Warnungen des Landesrechnungshofes
Landtag Brandenburg Drucksache 3/3145 3. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1161 des Abgeordneten Werner Firneburg Fraktion der DVU Drucksache 3/2978 Warnungen des Landesrechnungshofes Wortlaut der Kleinen Anfrage 1161 vom 28.06.2001: 1. Sind Pressemeldungen zutreffend, wonach im Koalitionsver- trag vereinbart wurde, dass 8.000 Stellen von Landesbe- diensteten bis 2005 zu streichen sind, die Regierung aber nunmehr nur die Hälfte abbauen will? Wenn nein, wie viele Stellen werden bis zum Jahre 2005 abgebaut? 2. Sind Berechnungen des Landesrechnungshofes zutreffend, wonach die Personalausgabenquote bereits für das vergangene Jahr fast 30 Prozent ausmacht, weil in anderen Etatposten versteckte Rentenzahlungen und Personalaufwendungen hinzu- zuzählen sind? 3. Warum gibt die Landesregierung lediglich eine Personalaus- gabenquote von 23,4 Prozent an? 4. Warum wurden Abteilungsleiter generell in die Besoldungs- gruppe B 6 mit Grundbezügen von mindestens 12.000 DM einge- stuft? 5. Wie ist die Praxis in den übrigen 15 Bundesländern? 6. Wieviel Prozent des Landeshaushalts werden für Zinszahlun- gen ausgegeben? 7. Gibt es innerhalb der Landesregierung Überlegungen, den Abbau der Neuverschuldung noch über das Jahr 2004 hinaus zu strecken? Datum des Eingangs: 09.08.2001 / Ausgegeben: 14.08.2001
2 Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin der Finan- - zen die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Nach der von der Landesregierung am 1.4.2001 beschlossenen Per- sonalbedarfsplanung sollen bis 2005 insgesamt 8.032 Planstellen, Stellen und Beschäftigungspositionen für nichtplanmäßige Dienst- kräfte wegfallen. Rechtsgrundlage ist nicht die angesprochene Koalitionsvereinbarung, sondern § 1 des Gesetzes über Grundsätze und Vorgaben zur Optimierung der Landesverwaltung vom 28.6.2000 (GVBl. I S. 90). Dessen Vorgaben werden somit erfüllt. Zu Frage 2: Der Landesrechnungshof hat in seinem Jahresbericht 2001 (S. 57 ff.) die Belastungen des Landeshaushalts durch Personalausgaben und sonstige personenbezogene Aufwendungen dargestellt. In der Abgrenzung des Landesrechnungshofs ergeben sich folgende Beträge und Anteile (Quoten) am Gesamthaushalt, jeweils auf die Rech- nungsergebnisse 2000 bezogen: - Unmittelbare Personalausgaben 4.711,2 Mio DM (24,5 %) des Landes (Hauptgruppe 4) - Zuweisungen für Personalausgaben 184,8 Mio DM (1,0 %) der im Kapitel 06 100 veran- schlagten Hochschulen mit Global- haushalten (Hauptgruppe 6) - Erstattungen an den Bund für des- 600,2 Mio DM (3,1 %) sen Rentenzahlungen im Rahmen der Sonderversorgungs- und Zusatzver- sorgungssysteme der vormaligen DDR (Hauptgruppe 6) Zusammengerechnet ergibt sich aus diesen drei Tatbeständen eine Belastung des Landeshaushalts 2000 in Höhe von 5.496,2 Mio DM oder 28,6 % der Gesamtausgaben. Der Landesrechnungshof hat diese zusammenfassende Darstellung gewählt, um die auch von der Lan- desregierung kritisch gesehenen Vorbelastungen des Landeshaus- halts durch unmittelbare Personalausgaben und sonstige personen- bezogene Aufwendungen zu verdeutlichen. Der Nachweis der Perso- nalausgaben in der Hauptgruppe 4 und der Nachweis der Zuweisun- gen in der Hauptgruppe 6 entspricht der bundeseinheitlichen Haushaltssystematik. Von in anderen Etatposten versteckten Ren- tenzahlungen und Personalaufwendungen kann keine Rede sein.
3 Zu Frage 3: Die Personalausgabenquote von 23,4 % ist der Anteil der in der Hauptgruppe 4 veranschlagten Personalausgaben an den Gesamtaus- gaben 2001 (einschließlich Nachtragshaushalt). Diese Quote er - höht sich um 1,0 % auf 24,4 % durch die im Einzelplan 20 ver- anschlagte Vorsorge für Besoldungs- und Tarifverbesserungen. Die in Frage 2 angesprochenen Zuweisungen gehören haushaltsrechtlich nicht zu den Personalausgaben und können deshalb nicht unter den Begriff Personalausgabenquote subsumiert werden. Zu Frage 4: Die Landesregierung hat durch Beschluss vom 9.4.1991 Abteilungs- leiter generell in die Besoldungsgruppe B 6 eingestuft, weil sie aufgrund der zweistufigen Gliederung der Landesverwaltung auch Funktionen wahrnehmen, die in Ländern mit dreistufigem Verwal- tungsaufbau nachgeordneten Behörden obliegen. Zu Frage 5: In einem Bundesland ist der Dienstposten von Abteilungsleitern ausschließlich in die Besoldungsgruppe B 7, in sieben Bundes- ländern ausschließlich in die Besoldungsgruppe B 6, in zwei Bundesländern ausschließlich in die Besoldungsgruppe 5, in einem Bundesland in die Besoldungsgruppe B 5 bzw. als Vertreter des Amtschefs in die Besoldungsgruppe B 7 und in einem Bundesland in die Besoldungsgruppe B 5 oder B 4 eingruppiert. In den Stadt- staaten ist der Dienstposten von Abteilungsleitern innerhalb einer Bandbreite der Besoldungsgruppen A 15 und B 5 eingrup- piert. Zu Frage 6: Im Haushaltsjahr 2000 beliefen sich die Zinsausgaben auf 1.329 Mio DM oder 6,9 % der Gesamtausgaben. Zu Frage 7: Die von der Landesregierung am 10.7.2001 beschlossene Mittel- fristige Finanzplanung für die Jahre 2001 bis 2005 sieht letzt- malig für das Jahr 2004 eine Nettokreditaufnahme in Höhe von 150 Mio Euro vor; ab 2005 sollen keine zusätzlichen Kredite mehr aufgenommen werden.