Politik der Landesregierung für den ländlichen Raum
Landtag Brandenburg Drucksache 3/4888 3. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 45 der Fraktion der PDS Landtagsdrucksache 3/4301 Politik der Landesregierung für den ländlichen Raum Wortlaut der Großen Anfrage Nr. 45 vom 30.04.2002: Brandenburg ist das fünft größte Flächenland in der Bundesrepublik Deutschland und weist mit nur 2,6 Millionen Einwohnern eine der geringsten Bevölkerungsdichten auf (87 Ein− wohner/km²). Die Bevölkerungsdichte der Landkreise Ostprignitz/Ruppin und Prignitz ist weniger als halb so hoch. Zum Vergleich: der Bundesdurchschnitt liegt bei 230 Einwoh− ner/km². Die Gebiete im so genannten "Speckgürtel" um Berlin und Potsdam können von der Ent− wicklung der benachbarten Zentren insbesondere durch den Zuzug von Wohnbevölkerung, die Ansiedlung von Arbeitsplätzen oder durch Unternehmensgründungen und −erweite− rungen profitieren. Allerdings sind dabei auch nachteilige Effekte wachsender Verkehrs− ströme, zunehmender Flächennutzungskonflikte und Belastungen natürlicher Ressourcen in Kauf zu nehmen. In den peripheren ländlich geprägten Räumen nehmen Probleme wie Strukturschwäche, unzureichende wirtschaftliche Entwicklung, hohe Arbeitslosigkeit, niedrige Einkommen und gravierende Defizite bei Infrastruktureinrichtungen zu. Die einhergehende Abwanderung von jungen und qualifizierten Menschen führt zu demografischen Veränderungen und ge− fährdet diese Räume in ihrem Bestand als eigenständige Lebens− und Wirtschaftsräume sowie funktionsfähige Kulturlandschaften. Obwohl laut Raumordnungsgesetz und Koalitionsvereinbarung das Ziel besteht, gleich− wertige Lebensverhältnisse in allen Regionen des Landes zu schaffen, also in den jewei− ligen Teilräumen ausgeglichene wirtschaftliche, infrastrukturelle, soziale, ökologische und kulturelle Verhältnisse anzustreben, fehlt es bislang an einem tragfähigen Konzept zur Entwicklung der strukturschwachen ländlichen Räume. Es besteht die Notwendigkeit, diese Regionen im besonderem Maße staatlich zu fördern und die Wirksamkeit der angewandten Methoden und eingesetzten Mittel zu prüfen sowie Schlussfolgerungen zu ziehen. Die Landesregierung wird gefragt: I. Ziel der Entwicklung ländlicher Räume 1. Nach welchen Kriterien werden ländliche Räume zu anders geprägten Gebieten abgegrenzt? 2. Verfolgt die Landesregierung eine spezielle "Politik für den ländlichen Raum"? Wodurch ist diese gekennzeichnet? 3. Welche Regionen Brandenburgs sind besonders strukturschwach und förderbe− dürftig, worin werden die Hauptursachen gesehen? Datum des Eingangs: 24.09.2002 / Ausgegeben: 25.09.2002
4. Welche konkrete Ausgestaltung erfährt "Politik im ländlichen Raum" (bitte an einer Bespielregion verdeutlichen)? 5. Auf welche Erfahrungen anderer Bundesländer wird zurückgegriffen? Gibt es Bei− spiele für Länder übergreifende Zusammenarbeit, um Entwicklungen zu forcieren und zu beschleunigen, und wenn ja, welche? 6. Mit welchen charakteristischen Veränderungen des ländlichen Raums rechnet die Landesregierung in den nächsten Jahren? II. Internationale und nationale Rahmenbedingungen für die Förderung ländlicher Räume Politischer Handlungsrahmen 7. Welche internationalen Vereinbarungen und europäischen Regelungen sind speziell auf Entwicklungen im ländlichen Raum ausgerichtet, welche grundsätzlichen Fest− legungen werden darin getroffen? 8. Welche Ausgestaltung erfahren die vorgenannten Regelungen auf nationaler Ebene bzw. welche Festlegungen gelten in Deutschland darüber hinaus? Besteht nach Ansicht der Landesregierung weiterer Regelungsbedarf? Strukturförderung der Europäischen Union 9. Wie werden die Situation und der Umfang der Strukturförderung seitens der EU für die kommenden Jahre von der Landesregierung eingeschätzt und welche Konse− quenzen hinsichtlich politischer Zielsetzungen, der Förderinhalte und der Verfah− rensabläufe leitet sie daraus ab? 10. Erachtet es die Landesregierung als notwendig, den Mitteleinsatz aus unterschied− lichen Haushaltspositionen von EU, Bund, Land und Kommune bei der Realisierung von Maßnahmen für die Entwicklung ländlicher Räume stärker zu koordinieren? Hält sie insbesondere eine zumindest teilweise Zusammenführung von Mitteln der Ge− meinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" und der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" für konkrete Vorhaben im ländlichen Raum für sinnvoll und wenn ja, wie könnte diese realisiert werden? 