Zulässigkeitsprüfung
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Detaillierte Darlegung der rechtlichen Prüfung des Berliner Volksbegehren Deutsche Wohen & Co enteignen“
7. Kontrollüberlegung: Auswirkungen in der Verfassungspraxis
8. Subsumtion des vorliegend zu prüfenden Volksbegehrens
III. Ergebnis
C. Inhaltliche Zulässigkeit des Antrages (§ 12 AbstG) I. Prüfungsmaßstab II. Landeskompetenz
III. Zulässigkeit nach Art. 23 VvB 1. Anwendbarkeit der Grundrechte der VvB 2. Wortsinn
3. Systematik
4. Entstehungsgeschichte a) Sozialisierungsgesetz vom 13. Februar 1947
b) Beratung von Art. 15 VvB a.F. 1947/50 Zum Wohle der Allgemeinheit können Enteignungen auf gesetzlicher Grundlage erfolgen
Art. 15 Abs. 2 erhält folgende Fassung: Privat- eigentum kann auf Grund gesetzlicher Bestimmungen zum Wohle der Allgemeinheit einteiget und in Gemeineigentum überführt werden