Antw zu 18-10741

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Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode                                                      Drucksache 18/xxxx 21. Wie bewertet die Landesregierung die nach Medienberichten vom Bundesjustizministe- rium geplante Überprüfung des sogenannten Schwarzfahrens (Erschleichen von Leis- tungen, § 265 a StGB) in Bezug auf die Strafbarkeit? Die geplante Überprüfung der Strafbarkeit des sog. Schwarzfahrens (Erschleichen von Leistungen gemäß § 265a StGB) durch das Bundesjustizministerium wird aus verschiedenen Gründen von der Niedersächsischen Landesregierung nicht unterstützt. Das Erschleichen von Leistungen stellt nach wie vor ein strafwürdiges Unrecht und einen Verstoß gegen das Rechtsgut „Vermögen“ des jeweiligen Leistungserbringers dar und ist vom Gesetzgeber deshalb zu Recht als Unterfall des Betruges ausgestaltet. Selbst im Falle der Ausgestaltung als Ordnungswidrigkeit käme zudem bei Nichtzahlung der Geld- buße die Anordnung von Erzwingungshaft in Betracht, sodass eine entsprechende Maßnahme be- reits vor diesem Hintergrund nicht zur Vermeidung von Inhaftierungen führen würde. Maßnahmen der Strafverfolgung sind darüber hinaus auch schon vor dem Hintergrund der hohen Anzahl an Verfahren wegen des Erschleichens von Leistungen aus generalpräventiven Gründen un- abdingbar. Ein Rechtstaat darf unter keinen Umständen den Eindruck erwecken, dass häufig vor- kommende und weniger schwerwiegende Straftaten nicht mehr oder nicht mehr mit der erforderlichen Konsequenz verfolgt werden. (Verteilt am       ) 11
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