Überalterter Fuhrpark der Polizei - ein Sicherheitsrisiko

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Landtag Brandenburg                       Drucksache   3/3043 3. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1112 des Abgeordneten Sven Petke Fraktion der CDU Drucksache 3/2843 Überalteter Fuhrpark der Polizei - Ein Sicherheitsrisiko? Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 1112 vom 22.05.2000: Im Zusammenhang mit der Diskussion über die hinreichende Aus- stattung der Polizei mit Schutzwesten wurde der Sicherheit von Polizeibediensteten endlich der ihr gebührende Stellenwert ein- geräumt. Dennoch ist dies offenkundig nur ein Aspekt unter vie- len: Auch ein Teil der augenfällig im Straßenverkehr befindli- chen Fahrzeuge der Polizei dürfte aufgrund Alters und der damit einhergehenden mangelnden Sicherheitsausstattung ein erhebliches Sicherheitsrisiko aufweisen: Ich frage daher die Landesregierung: 1.   Über wie viel Fahrzeuge verfügt der Polizeifuhrpark und welches Baujahr bzw. welche Kilometerleistung haben diese? 2.   Haben diese Fahrzeuge des Polizeifuhrparks eine dem heute technischen Standard entsprechende Sicherheitsausstattung, also Fahrerairbag und Beifahrerairbag sowie Seitenaufprall- schutz? (Bitte ggf. detaillierte Auflistung) 3.   Sollte es noch mehrere Fahrzeuge ohne Airbags und Seiten- aufprallschutz geben: Welches Konzept hat die Landesregie- rung zur Einrichtung eines modernen - dem aktuellen Sicher- heitsstandard entsprechenden - Fuhrparks? Namens ns der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern n die Kleine Anfrage wie folgt: zu Frage 1: Der Polizeifuhrpark umfasst in 10 Fahrzeugkategorien 50, den unterschiedlichen Verwendungszwecken angepasste Fahrzeugfunktio- nen - von Krafträdern über Funkstreifenkraftwagen bis zu großen Kraftomnibussen -, mit insgesamt 1546 Fahrzeugeinheiten. Datum des Eingangs: 10.07.2001 / Ausgegeben: 16.07.2001
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Der Fuhrpark besteht dabei zu ca. 2/3 aus Fahrzeugen der Perso- nenwagenklasse. Bei diesen Pkw ist die zeitliche Aussonderungs- grenze nach 5 Jahren bzw. nach einer Laufleistung von ca. 200.000 km erreicht. Bei den restlichen Fahrzeugeinheiten, Lkw, Sonderwagen etc. kann mit einem Aussonderungsrythmus von ca. 10- 15 Jahren gerechnet werden. Die nachstehende Tabelle zeigt von den wichtigsten und stück- zahlmäßig erwähnenswerten Polizeifahrzeugen die vorhandenen Baujahre und dazugehörigen durchschnittlichen km-Laufleistungen. Die zeitliche Aussonderungsgrenze ist nach 5 Jahren bzw. nach einer Laufleistung von ca. 200.000 km erreicht. Lfd.  Bezeichnung                           Soll     Bauj.       Alter   (Aussonderungsgrenze Nr.                                                  von-bis      ∅      5 Jahre bzw. 200.000 km) Anzahl der Fahrzeuge nach Laufleistung eingeteilt 01   Kraftrad mit Funk                        102     91-00       7,4              >30 Tkm 39 >40 Tkm 8 02   leichter Funkstreifenkraftwagen          100     93-98       6,7           > 150 Tkm    17 > 200 Tkm      2 03   Funkstreifenkraftwagen, grün/weiß        356     91-01       3,6          > 150 Tkm      94 > 200 Tkm    135 04   Funkstreifenkraftwagen, gr/w BAB         43        99         2             > 150 Tkm    6 05   Funkstreifenkraftwagen, zivil            300     92-00       7,4           > 150 Tkm 104 > 200 Tkm 58 06   Diensthundeführerkraftwagen m. F.        35      92-97       6,2             > 150 Tkm 8 > 200 Tkm 5 07   getarnter Pkw mit Funk                   169     91-00       6,3            > 150 Tkm 39 > 200 Tkm 22 08   Pkw für administrative Zwecke             66     91-00       5,3             > 150 Tkm 6 > 200 Tkm 3 09   Gruppenkraftwagen mit Funk                88     93-99       5,6            > 150 Tkm 21 > 200 Tkm 9 zu Frage 2: Die Tabelle zeigt die Ausstattung mit Airbags der 1157 wichtig- sten Polizeifahrzeuge: Lfd.  