Gerichtsverfahren

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Detaillierte Darlegung der rechtlichen Prüfung des Berliner Volksbegehren Deutsche Wohen & Co enteignen

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TRATEN u n g s g e r i c h  t  B e r l i n 15/09/2020                 11:58 Yerwalt 3:50-5 \     ı g og r Hr Er   ln Hr Pen vr  .ır     ur                                                                                                                              n       Nr a                 A,h 2         ERÄdu Fe     Kr Berlin. Volksbegehren zur Enteignung: Rot-Rot-Grün setzt Arbeitsgr...                            httpss/wwwr.berliner-zeitung.de/imensch-ngtrapole/berlin-volksbegehr... |                                                        |                                                                        Aro                                       S7 Formulierung verständigt, ln    en                                            Wii     ER    Eh en nn   ne                   ET              nen armen a  IE erg       mn       nee hmmmage Pad om nun Die Lirke zeigt sich wenig erfreut, hält sich aber mit Kritik an der SPD zurück. „Dass die Imnenverwaltung für die rechtliche Zulässigkeitsprüfung über ein Jahr gebraucht hat, hat den . Eindruck entstehen lassen, dass das Verfahren absichtlich verzögert wird", sagte Fraktienschefin Anne Helm am Mittwoch der Berliner Zeitung. „Der Senat soltte jetzt diesem Eindruck entgegentreten, indern er sich zügig über seinen formellen Standpunkt zum Volksbegehren verständigt.“ Rouzbeh Taheri, Sprecher der Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen, erklärte: „Wir sehen dayon aus, dass der Senat in der nächsten Woche die Stellungnahme beschließt, damit ' es keine weiteren Verzögerungen gibt.“ Die Senatsverwaltung für Inneres tritt unterdessen Äußerungen entgegen, dass sie die Zulässigkeit des Volksbegehrens bereits festgestellt habe, dies aber bis zur gerneinsarnen Stellungnahme des Senats zurückhalte. „Wir halten nichts zurück“, sagt Behördensprecher Martin Pallgen. „Wir befinden uns noch in der senatsinternen nn                . Abstimmung.“                                    | m           — — —en   ne      — ——          ——     I m           ti —— Themen —       — "t  e    r  e a  k t u  e l l e Stillkone Günther. Krabbenhäft „Esist die Schönheit im Alltäglichen, die rnich bewegt“ „Berlins ältester Hipster“ ist legandär für seine leidenschaftlichen Tanzeinlagen im Nachtleben der Stadt. Nun hat er ein Buch geschrieben. Es ist eine Anleitung zum Glücklichsein. Nichts stehe dem so sehr im Weg, wie angepasst zu leben, meint der Autor. Lukas Rarmeil, 13.99.2020 sens Berlin                                                                               | ; vergammelnde turhaus an der eg Autor erinnert sich an e Kindheit, in der er ‚hor aufgetreten ist. Auftrittsort ist heute 3 vond                        |             |                                              |                                                                              13.09.2020, 1423 181 von 2
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(FAX)+a9 SU 014 030                  FASSEN 15/09/2020                12:00 Verwaltungsgericht Berlin „VerwaltungsagzeätEBerlin - From:                                  FS00S0S2001545 |      ‚Page: 2823 v4    u   wur h Wenn Fermmlierungskists Einigkeit ersetzen - Berliner Morgenpost                                                 hapsz//www,morzenpost de/kolumne/schomsker/artiele2303971 TaWe... yv            5.2 Andreas Geise! {SPD} den weiteren Fortgang mit einer absurd in die Länge gezogenen rechtlichen Priffu Bereits 435 Tage sei man in „Geiselhaft“, heißt es auf dar Homepage der Initiative nur halb i im Scher. - Morgenpost von Christine Richter Täglich um 6,30 Uhr berieitet Ihnen dig Chefredakteurin Über die wichtigsten Ereignisee des Tages m              IE“            .     