Abschiebung von Kosovo - Albanern
Landtag Brandenburg Drucksache 3/1103 3. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 399 des Abgeordneten Werner Firneburg Fraktion der DVU Drucksache 3/938 Abschiebung von Kosovo-Albanern Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 399 vom 07.04.2000: Das Verwaltungsgericht Kassel hat durch Urteil vom 30.09.1999 - 7 E 4348/94.A(2) entschieden, dass die Anwesenheit der Kfor- Truppen im Kosovo eine Verfolgung albanischer Volksangehöriger durch den jugoslawischen bzw. serbischen Staat nicht mehr zu lässt. Es ist nicht zu befürchten, dass die in den Kosovo zu- rückführenden Flüchtlinge dort schlechterdings keine Lebens- grundlage finden können. Die Voraussetzungen des § 53 VI I AuslG liegen daher nicht vor. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Flüchtlinge aus dem Kosovo leben mit Datum vom 31.03.2000 noch im Land Brandenburg? 2. In wie vielen Fällen wurde unter Beachtungen des oben zi- tierten unanfechtbaren Urteils die Abschiebung der Kosovo- Albaner in ihre Heimat vorgenommen? 3. In wie vielen Fällen sieht die Landesregierung noch Ab- schiebehindernisse und welche Vorschriften werden konkret angewandt? Datum des Eingangs: 10.05.2000 / Ausgegeben: 15.05.2000
Für die Landesregierung beantwortet der Minister des Innern die Kleine Anfrage wie folgt: zu Frage 1: Nach der Statistik des Landesamtes für Soziales und Versorgung, die auf den Angaben der Landkreise und kreisfreien Städte be- ruht, lebten Ende Februar 2000 noch 189 Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem Kosovo mit einer Duldung im Land Brandenburg, die Lei- stungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Die aktu- ellen Zahlen für den Stichtag 31. März 2000 liegen der Landes- regierung nicht vor. zu Frage 2: Im Land Brandenburg sind bisher keine Abschiebungen dieses Per- sonenkreises erfolgt. zu Frage 3: Der Landesregierung sind derzeit keine Fälle von Abschiebungs- hindernissen bei diesem Personenkreis bekannt.