Verwertung und Umstrukturierung der Landeskliniken
Landtag Brandenburg Drucksache 3/6894 3. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2541 des Abgeordneten Dr. Peter Wagner Fraktion der CDU Drucksache 3/6641 Verwertung und Umstrukturierung der Landeskliniken Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 2541 vom 17.11.2003: Das Haushaltsstrukturgesetz beinhaltet einen Prüfauftrag, der die Umgestaltung der Rechtsform der Landeskliniken in Brandenburg zum Inhalt hat. In diesem Zusam− menhang frage ich die Landesregierung: 1. Wie ist der derzeitige Arbeitsstand bei der Herauslösung der Landeskliniken aus dem Verantwortungsbereich des Landes? 2. Welche Formen der Umstrukturierung werden in der Landesregierung derzeit diskutiert? 3. Lässt die Vorgehensweise im Interessenbekundungsverfahren bereits Priori− tätensetzungen für bestimmte Rechtsformen erkennen? 4. Werden die derzeit erkennbaren Rechtsformen im Detail und dabei insbe− sondere in ihren künftigen finanziellen Auswirkungen ausreichend geprüft? 5. Auf welcher Grundlage sind die 7 Mio. Euro auf der Einnahmeseite der Lan− deskliniken in den Haushalt 2004 eingestellt worden? 6. Für welche Verwaltungsaufgaben benötigt das MASGF 700 000 Mio Euro Mehreinnahmen im Kapitel 07 180, Titel 131 10? Datum des Eingangs: 22.12.2003 / Ausgegeben: 29.12.2003
Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Zur Durchführung der Herauslösung der Landeskliniken aus dem Verantwortungs− bereich des Landes wurde eine interministerielle Projektgruppe gegründet, die die zu beteiligenden Ressorts (MdF, MI, MdJE), das aktuell für die Landeskliniken zu− ständige Landesamt für Soziales und Versorgung in Cottbus sowie die Beschäftig− tenvertretungen umfasst. Die Geschäftsstelle der Projektgruppe befindet sich im MASGF und wird durch den ehemaligen Leiter des Carl−Thiem−Klinikums, Herrn Wolfgang Handreg, geleitet. Im November 2002 wurde dem AVO ein Konzept zur Ausgliederung der Landeskli− niken aus der Landesverwaltung vorgelegt. Auf der Basis dieses Konzeptes wird momentan in der Landesregierung das weitere Vorgehen abgestimmt. Das bein− haltet auch die Setzung von Prioritäten für die Rechtsform der dann ausgegliederten Landeskliniken. Drei der vier auszugliedernden Landeskliniken betreiben einen Maßregelvollzug. Dieser kann in einer privaten Klinik nicht ohne Beleihung weiter betrieben wer− den. Eine Änderung des Brandenburgischen Psychisch−Krankengesetzes, die die Beleihung möglich macht, befindet sich in der Ressortabstimmung. Die für die Herauslösung der Landeskliniken notwendigen Wertgutachten der Klini− ken sind in Auftrag gegeben, Ergebnisse sind in Kürze zu erwarten. Darüber hinaus bewertet das zuständige MdF die Grundstücke der Kliniken. Mit der Entwicklung eines Auswahlverfahrens für potentielle Interessenten an den Landeskliniken einschl. Auswahlkriterien wurde begonnen. Dieses Auswahlverfah− ren mit den entsprechenden Kriterien wird in der Projektgruppe zusammen mit Ver− tretern der Kliniken entwickelt. Schließlich wurde ein Interessenbekundungsverfahren gem. § 7 Abs. 2 Satz 2 LHO eingeleitet. Zu Frage 2: In der Landesregierung sind vor allem die folgenden Formen der Ausgliederung der Landeskliniken in der Diskussion: 1. Zusammenschluss der Landeskliniken mit anderen Krankenhäusern der Region in GmbHs, wobei der Maßregelvollzug Teil der neuen Gesellschaften ist und diese Aufgabe, soweit rechtlich möglich, im Wege der Beleihung wahrgenommen wird. 2. Übertragung der Kliniken ohne weitere Zusammenschlüsse auf einen neuen Träger, wobei der Maßregelvollzug weiterhin integriert sein sollte. 3. Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts und Überführung der nicht priva−
tisierbaren Landeskliniken in diese Anstalt. 4./5. Bei den Optionen 4 und 5. (Maßregelvollzug als Landesbetrieb oder Anstalt öffentlichen Rechts bei ansonsten privatisiertem Klinikbetrieb) wird davon ausgegangen, dass es zwar Interessenten für die Landeskliniken gibt, der Maßregelvollzug jedoch nicht in privatrechtlicher Form betrieben wird. In diesem Fall wird die rechtliche und organisatorische Trennung zwischen Krankenhaus und Maßregevollzug in Kauf genommen, gleichzeitig aber ver− sucht, die Schnittstelle zwischen beiden Bereichen zu optimieren. Aus fachlicher und regionalpolitischer Sicht wird der regionale Zusammenschluss mit anderen Krankenhäusern der Region zu leistungsfähigen Regionalkranken− häusern unter der Option der Wahrnehmung der Aufgaben des Maßregelvollzuges im Wege der Beleihung befürwortet. Allerdings sind aus fiskalischer Sicht in jedem Fall auch der zu erzielende Verkaufserlös und die wirtschaftliche Kompetenz der künftigen Klinikträger von maßgeblicher Bedeutung. Vorrangig sollen deshalb die Varianten 1. und 2. geprüft werden. Soweit diese Varianten sich nicht in angemes− sener Form realisieren lassen, bedarf es einer weiteren Erörterung in der Landes− regierung zu sonstigen Ausgliederungsalternativen. Zu Frage 3: Das Interessenbekundungsverfahren wird offen durchgeführt. Es werden den Inte− ressenten noch keine zwingenden Rechtsformen vorgegeben. Zu Frage 4: Die derzeit favorisierten Rechtsformen werden intensiv einschließlich ihrer künftigen finanziellen Auswirkungen geprüft. Dies geschieht einmal durch die Projektgruppe. Ergänzend wird die Projektgruppe durch externen Sachverstand, z. B. durch ent− sprechend spezialisierte Rechtsanwälte, unterstützt werden. Zu Frage 5: Gemäß § 11 der Landeshaushaltsordnung sind im Haushaltsplan 2004 alle im Haushaltsjahr zu erwartenden Einnahmen zu veranschlagen. Dies gebietet auch die prekäre Haushaltslage des Landes in besonderem Maße. Im Falle der Landeskliniken werden Verkaufserlöse für 2004 erwartet. Insgesamt wird von Erlösen in Millionenhöhe ausgegangen. Die mögliche Höhe der Ver− kaufserlöse wird allerdings erst bekannt sein nach der Durchführung eines Interes− senbekundungsverfahrens. Zu Frage 6: Die Mittel im Umfang von 700.000 dienen zur Verstärkung des Verwaltungsbud− gets des MASGF. Aus dem Verwaltungsbudget des MASGF sind vielfältige Aus− gaben zu bestreiten wie bspw. Mieten für Gebäude, Bewirtschaftungskosten für Gebäude, Portokosten, Telefongebühren u. a. mehr. Für welche dieser Aufgaben die Mittel letztendlich benötigt werden, wird sich erst im Rahmen des Haushalts− vollzuges 2004 ergeben.