Bezeichnung                             Soll       nur Fahrer-    mit              ohne Nr.                                                      airbag         Doppel-          Airbag airbag 01   leichter Funkstreifenkraftwagen            100          71                            29 02   Funkstreifenkraftwagen, grün/weiß          356                         299            57 03   Funkstreifenkraftwagen, gr/w BAB            43                          43 03   Funkstreifenkraftwagen, zivil              300                        220*            80 05   Diensthundeführerkraftwagen m. F.           35                         29              6 06   getarnter Pkw mit Funk                     169          13             115            41 07   Pkw für administrative Zwecke               66           7             54              5 08   Gruppenkraftwagen mit Funk                  88                         66             22 gesamt          1157                                    240 *      In dieser Anzahl sind bereits die noch nicht ausgelieferten 160 Fahrzeuge, die im Rahmen des Pilotprojekts "Leasen" erneuert werden, berücksichtigt. Die    Tatsache,       dass     hiernach       240     Fahrzeuge         über      keinen        und
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90 Fahrzeuge lediglich über einen Fahrerairbag verfügen, ist unter Fürsorgeaspekten bedenklich. Bei den durch gemeinsame An- strengungen des Finanz- und des Innenministeriums bereits reali- sierten (2000: 136 Fahrzeuge) und den im Jahre 2001 (305 Fahr- zeuge) vorgesehenen Anschaffungen hat daher der Austausch dieser unter Sicherheitsaspekten bedenklichen Fahrzeugen absoluten Vor- rang. Der Rest von 330 sicherheitsmäßig problematischen Fahr- zeugen zwingt darüber hinaus zu Überlegungen, wie deren Aus- tausch zu beschleunigen ist. Die Verstärkung der Türen, der A- und B- Säulen ist nach Aus- kunft des ADAC Berlin Standardausstattung der europäischen Per- sonenkraftwagen seit 1998. Eine Türverstärkung ist in der Regel bei Polizeifahrzeugen ab Baujahr 1993 enthalten. zu Frage 3: Die Nachteile des überalterten Fahrzeugparks liegen nicht nur im Bereich der Sicherheit, sondern auch der Wirtschaftlichkeit. Allein durch die komplette Umstellung auf Dieselmotoren bei den wichtigsten Einsatzfahrzeugen wären Einsparungen von ca. 3,2 Mio DM pro Jahr (nach momentanen Stand der Kraftstoffkosten) mög- lich. Mit der Umrüstung auf Diesel ist mit den o. g. Beschaffun- gen begonnen worden. Die Beschleunigung der Ersatzbeschaffung der übrigen Fahrzeuge hätte nachstehende Wirkungen: -    Vermeidung der noch weiter ansteigenden Überalterung mit steigenden Instandhaltungskosten, -    Vermeidung der progressiv ansteigenden erforderlichen In- vestitionsmittel in den folgenden Haushaltsjahren, -    Gewährleistung der einsatztaktischen Forderung nach Her- stellung und Erhalt der notwendigen Mobilität und jederzei- tigen Einsatzbereitschaft des Polizeifuhrparks mit dem Stand der Technik entsprechenden Fahrzeugen. Zur Überbrückung des Investitionsstaus, bei geringer Haushalts- belastung, wurde in Abstimmung mit dem MdF ein Pilotprojekt "Leasen von Polizeifahrzeugen" in diesem HH - Jahr mit einem Volumen von 160 zivilen und 70 grün/silbernen Funkstreifenkraft- wagen initiiert. Die mit dem Pilotprojekt gewonnenen Erkennt- nisse über die Wirtschaftlichkeit dieser alternativen Beschaf- fungsmethode werden schnellstmöglich ausgewertet. Von den wichtigsten Fahrzeugfunktionen entsprechen die Funk- streifenkraftwagen grün/weiß bzw. silber und durch das Pilot- projekt "Leasen" nunmehr auch ein Großteil der zivilen Funk- streifenkraftwagen dem Stand der Technik. Diese Segmente sind als zufriedenstellend zu bezeichnen.
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