11. Welche Chancen und Möglichkeiten sieht die Landesregierung, auf die künftige Gestaltung der Strukturförderkulisse und die Steigerung der Wirksamkeit Einfluss zu nehmen? Förderpraxis des Landes 12. In welchem Umfang wurden Fördermittel durch die Landesregierung jeweils in den Jahren 1995 bis 2001 speziell für die Entwicklung ländlicher Räume ausgereicht? In welchen Schwerpunktbereichen und Schwerpunktregionen wurden diese Mittel eingesetzt? 13. Welche charakteristischen strukturellen Unterschiede bestehen zwischen den Re− gionen Brandenburgs? Welche Regionen sind strukturell besonders benachteiligt? 14. Schätzt die Landesregierung ein, dass der Mitteleinsatz landesweit genügend ausgewogen erfolgt? Nach welchen Kriterien erfolgt die Mittelverteilung? Welche Überlegungen gibt es, zukünftig andere inhaltliche bzw. regionale Schwerpunkte zu bilden − z.B. für strukturell benachteiligte Regionen? 15. Für welche fachlichen Förderschwerpunkte und Regionen sieht die Landesregie− rung besondere Defizite in den ländlichen Räumen? Welche Förderungen haben sich bewährt und welche Schlussfolgerungen werden für die weitere Anwendung gezogen? 16. Welchen Spielraum sieht die Landesregierung, im Rahmen der Strukturförderung durch die EU die eigene Förderpraxis weiter zu entwickeln?
17. Welche Förderungen außerhalb der Strukturförderung der Europäischen Union kommen speziell für den ländlichen Raum zur Anwendung und wie sollen diese zukünftig ausgerichtet werden? Wird die Landesregierung dabei den Schwerpunkt auf sektorale oder regionale Zuweisungen legen? 18. Welche Erkenntnisse liegen darüber vor, in welchem Maß durch die ausgereichten Mittel als Anschubfinanzierung für Strukturverbesserungen und ökonomisch rele− vante Entwicklungen in den Kommunen die gewünschten Effekte erzielt werden konnten? 19. Gibt es Förderprogramme für bestimmte Zielgruppen (beispielsweise zur Gesund− heitsförderung, zur Förderung von Menschen mit Behinderungen, von Jugendlichen oder Frauen), die speziell auf die Bedingungen im ländlichen Raum abgestimmt sind, wenn ja, welche? Globalisierung und EU−Osterweiterung 20. Welche Zusammenhänge sieht die Landesregierung zwischen den Prozessen der Globalisierung der Wirtschaft, den WTO−Verhandlungen und einer Politik für den ländlichen Raum? 21. Ist die Landesregierung in Bezug auf die Politik für ländliche Räume der Auffas− sung, dass Globalisierung und Regionalisierung zwei Seiten einer Medaille sind, und welche Instrumente wären hierbei besonders geeignet zur Entwicklung regio− naler Kreisläufe? 22. Wie werden sich nach Meinung der Landesregierung im Zuge der Osterweiterung der EU die Bedingungen für die ländlichen Räume künftig verändern und welche Schlussfolgerungen müssen gezogen werden? 23. Wie bewertet die Landesregierung in diesem Zusammenhang die Möglichkeiten und Grenzen einer Strukturförderung im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative INTER− REG? Ist die Landesregierung der Meinung, dass angesichts der zu erwartenden Einschränkung der Zielgebietsförderung nach 2006 die Mittel der Gemeinschafts− initiativen erheblich aufzustocken sind? III. Arbeiten und Leben im ländlichen Raum Wirtschaftliche Entwicklung 24. Welche Chancen sieht die Landesregierung, mit Hilfe von Fördermaßnahmen re− gionale Wirtschaftskreisläufe wieder zu aktivieren bzw. neu zu entwickeln, die zu einer Verbesserung der Arbeitssituation in ländlichen Räumen führen können? Dabei sollen auch die benachbarten Regionen Brandenburgs (Berlin, Sachsen− Anhalt, Mecklenburg−Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen und Polen) in die Be− trachtung einbezogen werden. 25. Welche flankierenden Maßnahmen bestehen neben der direkten Förderung, um die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittelständischen Unternehmen im ländlichen Raum nachhaltig zu stabilisieren? 26. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die Ansiedlung von Gewerbe vor− rangig auf bereits erschlossenen Flächen und Gewerbebrachen erfolgen sollte, und wenn ja, wie nimmt sie darauf Einfluss? Gibt es Vorstellungen zum Rückbau von ungenutzten Gewerbebrachen? 27. Welche Modellprojekte, Demonstrations− und Forschungsvorhaben für die Ansied− lung von im ländlichen Raum bisher nicht ansässigen Branchen oder sonstigen wirtschaftlichen Aktivitäten sind der Landesregierung bekannt und wie werden diese gefördert? 28. Welche speziellen Forschungsvorhaben im wirtschaftswissenschaftlichen, natur− wissenschaftlichen und sozialwissenschaftlichen Bereich von welchen Institutionen dienen der Untersuchung wirtschaftlicher Potenziale ländlicher Räumen und wie werden diese gefördert?
