Erzieherbedarfsplanung bis zum Jahr 2014

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Landtag Brandenburg                                  Drucksache 5/361 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 62 der Abgeordneten Marie Luise v. Halem Fraktion GRÜNE/B90 Drucksache 5 / 162 Erzieherbedarfsplanung bis zum Jahr 2014 Wortlaut der Kleinen Anfrage 62 vom 11.12.2009: SPD und Linke haben in ihrer Koalitionsvereinbarung festgelegt, dass in dieser Le- gislaturperiode „...mit der Einstellung von ca. 1000 Erzieherinnen und Erziehern (über 800 Vollzeiteinheiten) landesweit zu rechnen ist.“, die aufgrund personeller Verbesserungen zusätzlich erforderlich werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wieviel Geld steht im Haushaltsplan Brandenburg 2009 für die Finanzierung von ErzieherInnen im Bereich der Kindertagesbetreuung zur Verfügung? Wie hoch ist die Summe, die im Jahr 2008 aufgewandt wurde? 2. Wie viel Geld soll für das Haushaltsjahr 2010 zur Verfügung gestellt werden, wie wird die Koalitionsaussage umgesetzt werden, dass zusätzlich 33 Mio € bereit ge- stellt werden? Ab wann werden diese Mittel bereit gestellt? 3. Wie viele Personen im Bereich der Kindertagesbetreuung werden im Jahr 2009 aus den Mitteln beschäftigt? Wie hoch ist der durchschnittliche Beschäftigungsum- fang des vom Land bezuschussten Erzieherpersonals? 4. Wie wird sich nach Auffassung der Landesregierung der Personalbestand in den kommenden Jahren bis einschließlich des Jahres 2014 entwickeln, wenn keine Neu- einstellungen vorgenommen werden? Bitte aufschlüsseln nach der Art bzw. dem Grund des Ausscheidens. Wie hoch ist der vermutliche Erzieherbestand zum Beginn des Jahres 2015? 5. Wie viele Kinder im Alter 0-3 bzw. 3-6 besuchen im Jahr 2009 Kinderbetreuungs- einrichtungen? Wie hoch ist die Versorgungsquote in beiden Bereichen bezogen auf die Zahl der in Brandenburg lebenden Kinder in diesen beiden Altersgruppen? 6. Wie viele Kinder im Alter 0-3 bzw. 3-6 besuchen vermutlich im Jahr 2014 Kinder- betreuungseinrichtungen, wenn die gegenwärtig bestehenden Versorgungsquoten zu Grunde gelegt werden (bitte aufschlüsseln auf die Jahre 2010 bis 2014) bzw. inklusive der Konsequenzen aus dem ab 2013 geltenden Rechtsan- spruch für 1- und 2-jährige Kinder? 7. Wie viele Erzieherinnen und Erzieher müssen nach Auffassung der Landesregie- rung zur Deckung des Ersatzbedarfs für ausscheidende ErzieherInnen bis 2015 ein- gestellt werden, wenn der gegenwärtige Ausstattungsstandard beibehalten wird? Datum des Eingangs: 26.01.2010 / Ausgegeben: 01.02.2010
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8. Wie viele Erzieherinnen und Erzieher sind nach Auffassung der Landesregierung erforderlich, wenn die im Koalitionsvertrag zusätzlich beschlossenen pädagogischen Verbesserungen im Bereich der Kindertagesbetreuung umgesetzt werden? Von wel- chen Annahmen geht die Landesregierung aus, wenn sie den zusätzlichen Einstel- lungsbedarf aufgrund der geplanten Verbesserung der personellen Ausstattung mit 1000 Personen beziffert? Wieviele Stellen müssen zusätzlich ausfinanziert werden? 9. Zu welchem Zeitpunkt wird die Landesregierung die gesetzlichen Voraussetzun- gen für die pädagogischen Verbesserungen schaffen, zu welchem Zeitpunkt kann die angestrebte verbesserte personelle Ausstattung tatsächlich umgesetzt werden? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage 62 wie folgt: Frage 1: Wie viel Geld steht im Haushaltsplan Brandenburg 2009 für die Finanzie- rung von ErzieherInnen im Bereich der Kindertagesbetreuung zur Verfügung? Wie hoch ist die Summe, die im Jahr 2008 aufgewandt wurde? Zu Frage 1: Im Jahr 2009 beteiligte sich das Land mit 148.906.857 € an den Kosten der Kindertagesbetreuung, im Jahr 2008 mit 136.910.132 € . Frage 2: Wie viel Geld soll für das Haushaltsjahr 2010 zur Verfügung gestellt werden, wie wird die Koalitionsaussage umgesetzt werden, dass zusätzlich 33 Mio € bereit