Teltow, Kleinmachnow, Stahnsdorf als "bevorzugte Nachrücker" bei den Regionalen Wachstumskernen

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Landtag Brandenburg                                            Drucksache 5/3016 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1116 des Abgeordneten Ludwig Burkardt CDU-Fraktion Drucksache 5/2863 Teltow, Kleinmachnow, Stahnsdorf als „bevorzugter Nachrücker“ bei den Regionalen Wachs- tumskernen Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 1116 vom 23.02.2011: Am 15. Februar 2011 hat die Landesregierung beschlossen, dass die bisher ausgewiesenen 15 Regio- nalen Wachstumskerne ihren Status behalten und weder ein weiterer Ort oder Verbund, die die Auswei - sung als Regionaler Wachstumskern beantragt hatten, als solche ausgewiesen werden. Dazu zählt auch die Region Teltow, Kleinmachnow, Stahnsdorf. Von Landespolitikern wird in der Region nun verbreitet, die drei Kommunen erhielten „eine Art Hospitan - tenstatus und gelten als bevorzugte Nachrücker, falls einer der 15 Wachstumskerne bei der nächsten Bewertung im Jahr 2014 herausfallen würde“. Ich frage die Landesregierung: 1.    Hat die Landesregierung für die Region Teltow, Kleinmachnow, Stahnsdorf „eine Art Hospitanten- status“ beschlossen? Wenn ja, mit welchem Inhalt? 2.    Hat die Landesregierung auch für andere Orte oder Verbünde ebenfalls „eine Art Hospitantensta - tus“ beschlossen? Wenn ja, um welche Orte und Verbünde handelt es sich? Wenn nein, warum nicht? 3.    Hat die Landesregierung beschlossen, dass Teltow, Kleinmachnow, Stahnsdorf „bevorzugte Nach- rücker“ sind, falls einer der 15 Regionalen Wachstumskerne bei der nächsten Bewertung im Jahr 2014 herausfallen würde? 4.    Wenn ja, gegenüber wem wären dann Teltow, Kleinmachnow, Stahnsdorf bevorzugt? 5.    Haben andere Orte oder Verbünde, die durch den Beschluss der Landesregierung vom 15.02.2011 abgelehnt wurden, die Einstufung als bevorzugte Nachrücker erhalten? 6.    Wenn ja, gibt es eine Rangfolge unter den bevorzugten Nachrückern? Wie wird sie ggf. begründet? Datum des Eingangs: 30.03.2011 / Ausgegeben: 04.04.2011
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7.    Welche Chancen haben ein Ort oder Verbund, sich für die Einstufung als Regionaler Wachstums- kern zu qualifizieren, der sich bisher nicht darum bemüht hat, gegenüber den „bevorzugten Nach - rückern“ bei der nächsten Überprüfung? Werden letztere ihm automatisch vorgezogen, also „bevorzugt“? Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Hat die Landesregierung für die Region Teltow, Kleinmachnow, Stahnsdorf „eine Art Hospitantenstatus“ beschlossen? Wenn ja, mit welchem Inhalt? zu Frage 1: Die Landesregierung hat am 15.02.2011 beschlossen, dass die im Jahr 2005 ausgewiesenen 15 Regio- nalen Wachstumskerne den RWK-Status bis auf Weiteres behalten. Sie hat die IMAG Integrierte Stand- ortentwicklung beauftragt, die jährliche Gesprächsrunde der IMAG mit den Regionalen Wachstumsker- nen fortzuführen. Um die integrierte Standortentwicklung an Standorten und Verbünden auch außerhalb von RWK vor - anzubringen, hat die Landesregierung die IMAG ferner beauftragt – so dies von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern gewünscht wird – zukünftig auch für Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern dieser Standorte und Verbünde zur Verfügung stehen. Grundvoraussetzung dafür ist, dass ein qualifi- ziertes Standortentwicklungskonzept vorliegt. Die IMAG bietet diese Gespräche insbesondere an, um bei der Weiterentwicklung der Standortentwicklungskonzepte zu helfen, aber auch um den Erfah - rungsaustausch zu guten Praktiken etwa in den Bereichen Innovation, Fachkräftesicherung und inter- kommunale Kooperation zu verbessern. Die Festlegung prioritärer Vorhaben oder anderweitige be - sondere finanzielle Unterstützung durch das Land wird nicht Gegenstand der Gespräche sein. Frage 2: Hat die Landesregierung auch für andere Orte oder Verbünde ebenfalls „eine Art Hospitantenstatus“ be - schlossen? Wenn ja, um welche Orte und Verbünde handelt es sich? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 2: Siehe Antwort zu Frage 1. Frage 3: Hat die Landesregierung beschlossen, dass Teltow, Kleinmachnow, Stahnsdorf „bevorzugte Nach- rücker“ sind, falls einer der 15 Regionalen Wachstumskerne bei der nächsten Bewertung im Jahr 2014 herausfallen würde? zu Frage 3: Die Landesregierung hat zur Frage „bevorzugte Nachrücker“ keinen Beschluss gefasst. Frage 4: Wenn ja, gegenüber wem wären dann Teltow, Kleinmachnow, Stahnsdorf bevorzugt?
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zu Frage 4: Siehe Antwort zu Frage 3. Frage 5: Haben andere Orte oder Verbünde, die durch den Beschluss der Landesregierung vom 15.02.2011 ab - gelehnt wurden, die Einstufung als bevorzugte Nachrücker erhalten? zu Frage 5: Siehe Antwort zu Frage 3. Frage 6: Wenn ja, gibt es eine Rangfolge unter den bevorzugten Nachrückern? Wie wird sie ggf. begründet? zu Frage 6: Siehe Antwort zu Frage 3. Frage 7: Welche Chancen haben ein Ort oder Verbund, sich für die Einstufung als Regionaler Wachstumskern zu qualifizieren, der sich bisher nicht darum bemüht hat, gegenüber den „bevorzugten Nachrückern“ bei der nächsten Überprüfung? Werden letztere ihm automatisch vorgezogen, also „bevorzugt“? zu Frage 7: Siehe Antwort auf Frage 3.
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