EG Agrarreform

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Landtag Brandenburg                       Drucksache 1/2167 1. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 456 des Abgeordneten Dr. Karsten Wiebke Fraktion der SPD - Drucksache 1/2032 - EG Agrarreform Wortlaut der Kleinen Anfrage 456 vom 28.05.1993 Im Rahmen der EG-Agrarreform mußten bis zum 17. Mai 1993 die Anträge für die Flächenbeihilfen abgegeben werden. Ein Terminverzug bis zu 20 Tagen ist möglich, führt jedoch zur Reduzierung der Prämie um ein Prozent je Werktag. Die Antragstellung ist augrund der beizubringenden Unterlagen kompliziert und aufwendig, deshalb wurden die Landwirte langfristig informiert und auch von den Landwirtschaftsämtern unterstüzt. Dennoch wurde im Zusammenhang mit dem 17. Mai 1993 vom "Schwarzen Montag" für die Landwirte in der Öffentlichkeit berichtet. Ich frage die Landesregierung: 1.   Wie war der Stand der Antragsabgabe am 17. Mai 1993 in Brandenburg? 2.   Welche Aussagen können nach der Barbeitung der Anträge hinsichtlich der Vollständigkeit der Unterlagen und der Korrektheit der Antragstellung getroffen werden? 3.   Wo lagen die größten Schwierigkeiten bei der Erfüllung der Anforderungen an die Anträge, sind regional Unterschiede bei der Antragstellung zu verzeichnen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Bis zum 17. Mai wurden 4.310 Anträge auf Agrarförderung bei den Ämtern für Landwirtschaft der Kreisverwaltungen eingereicht.
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Datum des Originals: 09.07.1993/Ausgegeben: 22.07.1993
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Landtag Brandenburg - 1. Wahlperiode     Drucksache 1/2167 S. 3 Verspätete Antragstellungen aufgrund schwer zu beschaffender Unterlagen oder aus Unkenntnis der Antragstellung sind nicht gemeldet worden. Die Differenz zwischen der Zahl der gestellten Anträge von 4.310 zu den 5.299 registrierten Landwirtschaftsbetrieben im Haupt- und Nebenerwerb von 989 Betrieben, die keinen Antrag auf Flächenbeihilfen gestellt haben, besteht nach Aussagen der Kreisverwaltungen aus 747 Nebenerwerbsbetrieben, die ausschließlich Grünland nutzen oder nur Stützungsfrüchte mit geringem Beihilfesatz anbauen (Getreide in Brandenburg nur 266,02 DM/ha). Auch Gartenbaubetriebe sind darunter. Zu Frage 2: Die Bearbeitung der Anträge ist noch nicht abgeschlossen, die gegenwärtige Datenerfassung wird bis 13.08. in den Ämtern für Landwirtschaft beendet. Die bisher bearbeiteten Anträge sind vollständig, einschließlich der notwendigen Katasterunterlagen. Auch weisen die Anträge einen hohen Grad von Korrektheit auf. Die endgültige Aussage kann natürlich erst nach Abschluß der Verwaltungs- und Vorortkontrollen und Erteilung der Bewilligungsbescheide nach dem 23.08. erfolgen. Zu Frage 3: Die größten Probleme bei der Erfüllung der Anforderungen der Anträge lagen beim Antragsteller hinsichtlich des Erfassens der Flurstücke und deren flächemäßige exakte Zuordnung zur Nutzung mit der entsprechenden Fruchtart. Mit der Antragstellung mußten alle Betriebe ihre Flächenbilanzen überarbeiten und aktualisieren. In vielen Betrieben wurde diese Maßnahme erstmalig mit einem Computerprogramm durchgeführt. Viele Antragsteller hatten Probleme bei der rechnerischen Ermittlung      des   geforderten       Verhältnisses       von Marktfruchtanbaufläche und Stillegungsfläche im Verhältnis 85 : 15. Regionale Unterschiede in der Qualität der abgegebenen Anträge auf Agrarförderung sind nicht bekannt.
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