WD 9 - 103/20 Zur Einbindung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz bei der Einführung der Corona-Warn-App

Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen, Jugend

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Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Zur Einbindung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz bei der Einführung der Corona-Warn-App Im Juni 2020 wurde in Deutschland die Corona-Warn-App vom Robert Koch-Institut (RKI) im Auftrag der Bundesregierung eingeführt, um die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 zu verringern. Die Nutzung der App ist freiwillig. Eine spezialgesetzliche Regelung ist in diesem Zu- sammenhang nicht geschaffen worden. In die Entwicklung eingebunden war der Bundesbeauf- 1 trage für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) , der das Verfahren kritisch beglei- tete. Der BfDI ist auch die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde für den Betrieb der Corona- 2 Warn-App. Sowohl in der Fachliteratur als auch in der breiten Öffentlichkeit wurden Fragen zum Daten- schutz und zum Ausmaß des damit verbundenen Eingriffs in die informationelle Selbstbestim- 3 mung nachdrücklich diskutiert. Ein wichtiger Punkt war die Frage nach dem Speicherort der Da- ten. Letztlich wurde der dezentralen statt der zentralen Speicherung der Nutzerdaten der Vorzug 4 eingeräumt. Im Mai 2020 äußerte sich der BfDI gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ausführlich zur Frage, ob es einer gesetzlichen Regelung im Zusammenhang mit der Einführung 1      Der Internetauftritt des BfDI in englischer Sprache ist abrufbar unter: https://www.bfdi.bund.de/EN/Home/home_node.html;jsessio- nid=C6DD9B5D5199128C44A87C261180112D.2_cid344 (dieser sowie alle weiteren Links wurden zuletzt abge- rufen am 25. November 2020). 2      Vgl. Artikel 55ff. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie § 8ff. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). 3      Zur Fachdiskussion siehe Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e. V., Datenschutz und Corona. Corona-Warn-App (CWA) – Expertenbeiträge und Ansichten der Aufsichtsbehörden, zuletzt aktualisiert am 14. Juli 2020, abrufbar unter: https://www.gdd.de/datenschutz-und-corona/Daten- spende%20Apps%20und%20Corona%20Tracing. Zu Pressemeldungen siehe Mayr, Anna/ Hegemann, Lisa/ Laaf, Meike, Corona-Warn-App: Endlich verbunden, in: Zeit Online, 17. Juni 2020, abrufbar unter: https://www.zeit.de/2020/26/corona-warn-app-entstehungsprozess-datenschutz/komplettansicht. 4      Corona-Warn-App: Regierung schwenkt auf dezentrale Lösung um, in: Deutsches Ärzteblatt, 27. April 2020, ab- rufbar unter: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/112308/Corona -Warn-App-Regierung-schwenkt-auf-de- zentrale-Loesung-um. WD 9 - 3000 - 103/20 (25. November 2020)                                        © 2020 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung de r Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.
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Wissenschaftliche Dienste                Kurzinformation                                                        Seite 2 Zur Einbindung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz bei der Einführung der Corona -Warn- App der Corona-Warn-App bedürfe. Eine Rechtsgrundlage sieht der BfDI in Artikel 9 Absatz 2 lit. a) in 5 Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 lit. a) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) , also in der ausdrücklichen Einwilligung in die Verarbeitung der betreffenden personenbezogenen Daten. Ei- 6 ner weiteren gesetzlichen Grundlage bedürfe es daher nicht. Die Rechte der Betroffenen, insbe- sondere auf Auskunft, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung ergäben sich im Wesentli- chen unmittelbar aus der Datenschutzgrundverordnung sowie den allgemeinen staatlichen Geset- 7 zen, aber auch aus den durch die Gerichte des Bundes und der Länder aufgestellten Vorgaben. Im Mai 2020 bekräftigte der BfDI seine Auffassung, dass der Datenschutz nicht gegen eine Instal- 8 lation der Corona-Warn-App spreche. Zu befürworten sei, dass auch die Datenfolgenabschätzung öffentlich zugänglich sei. Kritisch sieht der BfDI den Medienbruch von der App zur telefonischen Hotline. Das Vorliegen eines positiven Testergebnisses, das nicht über die App abgerufen werden kann, weil das entsprechende Labor technisch dazu nicht in der Lage ist, kann nur mit einer teleTAN, die nach einem Verifizierungsverfahren mittels einer telefonischen Hotline erhältlich 5     Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürli- cher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG, abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-con- tent/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32016R0679. 