29. Wie findet der Transfer von Forschungsergebnissen zwischen diesen Institutionen und lokalen Akteuren statt? Welche Vorstellungen hat die Landesregierung, regio− nale Innovationspotenziale zu vernetzen bzw. sind derartige Beispiele bekannt? 30. Sieht die Landesregierung in der verstärkten Nutzung der Auftragsforschung einen Weg zur beschleunigten Wirtschaftsentwicklung? Agrarwirtschaft 31. Wie schätzt die Landesregierung den gegenwärtigen Stellenwert der Agrarwirtschaft mit der Land−, Forst− und Fischwirtschaft sowie mit dem Gartenbau und der Land− schaftspflege, aber auch mit den Bereichen Wasserwirtschaft, Ernährungsgewerbe und Handel im Gefüge der ländlichen Räume ein und wie wird sich dieser nach Meinung der Landesregierung künftig entwickeln? 32. Welche Meinung vertritt die Landesregierung zur multifunktionalen Rolle der Landwirtschaft und den Zielen in den WTO−Verhandlungen? Unterstützt die Lan− desregierung die Auffassung, dass die weitere Liberalisierung unter europäischen Bedingungen nur machbar ist, wenn der Landwirt künftig finanzielle Ausfälle bei Marktgütern durch eine Vergütung von Gemeinwohlleistungen (z.B. Naturschutz− und Landschaftspflegeleistungen) kompensieren kann? 33. Welche Anforderungen stellt die Landesregierung an das zukünftige System der Agrarförderung? 34. Welche Erwartungen verbindet die Landesregierung mit der Halbzeitbewertung der Agenda 2000? 35. Welche Position vertritt die Landesregierung zur Sicherung der flächendeckenden Landwirtschaft? 36. Wie schätzt die Landesregierung die wirtschaftliche Situation der Brandenburger Agrarbetriebe vor dem Hintergrund der nach wie vor sehr unterschiedlichen Wett− bewerbsbedingungen innerhalb der Europäischen Union ein? Welchen Beitrag leistet die Landesregierung, die Harmonisierung voranzutreiben? 37. Welche Auffassung hat die Landesregierung zur erwogenen Abschaffung der Roggenintervention durch die EU für Brandenburger Agrarbetriebe und wie können adäquate Einkommensalternativen entwickelt werden? 38. Welche Auswirkungen auf die ländlichen Räume Brandenburgs erwartet die Lan− desregierung in Abhängigkeit von den Entwicklungen auf dem Agrarsektor? 39. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass Projekte und Initiativen zur Förde− rung der Direktvermarktung und Verarbeitung regional typischer Produkte nicht nur aus agrarpolitischer, sondern auch aus umwelt− und arbeitsmarktpolitischer Sicht unbedingt mehr Beachtung finden sollten, wenn ja, in welchem Umfang werden dafür zukünftig Mittel zur Verfügung stehen? 40. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung für brandenburgische Agrarun− ternehmen, auf dem Berliner Markt Fuß zu fassen, und mit welchen Instrumenten werden diese unterstützt? 41. Beabsichtigt die Landesregierung, mit ihrer Politik für den ländlichen Raum Einfluss auf die Standortverteilung der Agrarproduktion und der Verarbeitung von Agrar− produkten zu nehmen? Wenn ja, gibt es in diesem Zusammenhang Überlegungen zur beschäftigungsintensiven Tierproduktion und zu ihrer produktionsnahen Verar− beitung? 42. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, künftig auch einen größeren Ab− nehmerkreis mit Produkten aus nachwachsenden Rohstoffen (z.B. biologisch ab− baubaren Schmierstoffen, Faserverbundstoffen, abbaubaren Verpackungen und ökologischen Baustoffen) zu bedienen? 43. Welchen Stellenwert misst die Landesregierung der Produktion und dem Einsatz erneuerbarer Energien wie Biodiesel aus Raps und Biogas aus Biomasse bis hin zur energetischen Nutzung des beträchtlichen ungenutzten Holzpotentials der märkischen Wälder bei? Welche finanzielle Förderung kann durch Erzeuger, lokale und regionale Initiativen, Wissenschaft und Forschung sowie den Handel in An− spruch genommen werden?
44. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung für die Entwicklung des ökologi− schen Landbaus mit eigener Verarbeitung und Vermarktung insbesondere (aber nicht nur!) in den Großschutzgebieten, kombiniert mit touristischen und Freizeitan− geboten sowie der Pflege ländlicher Tradition und Kultur? Ländliche Infrastruktur 45. Welche Auswirkungen auf die kommunale Infrastruktur werden sich nach Meinung der Landesregierung aus der demographischen Entwicklung im ländlichen Raum ergeben? Mit welchen Maßnahmen will sie möglichen negativen Tendenzen be− gegnen? 46. Ist für die "Dorferneuerung" vorgesehen, neben der reinen Investitionsförderung künftig auch ökonomische, ökologische und soziale Belange mit zu berücksichti− gen? Welche neuen Leitlinien zur Dorfentwicklung 2002 sind in Vorbereitung? 47. Welche Vorstellungen hat die Landesregierung in Bezug auf die Neugestaltung von Förderrichtlinien, um dem Investitionsbedarf für Infrastrukturmaßnahmen im ländli− chen Raum gerecht zu werden? 48. In welchen Bereichen der technischen und sozialen Infrastruktur der ländlichen Räume werden die gegenwärtig gravierendsten infrastrukturellen Probleme gese− hen? 49. Sind spezielle Situationen in ländlichen Gebieten bekannt, die durch Probleme bei der Versorgung älterer und in ihrer Mobilität eingeschränkter Menschen in ländli− chen Gebieten gekennzeichnet sind? Mit welchen Strategien und Maßnahmen reagiert die Landesregierung auf die demografische Entwicklung in Richtung eines höheren Durchschnittsalter vor allem in den ländlichen Regionen, die zu nachteili− gen sozialen Strukturen führen? 50. Wie lassen sich Erfahrungen der infrastrukturellen Neuordnung in Umlandgemein− den prosperierender Städte auf den ländlichen Raum übertragen? Bildung 51. Welche Bedeutung haben Bildungseinrichtungen für die Entwicklung des ländlichen Raums? Was kann unternommen werden, die Wirksamkeit in Bezug auf Faktoren wie soziales Gefüge, besondere Bildungsschwerpunkte oder ergänzende Angebote zu erhöhen? 52. Der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage Nr. 29 der Fraktion der PDS "Jugend im ländlichen Raum" ist zu entnehmen, dass es in Brandenburg 46 kleine Grundschulen gibt. Wie bewertet die Landesregierung diese Schulstandorte und sind im Rahmen der Schulentwicklungsplanung bis 2007 weitere geplant? Wie sind diese Standorte im Land verteilt? 53. Wie unterstützt die Landesregierung die Schulträger bei der Erarbeitung der Schul(netz)−entwicklungsplanung vor Ort? 54. Wie bewertet die Landesregierung die Altersstruktur der Lehrerschaft in den ländli− chen Räumen, mit welcher weiteren Entwicklung ist zu rechnen? Sind Schulstand− orte im ländlichen Raum für junge Lehrkräfte ausreichend attraktiv? 55. Welche Maßnahmen zur Harmonisierung der Altersstruktur werden von der Lan− desregierung ergriffen? 56. Sieht die Landesregierung die Unterrichtsversorgung in den ländlichen Räumen gefährdet? 57. Wie schätzt die Landesregierung den weiteren Bestand der Berufsschulstandorte ein? 58. Plant die Landesregierung diesbezüglich Veränderungen, und wenn ja, in welchen Bereichen? 59. Hat die Landesregierung Kenntnis über die Nutzung von Schulgebäuden als kultu− relle, gesellschaftliche oder Informationszentren in kleinen Orten bzw. ländlichen Gebieten?
