Ausbau der B 96 in Nordbrandenburg

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Landtag Brandenburg                                   Drucksache 5/2269 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 871 der Abgeordneten Henry Wichmann und Frank Bommert CDU-Fraktion Drucksache 5/2138 Ausbau der B 96 in Nordbrandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 871 vom 08.10.2010: Der Ausbau der Bundesstraße 96 nördlich von Berlin hat für die Region eine herausragen- de Bedeutung. Leider konnte bisher nur im Jahr 2003 die Ortsumfahrung Oranienburg fer- tig gestellt werden. Seitdem warten die Bürger und eine Vielzahl von Wirtschaftsunterneh- men in Brandenburgs Norden darauf, dass auch die weiteren Bauabschnitte bis zur Lan- desgrenze verbindlich angegangen werden. In der Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 498 des Abgeordneten Thomas Günther erklärt die Landesregierung, dass wegen der Kompli- ziertheit der Maßnahme der Richtlinienentwurf für den weiteren Bauabschnitt nördlich von Oranienburg überarbeitet werden müsste und die Einleitung des Planfeststellungsverfah- rens im I. Quartal 2011 angestrebt werde. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie lautet der aktuelle Stand aller geplanten Ausbauabschnitte ab der Ortsumfahrung Oranienburg entlang der B 96 bis zur Landesgrenze nach Mecklenburg-Vorpommern? Wie ist der Stand bei der Überarbeitung des Richtlinienentwurfs für den Abschnitt nördlich von Oranienburg? Wird das Ziel, das Planfeststellungsverfahren im I. Quartal 2011 einzuleiten, eingehalten werden können? 2. Bis wann kann nach derzeitiger Lage mit Baurecht und bis wann mit einer Fertigstellung der einzelnen geplanten Bauabschnitte entlang der B 96 gerechnet werden? 3. Welche Gründe liegen vor, dass die im Investitionsrahmenplan 2006 – 2010 enthaltenen Ausbaumaßnahmen OU Teschendorf/Löwenberg und die bereits seit 2004 linienbestimmte OU Fürstenberg im Zeitraum der Gültigkeit dieses Planes nicht einmal begonnen werden konnten? Wie wurden die vom Bund diesbezüglich bereitgestellten Mittel eingesetzt? 4. Welche Planungskosten entstehen dem Land für die einzelnen Bauabschnitte und ist dafür Haushaltsvorsorge getroffen worden? 5. Welche Auswirkungen haben die Kürzungen für den Straßenbau im Landeshaushalt für die Fortsetzung der Planungen der einzelnen Bauabschnitte entlang der B 96? 6. Ist es möglich, einzelne Bauabschnitte entlang der B 96 planungsrechtlich zusammen- zufassen, um möglicherweise Planungskosten einzusparen und verlorene Zeit wieder auf- zuholen? Datum des Eingangs: 01.11.2010 / Ausgegeben: 08.11.2010
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7. Gibt es auf der Ebene der Landesregierung eine Abstimmung mit unseren Nachbarn in Mecklenburg-Vorpommern zum weiteren Prozedere? 8. Wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass im fortzuschreibenden Investitions- rahmenplan des Bundes weiterhin alle bisher enthaltenen Bauabschnitte enthalten bleiben und dass auch die Ortsumfahrung Gransee/Altlüdersdorf in diesen aufgenommen wird? Wenn nein, warum nicht? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie lautet der aktuelle Stand aller geplanten Ausbauabschnitte ab der Ortsumfah- rung Oranienburg entlang der B 96 bis zur Landesgrenze nach Mecklenburg- Vorpommern? Wie ist der Stand bei der Überarbeitung des Richtlinienentwurfs für den Ab- schnitt nördlich von Oranienburg? Wird das Ziel, das Planfeststellungsverfahren im I. Quar- tal 2011 einzuleiten, eingehalten werden können? Zu Frage 1: Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen sind mit den Ortsumgehungen (OU) Oranienburg, Teschendorf und Löwenberg, Gransee und Altlüdersdorf sowie Fürstenberg alle Ortsumgehungen der B 96 Nord im Vordringlichen Bedarf enthalten. Für die Maßnahme OU Teschendorf/Löwenberg liegt der technische Entwurf derzeit zur Erteilung des Sichtvermerks beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwick- lung (BMVBS). Das Ziel, das Planfeststellungsverfahren im I. Quartal 2011 einzuleiten, wird unter der Voraussetzung des Vorliegens des Sichtvermerkes des BMVBS voraussicht- lich eingehalten. Für die OU Gransee, Altlüdersdorf und Fürstenberg wird gegenwärtig kei- ne weiterführende Planung vorgenommen. Für die Streckenabschnitte zwischen den Ortsumgehungen liegen keine Planungen vor. Der Landesbetrieb Straßenwesen erarbeitet im Rahmen einer Vorplanung ein Ausbaukonzept. Frage 2: Bis wann kann nach derzeitiger Lage mit Baurecht und bis wann mit einer Fertig- stellung der einzelnen geplanten Bauabschnitte entlang der B 96 gerechnet werden? Zu Frage 2: Aufgrund der aktuellen Planungsstände (siehe zu Frage 1) kann derzeit keine terminliche Aussage zum Baurecht bzw. zur Fertigstellung der geplanten Abschnitte erfol- gen. Frage 3: Welche Gründe liegen vor, dass die im Investitionsrahmenplan 2006 – 2010 ent- haltenen Ausbaumaßnahmen OU Teschendorf/Löwenberg und die bereits seit 2004 linien- bestimmte OU Fürstenberg im Zeitraum der Gültigkeit dieses Planes nicht einmal begon- nen werden konnten? Wie wurden die vom Bund diesbezüglich bereitgestellten Mittel ein- gesetzt? Zu Frage 3: Der Investitionsrahmenplan (IRP) des Bundes enthält keine Finanzierungszu- sage und ist für den Bereich Brandenburgs unterfinanziert. Deshalb war es notwendig, eine Prioritätenreihung für den weiteren Ausbau der B 96 Nord vorzunehmen. Zu den Prio- ritäten haben sich die Beteiligten in der Region (Landrat, Bürgermeister, ansässige Unter- nehmerverbände) verständigt. Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat in
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Abstimmung mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern den Vorschlägen aus der Region zugestimmt, da es wirtschaftlich und für die Region verkehrlich sinnvoll ist, wenn die Maß- nahmen entlang der nördlichen B 96 von Süden (im Anschluss an die bereits fertig gestell- te Ortsumgehung Oranienburg) nach Norden hin realisiert werden. Die erste Priorität wur- de daher der Planung und Realisierung der Ortsumgehung Teschendorf / Löwenberg zuer- kannt. Die Planungen an den anderen Ortsumgehungen werden momentan nicht weitergeführt, da die dafür notwendigen Landesmittel für andere – ebenfalls prioritäre - Maßnahmen im gesamten Land gebunden sind. Frage 4: Welche Planungskosten entstehen dem Land für die einzelnen Bauabschnitte und ist dafür Haushaltsvorsorge getroffen worden? Frage 5: Welche Auswirkungen haben die Kürzungen für den Straßenbau im Landeshaus- halt für die Fortsetzung der Planungen der einzelnen Bauabschnitte entlang der B 96? Zu Frage 4 und 5: Die Planungskosten zu den einzelnen noch nicht begonnenen Maßnah- men lassen sich noch nicht beziffern. Eine Haushaltsvorsorge ist für diese Planungen nicht getroffen. Die Planung der OU Teschendorf/Löwenberg ist nicht von den Kürzungen betrof- fen. Frage 6: Ist es möglich, einzelne Bauabschnitte entlang der B 96 planungsrechtlich zusam- menzufassen, um möglicherweise Planungskosten einzusparen und verlorene Zeit wieder aufzuholen? Zu Frage 6: Nein. Frage 7: Gibt es auf der Ebene der Landesregierung eine Abstimmung mit unseren Nach- barn in Mecklenburg-Vorpommern zum weiteren Prozedere? Zu Frage 7: Ja. Frage 8: Wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass im fortzuschreibenden In- vestitionsrahmenplan des Bundes weiterhin alle bisher enthaltenen Bauabschnitte enthal- ten bleiben und dass auch die Ortsumfahrung Gransee/Altlüdersdorf in diesen aufgenom- men wird? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 8: Die Landesregierung ist gegenwärtig seitens des BMVBS nicht aufgefordert, Maßnahmen für eine mögliche Fortschreibung des Investitionsrahmenplanes des Bundes zu benennen.
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