6     Anderer Meinung dagegen z. B. Bock, Kirsten/ Kühne, Christian/ Mühlhoff, Rainer et. Al., Das Verfahren geht weit über „die App“ hinaus – Datenschutzfragen von Corona-Tracing-Apps. Einführung in Datenschutz-Folgen- abschätzungen als Mittel, gesellschaftliche Implikationen zu diskutieren, 12. Oktober 2020, abrufbar unter: https://link.springer.com/article/10.1007/s00287-020-01313-z. Von anderer Seite werden Bedenken gegen die Freiwilligkeit der Einwilligung vorgebracht, da der gesellschaftliche Druck als hoch eingeschätzt werde (Köll- mann, Thomas, Die Corona-Warn-App, Schnittstellen zwischen Datenschutz- und Arbeitsrecht, in: Neue Zeit- schrift für Arbeitsrecht 2020, 831). Dem wiederum wird entgegen gehalten, allgemeine Zwangslagen wie sozia- ler Druck, seien dem Verantwortlichen nur schwer zurechenbar (Samardzic, Darko/ Becker, Thomas, Die Gren- zen des Datenschutzes – Der beschränkte Schutz durch Freiwilligkeit und Einwilligung bei Corona -Apps, in: Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 2020, 646). Köllmann verweist zudem auf Erwägungsgrund 43 DSGVO, wonach die Freiwilligkeit einer Einwilligung fraglich sein könne, wenn zwischen der betroffenen Per- son und dem Verantwortlichen ein klares Ungleichgewicht bestehe, insbesondere wenn es sich bei dem Verant- wortlichen um eine Behörde handele und es deshalb unwahrscheinlich sei , dass die Einwilligung freiwillig ge- geben werde. 7     BfDI, Schreiben an das BMG zu einer gesetzlichen Regelung einer "Corona App", 13. Mai 2020, abrufbar unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Transparenz/Stellungnahmen/2020/Schreiben -an-BMG_Corona-App- Gesestz.html;jsessionid=F647AE15E11C88448DB1D476758D4971.1_cid319?cms_templa- teQueryString=Corona+warn+app&cms_sortOrder=score+desc . 8     Nach Artikel 35 Absatz 3 DSGVO ist bei einer umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von perso- nenbezogenen Daten gemäß Artikel 9 Absatz 1 DSGVO eine Datenfolgenabschätzung vorzunehmen. Eine solche enthält nach Artikel 35 Absatz 7 DSGVO eine systematische Beschreibung der Verarbeitungsvorgänge und der Zwecke der Verarbeitung, gegebenenfalls einschließlich der von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen verfolgten berechtigten Interessen, eine Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Verarbei- tungsvorgänge in Bezug auf den Zweck, eine Bewertung der Ri siken der Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen sowie die zur Bewältigung der Risiken geplanten Abhilfemaßnahmen. Zur Datenfolgenabschätzung siehe RKI, Corona-Warn-App, Bericht zur Datenschutz-Folgenabschätzung für die Corona-Warn-App der Bun- desrepublik Deutschland, Öffentliche Version, 16. Oktober 2020, abrufbar unter: https://www.corona- warn.app/assets/documents/cwa-datenschutz-folgenabschaetzung.pdf. Fachbereich WD 9 (Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
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Wissenschaftliche Dienste                Kurzinformation                                                      Seite 3 Zur Einbindung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz bei der Einführung der Corona -Warn- App ist, in der App bestätigt werden. Bei über die App abgerufenen Ergebnissen ist die Meldung di- 9 rekt in der App möglich. Der Weg über die telefonische Hotline, so der BfDI, könne nicht mit ei- ner vollständig pseudonymen Nutzung der App über das automatisierte Verfahren mithalten: „Durch eingehende Beratung hat der BfDI die unangemessene Speicherung von personenbezoge- nen Daten aller Anrufer der Hotline abgewendet. Das Robert-Koch-Institut und das Gesundheits- ministerium müssen nun so schnell wie möglich die notwendigen Voraussetzungen dafür schaf- fen, dass das automatisierte Verfahren von möglichst allen App-Anwendenden genutzt werden 10 kann.“ Zur Resonanz der Corona-Warn-App in der Bevölkerung fasst der BfDI zusammen: „Die frühzei- tige Einbindung der Datenschutzaufsicht, Transparenz, die Freiwilligkeit der Nutzung und die datenschutzfreundliche Gestaltung der App haben entscheidend zu ihrer Akzeptanz und Ver- 11 breitung beigetragen.“ *** 9      Zum Verfahren siehe RKI, Infektionsketten digital unterbrechen mit der Corona -Warn-App, Fragen zum Tester- gebnis, abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavi- rus/WarnApp/Warn_App.html. 10     BfDI, Datenschutz bei Corona-Warn-App ausreichend, 16. Juni 2020, abrufbar unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Pressemitteilungen/2020/12_Corona -Warn-App.html. 11     BfDI, Parlamentsbrief vom 7. September 2020, Datenschutz: Vertrauensmotor der Digitalisierung, Was die Corona-Warn-App lehrt, abrufbar unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Transparenz/Parlamentsbrief/1- 2020.html. Fachbereich WD 9 (Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
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