60. Gibt es in Anbetracht der Bevölkerungsentwicklung und −prognosen für ländliche Räume auf langfristige Zeiträume ausgerichtete Konzeptionen für die Entwicklung der Bildungslandschaft und wenn ja, welche? 61. Wie bewertet die Landesregierung den im Land Brandenburg erreichten Stand der im Kapitel 36 der Agenda 21 geforderten Verknüpfung von schulischer und außer− schulischer Umweltbildung? 62. Worin sieht die Landesregierung die Schwerpunktaufgabe der Umweltbildung im Land Brandenburg? 63. Wie werden Erfahrungen und Ergebnisse von Projekten der Umweltbildung an Brandenburger Schulen im Land nutzbar gemacht? Wie werden die Projekte zwi− schen den verschiedenen Organisationsebenen, Verbänden und Initiativen koordi− niert? 64. Wie werden Lehrer auf die Initiierung, Koordination und Betreuung von ökologisch ausgerichteten Projekten und Modellversuchen im Rahmen der Allgemeinbildung und beruflichen Bildung vorbereitet? 65. In welcher Höhe stehen im Land Fördermittel für Einrichtungen der Umweltbildung zur Verfügung? Welche weiteren Finanzierungsquellen sind nutzbar? 66. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung eine innerbetriebliche Aus− und Weiterbildung zu fördern, die auf nachhaltiges umweltverträgliches Wirtschaften gerichtet ist? Kultur, Sport und andere Freizeitgestaltung 67. Wie beurteilt die Landesregierung die Situation von Kultur, Sport und anderen Möglichkeiten der Freizeitgestaltung? Welche Unterschiede bestehen in den ein− zelnen Regionen, wie z.B. der Prignitz, der Uckermark, des Flämings, im Spreewald oder der Lausitz? 68. Welche Wechselbeziehungen bestehen nach Auffassung der Landesregierung zwischen den Angeboten von Kultur, Sport und anderer Freizeitgestaltung sowie der demografischen Entwicklung im ländlichen Raum? Wie wird darauf reagiert? 69. Welche Veränderung plant die Landesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt bei der Kulturentwicklungskonzeption des Landes für ländliche Räume? 70. Wie beurteilt die Landesregierung aktuell die Umsetzung der Festlegungen aus Ar− tikel 35 Abs. 2 des Einigungsvertrages über den Erhalt der kulturellen Substanz im ländlichen Raum? Worauf stützt sich diese Einschätzung? Was wurde bisher und wird auch zukünftig unternommen, um die Einhaltung des Einigungsvertrages diesbezüglich zu sichern? 71. Wie bewertet die Landesregierung die kulturellen Angebote im ländlichen Raum im einzelnen: a. Theater, Bühnen und jeweilige Spielpläne b. Museen und Ausstellungen c. Kinos d. soziokulturelle Einrichtungen, Vereine und Dorfklubs e. Tierparks und Heimatzoos f. Ateliers und Veranstaltungen der bildenden Kunst g. Sportplätze und Sportvereine Worauf stützt die Landesregierung ihre Einschätzung? 72. Wie werden in diesem Zusammenhang der Zustand der Infrastruktur, der Investiti− onsbedarf und die personelle Situation eingeschätzt? 73. Welches Konzept verfolgt die Landesregierung zum Erhalt und zur weiteren Nut− zung dörflicher Kirchen? Wie wird der Sanierungsbedarf im Vergleich zur Höhe der jährlich bereit stehenden finanziellen Mittel eingeschätzt? 74. Welche konkrete Unterstützung und Förderung durch die Landesregierung erfährt die Bevölkerung auf dem Land bei der Traditionspflege? 75. Wie beurteilt die Landesregierung die Situation von Denkmalpflege und Boden− denkmalen im ländlichen Raum?