Srr HEINE HEHE Tmmnnmnssnumn in nr                                Want Mit meiner Anmeldung zum Newslatter stimme ich der Werbewarsitibgpugg Zu, Dararı sind nicht die Juristen der Innenverwaltung schuld, Die Sache ist intem geklärt: Das Anliegen Ist rechtlich nicht zu beanstanden. Dann es stünde kein Gesetz zur Abstimmung, sondern wie beim Volksentscheid zur Öffenhaltung des Tegeler Flughafens nur eina Handlungsaufforderung an den Sanat, ‚sich aber SPD, Linke und Grüne nicht einig sind, passierte bisher nichts. Jetzt kamen dis Linken, die das Enteignungsvolksbegehren ‚Unterstützen, mit einer Text-Varlage in deri ‘ Kealitionsausschuss. Sie lobten darin die Ziele des Volksbegehrens und sagten allerlei Bemühungen zu, _Zisle. auch. umzuselzen. Das-ging.der SPD-aberzu-weit-Die Sozialgemokrater-hatten sich" nach hafliger                                                               en innerparteilicher Debatte mehrheitlich gegen Enteignungen gestellt. Und auch die Grünen schwanken zwischen Zustimmung und Ablehnung. Jetzt soll es eine Arbeitsgruppe richten und einen für alle akzeptz Text aufschreiben, der dann vom Senat zur Diskussionsgrundiage mit der Initiative genutzt werden kann. Solange das nicht gelingt, wird die „Geiselhaft‘ weitergehen. Denn sabald der Innensenator das Begehre offiziell für zulässig erklärt, laufen Fristen, bis zu denen sich der Senat einlassen muss. Man darf gespan sein auf die Worlakrobetik, die sich eine uneinige Koalition einfallen: lässt.                                                 | Ebenso sieht es mit der Klimanctlage aus. Hier lahrıten die Grünen zunächst ah, Änderungswünsche deı in die Vorlage aufzunehmen. Vor allem das 365-Euro-Jahresticket für den Nahverkehr stört die Grünen mindestens ebenso wie die SPD der Prüfauftrag für elne City-Maut für Autos. Wer das Jahresabonneme: - verbilligt, nimmt der Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) Einnahmen, die dringend gebraucht werden für de ' Ausbau van Bussen und Bahnen, 59 die Grünen. Auch hier sind wir gespannt, ob Formulierungskünste c. Differenzen überspielen oder ob uns das Thema in dern Wahlkampf begleitet.                                                                          | Vergleichsweise einfach dürfte dagegen der dritte Koalitionszarık der Woche gelöst werden, Gerichtlich 3 das Kopftuchverbot für Lehrerinnen in Barlins Schulen                                          in Frage. So wird das heufralltätsgesstz wohl              | angefssst werden, hieß es. Zurnal mit SPD-Bildungssenatorin Sandra Scheeres die wichtigste Kämpferir gegen das Kopftuch sowieso in wenigen Monaten aus dem Amt scheiden wird— wie fast die gesamlie Senatsmannschaft der SPD. Nicht von ungefähr fragen sich die Koaliionspartner, mit wem gie eigentlich                                                             ' längerfristige Entscheidungen besprechen sollen. Polizeimeldungen                                                                                    " Newsticker ‚Blzulicht-Biog: Zwei Tote nach Unfail auf der At                                                      Hochrechnung: COU gewinnt de Kommunalwahl i in NRW BlaulichtBlag: ——    ame   pre he Mann   in Sharlottanbürg,         tot      aufgefunden                        AKTUALISIERT nun nen Maris: SPD verlangt Aufnahme „hoher viarstelliger”. zahl 87 Jährige schlägt Betrüger mit Hotzkatıle In die Flucht “   Pandeie: Yirolage Stresck fordert einen Strategiewechser Anntegericht Tiergart          en :  Re in ig un gs kr af   t    An   de   t     We  it e 2 von3                                                                                                                                                                  13.09.2020, 21:02
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Senatsverwaltung für Inneres und Sport Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Klosterstr. 47 10179 Berlin                                                      Geschäftszeichen (bitte angeben): I A 13 – 0230/823/18/07 Per Telefax: 9014-8790                                                                                                   Bearbeiter: Dr. Wild Dienstgebäude Berlin-Mitte Klosterstraße 47, 10179 Berlin Verwaltungsgericht Berlin Zimmer 2303 Telefon           (030) 90223-2012 Vermittlung (030) 90223-0 intern                         9223-2012 PC-Fax            (030) 9028-4308 E-Mail            michael.wild@ seninnds.berlin.de Elektronische Zugangsöffnung gemäß § 3a Abs. 1 VwVfG: poststelle@seninnds.berlin.de Internet          