Errichtung von Kleinkläranlagen in der Gemeinde Blumenow

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Landtag Brandenburg                            Drucksache 2/3394 2. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1081 des Abgeordneten Joachim Stöcker Fraktion der CDU Drucksache 2/3217 Errichtung von Kleinkläranlagen in der Gemeinde Blumenow Die Gemeinde Blumenow, gelegen im Kreis Oberhavel, will für die gesamte Gemeinde ca. 20 Kleinkläranlagen errichten. Grundsätzlich stimmt nach mir vorliegenden Berichten der zuständige Abwasserzweckverband diesem Vorhaben zu. Ich frage die Landesregierung: 1.   Ist die Landesregierung gewillt, bei der Abwasserentsorgung von ganzen Ortschaften mittels Kleinkläranlagen diese Maßnahmen zu unterstützen und zu fördern? 2.   Sieht die Landesregierung Probleme für das Grundwasser, wenn auf relativ kleinem Gebiet viele Kleinkläranlagen errichtet werden und das so gereinigte Abwasser letztlich ins Grundwasser gelangt? 3.   Falls die 1. Frage mit ja beantwortet wird, denkt die La n d e s r e g i e r u n g daran, die zur Zeit geltenden Förderrichtlinien zu ändern? 4.   Welche         kommunalrechtlichen      Probleme  sieht  die Landesregierung bei der kompletten Entsorgung            von Ortschaften mittels Kleinkläranlagen hinsichtlich        der Entsorgungspflicht der Zweckverbände? 5.   Teilt die Landesregierung die Auffassung der Gemeinde Blumenow, daß durch die Errichtung von ca. 20 Kleinkläranlagen für das Dorf die Abwassergebühren weit 3 unter 10 DM/m liegen werden und damit sozialverträglich sind?
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Datum des Eingangs: 06.11.1996 / Ausgegeben: 12.11.1996 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung die Kleine Anfrage wie folgt: zu Frage 1: Die Landesregierung unterstützt und fördert den Bau von Kleinkläranlagen, einschließlich deren Erweiterung um biologische Stufen, in Orten und Ortsteilen, in denen bisher die Abwässer über Kleinkläranlagen oder andere dezentrale Anlagen entsorgt werden und in denen in den nächsten 10 Jahren oder auf Dauer nicht zentral entsorgt werden kann, wenn alle wasserrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und insbesondere der Aufgabenträger die Errichtung von Kleinkläranlagen befürwortet hat. zu Frage 2: Die Landesregierung sieht keine Probleme für das Grundwasser, sofern die in der Richtlinie des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung über die Einsatzmöglichkeiten von Kleinkläranlagen          vom    27.05.94      vorgegebenen Anwendungsvoraussetzungen eingehalten werden. Sie erwartet eine Verbesserung der Situation, wenn statt in Ausfaulgruben oder Absetzanlagen unzureichend behandeltes Abwasser künftig nur noch nach den gesetzlichen Anforderungen behandeltes Abwasser zur Versickerung gelangt. zu Frage 3: Nein, Änderungsbedarf ist z. Zt. nicht erkennbar. zu Frage 4: Sofern alle Beteiligten Einvernehmen untereinander erzielt haben, sind keine kommunalrechtlichen Probleme zu erwarten. zu Frage 5: Eine genaue Abschätzung der finanziellen Belastung pro Kubikmeter Abwasser bei einer dezentralen Lösung wie in Blumenow ist bei dem derzeitigen Planungsstand nicht möglich.
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