76. In welcher konkreten Form und in welcher finanziellen Höhe unterstützt die Lan− desregierung die Kommunen beim Erhalt von Kultur−, Jugend− und Freizeiteinrich− tungen und deren personeller Besetzung? 77. Erfahren Kommunen, in denen Jugend− und Freizeitklubs oder Vereinshäuser nicht vorhanden sind, durch die Landesregierung spezielle Unterstützung mit dem Ziel, künftig leer stehende öffentliche Gebäude für soziale, kulturelle und jugendpoliti− sche Zwecke nutzen zu können, und wenn ja, in welchen konkreten Formen? 78. Wie viele soziokulturelle Projekte gibt es derzeit in Gemeinden unter 5 000 Ein− wohnern und wie viele Arbeitsplätze sind an diese Projekte gebunden und wie viele durch unbefristete Stellenbesetzungen gesichert? 79. Wie können im ländlichen Raum bestehende Angebote für Kultur, Sport und Frei− zeitgestaltung auch für eine touristische Nutzung erschlossen werden? Und wie können durch die Entwicklung des Tourismus im ländlichen Raum weitere Angebote für Kultur, Sport und Freizeitgestaltung entstehen? IV. Raumordnung und Regionalplanung 80. Welche Auswirkungen ergeben sich für den ländlichen Raum aus dem raumordne− rischen Leitbild der dezentralen Konzentration? 81. Wie erfolgt die planerische Umsetzung für die ländlichen Räume in den Regional− plänen der Planungsregionen des Landes? Welchen Stellenwert misst die Landes− regierung zukünftig den Regionalen Planungsstellen bei? 82. Welche Erfahrungen bestehen bei der Umsetzung der Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsprogramms? Welchen aktuellen Erarbeitungsstand weist der Landesentwicklungsplan Gesamtraum auf? 83. Welche Beispiele für einschneidende Entwicklungsabweichungen von Regionalen Raumordnungsplänen der Planungsregionen sind der Landesregierung bekannt und welche Konsequenzen werden daraus abgeleitet? 84. Wird die jeweilige Bindungswirkung der Planungen auf verschiedenen Ebenen als ausreichend eingeschätzt oder müssten dahin gehend Veränderungen erfolgen? 85. Wie charakterisiert die Landesregierung die zentralörtliche Funktion von Gemeinden und welche Vorstellungen gibt es, diese Funktion auf Verbände von Gemeinden im Umland auszudehnen? 86. Wie werden die Bedeutung und die Qualität regionaler Entwicklungskonzeptionen für ländliche Räume eingeschätzt, wie ist der Erarbeitungsstand in Brandenburg und auf welche Weise werden Planungsträger dabei unterstützt? 87. Welche wichtigsten Gründe sind der Landesregierung bekannt, wenn es zu Dis− krepanzen zwischen der Erarbeitung von regionalen Entwicklungskonzeptionen und deren Umsetzung kommt? 88. Erachtet es die Landesregierung für sinnvoll, die Mittelvergabe an die Existenz raum− und entwicklungsplanerischer Grundlagen zu knüpfen? V. Kommunalpolitik im ländlichen Raum Gebietsstruktur und Verwaltung 89. Wie bewertet die Landesregierung die Wirksamkeit der kommunalen Verwaltungs− struktur im ländlichen Raum bezogen auf die gegenwärtigen Erfordernisse? 90. Welche Erwartungen verbindet die Landesregierung mit der Gemeindegebietsre− form hinsichtlich der Strukturentwicklung im ländlichen Raum?
