Goldener Plan Ost

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Landtag Brandenburg                      Drucksache 1/1936 1. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 360 des Abgeordneten Stefan Ludwig Fraktion der PDS-Linke Liste - Drucksache 1/1672 Goldener Plan Ost Wortlaut der Kleinen Anfrage 360 vom 25.01.1993: 1.   Wie stellt sich der aktuelle Sportstättenbestand in Brandenburg dar (Sporthallen, Schwimmbäder, Sportplätze usw.)? 2.   Wie müßte der Umfang des Sportstättenbestandes aussehen, wenn man die Versorgung im Altbundesgebiet als Maßstab nimmt? 3.   Welche Prioritäten setzt die Landesregierung bei der Verbesserung des Sportstättenbestandes in Brandenburg? 4.   Welchen Anteil wird Brandenburg vom Gesamtumfang des "Goldenen Planes Ost" voraussichtlich erhalten bzw. in welchem Umfang wird die Landesregierung diese Mittel beantragen?
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Datum des Originals: 22.04.1993 / Ausgegeben: 30.04.1993 Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: zu Frage 1: Unter Federführung des MBJS wird gegenwärtig eine Erhebung aller Sportstätten im Land Brandenburg durchgeführt. Erfaßt werden mit Stichtag 01.07.1992 alle kommunalen Sportanlagen sowie Sportanlagen mit anderen Trägerschaften. Die Kernsportanlagen (Hallenbäder, Freibäder mit künstlichem Becken, Sporthallen, Sportplätze) werden voraussichtlich bis zum Juni 1993 erfaßt sein. Danach werden die Sondersportanlagen u. a. Anlagen für Wassersport, Eissport, Schießsport, Rollschuhsport, Kegelsport, Tennis, Reitsport, Golfsport, Radsport erhoben. Die Sportstättenstatistik wird u. a. Nutzungs- und Bauzustände, die Größe der nutzbaren Sportflächen sowie Nutzungsangebote ausweisen. Leider stehen derzeit noch nicht in allen Kreisen für diese zusätzlichen Arbeiten die vom MBJS pro Kreis vorgeschlagenen und von den jeweiligen Kreisen beantragten 2 ABM-Kräfte zur Verfügung, so daß die vorgesehene Auswertung nicht wie ursprünglich geplant, Mitte des Jahres vorliegen wird. Auf der Grundlage einer alten DDR-Statistik mit Stand 31.12.1986, den bisher vorliegenden Erfassungsbögen (ca. 30 %), Einschätzungen aus dem Goldenen Plan Ost vom DSB sowie vorläufigen Daten des MBJS stellt sich die Sportstättensituation wie folgt dar: 1. Sporthallen Vorhandener Fehlbestand ca. 40 %, wobei örtlich sehr große Unterschiede zu verzeichnen sind. Nach o. g. DDR-Statistik sind zwischen 0,03 m² und 0,30 m² Sporthallenfläche pro Einwohner in den einzelnen Gemeinden bzw. Städten vorhanden (Durchschnitt Land Brandenburg: 0,157 m² Sporthallenfläche pro Einwohner). Besonders große Fehlbestände bestehen in den Kreisen Belzig, Bernau, Finsterwalde, Königs Wusterhausen, Neuruppin, Perleberg und Rathenow. Bauzustand der vorhandenen Sporthallen: 30 % Bauzustandsstufe II         (mit deutlichen Mängeln) 45 % "         III (mit schwerwiegenden Schäden) 15 % "         IV    (unbrauchbar) 2. Hallenbäder Im Bereich von Hallenbädern ist ein sehr großer Fehlbedarf vorhanden. Besonders gravierend ist dies in den neuen Kreisen Ostprignitz-Ruppin, Oberhavel, Havelland, Potsdam-Mittelmark, Märkisch-Oderland, Spreewald-Dahme und Uckermark. Im einzelnen:
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Tabelle 1 - Hallenbäder (Bestand in ausgewählten Kreisen) Neuer Kreis          Alter Kreis         Hallenbad              vorhanden 16 2/3 m Beckenlänge   16 2/3 m Beckenlänge (Lehrschwimmbecken ) Uckermark            Prenzlau            -                      - Angermünde          -                      1 Templin             1                      - Schwedt             -                      1 1 Prignitz             Perleberg           -                      - Pritzwalk           -                      1 Ostprignitz-Ruppin   Kyritz              -                      - Neuruppin           1                      - Wittstock           1                      - Oberhavel            Bernau              -                      - Eberswalde          1                      - Havelland            Nauen               -                      - Rathenow            1                      - Potsdam-Mittelmark   Belzig              -                      - Brandenburg-Land    -                      - 2 Potsdam-Land        -                      - Märkisch-Oderland    Bad Freienwalde     -                      - Strausberg          1                      - Seelow              -                      - Spreewald-Dahme      Königs Wusterhausen 2                      1 Luckau              -                      - Lübben              -                      - Bauzustand der vorhandenen Hallenbäder: 30 % Bauzustandsstufe II 45 % "             III Es sind insbesondere Sanierungen zur Reduzierung der laufenden Betriebs- und Unterhaltungskosten (Heizung, Sanitär),         zur         Einhaltung        von        hygienischen Mindestanforderungen sowie zur Beseitigung von gravierenden Mängeln im Sanitärbereich notwendig. 3. Sportplätze 1 Bundesvermögen - Bundeswehr, Nutzung durch Kommunen nicht zugelassen 2 Bundesvermögen - Bundeswehr, seit 2 Jahren keine Nutzung
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Vorhandener Fehlbedarf ca. 25 %. Bauzustand der vorhandenen Sportplätze: 40 % Bauzustandsstufe II 30 % "         III 10 % "         IV Es wird eingeschätzt, daß bei 40 % der Sportanlagen keine Sanitär- bzw. Umkleideeinrichtungen vorhanden sind. Bei weiteren 30 % sind die Sanitäreinrichtungen in einem sehr schlechten Zustand. 4. Freibäder Es kann eingeschätzt werden, daß die Anzahl der Freibäder etwa dem vorhandenen Bedarf entspricht. Hierbei ist berücksichtigt, daß seit 1990 schon Schließungen von Freibädern vorgenommen wurden (ca. 20 %). Wegen der hohen Betriebs- und Unterhaltungskosten sowie wegen der alternativen Nutzungsmöglichkeiten von Naturbädern ist davon auszugehen, daß die Wasserflächen wesentlich reduziert werden müssen. Hierbei ist gleichzeitig davon auszugehen, daß die Wasserqualität der vorhandenen Freibäder mit künstlichem Becken wegen der Auflagen von der Hygiene grundlegend verbessert werden müssen. Bauzustand der vorhandenen Freibäder: 30 % Bauzustandsstufe II 25 % "         III 35 % "         IV 5. Sportanlagen für den Spitzensport Die sportartübergreifenden Bundesleistungszentren Potsdam/ Luckenwalde und Cottbus/Frankfurt (Oder) sowie die Sportschulen Lindow und Uckley sind in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Das betrifft insbesondere die Sanitäreinrichtungen sowie die Reduzierung der Betriebs- und Unterhaltungskosten (u. a. Wärmedämmung, Heizungsumstellung, Personalkosten). zu Frage 2: Die Entwicklung des Sportstättenbaus in den alten Bundesländern hat sich über einen Zeitraum von drei Jahrzehnten auf der Grundlage des Goldenen Planes vollzogen. Die Bedarfsermittlung für die fehlenden Sportstätten erfolgte auf der Basis der bereits im Jahre 1956 veröffentlichten "Richtlinien über die Schaffung von Erholungs-, Spiel- und Sportanlagen" der Deutschen Olympischen Gesellschaft (DOG-Richtlinie), die in drei Etappen weiterentwickelt wurde.
