Zulässigkeitsprüfung

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Detaillierte Darlegung der rechtlichen Prüfung des Berliner Volksbegehren Deutsche Wohen & Co enteignen

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Sofern neben der Zitierung/Zusammenfassung entsprechender Aussagen der Kostenschätzung weitere Ausführungen insb. zur Schuldenbremse erforderlich sind, bitte ich Sie, dies mit Hr. Wild direkt abzustimmen. Wohnen vom 1. März 2019 werden für eine Vergesellschaftung von 243.000 Wohnungen Entschädigungskosten von 28,8 - weitere einmalige Kosten in Höhe von 1,5 Aufteilung vom Land aufzubringende Eigenkapitalanteil läge danach bei rund 6 bis 8 Daraus ergeben sich insgesamt laufende Ausgaben in Höhe von rund 100 . Für die Finanzierung der einmaligen Kosten und die Bewirtschaftung der Bestände sind von Berlin zusätzlich zu den Mieteinahmen bei unveränderten Bestandsmieten voraussichtlich laufende Mittel in Höhe von 100- bei den zum Zeitpunkt der Kostenschätzung sehr günstigen Finanzierungsbedingungen zu erbringen Eigenkapitalanteil des Landes). Soweit diese nicht aus den Einnahmen Unterdeckungen der zur gründenden AöR gedeckt werden können, wären sich aus dem Landeshaushalt zu decken. Die Trägerin des Volksbegehrens rechnet dagegen mit einer Entschädigungssumme Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Thomas Thrun Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Abteilung IV | Wohnungspolitik, Fachaufsicht IBB | IV A 27 Württembergische Straße 6 | 10707 Berlin Tel. +49 (0) 30 90139-4762 | Fax +49 (0) 30 90139-4732 Mail thomas.thrun@sensw.berlin.de _____________________________________________ Von: Wild, Dr. Michael <Michael.Wild@SenInnDS.berlin.de> Gesendet: Montag, 31. August 2020 11:16 An: Thrun, Thomas <Thomas.Thrun@SenSW.berlin.de> Betreff: AW: Kostenschätzung inkl. Erläuterung Sehr geehrter Thrun, nachfolgend wie besprochen ein Vorschlag für die Formulierung von Seite 39, Absatz 3 des Prüfvermerks: 
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Laut amtlicher Kostenschätzung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen vom 1. März 2019 werden für eine Vergesellschaftung von 243.000 Wohnungen Entschädigungskosten von 28,8 - weitere einmalige Kosten in Höhe von 1,5 Aufteilung vom Land aufzubringende Eigenkapitalanteil läge danach bei rund 8 Mrd. 340 den Einnahmen der zur gründenden AöR gedeckt werden können, wären sich aus dem Landeshaushalt zu decken. Die Trägerin des Volksbegehrens rechnet dagegen mit einer Entschädigungssumme Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie diese Formulierung kurzfristig mit Fr. Rückel abstimmen könnten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. Michael Wild Senatsverwaltung für Inneres und Sport   I A 12 Klosterstraße 47, 10179 Berlin Tel.: +4930-90223-2012 Mail: michael.wild@seninnds.berlin.de _____________________________________________ Von: Thrun, Thomas <Thomas.Thrun@SenSW.berlin.de> Gesendet: Montag, 31. August 2020 10:57 An: Wild, Dr. Michael <Michael.Wild@SenInnDS.berlin.de> Betreff: Kostenschätzung inkl. Erläuterung Hallo Herr Dr. Wild, anbei die Kostenschätzung inkl Erläuterung, die Teil des an SenInn gegegangenen Sxhreibens ist. 
