2020 Fi
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(FAR)+AI SU 3014 0790               rFATDEUSU 15/09/2020      11:48 Verwaltungsgericht Berlin ‚Page: 1428      Date: 14.09.2020 18:50:54   u 5: lin - From: / 9003062201648 Berht Verwaltungsgerig te Eidesstattliche Versicherung In Kenntnis der strafrechtlichen Folgen einer falschen oder unvollständigen Versicherung an Eides statt, und in dem Bewusstsein, dass diese Erklärung zur Vorlage bei Gericht bestimmt ist, erkläre ich hiermit an Eides statt Folgendes: I. Zur Berson: Mein Name ist Sebastian Schneider, Ich bin geboren ar EEE                         und wohne in Von Beruf bin ich H, Zur Sache: 1. Als Prozessbevollmächtigter nahm ich für die Initiative „Deutsche Wohnen und Co enteignen“       ar      einem       'Gesprächsiermin         mit      Verwaltungsbearnten           der Senatsinnenverwaltung        am      26.     Juni    2020     teil.   Gesprächsführend       für         die Senatsinnenverwaltung war Herr Brumberg, 2. Herr Brumberg äußerte, es handele sich nicht um ein Gespräch irı Sinne von $ 17 Abs. 3 AbstG. Er gab zu verstehen, das Gespräch komme zustande auf Weisung der Hausleitung,     Nach     Austausch        kontroverser     Rechtsausichten     einigten     sich        die Senatsinnenverwaltung und die Initiative auf mehrere alternative Formulierungen, um die rechtlichen Bedenken der Senatsinnenverwaltung auszuräumen.                      Herr Brumberg: sicherte   zu,   dass   ein derart    abgeänderter Antrag rechtlich zulässig             sei und         die Zulässigkeitsprüfung nach Antragsmodifizierung zügig abgeschlossen werde. Berlin, 14. September 2020 Unterschrift IUO   vuncıg
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(FAN)+2I SU 3014 0730 FAT“ 15/09/2020          11:48 Verwaltungsgericht Berlin Verwaltungsgerieht Berlin - From:  / SOCSOG2S01848 |  ‚Page: 13/28 — pr      wu Deutsche Wohnen & Co enteisnen Mietenvolksentscheid e.V. c/o Stadtteilbürg Friedrichshain - Warschauer Str, 23 » 10243 Berlin An die Senatsverwaltung für Inneres und Sport               | Abteilung I- Staats- und Verwaltungsrecht 1413 Herm Dr. Michael Wild Klosterstr. 47 10179 Berlin Preem Berlin, den 24. Juli 2020 Entscheidung der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen* zur Änderung des Beschlusstextes für ihr Volksbegehren Sehr geehrter Herr Dr. Wild, es folgt der geänderte Beschlusstext für unser Volksbegehren. Die geänderten Stellen sind kursiviert und unterstrichen. Mit keundiichen Grüßen Ralf Hoffrogge                                Sebastian Roos              Karin Elisabeth Schneider Vertrauensperson                              Vertrauensperson            Vertrauensperson ANN.-= m NAT
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ITAA n,t u n g s g er i c h t B e r l i n 11:49 Verwalt i 15/09/2020 54 m:     9  0 0 3 0 62 2 0 1 6 4 8 , ‚Page: 16/28  Da te : 1 4 . 0 9 . 2 0 2 0 1 8: 50 : Verwaltungsggright Begin = Pro ASS? . ur   „aruır   vu. Beschluss zur Erarbeitung eines Gesetzentwurds dnrch den Senat zur Vergesellschaftung der Wohrungsbestände großer Wohnungsunternehmen (Vergesellschaftungsgesetz) [von der Initiatorin veränderte Fassung vom 22.07.2920] Eine sozials Wohnungsversorgung in Großstädten wie Berlin setzt in der Fläche dauerhaft sozial gebundene Wolmungen zu leistbaren Mieten voraus. Wer auch Haushalten wit geringen Einkorumen Wohnungen zur Verfügung stellen wilL muss unterdurehschnittliche Mieten sicherstellen. Dieses Ziel ist mit privaten Wohnungsunternebmen mit Gewinnerzielungsabsicht nicht zu erreichen. Die Erfahrung zeigt, dass auch mit Steuerungsinstrumenten wie der Mistpreisbremse oder durch Vorkaufsrechte zugunsten der öffentlichen Hand die Wohnungs-versorgung für Haushalte mit geringem Einkommen nicht binreichend sichergestellt. werden kann. Wir brauchen eine groß angelegte Kommunalisierung beim Wohnungsbau und bei der Bereitstellung von Wohnungen, weil nur diese langfristig und auch in angespannten Situationen eine soziale Versorgung mit Wohnungen sicherstellen kannt. Hierzu gehört auch eine Rekommmunalisierung von Wohnungen, die einmal im öffentlichen Eigentum waren. u   — Daher wird der-Senatvon Berlin za                                                                     j Überführung von Immobilien sowie Grund und Boden in Gemeineigentum zum Zwecke der Vergesellschaftung nach Art. 15 des Grundgesetzes