Förderung der Tagespflege für demenzkranke Mitbürgerinnen und Mitbürger

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Landtag Brandenburg                        Drucksache    3/910 3. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 301 der Abgeordneten Kerstin Bednarsky Fraktion der PDS Landtagsdrucksache 3/719 Förderung derung der Tagespflege für demenzkranke Mitbürgerinnen und  d Mitbürger Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 301 vom 02.03.2000: Für Demenzkranke, die zu Hause gepflegt werden, und ihre pfle- genden Angehörigen sind Tagespflegeeinrichtungen von großer Bedeutung. Für den Pflegebedürftigen bedeutet die Tagespflege durch ihre aktivierenden und rehabilitativen Elemente ein Mehr an Lebensqualität. Für die Angehörigen bietet die Tagespflege eine dringend notwendige Entlastung. Ich frage die Landesregierung 1.   Wie viele demenzkranke Mitbürgerinnen und Mitbürger gibt es im Land Brandenburg? 2.   In welchem Umfang wird in Brandenburg Tagespflege als eine Möglichkeit zur Ergänzung der häuslichen Pflege in Anspruch genommen? 3.   Sind aus Sicht der Landesregierung finanzielle Erwägungen ausschlaggebend für die Inanspruchnahme bzw. Nichtinan- spruchnahme von Tages- und Nachtpflege? 4.   Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung für eine gezielte Verbesserung des Leistungsangebotes im Bereich der Tages- und Nachtpflege? Datum des Eingangs: 05.04.2000 / Ausgegeben: 10.04.2000
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Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen die Kleine Anfrage wie folgt: zu Frage 1: Die Zahl der Demenzkranken läßt sich aufgrund des Fehlens einer amtlichen Statistik nur anhand von Ergebnissen wissenschaftli- cher Feldstudien abschätzen. Diese Untersuchungen zeigen, dass Demenzerkrankungen überwiegend im höheren Lebensalter auftreten und die Diagnosehäufigkeit mit zunehmenden Alter sprunghaft ansteigt. Den Studien zufolge beträgt der Anteil der Demenzkran- ken ca. 4,7 v.H. der über 60jährigen Bevölkerung. Im Land Bran- denburg sind danach gegenwärtig rund 26.000 Menschen in dieser Altersgruppe dementiell erkrankt. zu Frage 2: Gegenwärtig gibt es im Land Brandenburg 75 von den Pflegekassen zugelassene Tagespflegeeinrichtungen mit 840 Tagespflegeplätzen. Von 22 dieser Einrichtungen werden darüber hinaus 125 Nachtpfle- geplätze angeboten. Angaben über die Inanspruchnahme dieser Plätze liegen der Landesregierung nicht vor. zu Frage 3: Gemäß § 41 Abs.1 SGB XI ist die Inanspruchnahme von Tages- oder Nachtpflege (teilstationäre Pflege) möglich, sofern häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann. In diesem Fall werden die Leistungen der Pflegekassen für die teilstationäre Pflege mit den Leistungen für häusliche Pflege kombiniert und verrechnet. Die hierdurch bedingte Verringerung des Budgets für die häusliche Pflege führt teilweise dazu, dass die Inanspruchnahme der teilstationären Pflege unterbleibt. Neben diesen finanziellen Erwägungen beeinflussen aber auch soziale Bindungen zwischen den Pflegebedürftigen und den Pflege- personen sowie die regional vorhandene Angebotsstruktur die Inanspruchnahme teilstationärer Pflege. zu Frage 4: Mit dem Investitionsprogramm Pflege des Landes Brandenburg (IVP) leistet die Landesregierung einen wesentlichen Beitrag zur Ver- besserung der pflegerischen Infrastruktur auch im Bereich der Tagespflege. Im Rahmen des IVP ist die Schaffung von 827 Tages- pflegeplätzen vorgesehen. Davon sind zur Zeit 358 im Bau bzw. fertiggestellt.
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