gestellt werden? Ab wann werden diese Mittel bereit gestellt? Zu Frage 2: Ohne die in der Koalitionsvereinbarung genannten Verbesserungen der Personalschlüssel für Kinder unter drei Jahren und für Kinder unter sechs Jahren würde sich die Landesbeteiligung an der Kindertagesbetreuung im Jahr 2010 auf 148,9 Mio € belaufen. Sie würde damit dem Betrag von 2009 entsprechen, da eine Anpassung nach §16 Abs. 6 des Kindertagesstättengesetzes (KitaG) im Zweijahres- rhythmus erfolgt. Die in der Koalitionsvereinbarung verabredete Verbesserung der Personalschlüssel erfordert eine Änderung des Kindertagesstättengesetzes, die der- zeit erarbeitet wird Die erforderlichen zusätzlichen Mittel werden bei der Haushalts- aufstellung berücksichtigt und werden nach Inkrafttreten der gesetzlichen Änderun- gen bereit gestellt. Es ist das Interesse der Landesregierung, die Umsetzung schnell zu realisieren. Da das Inkrafttreten aber letztendlich vom Landtag entschieden wird, können derzeit keine genaueren Aussagen zum Zeitpunkt und Umfang der für die Verbesserung erforderlichen Mittel getroffen werden. Frage 3: Wie viele Personen im Bereich der Kindertagesbetreuung werden im Jahr 2009 aus den Mitteln beschäftigt? Wie hoch ist der durchschnittliche Beschäftigungs- umfang des vom Land bezuschussten Erzieherpersonals? Zu Frage 3: Laut Bundesjugendstatistik waren am 1. März 2009 13.398 Personen mit fachpädagogischem Berufsabschluss in den Einrichtungen der Kindertagesbetreu- ung im Land Brandenburg tätig, darunter 2.562 bzw. 19,1 % Vollzeittätige. Der durchschnittliche Beschäftigungsumfang lag nach Berechnungen des MBJS bei rund 72 % einer Vollzeitstelle bzw. bei 28,8 Wochenstunden.
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Frage 4: Wie wird sich nach Auffassung der Landesregierung der Personalbestand in den kommenden Jahren bis einschließlich des Jahres 2014 entwickeln, wenn keine Neueinstellungen vorgenommen werden? Bitte aufschlüsseln nach der Art bzw. dem Grund des Ausscheidens. Wie hoch ist der vermutliche Erzieherbestand zum Beginn des Jahres 2015? Zu Frage 4: Neben dem Alter der Erzieherinnen sind für das Ausscheiden aus dem Berufsleben weitere Faktoren, wie beispielsweise die jeweils für den Jahrgang gel- tenden rentenrechtlichen Voraussetzungen und die Inanspruchnahme von Frühver- rentungsregelungen sowie Altersteilzeit, maßgeblich. Da das Land Brandenburg nicht selbst Anstellungsträger der Fachkräfte ist, liegen keine Daten über die Inan- spruchnahme von Altersteilzeit- oder Frühverrentungsregelungen oder über den Um- fang des Ausscheidens aus anderen Gründen vor. Auf der Basis einer aktualisierten Prognose aus dem Jahr 2008, die die Landesregierung als Antwort auf die Kleine Anfrage 2606 (DS 4/6958) erstellt hatte, werden ohne die geplanten Verbesserungen des Personalschlüssels bis zum Jahr 2015 insgesamt rund 1.700 Stellen neu zu be- setzen sein (für die Prognose wurde davon ausgegangen, dass die Erzieherinnen im Durchschnitt mit 62 Jahren in Rente gehen). Bei Beibehaltung des gegenwärtigen Beschäftigungsumfangs entspräche dies bis 2015 rund 2.350 zu ersetzenden Perso- nen. Wenn keine Neueinstellungen vorgenommen würden – also weder die aus- scheidenden Kräfte ersetzt noch Verbesserungen umgesetzt würden – wären zu Be- ginn des Jahres 2015 noch rund 11.000 Erzieherinnen beschäftigt. Frage 5: Wie viele Kinder im Alter 0-3 bzw. 3-6 besuchen im Jahr 2009 Kinderbetreu- ungseinrichtungen? Wie hoch ist die Versorgungsquote in beiden Bereichen bezogen auf die Zahl der in Brandenburg lebenden Kinder in diesen beiden Altersgruppen? Zu Frage 5: Am 01.03.2009 besuchten laut Bundesjugendstatistik 23.530 Kinder un- ter drei Jahren und 54.042 Kinder von drei bis unter sechs Jahren im Land Branden- burg eine Kindertageseinrichtung. Die Quote der in Einrichtungen betreuten unter Dreijährigen lag damit bei 41,6 %, die der unter Sechsjährigen bei 94, 2% (ohne Kin- dertagespflege). Frage 6: Wie viele