erforderlich                            sind Dies soll für Wohrummobilien in Berlin sowie die Grundsticke, auf denen sie errichtet sind, gelten und findet Anwendung, sofern Wohnungen durch einen Eigentümer in einem Umfang gebalten werden, der als „vergeseilschaftungsteif“ definiert wird. Alle Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht, gleich welcher Rechtsform, die Wohnungen in einer Anzahl über dieser Schwelle in ihrem Bestand haben, werden von der                                                         M Vergesellschafting erfasst Wohnungsunternehmen, deren Töchter und nachgeordnete Wohnungsunternehmen mit Wohnimmobilien in Berlin gelten dabei als ein Wohnungsunternehmen. Soweit ein Wohnungsuntemehmen eins bedeutende Beteiligung an. einem dritten Wohnungsunternehmen bält, ist der Wohnungsbestand des dritten Wohnungsunternehmens in Berlin hinzuzurechnen, Ein unbebautes Grundstück im Eigentum des Wohnungsunternekimens gilt insoweit als Wohnung. Als Schwelle für die Vergesellschaftungsreife schlagen wir emen Umfang von 3000 Wohnungen pro Unternebmen vor. Durch diese Höhe werden die Grundrechte auf Eigentum und Berufsfreiheit geschützt, gleichzeitig erfasst dieser Wert genug Unternehmen, um . Gemeineigentum in einer Größenordnung zu schaffen, die den Begriff Vergesellscheftnng rechtfertigt. Ziel einer Vergesellschaftung ist die Schaffung von Geimeineigentum, weshalb Unternehmen. in öffentlichern Eigentum oder in kollektivern Besitz der Mieter*irmenschaft oder gemeinwirtschaftlich verwaltete Unternehmen rechtssicher ausgenommen werden sollen. Vergesellschaftung im Sinne von Art. 15 des Grundgesetzes bedeutet auch, dass die Verwaltung der in Gemeineigentum überführten Bestände unter miehrbeitlicher demokratischer Beteiligung von Stadtgeselischaft, Mieter*innen und Belegschaft erfolgen muss. Vorgeschlagen wird daher eine neu zu schaffende Anstalt öffentlichen Rechts, In ihrer Satzung soll festgehalten sein, dass die Bestände der ASR nicht privatisiert werden. Die Höhe der Entschädigung ist nach Sinn und Zweck des Art. 15 des Grundgesetzes deutlich unterhalb des Verkehrswertes auzusetzen.
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IFA                          re u n g s  g e   r i  c  h   t      Be r l  i  n 15/09/2020      11:49 Verwalt 1 4 .   0      9 . 2 0 2 0   1 3 : 5 0 : 5 4 ‚Page: 17128                   Date: t ri s  ch t  B e  r l i n » „   Fr om m :      / 9003062901846_ a   _Verwaltungsge 4 u.  uw. Eidesstattliche Versicherung .                                 \                                                                    n d i  g e n            s  i  c h e r u  n g    an IlnoKea  nnn tni 3 “ wei htlichen Folgen einer falsc                                                                h e n      o d e r   u n v o l l s  t        ä                  V  e r m     B  e w  u   s  s t  s e  i n ,     d  a s s       d i e s e  E rk i                                  | ‚un  d        ı m   d  e                                                                              ärıng         z u r   V o r l a     g    e     b e i   G e r i   i c h t   b e s t ti i m m t   i s t , e                                |              t t  F  u l ® g e  n d e s    : ae ‚erkläre ic rh e h i  e r a  i  t     a  n    E i d  e  s      s t a I. Zur Person: Mein Naine              ist     Ralf         Hoffto                                    :                                       Februar          198                                            ; offrogge.                  Ich    bin       geboren              am    5. .                 r            1 9 8 0   und       wohne            in    Elbestraße Ä                 .                                  |            ich      Historiker. 34,   12045        Berlin.             Von         Berufbin IE. Zur Sache: Bi Ich bin Vertrauensperson                     |                       det Initiative „Deutsche Wohnen und Co enteignen“. . Für di & | 1,               *                                                                  „Fr         =               ‚ üative erfragte ich am 18. August 2020 den Sachstand der Zulässigkeit ——                                                                                mer h  r  e  n  s  —  b   e  i —      u  n s e r  E  m     A n    s   p  r   ec h Senatsi                 n n en  v e  r w  a  l t u n g ,          Hertn — ——— en   non ...            Volksbege                                                                                  p r e partner                    der Brumberg. 2. Herr Brombeıg teilte mit, den inhali der Zulässigkeitsprüfung zur Gegenzeichming n Senatsv die            atsverwaltungen für Stadtentwicklung und Wohnen sowie Justiz weitergeleitet zu                                                                                                                 a en. Der Rücklauf zei eine Sache von Tagen. Berlin, 14. September 2020 171 von:
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ITANTaS uatuyuateaeen l t u n g s g e r i c h t     B e r l i n 15/09/2020        11:50 Verwa F r o m:      7 o 0 so s 2 20 1 6 48 _      „Page: 18/28 Verwaltungsgericht Berlin - u Fwd: [DW&CoEnteignen] Pwd: Frage zum Stand der Zulässigkeitsp... un         Weitergeleitete Nachricht -------- Betreff:              Frage zum Stand der Zulässigkeitsprüfung Datum:     Thu,  16   Sep     2828      19:43!                +6288 Von:       Ralf Hoffrogge An:        Re Sehr   geehrter    Herr     Brumberg, Sehr                    geehrter       Herr     Wild leider    nsben  Sie auf meine mail                     vom 2.9.          nicht geantwortet.           Ich fragte nach dem Stand der Zulässigkeitsprüfung des von der Initiative                                             "Deutsche Wohnen & Co” eingereichten Vergesellschaftungs-Valksbegenrens.                                                        \ sie, Herr     Brumberg,         versicherten mir am 18.3. dieses Jahres, das der Abschluss     der Prüfung zeitnah erfolgen werde, da wir den von Ihren anlässlich des Gesprächs mit unserer Delegation im Juni vorgeschlagenen Formulierungsänderungen im Juli zugestimmt haben. Sie versicherten                                            mir konkret, dass ‘die Innenverwaltung                            das    Begehren       in    der   geänderten Fornmvlierung für zulässig hält. | Nun lese ich      in der Presse anderes:                             Le. ee BE https: //www.berliner-zeitung.de/bensch-metropsle/berlin-volksbegehren- - Zur-enteigkung-rot-rot-gruen-setzt -arbeitsgruppe-ein-11.104981 Können $is mir diesen Vorgang erläutern und den aktuellen Stand der Prüfung    mitteilen? mit  freundlichen       Grüssen, ralf   Hoffrogge ivon1                                                                                                                                          14.09,2020,12:38
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TAT   UST t u n g s g e r  i  c h t  B e r l i  n 15/09/2020         11:50 Verwal Ei   3 .  .                3 &    r 5 6 ri      age: 28 u   ve Tw alt tu ngsg erich LO® erli   li n     rom; 5    ]         r        1.                        i     .      # up   uni                                                                                                                         Fi abeut:blank ASS                            4 *Gesendeti*         Montag,         14.     September             2828 um 14:43 Uhr * yon :*                                          FT *An:ı* *Cc:* Gordon .Hashoff@senInndS. berlin,.de, koland. Brumberg@$enInndS.berlin.de *Batreff:* UG: Frage zum Stand der Zulässigkeitspröfung sehr    geehrter         Herr    Koffrugge, zum Sachstand kann ich Ihnen mitteilen, dass die Zulässigkeitsprüfung im Anschluss an die Anpassung des Wortlauts am 18. August 2828 hoch mit den anderen      Seriatsverwaltungen                    abgestimmt werden          musste und ich davon                    2 ausgene, dass danach die Entscheidung über die Zulässigkeit in Kürze getroffen werden kann, Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Abstimmungsgesetzes erarbeitet sodann die Senatsverwaltung für Stsdtentwicklung federführend den Standpunkt des Senats. Hierauf bezieht sich offenbar die Presseberichterstattung Über eine interfraktionelle Arbeitsgruppe. Mit freundiichen              Grüßen Im Auftrag Dr.    Michael       Wild “Senatsverwaltung              für     Inneres          und        Sport* Abteilung I - Staats- und Verwaltungsrecht IA Klosterstraße            47,   19179        Berlin Tel.:     +4939-90223-2812 Mail: michael _-wild@seninads.berlin.de <mallta:michael,.wild@seninnds.berlin.de> SenInnsport_flach_rgb -.--.. Ursprüngliche             Nachricht--            == Von:     Ralf Haffrogge EEE Gesendet; Donnerstag,                     18.       September 2823 18:43 An: Brumberg, Roland <Roland.BrumbergßSenInnds.berlin.des;                                    Wild, Dr. Michael «Michael ‚wWildeseninngs.berlin.de> Betreff: Frage zum Stand der Zulässigkeitsprüfung Sehr geehrter Herr Brumberg,                           Sehr geehrter Herr Wild ivon2                                                                                                                                         14.09.2020, 15:23 173 von 2