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unter 4.3 der Erläuterung finden Sie die Risiken bezogen auf die Fianazierung/Schuldenbremse < Datei: 2019-03-01 Amtliche Kostenschätzung_final_Reinschrift.pdf >> Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Thomas Thrun Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Abteilung IV | Wohnungspolitik, Fachaufsicht IBB | IV A 27 Württembergische Straße 6 | 10707 Berlin Tel. +49 (0) 30 90139-4762 | Fax +49 (0) 30 90139-4732 Mail thomas.thrun@sensw.berlin.de 
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Von: Wild, Dr. Michael Gesendet: Mittwoch, 2. September 2020 13:06 An: Brumberg, Roland; Hashoff, Gordon Betreff: WG: Kostenschätzung inkl. Erläuterung _____________________________________________ Von: Rückel, Lisa <Lisa.Rueckel@senfin.berlin.de> Gesendet: Mittwoch, 2. September 2020 13:05 An: Wild, Dr. Michael <Michael.Wild@SenInnDS.berlin.de> Cc: Pörschke, Gerd <Gerd.Poerschke@senfin.berlin.de>; Thrun, Thomas <Thomas.Thrun@SenSW.berlin.de> Betreff: AW: Kostenschätzung inkl. Erläuterung         Senatsverwaltung für Finanzen Berlin           
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An: Wild, Dr. Michael <Michael.Wild@SenInnDS.berlin.de> Cc: Thrun, Thomas <Thomas.Thrun@SenSW.berlin.de>; Pörschke, Gerd <Gerd.Poerschke@senfin.berlin.de> Betreff: WG: Kostenschätzung inkl. Erläuterung       Stadtentwicklung und Wohnen vom 1. März 2019 werden für eine Vergesellschaftung von 243.000 Wohnungen Entschädigungskosten von 28,8 - weitere einmalige Kosten in Höhe von 1,5 Aufteilung vom Land aufzubringende Eigenkapitalanteil läge danach bei rund 6 bis 8 Daraus ergeben sich insgesamt laufende Ausgaben in Höhe von rund 100 . Für die Finanzierung der einmaligen Kosten und die Bewirtschaftung der Bestände sind von Berlin zusätzlich zu den Mieteinahmen bei unveränderten Bestandsmieten voraussichtlich laufende Mittel in Höhe von 100- bei den zum Zeitpunkt der Kostenschätzung sehr günstigen Finanzierungsbedingungen zu erbringen (darunter 20 bis 240 Mi Eigenkapitalanteil des Landes). Soweit diese nicht aus den Einnahmen Unterdeckungen der zur gründenden AöR gedeckt werden können, wären sich aus dem Landeshaushalt zu decken. Diese Ausgaben dürfen nicht kreditfinanziert werden. Die Trägerin des Volksbegehrens rechnet dagegen mit einer Entschädigungssumme     Senatsverwaltung für Finanzen Berlin     
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Wohnen vom 1. März 2019 werden für eine Vergesellschaftung von 243.000 Wohnungen Entschädigungskosten von 28,8 - weitere einmalige Kosten in Höhe von 1,5 Aufteilung vom Land aufzubringende Eigenkapitalanteil läge danach bei rund 6 bis 8 Daraus ergeben sich insgesamt laufende Ausgaben in Höhe von rund 100 . Für die Finanzierung der einmaligen Kosten und die Bewirtschaftung der Bestände sind von Berlin zusätzlich zu den Mieteinahmen bei unveränderten Bestandsmieten voraussichtlich laufende Mittel in Höhe von 100- bei den zum Zeitpunkt der Kostenschätzung sehr günstigen Finanzierungsbedingungen zu erbringen Einnahmen liegende Kosten der AöR sowie Eigenkapitalanteil des Landes). Soweit diese nicht aus den Einnahmen Unterdeckungen der zur gründenden AöR gedeckt werden können, wären sich aus dem Landeshaushalt zu decken. Die Trägerin des Volksbegehrens rechnet dagegen mit einer Entschädigungssumme Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Thomas Thrun Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Abteilung IV | Wohnungspolitik, Fachaufsicht IBB | IV A 27 Württembergische Straße 6 | 10707 Berlin Tel. +49 (0) 30 90139-4762 | Fax +49 (0) 30 90139-4732 Mail thomas.thrun@sensw.berlin.de _____________________________________________ Von: Wild, Dr. Michael <Michael.Wild@SenInnDS.berlin.de> Gesendet: Montag, 31. August 2020 11:16 An: Thrun, Thomas <Thomas.Thrun@SenSW.berlin.de> Betreff: AW: Kostenschätzung inkl. Erläuterung Sehr geehrter Thrun, nachfolgend wie besprochen ein Vorschlag für die Formulierung von Seite 39, Absatz 3 des Prüfvermerks: Laut amtlicher Kostenschätzung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen vom 1. März 2019 werden für eine Vergesellschaftung von 243.000 Wohnungen Entschädigungskosten von 28,8 - weitere einmalige Kosten in Höhe von 1,5 
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Aufteilung vom Land aufzubringende Eigenkapitalanteil läge danach bei rund 8 Mrd. 340 werden können, wären sich aus dem Landeshaushalt zu decken. Die Trägerin des Volksbegehrens rechnet dagegen mit einer Entschädigungssumme Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie diese Formulierung kurzfristig mit Fr. Rückel abstimmen könnten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. Michael Wild Senatsverwaltung für Inneres und Sport   I A 12 Klosterstraße 47, 10179 Berlin Tel.: +4930-90223-2012 Mail: michael.wild@seninnds.berlin.de < OLE-Objekt: Picture (Device Independent Bitmap) >> _____________________________________________ Von: Thrun, Thomas <Thomas.Thrun@SenSW.berlin.de> Gesendet: Montag, 31. August 2020 10:57 An: Wild, Dr. Michael <Michael.Wild@SenInnDS.berlin.de> Betreff: Kostenschätzung inkl. Erläuterung Hallo Herr Dr. Wild, anbei die Kostenschätzung inkl Erläuterung, die Teil des an SenInn gegegangenen Sxhreibens ist. unter 4.3 der Erläuterung finden Sie die Risiken bezogen auf die Fianazierung/Schuldenbremse < Datei: 2019-03-01 Amtliche Kostenschätzung_final_Reinschrift.pdf >> 
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Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Thomas Thrun Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Abteilung IV | Wohnungspolitik, Fachaufsicht IBB | IV A 27 Württembergische Straße 6 | 10707 Berlin Tel. +49 (0) 30 90139-4762 | Fax +49 (0) 30 90139-4732 Mail thomas.thrun@sensw.berlin.de 
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