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Tabelle 2 - Goldener Plan West Bedarfsbereich     I. Fassung I. Fassung      II. Fassung                III. Fassung 1956       1959            1967                       1976 Gemeinden  Gemeinden       Gemeinden      Gemeinden   alle mit 5 000  bis zu 5 000    mit 5 000      mit bis zu  Gemeinden und mehr   Einw.           und mehr       5 000 Einw. Einw.                      Einw. m²/E       m²/E            m²/E           m²/E        m²/E Sporthallen        0,1        0,1 - 0,2       0,1            0,1 - 0,2   0,2 - 0,4 Hallenbäder        0,007      0,007           0,008          0,008       0,01 - 0,25 Sportplätze        3          3,2 - 8,5       3,5            3,2 - 8,5   4 Freibäder mit      0,1        0,1 - 0,2       0,1 - 0,2      0,1 - 0,2   0,05 - 0,15 künstlichen Becken Sondersportanlagen                        je nach örtlichem Bedarf Im Goldenen Plan Ost, der vom DSB am 28.11.1992 beschlossen wurde, geht man in der "Richtlinie für die Schaffung von Erholungs-, Spiel- und Sportanlagen in den neuen Bundesländern" (Richtlinien) davon aus, daß in absehbarer Zeit eine den alten Bundesländern vergleichbare Sportentwicklung eintreten wird. Es sind Orientierungswerte für den Bedarf an nutzbarer Sportfläche in Abhängigkeit von Siedlungsstruktur und Einwohnerzahl ausgewiesen. 1. Sporthallen Nutzbare Hallenfläche pro Einwohner zwischen 0,37 m² für Städte und Gemeinden mit 10 000 und weniger Einwohnern und 0,265 m² pro Einwohner für Städte mit 500 000 und mehr Einwohnern. 2. Hallenbäder Nutzbare Wasserfläche zwischen 0,023 m² pro Einwohner für Städte mit etwa 20 000 Einwohnern und 0,01 m² pro Einwohner für Städte von 100 000 und mehr Einwohnern. 3. Sportplätze Nutzbare Sportplatzfläche zwischen 8,5 m² pro Einwohner für Versorgungsbereiche oder Gemeinden mit etwa 1 000 Einwohnern und 2,5 m² pro Einwohnern für Städte mit 500 000 und mehr Einwohnern. In diesen Bedarfswerten ist die nutzbare Tennisplatzfläche pro Einwohner enthalten. 4. Freibäder mit künstlichen Becken
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Nutzbare Wasserfläche pro Einwohner zwischen 0,1 m² für Städte mit etwa 20 000 Einwohnern und 0,04 m² pro Einwohner für Städte von 100 000 und mehr Einwohnern. Davon ausgehend würde            sich       folgender     Bedarf   für    das  Land Brandenburg ergeben: Tabelle 3 - Land Brandenburg Bedarfsbereich   Bedarf                             Bestand 3                                  1 in m² nutzbare   in ²/E            in m²           in m²/E Sport- bzw.     (rein rechnerisch  Hochrechnung Wasserfläche     bezogen auf Einwohnerzahl des Landes) Sporthallen           779 500    0,30                    310 000    0,12 Hallenbäder            42 400    0,016                     11 800   0,0046 Sportplätze         11 425 600    4,41                  9 100 000   3,5 Freibäder mit         183 600     0,070                  220 000    0,085 künstlichen Becken Infolge der Bevölkerungsstruktur im Land Brandenburg, aufgrund regionaler Besonderheiten und im Zusammenhang mit neuen Entwicklungstendenzen im Freizeit- und Sportverhalten ist es notwendig, diese Richtwerte zu überarbeiten bzw. anzupassen. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, daß für die Sportstättenentwicklungsplanung und für notwendige Flächenreservierungen für den Freizeit- und Sportbereich zunächst die Richtwerte aus dem Goldenen Plan Ost zur Anwendung kommen können. Zur Behebung der gravierendsten Unterversorgung werden für den Ersatz- bzw. Neubau die Werte des Goldenen Planes West, Stand 1956 mit Ausnahme des Sporthallenbereiches, zugrunde gelegt. Wegen des Bedarfs aus dem Schulsport wird für Sporthallen nicht von 0,1 m² Sporthallenfläche pro Einwohner ausgegangen, sondern von 0,2 m². 3 Nur für Vergleichszwecke ausgewiesen. Hier ist nicht die Siedlungsstruktur des Landes berücksichtigt.