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AT   ETRNT g s g e r i c h t    B e r l i n 15/09/2020        11:51 Verwaltun Berl in   - F ro m :     /  8 0 0 3 0 8 2 8 01 64 8    E 98 :  20 /2 8 Verwaltungsggrieh t u          Hai leider     haben Sie auf meine mail vom 2.3.                              nicht     geantwortet.         Ich fragte nach dem      Stand der Zulässigekeitsprüfung des von der Initiative                                         "Deutsche Wohnen&       Co” eingereichten Vergesellschaftungs-Volksbegehrens. Sie, Herr Brumberg,            versicherten mir am 18.8.                            dieses Jahres,          das der Abschluss der Prüfung zeitnah erfolgen werde, da wir den von ihnen anlässlich des Gesprächs mit unserer Delegation im Juni vorgeschlagenen Formulierungsänderungen im Juli zugestimmt haben. 5ie                                         versicherten       mir konkret, dass die Innenverwaltung das Begehren in der                                         geänderten Formulierung        für  zulässig hält. Nun    lese   ich   in  der  Presse        anderes: https: //www.berlinen-zeitung.de/mensch-netropele/berlin-volksbegehren- zur-enteignung-rot-rot-gruen-setzt-arbeitsgrupne-ein-11.184981 Können     Sie mir diesen Vorgang                 erläutern             und den       aktuellen      Stand dar Prüfung     mitteilen? mit freundlichen         Grüssen, ralf Hoffrugge 1 u       — u   ——— u‘ 2 von?                                                                                                                         \       14.09.2020, 15:23
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(TAT        SUITE a lt ung sg eri ch t B e r l i n 15/09/2020          11:51 Yerw 350 Verwaltungsgericht Berlin- From: / BOOSCG2SOIERS „Page: 21/28         Date: 14.09.20201      a Dt Volks-Ini Deutsche Wohnen enteieuen: Demokratie in der Werteschleife...     https: /Htaz.de/Volks-Ini-Deutsche-Wohnen-enteignen/t3707815/ "Volks-Ini Deutsche Wohnen enteisnen aM Demokratie in der Warteschleife Das Volksbegehren „Deutsche Wohnen enieignen“ steckt fest, Die rechtliche Zulässigkeit ist noch nicht festgestellt, die Ini befürchtet Verschleppung. Auch Graffiti-Maler wissen, was gut Ist                   |       Ä          |              Foto: dpa BERLIN Zar | 434 Tage läuft die reehtliche Prüfung des Volksbegehrens „Deutsche Wohnen & Co. enteignen” [htips://taz.de/!/Deutsche-Wohnen-und-Co-enteignen /1t5562213/] berelts, Stand Donnerstag. Und langsam wird die Zeit bis zur nächsten Bundestagswahl! knapp. Da würde die Initiative gerne zur Abstimmung stellen, ob das Land Berlin alle privaten Imrnobilienfirmen mit mehr als 3,000 Wohnungen per Gesetz vergesellschaften solle, Damit die r             davor notwendigen direktdemokratischen Schritte gegangen werden können, müsste der rot-rot-grüne Senat sich aber 'beeilen'mit der rechtlichen Früfung und einer Stellungnahme zum Volksbegehren, Denn obwohl mehrere Verhandiungsrunden und Treffen mit der Initiative ‘eigentlich alle rechtlichen Zweifel ausgeräumt haben sollten und ein vereinbarter Beschlusstext seit dem 21, Auli steht [htkps://taz.de/l/'vVolkstnitiatlve- ainigt-eich-mit-Sanat/15695513/1, hat die Senatsverwaltung für Inneres von Andreas Geisel (SPD) noch immer nicht offiziell die rechtliche Zulässigkeit des Volksbegehrens festgestellt. Das bestätigte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung von Senator Sebastian Scheel (Linke) der taz. Während Geisels Behörde für die rechtliche Prüfung zuständig ist, ist Scheefs Haus für Wohnraum zuständig und damit auch für die Erarbeitung einer gerneinsamen Stellungnahme des Senats zum Volksbegehren. \vonf                                                                  |                      |                         13.09.2020, 14:26 175 von2
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