Raumsituation an den Schulen im Land Brandenburg (2)

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Landtag Brandenburg                                             Drucksache 2/3197 2. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 988 des Abgeordneten Harald Petzold Fraktion der PDS Drucksache 2/2938 Raumsituation an den Schulen im Land Brandenburg (2) Wortlaut der Kleinen Anfrage 988 vom 15.08.1996: Die seit 1995 neuen Regelungen im GFG zur Investitionsunterstützung des Landes für die Kommunen haben nach meinem Kenntnisstand zusätzliche Schulbaumaßnahmen nicht wesentlich stimuliert. Außerdem sind die tatsächlichen Möglichkeiten der Kommunen zur Eigenfinanzierung von Schulbaumaßnahmen durch die zunehmenden finanziellen Schwierigkeiten im kommunalen Bereich geringer geworden. Ich frage daher die Landesregierung: 1.      An welchen Standorten sind nach den Neuregelungen zur Gemeindefinanzierung im Jahre 1995 Baumaßnahmen zur Schaffung neuer Unterrichtsräume bzw. Turnhallen durch die Schulträger mit Mitteln des GFG begonnen worden? 2.      In welcher Höhe sind seit 1995 Mittel aus der Investitionspauschale in Maßnahmen zur Schaffung von Unterrichtsräumen bzw. Turnhallen sowie in Maßnahmen zur Werterhaltung von Schulanlagen bzw. Turnhallen geflossen (bitte getrennt nach Schaffung von räumlicher Fläche und Werterhaltungsmaßnahmen und aufgeschlüsselt auf die Landkreise bzw. kreisfreien Städte)? 3.      Wie schätzt die Landesregierung die Wirkung der Neuregelungen zur Gemeindefinanzierung seit dem Jahr 1995 im Zusammenhang mit der Schaffung von Unterrichtsräumen und Turnhallen sowie zur Werterhaltung schulischer Anlagen bzw. Einrichtungen ein? Datum des Eingangs: 01.10.1996 / Ausgegeben: 07.10.1996 Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: zu Frage 1:
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Gemäß § 99 des Brandenburgischen Schulgesetzes (vormals § 48 des Ersten Schulreformgesetzes) verwaltet der Schulträger seine Schulangelegenheiten als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe in eigener Verantwortung. Dazu gehört auch der Bau und die bauliche Instandhaltung der Schulanlagen. Der Landesregierung ist im Einzelnen nicht bekannt, an welchen Standorten nach den Neuregelungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes im Jahre 1995 Baumaßnahmen zur Schaffung neuer Unterrichtsräume bzw. Turnhallen durch die Schulträger mit Mitteln des GFG begonnen wurden. Die zur Beantwortung notwendigen Daten wären nur durch eine umfassende Sondererhebung zu gewinnen, die den Zeitrahmen für die Beantwortung dieser Anfrage erheblich übersteigen würde. zu Frage 2: Von Seiten der Landesregierung kann hinsichtlich des Mitteleinsatzes für den Schulbau nur eine globale Aussage über die Mittel, die den Landkreisen gemäß § 17 Abs. 2 GFG 1995 sowohl zur eigenen Verwendung als auch zur Förderung investiver Maßnahmen der Gemeinden zur Verfügung gestellt wurden, gemacht werden. Von diesen Mitteln sind 1995 insgesamt 132.494.000 DM für den Schulbau aufgewandt worden. Aufgeschlüsselt nach Landkreisen ergeben sich folgende Ausgaben: Kreis                                  in Mio DM            in % der Zuweisung Barnim                                  8.782               45,5 Dahme-Spreewald                         8.552               46,6 Elbe-Elster                             8.585               47,4 Havelland                               5.999               36,0 Märkisch-Oderland                      15.415               75,2 Oberhavel                              11.401               52,9 Oberspreewald-Lausitz                   8.361               40,5 Oder-Spree                             11.323               46,5 Ostprignitz-Ruppin                      5.554               37,8 Potsdam-Mittelmark                     10.750               50,4 Prignitz                               11.513               86,0 Spree-Neiße                             5.877               29,8 Teltow-Fläming                          7.455               43,5 Uckermark                              12.926               60,9 Insgesamt wurden somit ca. 49 % der ungefähr 272 Mio DM, die den Kreisen gemäß § 17 GFG zur Verfügung gestellt wurden, für Schulbaumaßnahmen verwendet. Die Landesregierung geht davon aus, daß in den kreisangehörigen Gemeinden und in den kreisfreien Städten ähnlich hohe Prioritäten für den Schulbau gesetzt wurden. Hierzu liegen keine Daten vor. Für das Haushaltsjahr 1995 hat der Landesrechnungshof den Einsatz der pauschalen Investitionsmittel gemäß §§ 17 und 20 Gemeindefinanzierungsgesetz 1995 überprüft. Der Prüfung wurden die Investitionsmittel der kreisangehörigen Gemeinden nicht unterzogen. Nach Aussagen des Prüfberichts wurden im Jahre 1995 von den kommunalen Schulträgern 178 Mio DM, das sind ca. 34 % der vom Rechnungshof geprüften investiven pauschalen Mittel des GFG 1995 in Höhe von rd. 526 Mio DM, sowie weitere 50 Mio DM gemäß § 18 GFG für Schulbaumaßnahmen verwendet. Hinzu kamen weitere Eigenmittel der Kommunen in unbekannter Höhe. zu Frage 3: Im Jahresbericht 1996 des Landesrechnungshofes Brandenburg zum Einsatz der pauschalen Investitionsmittel durch kreisfreie Städte und Landkreise ist festgestellt worden, daß sich die pauschalierte Förderung investiver Maßnahmen bewährt hat. Vor dem Hintergrund der vorgelegten Daten ist die Landesregierung der Auffassung, daß sich das System pauschaler Investitionsmittel insbesondere für den Schulbereich positiv ausgewirkt hat. Allerdings sieht die Landesregierung die Schwierigkeit, größere Baumaßnahmen mit
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mehrjähriger Bauzeit aufgrund der Jährlichkeit der pauschalen Investitionsmittel zu realisieren.
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