Kommunale Finanzausstattung 91. Sieht die Landesregierung einen erhöhten finanziellen Bedarf zur Sicherung der kommunalen Infrastruktur für Gemeinden im ländlichen, besonders peripheren ländlichen Raum im Vergleich zu anderen Gebieten? Gibt es Vorstellungen der Landesregierung künftig neben dem Einwohnerschlüssel für Zuweisungen auch einen Flächenschlüssel zur Anwendung zu bringen? 92. Wie kann der oft unbefriedigenden Steuereinnahmesituation in den ländlichen Gemeinden im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs begegnet werden? 93. Welche verallgemeinerungswürdigen positiven Beispiele aus ländlichen Regionen sind der Landesregierung bekannt, wie knappe finanzielle Mittel effektiver einge− setzt werden können (z.B. durch gemeinsame Nutzung und Planung von kommu− nalen Einrichtungen, Umnutzung vorhandener Einrichtungen usw.)? Kommunale Zusammenarbeit und Bürgerbeteiligung, Agendaprozess 94. Wie beurteilt die Landesregierung die Bereitschaft von Bürgern, sich im Sinne des Allgemeinwohls für die Gestaltung des eigenen Lebensumfelds und der Lebens− bedingungen verantwortlich zu fühlen? Welche Möglichkeiten sieht die Landesre− gierung, vorhandenes Engagement zu unterstützen? 95. Wie bewertet die Landsregierung die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, Vorhaben und Projekte mit besonderen Auswirkungen in ihrer ländlichen Umgebung zu verhindern bzw. gestalterisch mitwirken zu können? 96. Sieht die Landesregierung in der Agenda−21−Bewegung Handlungsansätze für eine Vernetzung im Bereich der kommunalen Zusammenarbeit in ländlichen Räu− men? 97. Wie beurteilt die Landesregierung die Wirksamkeit gesellschaftlicher Aktivitäten im Rahmen der Agenda−Arbeit und in welchen Bereichen werden hierbei Reserven gesehen? 98. Wie werden die vorhandenen Agenda−Büros seitens der Landesregierung unter− stützt, wie hoch ist die Förderung und wie erfolgt die Koordinierung zwischen den Ministerien und Fachressorts? VI. Umsetzung und Effektivität der Politik für die ländlichen Räume 99. Wie koordinieren die Ministerien die Maßnahmen für die ländlichen Räume? 100. Welche besonderen Anforderungen ergeben sich für die Landesregierung aus der konsequenten Anwendung des Subsidiaritätsprinzips bei der Politik für den ländli− chen Raum? 101. Hält die Landesregierung eine veränderte Abgrenzung von Verantwortung insbe− sondere gegenüber dem Bund und der EU zukünftig für erforderlich und wenn ja, warum und wie? 102. Wie erfasst und kontrolliert die Landesregierung die Wirksamkeit ihrer Maßnahmen für die ländlichen Regionen? Welche Ansätze erwiesen sich als besonders erfolg− reich und welche sollen zukünftig korrigiert werden?
Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung die Fragen wie folgt: I. Ziel der Entwicklung ländlicher Räume zu Frage 1: Nach welchen Kriterien werden ländliche Räume zu anders geprägten Gebieten abgegrenzt? zu Frage 2: Verfolgt die Landesregierung eine spezielle "Politik für den ländlichen Raum"? Wodurch ist diese gekennzeichnet? zu Frage 3: Welche Regionen Brandenburgs sind besonders strukturschwach und förderbedürftig, worin werden die Hauptursachen gesehen? Die Abgrenzung der Gebietskategorie "ländliche Räume" erfolgt in den Bundesländern durch die Landesplanung, meist im Rahmen der Landesraumordnungspläne. Die Kriterien für die Abgrenzung werden zwischen den Bundesländern abgestimmt und folgen dabei stets einer Definition dahingehend, dass "ländliche Räume" alle die Räume sind, die nicht "Verdichtungs− oder Ordnungsräume" sind. Da sich die Siedlungsstruktur in den neuen Ländern hinsichtlich der Mindestgrößen von "Verdichtungsräumen" von der Situation in den alten Ländern deutlich unterscheidet, sind neben dem − durch Beschluss des Hauptausschusses der Ministerkonferenz für Raum− ordnung (MKRO) vom 07.09.1993 festgelegten − Verdichtungsraum Berlin (der u.a. die Landeshauptstadt Potsdam und die verdichteten Gemeinden entlang der S−Bahn−Radia− len beinhaltet) auch die Oberzentren Cottbus, Brandenburg. und Frankfurt (Oder) im Ent− wurf des Landesentwicklungsplanes für den Gesamtraum Berlin−Brandenburg (LEP GR) vom 27.02.2001 als "Verdichtete städtische Räume" benannt worden und zählen daher nicht zu den ländlichen Räumen. Die übrigen Gebiete − und damit der größte Teil des Landes Brandenburg − werden als "ländliche Räume" bezeichnet. Unter Beachtung des hohen Stellenwertes der ländlichen Räume haben Maßnahmen der ländlichen Entwicklung eine hohe Priorität bei den Maßnahmen der Landesregierung zur Unterstützung der Landesentwicklung. Die Politik der Landesregierung ist dadurch