www.berlin.de/sen/inneres . September 2020 VG 2 L 155/20 In der Verwaltungsstreitsache Initiative Deutsche Wohnen und Co enteignen ./. Land Berlin beantrage ich unter Bezugnahme auf die hinterlegte Vollmacht, den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vom 14. September 2020 zurückzuweisen. Begründung: Der Antrag ist unzulässig, da der Verwaltungsrechtsweg nicht eröffnet ist; zudem hat der Pro- zessbevollmächtigte der Antragstellerin keine Vollmacht vorgelegt. Es liegt auch kein Anord- nungsanspruch vor, denn entgegen der Auffassung der Antragstellerin ist die Zulässigkeitsprü- fung hier noch nicht abgeschlossen. Der begehrten einstweiligen Anordnung steht jedenfalls entgegen, dass diese zur Vorwegnahme der Hauptsache führen würde. Zulässigkeit Bei dem Volksbegehren handelt es sich um ein verfassungsrechtliches Verfahren, nämlich um einen Teil des Gesetzgebungsverfahrens (Art. 59 II BerlVerf.). Die verfassungsrechtliche Rechtsschutzgarantie bezieht sich indes nicht auf verfassungsrechtliche Streitigkeiten (vgl. auch Zahlungen bitte bargeldlos an die Landeshauptkasse Berlin U-Bahnlinie 2, Klosterstraße                Eingang über      Bankverbindungen mit kurzem Fußweg:                          Tordurchfahrt     Postbank Berlin              Kontonummer 58100                Bankleitzahl 10010010 U-Bahnlinie 8, Jannowitzbrücke              Parochialstraße                                IBAN DE47100100100000058100      BIC PBNKDEFF100 S-Bahnlinien 5,7,9,75 Jannowitzbrücke Bus-Linien M 48; 248                                          Landesbank Berlin            Kontonummer 0990007600           Bankleitzahl 100 500 00 IBAN DE25100500000990007600      BIC BELADEBEXXX Bundesbank Filiale Berlin    Kontonummer 10001520             Bankleitzahl 100 000 00 IBAN DE53100000000010001520      BIC MARKDEF1100 185 von 213
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BVerfGE 13, 54 [96] = NJW 1961, 1453). Es kennzeichnet die Verfassungsgerichtsbarkeit im Bund und in den Ländern, daß nicht jede verfassungsrechtliche Streitfrage vor ein Verfassungs- gericht gebracht werden kann. BerlVerfGH, Urteil vom 2. 6. 1999 - VerfGH 31 A/99, 31/99LKV 1999, 359, beck-online) Im Auftrag Oestmann Seite 2 von 2 186 von 213
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Geschäftsgangverfügungen Kategorie         Stufe erlassen von      erlassen für  fällig am  erledigt am    Freigabe zur Bearbeitung   7     Wild, Michael     Wild, Michael 17.09.2020 17.09.2020 Aufgabe:      Papiervorgang/Mail vAzK I AbtL Vermerk:      Keine Vorlage bei I AbtL. zur Bearbeitung   8     Wild, Michael     Wild, Michael            17.09.2020 Aufgabe:      Erfassung Rücklauf, Versand des SS Vermerk: Dateien Name                                                    Größe       Angelegt von         Angelegt am Geändert von         Geändert am 200916 an VG Erledigung EA.docx                         83.4 KB     Wild, Michael        16.09.2020 Wild, Michael        17.09.2020 202009171253.pdf                                        479.7 KB    Wild, Michael        17.09.2020 Wild, Michael        17.09.2020 Fax an _493090148790 erfolgreich versendet.msg          573.0 KB    Wild, Michael        17.09.2020 Wild, Michael        17.09.2020 188 von 213
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Senatsverwaltung für Inneres und Sport Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Klosterstr. 47 10179 Berlin                                                      Geschäftszeichen (bitte angeben): I A 13 – 0230/823/18/07 Per Telefax: 9014-8790                                                                                                   Bearbeiter: Dr. Wild Dienstgebäude Berlin-Mitte Klosterstraße 47, 10179 Berlin Verwaltungsgericht Berlin Zimmer 2303 Telefon           (030) 90223-2012 Vermittlung (030) 90223-0 intern                         9223-2012 PC-Fax            (030) 9028-4308 E-Mail            michael.wild@ seninnds.berlin.de Elektronische Zugangsöffnung gemäß § 3a Abs. 1 VwVfG: poststelle@seninnds.berlin.de Internet          www.berlin.de/sen/inneres 17. September 2020 VG 2 L 155/20 In der Verwaltungsstreitsache Initiative Deutsche Wohnen und Co enteignen ./. Land Berlin teile ich Folgendes