Verkehrswacht

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Landtag Brandenburg                       Drucksache   3/1868 3. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 689 der Abgeordneten Liane Hesselbarth Fraktion der DVU Drucksache 3/1688 Wortlaut der Kleinen Anfrage 689: Verkehrswacht Die Verkehrswacht Oder-Spree hat beim Amtsgericht Frankfurt (Oder) einen Insolvenzantrag gestellt. Der Verein ist zahlungs- unfähig. Ich frage die Landesregierung: 1.   Seit wann existiert die Verkehrswacht Oder-Spree und welche Verdienste hat sich der Verein bisher erworben? 2.   Erachtet es die Landesregierung für notwendig, dass es auch in Zukunft im Kreis Oder-Spree eine Verkehrswacht gibt, die sich vor allem um die Verkehrssicherheit unter Kindern und Jugendlichen kümmert? 3.   Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Ver- kehrswacht finanziell zu fördern, um eine Insolvenz abzu- wenden? Namens ns der Landesregierung beantwortet der Minister für Stadt- - entwicklung, Wohnen und Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Verkehrswacht Oder-Spree existiert als eingetragener Verein seit dem 30. April 1992. Wie die mittlerweile 23 Orts- und Kreisverkehrswachten des Landes Brandenburg hat die Verkehrs- wacht Oder-Spree seit dieser Zeit die von der Deutschen Ver- kehrswacht und dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) ent- wickelten Zielgruppenprogramme mit hoher Akzeptanz bei der Be- völkerung durchgeführt und somit zur Erhöhung der Verkehrssi- cherheit im Land Brandenburg beigetragen. Datum des Eingangs: 17.10.2000 / Ausgegeben: 23.10.2000
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2 Zu Frage 2: Seitens der Landesregierung wird es für wichtig und insbesondere unter dem Gesichtspunkt einer kontinuierlich stattfindenden Verkehrssicherheitsarbeit begrüßt, wenn auch in Zukunft im Land- kreis Oder-Spree eine oder mehrere Verkehrswachten die Verkehrs- sicherheitsarbeit fortführen würden. Zu Frage 3: Für die Landesregierung besteht keine Möglichkeit, aus den im Haushalt für die Verkehrssicherheitsarbeit zur Verfügung stehen- den Mitteln, das Insolvenzverfahren abzuwenden. Die Mittel sind für Maßnahmen zur Sicherung im Straßenverkehr und für die Förde- rung von Maßnahmen im Rahmen von Verkehrserziehung und -aufklä- rung (Projektförderung) zweckgebunden.
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