ge− kennzeichnet, dass unter Federführung des Ministers für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung durch die Ämter für Flurneuordnung und ländliche Entwicklung mit den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den Ämtern regionale Schwerpunkte der Ent− wicklung bestimmt wurden. Über die Koordinierungsgremien bei den Ämtern für Flurneu− ordnung und ländliche Entwicklung soll eine übergreifende und zeitlich abgestimmte Maßnahmenumsetzung gesichert werden. Besonders strukturschwach und förderbedürftig sind die zentrenfernen Regionen des Nordwestens (Prignitz), des Nordostens (Uckermark) sowie des südlichen Brandenburgs (Lausitz). Ursachen der Strukturschwäche und hohen Förderbedürftigkeit liegen in dem Abbau von Arbeitsplätzen im Bereich der Landwirtschaft und der mit der Landwirtschaft verbundenen Einkommensbereiche sowie in den gravierenden strukturellen Veränderun− gen in der Industrie und der Ressourcenerschließung (Braunkohle, Energieversorgung). zu Frage 4: Welche konkrete Ausgestaltung erfährt "Politik im ländlichen Raum" (bitte an einer Beispielregion verdeutlichen)? Die Politik für die ländlichen Räume erfährt ihre Ausgestaltung zum einen durch die ziel− gerichtete Ausrichtung der Instrumentarien der Landentwicklung, zum anderen durch den befördernden Dialog mit den Akteuren (Bürgerinnen und Bürgern, Gemeinden, Landkrei− sen, Nichtregierungsorganisationen) in der Region. Als Beispiel kann der Spreewald dienen. Hier wurden in den Ämtern und Gemeinden kommunale und private Maßnahmen der ländlichen Entwicklung gezielt umgesetzt und damit die Arbeits− und Lebensbedingungen in den ländlichen Gemeinden nachhaltig ver− bessert. Gleichzeitig haben Akteure aus der Region (auch unterstützt durch die Gemein−
schaftsinitiative LEADER II) vielfältige Initiativen ergriffen. Ergebnis in Bezug auf die Rele− vanz für Arbeit und Einkommen in der Region ist die Zuerkennung der geschützten geo− graphischen Herkunftsbezeichnung für Spreewälder Erzeugnisse durch die EU. Beispiele regionalen Engagements sind auch die Ergebnisse der Umsetzung von LEADER II sowie die in diesem Jahr begonnene Umsetzung der Gemeinschaftsinitiative LEADER + durch die regionalen Aktionsgruppen. zu Frage 5: Auf welche Erfahrungen anderer Bundesländer wird zurückgegriffen? Gibt es Beispiele für Länder übergreifende Zusammenarbeit, um Ent− wicklungen zu forcieren und zu beschleunigen, und wenn ja, welche? Durch regelmäßige Bund−Länder−Besprechungen sowie die Mitarbeit von Vertretern Brandenburgs in Gremien, die inhaltliche Belange der ländlichen Entwicklung koordinieren, insbesondere im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Landentwicklung (Arge Landentwick− lung) sind Erfahrungsaustausche gewährleistet. Beispiele für eine übergreifende Zusammenarbeit werden durch die Akteure in den ländli− chen Räumen (Kommunen, Private) bestimmt. Sie gibt es insbesondere mit Partnern in den Ländern Sachsen−Anhalt, Mecklenburg−Vorpommern und Sachsen sowie mit der Republik Polen. zu Frage 6: Mit welchen charakteristischen Veränderungen des ländlichen Raums rechnet die Landesregierung in den nächsten Jahren ? Da die Gebietskategorie "ländliche Räume" sowohl im engeren Verflechtungsraum als auch im äußeren Entwicklungsraum angesiedelt ist, lässt sich eine übergreifende Trendaussage für charakteristische Veränderungen in den ländlichen Räumen nicht treffen. Die Entwick− lungen werden kleinräumig differenziert, z.T. auch innerhalb von Landkreisen, disparat verlaufen. Entsprechende Aussagen für einzelne Teilräume können z.B. der vorliegenden Bevölkerungsprognose für das Land Brandenburg entnommen werden. II. Internationale und nationale Rahmenbedingungen für die Förderung ländli− cher Räume Politischer Handlungsrahmen zu Frage 7: Welche internationalen Vereinbarungen und europäischen Regelungen sind speziell auf Entwicklungen im ländlichen Raum ausgerichtet, welche grundsätzlichen Festlegungen werden darin getroffen? Die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raumes in Europa wird in der laufenden För− derperiode (2000 − 2006) mit einer Reihe komplexer Instrumente durchgeführt und umfasst insbesondere die nachfolgenden EU−Verordnungen: − Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes durch den Europäischen Ausrichtungs− und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) und zur Änderung bzw. Aufhe− bung bestimmter Verordnungen. − Verordnung (EG) Nr. 2603/1999 der Kommission vom 9. Dezember 1999 mit Be− stimmungen für den Übergang auf die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 des Rates.