Kinder im Alter 0-3 bzw. 3-6 besuchen vermutlich im Jahr 2014 Kinderbetreuungseinrichtungen, wenn die gegenwärtig bestehenden Versorgungs- quoten zu Grunde gelegt werden (bitte aufschlüsseln auf die Jahre 2010 bis 2014) bzw. inklusive der Konsequenzen aus dem ab 2013 geltenden Rechtsanspruch für 1- und 2-jährige Kinder? Zu Frage 6: 0 bis < 3 Jährige                 3 bis < 6 Jährige Jahr Kinder-         VQ    betreute Kin- Kinderzahl VQ         betreute   Kin- zahl              der                                 der 2009 56.563          41,6  23.530          57.369        94,2  54.042 2010 53.400          41,6  22.214          56.890        94,2  53.590 2011 53.760          41,6  22.364          56.470        94,2  53.195 2012 52.010          41,6  21.636          56.100        94,2  52.846 2013 51.240          41,6  21.316          55.520        94,2  52.300 2014 50.430          41,6  20.979          54.970        94,2  51.782
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Die Tabelle beruht auf der letzten Bevölkerungsprognose und weist die Zahl der in Einrichtungen betreuten Kinder unter der Annahme der Fortschreibung der bestehen- den Versorgungsquoten. Nach der Bundesjugendstatistik liegt die Versorgungsquote von einjährigen Kindern in Brandenburg bereits heute bei 60,98% und von zweijähri- gen Kindern bei 78,36 %. Es ist zu vermuten , dass die Einführung des Rechtsan- spruchs auf Kindertagesbetreuung für die Kinder im zweiten und im dritten Lebens- jahr zu einer weiteren Steigerung der Versorgungsquote führt, deren Höhe sich ge- genwärtig aber nicht verlässlich abschätzen lässt. Frage 7: Wie viele Erzieherinnen und Erzieher müssen nach Auffassung der Landes- regierung zur Deckung des Ersatzbedarfs für ausscheidende ErzieherInnen bis 2015 eingestellt werden, wenn der gegenwärtige Ausstattungsstandard beibehalten wird? Zu Frage 7: Entsprechend der Antwort auf Frage 4 kann man bei gegebenem Aus- stattungsstandard sowie unter Berücksichtigung sinkender Kinderzahlen davon aus- gehen, dass bis zum Jahr 2015 ca. 1.700 vollzeitbeschäftigte Erzieherinnen und Er- zieher als Ersatz für die ausscheidenden Kräfte eingestellt werden müssten. Frage 8: Wie viele Erzieherinnen und Erzieher sind nach Auffassung der Landesre- gierung erforderlich, wenn die im Koalitionsvertrag zusätzlich beschlossenen päda- gogischen Verbesserungen im Bereich der Kindertagesbetreuung umgesetzt wer- den? Von welchen Annahmen geht die Landesregierung aus, wenn sie den zusätzli- chen Einstellungsbedarf aufgrund der geplanten Verbesserung der personellen Aus- stattung mit 1000 Personen beziffert? Wie viele Stellen müssen zusätzlich ausfinan- ziert werden? Zu Frage 8: Die geplante Verbesserung der Personalschlüssel führt unter Berück- sichtigung der gegenwärtigen Versorgungsquoten und der gegenwärtigen Betreu- ungszeiten zu einem Mehrbedarf von ca. 850 Stellen bzw. vollzeitbeschäftigten Per- sonen. Der genannte Mehrbedarf von rund 1.000 Fachkräften berücksichtigt, dass nicht alle Personen vollzeitbeschäftigt sein werden. Frage 9: Zu welchem Zeitpunkt wird die Landesregierung die gesetzlichen Voraus- setzungen für die pädagogischen Verbesserungen schaffen, zu welchem Zeitpunkt kann die angestrebte verbesserte personelle Ausstattung tatsächlich umgesetzt wer- den? Zu Frage 9: Wie in der Antwort auf Frage 2 bereits ausgeführt wurde, hängt die Rea- lisierung der angestrebten personellen Verbesserung vom Zeitpunkt des Inkrafttre- tens der entsprechenden gesetzlichen Regelungen ab. Bei den erforderlichen Ab- stimmungsprozessen mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Spitzenver- bänden der freien Wohlfahrtspflege wird auch die Frage der Umsetzungsmöglichkei- ten thematisiert werden. weil die Landesregierung Strukturveränderungen nicht selbst umsetzt, sondern dies in der alleinigen Verantwortung der Träger der Einrich- tungen erfolgt.
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