mit: Mit Schreiben vom 16. September 2020 wurde – wie der Antragstellerin bereits mit Mail vom 14. September 2020 (Anlage 8) angekündigt – das Ergebnis der Zulässigkeitsprüfung zum Volksbe- gehren der fachlich zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen förmlich mitgeteilt; im Ergebnis der Prüfung wird die Zulässigkeit des Volksbegehrens festgestellt. Der Eilantrag war nicht erforderlich. Ich rege an, dass die Antragstellerin den Eilantrag und die Klage zurücknimmt und gehe davon aus, dass sich die Anforderung der Verwaltungsvorgänge damit erübrigt. Im Auftrag Brumberg                                                                                                  Beglaubigt: Zahlungen bitte bargeldlos an die Landeshauptkasse Berlin U-Bahnlinie 2, Klosterstraße                Eingang über      Bankverbindungen mit kurzem Fußweg:                          Tordurchfahrt     Postbank Berlin              Kontonummer 58100                Bankleitzahl 10010010 U-Bahnlinie 8, Jannowitzbrücke              Parochialstraße                                IBAN DE47100100100000058100      BIC PBNKDEFF100 S-Bahnlinien 5,7,9,75 Jannowitzbrücke Bus-Linien M 48; 248                                          Landesbank Berlin            Kontonummer 0990007600           Bankleitzahl 100 500 00 IBAN DE25100500000990007600      BIC BELADEBEXXX Bundesbank Filiale Berlin    Kontonummer 10001520             Bankleitzahl 100 000 00 IBAN DE53100000000010001520      BIC MARKDEF1100 189 von 213
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Senatsverwaltung für Inneres und Sport bei Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Klosterstr. 47 10179 Berlin                                                       Geschäftszeichen (bitte angeben): I A 13 — 0230/823/18/07 Per Telefax: 9014-8790                                                                                                    Bearbeiter: Dr. Wild Dienstgebäude Berlin-Mitte Verwaltungsgericht Berlin                                                                                                 Klosterstraße 47, 10179 Berlin Zimmer 2303 Telefon            (030)              90223-2012 Vermittlung        (030)              90223-0 intern                                9223-2012 PC-Fax             (030)              9028-4308 E-Mail             michael.wild@ seninnds.berlin.de Elektronische Zugangsöffnung gemäß $ 3a Abs. 1 VwVfG: poststelle@seninnds.berlin.de Internet           www.berlin.de/sen/inneres 17. September 2020 VG 2L 155/20 In der Verwaltungsstreitsache r Kerkfiänt sell. amag aut bnrutundkailie    7 Initiative Deutsche Wohnen und Co enteignen ./. Land Berlin teile ich Folgendes mit: Mit Schreiben vom 16. September 2020 wurde — wie der Antragstellerin bereits mit Mail vom 14. September 2020 (Anlage 8) angekündigt — das Ergebnis der Zulässigkeitsprüfung zum Volksbe- gehren der fachlich zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen förmlich mitgeteilt; im Ergebnis der Prüfung wird die Zulässigkeit des Volksbegehrens festgestellt. Der Eilantrag war nicht erforderlich. Ich rege an, dass die Antragstellerin den Eilantrag und die Klage zurücknimmt und gehe davon aus, dass sich die Anforderung der Verwaltungsvorgänge damit erübrigt. Im Auftrag Brumberg                                                                                                    Beglaubigt: Zahlungen bitte bargeldlos an die Landeshauptkasse Berlin U-Bahnlinie 2, Klosterstraße                Eingang über      Bankverbindungen mit kurzem Fußweg:                          Tordurchfahrt     Postbank Berlin              Kontonummer 58100                 Bankleitzahl 10010010 U-Bahnlinie 8, Jannowitzbrücke              Parochialstraße                                IBAN DE47100100100000058100       BIC PBNKDEFF100 $S-Bahnlinien 5,7,9,75 Jannowitzbrücke Bus-Linien M 48; 248                                          Landesbank   Berlin          Kontonummer 0990007600            Bankleitzahl 100 500 00 IBAN DE25100500000990007600       BIC BELADEBEXXX Bundesbank Filiale Berlin    Kontonummer 10001520              Bankleitzahl 100 000 00 IBAN DE53100000000010001520       BIC MARKDEF1100
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