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zu Frage 3: Auf der Grundlage der geschilderten Ausgangsbedingungen sowie der finanziellen Situation der Kommunen und des Landes werden durch das Land folgende Prioritäten gesetzt. Dabei mußte berücksichtigt werden, daß Ersatz- bzw. Neubauten wegen der finanziellen Situation nicht bzw. sehr spät realisierbar sind: 1. Sanierung der vorhandenen Sport- und Schwimmhallen zur Sicherung des Bestandes, dabei insbesondere Einhaltung der hygienischen und sicherheitstechnischen Anforderungen sowie drastische Reduzierung der Betriebs- und Unterhaltungskosten; 2. Erste Ersatz- bzw. Neubauten bei Sporthallen zur Behebung der gravierendsten Unterversorgung; 3. Sanierung von Sportplätzen, dabei insbesondere Schaffung von hygienisch zumutbaren Umkleids- und Sanitäreinrichtungen; 4. Sanierung/Modernisierung von ausgewählten Freibädern bei wesentlicher Reduzierung der vorhandenen Wasserflächen wie vereinzelte Angliederung/Neubau von Schwimmhallen; 5. Erste   Sanierungen/erste    Ersatz-    bzw.  Neubauten   von Sondersportanlagen, dabei Berücksichtigung eines erweiterten Sport- und Freizeitangebotes; 6. Erste Neubauten von Schwimmhallen. zu Frage 4: Insgesamt werden im Goldenen Plan Ost Sanierungskosten in Höhe von 11,1 Milliarden DM sowie Neubaukosten in Höhe von 13,7 Milliarden DM ausgewiesen (Gesamtsumme 24,8 % Milliarden DM). Der DSB schlägt einen Bundesanteil von 50 % sowie einen gemeinsamen Anteil der Länder und ihrer Gemeinden von weiteren 50 % vor. Auf der Grundlage der Einschätzung im Goldenen Plan Ost ergäbe sich ein Finanzvolumen für das Land Brandenburg in Höhe von insgesamt 4 Milliarden DM (Sanierung 1,8 Milliarden DM, Neubauten 2,2 Milliarden DM). Kosten in Brandenburg in Mio DM (Berechnung aus Goldenen Plan Ost) Sanierung        Neubau         Summe Sportplätze             540,7          301,1         841,8 Sporthallen             607,9        1 059,7       1 667,6 Hallenbäder             170,8          739,0         909,8 Freibäder               491,4          117,7         609,1 Gesamtsumme:          1 810,8        2 217,5       4 028,3
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Zur Zeit ist völlig ungeklärt, ob und wenn ja, wieviel Mittel der Bund im Rahmen des Goldenen Planes Ost bereitstellen wird. Dies wurde auch zur öffentlichen Anhörung des Sportausschusses des Bundestages zum Goldenen Plan Ost am 10.02.93 in Bonn deutlich. Zu dieser Anhörung wurde von den neuen Bundesländern und   vom   DSB    nochmals     die   Dringlichkeit       eines Sanierungsprogrammes bzw. die Dringlichkeit zur Realisierung des Goldenen Planes Ost unterstrichen. Das Land Brandenburg wird sich nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel daran beteiligen können.
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